Innovationsprämie beim Kauf eines E-Fahrzeugs: Wechsel unterstützen
Die Bundesregierung möchte den Schritt in die E-Mobilität erleichtern – für Bürgerinnen und Bürger beim Kauf eines E-Fahrzeugs ebenso wie für Unternehmen, die eine ganze Fahrzeugflotte nutzen. Dafür sorgt die Umweltprämie bereits. Das Konjunkturprogramm sieht nun vor, diese als Innovationsprämie zu verdoppeln. Das heißt dann beispielsweise: Beim Kauf eines E-Fahrzeugs mit einem Listenpreis von bis zu 40.000 Euro steigt die Förderung des Bundes von 3.000 auf 6.000 Euro befristet bis zum 31.12.2021. Zusätzlich wird bei rein elektrischen Dienstwagen die Kaufpreisgrenze von 40.000 Euro auf 60.000 Euro erhöht – bei einer Besteuerung von 0,25 Prozent.
Ausbau der Ladesäulen-Infrastruktur: bringt E-Mobilität auf die Straßen
Wer mit einem E-Auto durch Deutschland unterwegs ist, muss sich darauf verlassen können, ausreichend Ladestationen zu finden. Der Ausbau dieser Infrastruktur ist eine notwendige Voraussetzung für den Fortschritt der E-Mobilität hierzulande. Darum steht im Konjunkturprogramm der Ausbau von modernen und verlässlichen Ladesäulen genauso im Fokus wie die gleichzeitige Förderung von Forschung und Entwicklung im Bereich der Elektromobilität. Ein einheitliches Bezahlsystem für Ladesäulen soll zeitnah realisiert werden. Dafür werden zusätzlich 2,5 Milliarden Euro investiert.
Kfz-Steuer-Ausrichtung nach CO2-Emissionen: belohnt klimafreundliche Mobilität
Die Zukunft der Mobilität basiert darauf, dass klimafreundliche Energiequellen mit möglichst geringen Emissionen genutzt werden. Diese Zielsetzung wird in Zukunft auch stärker bei der Berechnung der Kfz-Steuer berücksichtigt – sie wird für PKW an den ausgestoßenen CO2-Emissionen ausgerichtet. Damit werden emissionsschwache Modelle bei der Steuer begünstigt. Die Bemessungsgrundlage für Neuzulassungen wird zum 1.1.2021 auf die CO2-Emissionen pro Kilometer bezogen und oberhalb von 95g CO2/km in Stufen angehoben. Die bereits geltende zehnjährige Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge wird bis zum 31.12.2025 gewährt und bis 31.12.2030 verlängert. Damit setzt die Bundesregierung ein klares Zeichen für mehr emissionsfreie Fahrzeuge und nachhaltige Mobilität.
Bonus-Programm in der Autoindustrie: Anreize für Zukunftsinvestitionen
Der Fortschritt bei neuen Technologien, Verfahren und Anlagen schafft die Arbeitsplätze der Zukunft. Deshalb braucht es Innovationen und Investitionen der Hersteller und Zulieferer in der Automobilindustrie. Um genau dies zu fördern, hat der Bund ein Bonus-Programm in Höhe von 2 Milliarden Euro aufgesetzt. Betriebliche Zukunftsinvestitionen werden damit in den Jahren 2020 und 2021 gezielt unterstützt.
Flottenaustauschprogramme: unterstützen E-Mobilität im Straßenverkehr
Soziale Dienstleister sind viel unterwegs und deshalb auf günstige Mobilität angewiesen. Dabei können sie einen wichtigen Beitrag zum emissionsschwachen Straßenverkehr leisten. Um sie beim Wechsel zur Elektromobilität zu unterstützen, hat der Bund das Flottenaustauschprogramm „Sozial & Mobil“ ins Leben gerufen. Befristet für die Jahre 2020 und 2021 soll damit die Elektromobilität gerade in den Städten gefördert werden. Insgesamt stehen für das Programm 200 Millionen Euro zur Verfügung. Auch für kleine und mittlere Unternehmen wie beispielsweise Handwerksbetriebe ist ein Förderprogramm zum Umstieg auf E-Mobilität in Arbeit.
Bus- und LKW-Modernisierung: macht den öffentlichen Nahverkehr klimafreundlicher
Auch der öffentliche Nahverkehr stellt seine Flotten nach und nach auf umweltfreundliche Fahrzeuge um. Um diesen Prozess zu beschleunigen, investiert der Bund in ein „Bus- und LKW-Flotten-Modernisierungs-Programm“. Das Konjunkturprogramm sieht vor, dass die Förderung für E-Busse und ihre Ladeinfrastruktur auf 1,2 Milliarden Euro aufgestockt wird – befristet bis Ende 2021. Auf das Förderprogramm können private und kommunale Betreiber zurückgreifen.
Austauschprogramm für LKW: macht Europas Straßen klimafreundlicher
Nachhaltige Mobilität ist ein Thema von europäischer Tragweite, das gerade bei Transportunternehmen eine große Rolle spielt. Deshalb setzt sich der Bund für eine schnelle Umsetzung des europaweiten „Flottenerneuerungsprogramms 2020/21 für schwere Nutzfahrzeuge“ ein. Es bezieht sich auf die künftige Anschaffung von LKW der neuesten Abgasstufe Euro VI: Mit Hilfe des Programms soll es einen Zuschuss beim Austausch von Euro V-LKW von 15.000 Euro geben. Der Austausch von Euro III- oder Euro IV-Fahrzeugen soll mit 10.000 Euro gefördert werden. Die Zuschüsse dienen der Förderung eines klimafreundlicheren Lastkraftverkehrs auf europäischen Straßen.
Zusätzliches Eigenkapital für die Deutsche Bahn: bewegt Deutschland nachhaltig
Eine besonders umweltschonende Art zu reisen, ist der Zug. Bereits vor der Corona-Krise hat der Bund die Deutsche Bahn dabei unterstützt, den Ausbau, die Modernisierung und die Elektrifizierung des Streckennetzes gezielt voranzutreiben. Im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 beteiligt sich der Bund von 2020 bis 2030 bereits mit 1 Milliarde Euro zusätzlichen Eigenkapitals pro Jahr an der Deutschen Bahn. Dieser Einsatz wird angesichts krisenbedingter Einnahmeausfälle mit dem Konjunkturprogramm erweitert. Die Bahn erhält vom Bund zusätzliches Eigenkapital in Höhe von 5 Milliarden Euro, um Deutschland auch in Zukunft nachhaltig zu bewegen.