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07.10.2022

Kraftfahrzeugsteuer

Hier finden Sie Informationen zur Kraftfahrzeugsteuer und zu den zuständigen Ansprechpartnern.

Die Kraftfahrzeugsteuer ist eine Verkehrsteuer, die auf die Teilhabe am Rechts- und Wirtschafts­verkehr erhoben wird, die Ertrags- und Verwaltungshoheit liegt beim Bund. Zuständig für die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer ist die Zollverwaltung. Die Einnahmen sind nicht zweckgebunden beispielsweise für den Bau und die Erhaltung des Straßennetzes, sondern sie dienen wie alle Steuereinnahmen als allgemeine Haushaltseinnahmen der Deckung aller Ausgaben. Die Hauptzollämter sind die Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger in Kraftfahrzeugsteuer-Angelegenheiten.

Entsprechend der Zuständigkeit des Zolls für die Kraftfahrzeugsteuer finden Sie auf dieser Internetseite Informationen zur Kraftfahrzeugsteuer unter „Verkehrsteuern“ auf der Themenseite „Aufgaben und Struktur des Zolls“.

Auf der eigenen Internetseite des Zoll erhalten Sie aktuelle Informationen unter den Rubriken Privatpersonen oder Unternehmen.