Das in der Vermögensrechnung zum 31. Dezember 2019 ausgewiesene Vermögen des Bundes (einschließlich der Sonder- und Treuhandvermögen) betrug 298,5 Mrd. Euro. Die Schulden des Bundes (einschließlich der Sonder- und Treuhandvermögen) lagen zum 31. Dezember 2019 bei insgesamt 2.031,3 Mrd. Euro. Der Anteil der Kreditmarktverbindlichkeiten betrug 1.090,4 Mrd. Euro. Die Rückstellungen beliefen sich auf 833,5 Mrd. Euro, davon entfielen 809,0 Mrd. Euro auf die Rückstellungen für Pensions- und Beihilfeleistungen des Bundes. Es ergibt sich rechnerisch ein negativer Vermögens-/Schuldensaldo in Höhe von 1.732,8 Mrd. Euro.
Die Erfassung und Bewertung des Vermögens und der Schulden des Bundes erfolgte nach den Verwaltungsvorschriften für die Buchführung und die Rechnungslegung über das Vermögen und die Schulden des Bundes - Verwaltungsvorschriften zu §§ 73, 75, 76, 80 und 86 BHO (
Buchführung und Rechnungslegung für das Vermögen und die Schulden des Bundes (VV-ReVuS)
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).
Bis zum Ablauf des Haushaltsjahres 2012 erfolgte der Nachweis des Vermögens und der Schulden des Bundes gemäß dem vom BMF am 16. März 1953 veröffentlichten verbindlichen Entwurf der Buchführungs- und Rechnungslegungsordnung für das Vermögen des Bundes (
Entwurf der Buchführungs- und Rechnungslegungsordnung für das Vermögen des Bundes (VBRO) vom 16. März 1953
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).