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In der Haushaltsrechnung des Bundes werden gemäß § 81 Abs. 1 BHO die Einnahmen und Ausgaben den Ansätzen des Haushaltsplans unter Berücksichtigung der Haushaltsreste und der Vorgriffe gegenübergestellt. Damit werden für jeden Titel des Haushaltsplans die Ergebnisse der Haushaltsführung sichtbar.
Im Haushaltsjahr 2022 lagen die Einnahmen und Ausgaben des Bundes bei 481,5 Mrd. Euro. Die Nettokreditaufnahme lag bei 115,4 Mrd. Euro.
Das in der Vermögensrechnung zum 31. Dezember 2022 ausgewiesene Vermögen des Bundes (einschließlich der Sonder- und Treuhandvermögen) betrug 443,4 Mrd. Euro. Die Schulden des Bundes (einschließlich der Sonder- und Treuhandvermögen) lagen zum 31. Dezember 2022 bei insgesamt 2.619,3 Mrd. Euro. Der Anteil der Verbindlichkeiten betrug 1.649,8 Mrd. Euro. Die Rückstellungen beliefen sich auf 969,5 Mrd. Euro, davon entfielen 871,0 Mrd. Euro auf die Rückstellungen für Pensions- und Beihilfeleistungen des Bundes. Es ergibt sich rechnerisch ein negativer Vermögens-/ Schuldensaldo in Höhe von 2.175,9 Mrd. Euro.
Die Erfassung und Bewertung des Vermögens und der Schulden des Bundes erfolgt nach den Verwaltungsvorschriften für die Buchführung und die Rechnungslegung über das Vermögen und die Schulden des Bundes – Verwaltungsvorschriften zu §§ 73, 75, 76, 80 und 86 BHO (
VV-ReVuS
[pdf, 2MB]) in der 2. aktualisierten Fassung, die mit Rundschreiben vom 25. März 2021 in Kraft gesetzt worden sind (GMBl. 2021 Nr. 30-34, S. 662). Diese Vorschriften liegen erstmals der Vermögensrechnung 2021 zugrunde, bei der aus Transparenzgründen einmalig eine Überleitungsrechnung mit aufgenommen wurde. Im Vergleich zu der bis 2020 geltenden Fassung der VV-ReVuS ist es mit der 2. Aktualisierung gelungen, die VV-ReVuS in Richtung der Standards staatlicher Doppik (SsD) und des Verwaltungskontenrahmens (VKR) fortzuentwickeln. So ist es möglich geworden, zumindest bei den bislang vorliegenden Positionen der Vermögensrechnung eine Annäherung an die Bund-/ Länder-abgestimmten einheitlichen Regelungen zu erreichen und sich bei der Aufnahme neuer Positionen daran zu orientieren. Vermögens- und Schuldenpositionen werden seit den mit der 2. Aktualisierung einhergehenden Verfahrensänderungen nach dem Kontierungsplan gegliedert. Die Vermögensrechnung des Bundes wird nach dem Abschlussgliederungsprinzip aufgestellt. Diese Verfahrensänderung hilft dabei, die Transparenz und Vergleichbarkeit der Vermögensrechnung des Bundes mit den Jahresabschlüssen anderer öffentlicher Haushalte zu verbessern.