Navigation und Service

Navigation

Hauptmenü

Über den AFS

Der Ausschuss für Finanzstabilität (AFS) ist das zentrale Gremium der makroprudenziellen Überwachung in Deutschland. Die makroprudenzielle Überwachung zielt darauf ab, systemische Risiken zu begrenzen und die Widerstandsfähigkeit des Finanzsystems präventiv zu stärken. Makroprudenziell bedeutet, dass der Blick auf die Stabilität des gesamten Finanzsystems gerichtet wird. Zu diesem Zweck identifiziert und adressiert der AFS Gefahren für die Finanzstabilität. Er wurde Anfang 2013 auf Grundlage von § 2 des Fi­nanz­sta­bi­li­täts­ge­setz [PDF, 625KB] eingerichtet. Vertreter der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), der Deutschen Bundesbank und des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) bilden den AFS, da sie in ihren jeweiligen Funktionen als Aufsichtsbehörde, Zentralbank und zuständiges Ministerium eine zentrale Rolle bei der Wahrung der Finanzstabilität spielen.

Ein stabiles Finanzsystem schafft die Grundlage für eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung. Es ermöglicht, dass Unternehmen und Privatpersonen Kredite erhalten, sich gegen Risiken absichern können und dass Zahlungen zügig und sicher durchgeführt werden. Im Finanzsystem vermitteln Finanzintermediäre – vor allem Banken, Versicherer und Investmentfonds – zwischen den Anbietern und Nachfragern finanzieller Mittel, fördern die Absicherung gegen Risiken sowie die Abwicklung von Zahlungen, Wertpapier- und Derivategeschäften. Dies geschieht über Finanzmärkte und Marktinfrastrukturen, etwa Zahlungsverkehrs- oder Wertpapierhandelssysteme. Finanzstabilität besteht, wenn das Finanzsystem seine Funktionen jederzeit reibungslos erfüllen kann, auch in Stressphasen.

Mit der Schaffung des AFS wurde eine zentrale Lehre aus der globalen Finanzkrise von 2007/08 gezogen: Die Stabilität einzelner Marktakteure gewährleistet nicht notwendigerweise die Stabilität des Finanzsystems. Gefahren für die Finanzstabilität können nur erkannt werden, wenn das gesamte Finanzsystem in den Blick genommen wird. Denn auch wenn einzelne Finanzintermediäre wie Banken für sich genommen stabil erscheinen, kann das System als Ganzes - z.B. über Verflechtungen im Finanzsystem - verwundbar sein. Verwundbarkeiten können beispielsweise entstehen, weil Finanzintermediäre miteinander verbunden sind, weil sie sich gegenseitig Kredite geben oder ähnliche Geschäfte tätigen. Treten unerwartet negative Entwicklungen auf und treffen auf eine Verwundbarkeit im Finanzsystem, können die negativen Entwicklungen verstärkt werden. Dies kann zum Beispiel geschehen, wenn als Reaktion auf eine Rezession viele Finanzintermediäre gleichzeitig Wertpapiere verkaufen und Banken weniger Kredite an Unternehmen und Haushalte vergeben, und als Folge die Rezession deutlich verstärkt wird. Ist die Funktionsfähigkeit des Finanzsystems in einer solchen Weise gestört, führt dies letztlich dazu, dass sich die Wirtschaftsleistung verringert, die Arbeitslosigkeit zunimmt und die öffentliche und private Verschuldung steigt. Um solchen Ansteckungs- und Rückkopplungseffekten entgegenzuwirken, ist eine ausreichende Widerstandsfähigkeit des Finanzsystems notwendig. Das heißt die Fähigkeit, auch Verluste aus unerwarteten Entwicklungen abfedern zu können. Daher sollte eine makroprudenzielle Überwachungsinstanz geschaffen werden, die solche Risiken im Auge behält, die die Funktionsfähigkeit des gesamten Finanzsystems gefährden und letztendlich erhebliche negative Auswirkungen auf den Wohlstand der Menschen haben können. Die makroprudenzielle Überwachung ergänzt somit die mikroprudenzielle Aufsicht, in deren Fokus die einzelnen Finanzintermediäre stehen.

Zentrale Aufgaben des AFS sind die Überwachung der Risikolage und Widerstandsfähigkeit des Finanzsystems und die Kommunikation zu Finanzstabilitätsrisiken. Zudem kann der AFS bei Bedarf Warnungen und Empfehlungen aussprechen, mit denen er auf Risiken aufmerksam macht oder z.B. den Einsatz von makroprudenziellen Instrumenten empfehlen kann. In den regelmäßig stattfindenden Sitzungen werden die Analysen zur Risikolage, Widerstandsfähigkeit und Entwicklungen im Finanzsystem und ihre Auswirkungen auf die Finanzstabilität diskutiert. Kommt der AFS zu dem Ergebnis, dass sich Risiken für die Finanzstabilität aufbauen, kann er Warnungen aussprechen oder Empfehlungen an die Bundesregierung, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) oder eine andere öffentliche Stelle im Inland geben. Bei Bedarf lädt der AFS externe Fachleute zu den Sitzungen ein. Die Beratungen des Ausschusses sind gemäß Finanzstabilitätsgesetz vertraulich. Der AFS berichtet jedoch jährlich gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Öffentlichkeit und stellt damit Transparenz her. In den AFS-Berichten informiert er über seine Tätigkeit und teilt seine Einschätzungen zur Stabilitätslage im deutschen Finanzsystem.

Der AFS bildet zugleich die Schnittstelle zur makroprudenziellen Überwachung in Europa. Er ist Ansprechpartner für den Europäischen Ausschuss für Systemrisiken (European Systemic Risk Board – ESRB) und die makroprudenziellen Behörden der anderen EU-Mitgliedsländer. Der AFS informiert den ESRB über seine ausgesprochenen Warnungen und Empfehlungen. Ebenso berät der AFS über Warnungen und Empfehlungen, die der ESRB an Deutschland richtet.