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09.11.2023

Aufgaben und Struktur des Zolls

Beim Stichwort Zoll denken viele nur an Kontrollen beim Reisen. Doch die Aufgaben und Strukturen des Zolls reichen viel weiter.

Aufgaben des Zolls

Der Zoll erhebt Steuern und Zölle und sichert durch diese Einnahmen in einem hohen Maße die finanzielle Leistungsfähigkeit Deutschlands und der Europäischen Union (EU). Außerdem sorgt der Zoll mit seiner Arbeit für den Schutz von Bürgerinnen und Bürgern, Wirtschaft und Umwelt.

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Erhebung von Zöllen

Zölle sind Abgaben auf Waren, die aus Drittländern in die EU eingeführt werden. Die EU-Mitgliedstaaten erheben und verwalten die Zölle. Die erhobenen Zölle fließen in den EU-Haushalt. Das Aufkommen an Zöllen in Deutschland beträgt regelmäßig rund 5 Milliarden Euro pro Jahr.

Da die EU auch eine Zollunion ist, werden beim Warenverkehr der Mitgliedstaaten untereinander keine Zölle erhoben. Einfuhrzölle gegenüber Nicht-EU-Ländern sind ein zentrales Instrument der Gemeinsamen Handelspolitik der EU.

Detaillierte Informationen sowie die aktuelle Rechtslage zur Erhebung von Zöllen, Zollverfahren und weiteren Themen finden Sie auf der Internetseite des Zolls.

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Erhebung von Steuern

Die folgenden Steuern gehören zum Aufgabenbereich der Zollverwaltung.

Der Zoll nimmt sämtliche durch Bundesgesetze geregelten Verbrauchsteuern ein. Sie sind die bedeutendsten Einnahmen der Zollverwaltung. Zu den in Deutschland erhobenen Verbrauchsteuern gehören die

Weitere Informationen und die aktuelle Rechtslage zu Verbrauchsteuern gibt es auf der Internetseite des Zolls.

Kraftfahrzeugsteuer

Bei inländischen Fahrzeugen knüpft die Kraftfahrzeugsteuer regelmäßig an die verkehrsrechtliche Zulassung an und besteht solange, wie das Fahrzeug zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassen ist. Sie ist unter anderem eine ökologisch ausgerichtete Steuer. So werden z. B. reine Elektrofahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 2025 erstmals zugelassen wurden, für bis zu zehn Jahre von der Kraftfahrzeugsteuer befreit, längstens jedoch bis Ende 2030. Das Aufkommen der Kraftfahrzeugsteuer beläuft sich auf rund 9,5 Milliarden Euro im Jahr mit einem Fahrzeugbestand von rund 66 Millionen Kraftfahrzeugen und Anhängern.

  • Weitere Informationen und die aktuelle Rechtslage zur Kraftfahrzeugsteuer gibt es auf der Internetseite des Zolls.
  • Wie hoch ist die Kfz-Steuer? Wie erfolgt die Besteuerung? An wen kann ich mich wenden? Alle Infos finden Sie in diesem Flyer.
  • Mit unserem Kfz-Steuer-Rechner lässt sich die Jahressteuer ganz einfach berechnen.
  • Eine Übersicht der Abkommen auf dem Gebiet der Kraftfahrzeugsteuer finden Sie hier.

Luftverkehrsteuer

Die Luftverkehrsteuer besteuert den gewerblichen Passagierflugverkehr. Damit sollen Anreize für umweltgerechteres Verhalten gesetzt werden. Die Einnahmen aus der Luftverkehrsteuer betragen gegenwärtig jährlich rund 1 Milliarde Euro und fließen in den Bundeshaushalt.

Weitere Informationen und die aktuelle Rechtslage zur Luftverkehrsteuer gibt es auf der Internetseite des Zolls.

Die Einfuhrumsatzsteuer wird neben den Zöllen und den Verbrauchsteuern bei der Einfuhr von Waren aus Drittländern erhoben. Ihr Aufkommen beträgt jährlich rund 60 Milliarden Euro.

Die Einfuhrumsatzsteuer entspricht weitgehend der Umsatzsteuer (auch als Mehrwertsteuer bezeichnet), die beim Verbrauch oder Verkauf von Waren und bei der Erbringung von Dienstleistungen im Inland beziehungsweise bei Lieferungen innerhalb der EU anfällt. Durch diese Einfuhrbesteuerung soll verhindert werden, dass die eingeführten Waren unversteuert eingeführt werden.

Weitere Informationen und die aktuelle Rechtslage zur Einfuhrumsatzsteuer gibt es auf der Internetseite des Zolls.

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Verbraucherschutz

Ob zum Schutz der Artenvielfalt, im Kampf gegen Produktpiraterie, zur Überwachung von Sicherheitsvorschriften oder zur Bekämpfung des Schmuggels und der (internationalen) Kriminalität – Zollkontrollen schützen Verbraucherinnen und Verbraucher.

Bei der Ein-, Aus- und Durchfuhr von Waren überwacht der Zoll die Einhaltung von Rechtsvorschriften, die den Warenverkehr entweder beschränken oder ganz verbieten. Dabei kontrolliert der Zoll gezielt, um den schnellen Warenfluss so wenig wie möglich zu beeinträchtigen. Eine zentrale Risikoanalyse bewertet permanent die Wahrscheinlichkeit von Verstößen gegen die verschiedenen Vorschriften und stellt den Zolldienststellen die Informationen elektronisch zur Verfügung. So wird der internationale Warenverkehr durch Zollkontrollen möglichst wenig beeinträchtigt.

Unternehmen finden auf der Internetseite des Zolls finden wichtige Hinweise, welche Verbote und Beschränkungen es bei der Ein-, Aus-, und Durchfuhr von Waren zu beachten gibt. Privatpersonen können sich im Bereich Post und Reise über alle wichtigen Verbote und Beschränkungen informieren.

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Aufdeckung und Verhütung von Straftaten

Die Zollfahndung leistet mit der Aufdeckung und Verhütung von Straftaten im Bereich des grenzüberschreitenden Warenverkehrs und bei der Überwachung des Außenwirtschaftsverkehrs einen bedeutenden Beitrag für die deutsche Sicherheitsarchitektur.

Das Zollkriminalamt (ZKA) nimmt innerhalb der Generalzolldirektion eine koordinierende und lenkende Rolle im Rahmen der Ermittlungen des Zollfahndungsdienstes ein und ist dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) zugeordnet.

Insbesondere im Rahmen des Kampfes gegen Organisierte Kriminalität kommt den spezialisierten Einheiten der Zollfahndung eine besondere Bedeutung zu, um die Allgemeinheit vor hohen finanziellen Schäden zu bewahren.

Neben der Verfolgung von Straftätern im Einzelfall wirken die Zollfahnderinnen und Zollfahnder beispielsweise im Bereich der Rauschgiftkriminalität bei der Entdeckung und Zerschlagung international agierender Täterstrukturen mit. Eine zentrale Herausforderung für den Zoll als Teil der Sicherheitsarchitektur in Deutschland ist die Bekämpfung von Organisierter Kriminalität, Geldwäsche und organisierten Formen von Schwarzarbeit. Um den mit hoher Dynamik und überwiegend international agierenden Täterstrukturen auch in Zukunft weiterhin schlagkräftig zu begegnen, arbeitet der Zoll auf nationaler und internationaler Ebene eng mit Partnerbehörden zusammen.

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Gerechtigkeit und faire Arbeit

Mit seinem Einsatz gegen die Schwarzarbeit sorgt der Zoll für gerechte Arbeitsbedingungen, fairen Wettbewerb und den Erhalt von Arbeitsplätzen. Mehr dazu erfahren Sie auf unserer Themenseite zur Finanzkontrolle Schwarzarbeit.

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Struktur des Zolls

Der Zoll ist die größte nachgeordnete Behörde des Bundesministeriums der Finanzen. Die Generalzolldirektion erfüllt als Bundesoberbehörde mit Hauptsitz in Bonn die zentralen Organisationsaufgaben des Zolls. Die Ortsebene des Zolls bilden die Hauptzollämter und Zollfahndungsämter.

Die Generalzolldirektion übt die Rechts- und Fachaufsicht über die Ortsebene (Hauptzollämter und Zollfahndungsämter) aus. Für die zollspezifischen Aufgaben, wie etwa die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer, sind die Fachdirektionen in enger Zusammenarbeit mit den Zollbehörden auf Ortsebene zuständig.

Die Generalzolldirektion gliedert sich in elf Direktionen. Zu den Direktionen der Generalzolldirektion zählen unter anderem das Zollkriminalamt (ZKA), das Bildungs- und Wissenschaftszentrum der Bundesfinanzverwaltung (BWZ), die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (Financial Intelligence Unit, FIU) sowie die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung (ZfS).

Die Hauptzollämter sind als Ortsbehörden erste Ansprechpartner für Wirtschaft und Bürgerinnen und Bürger. Sie sind zuständig für die zollamtliche Behandlung von Waren und für die Bewilligung sowie Überwachung zollspezifischer Fachverfahren. Dabei prüfen sie auch die Möglichkeit von Verfahrensvereinfachungen für die Wirtschaftsbeteiligten.

Neben den elektronischen Abfertigungsverfahren bieten die Beschäftigten der Zollämter einen flächendeckenden, persönlichen Service. Mit verkehrsgünstigen Lagen, bedarfsgerechten Öffnungszeiten, einer Bündelung von Fachkompetenz und dem Angebot, auf Wunsch auch im Unternehmen abzufertigen, orientiert sich der Service an den Erfordernissen der Unternehmen.

Die acht Zollfahndungsämter in Berlin, Dresden, Essen, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, München und Stuttgart sind ebenfalls örtliche Behörden der Zollverwaltung. Sie sind für die Ermittlung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten zuständig, die in der Verantwortung der Zollverwaltung liegen.

Schwerpunkte der Ermittlungstätigkeit des Zollfahndungsdienstes bilden die Bereiche Zigaretten- und Rauschgiftkriminalität, Produktpiraterie sowie Straftaten im Bereich Zölle und Außenwirtschaftsrecht.