Bei der Einreise aus einem Nicht-EU-Land gibt es einige wesentliche Zollvorschriften zu beachten. So gibt es zum Beispiel Beschränkungen oder Einfuhrverbote für Tiere und Pflanzen sowie daraus hergestellte Produkte, Textilien, Arznei- und Betäubungsmittel oder Feuerwerkskörper.
Viele Waren können bis zu bestimmten Wertgrenzen „zollfrei“ eingeführt werden, für andere könnten wiederum Einfuhrabgaben anfallen.
Auf der Internetseite des Zolls und in der Broschüre „Reisezeit – Ihr Weg durch den Zoll“ haben wir die wichtigsten Bestimmungen zusammengefasst. Hier erfährt man,
- welche Souvenirs bedenkenlos aus dem Ausland mitgebracht werden können,
- welche Freimengen für die Einfuhr bestimmter Waren gelten und
- von welchen Waren man auf jeden Fall die Finger lassen sollte.
Einen schnellen Überblick bietet auch unsere App „Zoll und Reise“ für Smartphone oder Tablet, die in den App-Stores von Apple und Google (Play Store) kostenlos heruntergeladen werden kann.
Für weitere Fragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Zentralen Auskunftsstelle des deutschen Zolls unter Tel.: 0351/44834-510, Fax: 0351/44834-590 oder E-Mail: info.privat@zoll.de gerne zur Verfügung.