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28.09.2022

Finanzstabilitätsrat

Der Finanzstabilitätsrat (Financial Stability Board, FSB) ist ein internationales Gremium, das die Arbeiten zur Aufsicht und Regulierung der internationalen Finanzmärkte koordiniert und fördert.

Der FSB wurde 2009 aus Anlass der internationalen Finanzmarktkrise als Nachfolger des Forums für Finanzstabilität (Financial Stability Forum, FSF) durch die Gruppe der 20 bedeutendsten Industrie- und Schwellenländer (G20) gegründet. FSB-Mitglieder sind Notenbanken, Aufsichtsbehörden und Finanzministerien der G20-Länder sowie der Sonderverwaltungsregion Hongkong, der Niederlande, der Schweiz, Singapurs und Spaniens. Darüber hinaus sind die wichtigsten internationalen Standardsetzer sowie internationale Organisationen und Institutionen mit Verantwortung für die Finanzsystemaufsicht und -stabilität Mitglieder im FSB.1 Deutschland wird im FSB durch die Bundesbank, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und das Bundesministerium der Finanzen vertreten.

Der FSB analysiert Verwundbarkeiten im internationalen Finanzsystem und fördert den Informationsaustausch und die Kooperation zwischen den für die Finanzmarktaufsicht und ‑regulierung zuständigen Behörden und Institutionen. Darüber hinaus soll der FSB die Arbeiten der internationalen Standardsetzer koordinieren und die Umsetzung internationaler Standards fördern und überwachen. Im Auftrag der G20 haben der FSB und die in ihm vertretenen Standardsetzer bereits eine Reihe neuer Finanzmarktstandards erarbeitet, so z. B. die neuen Eigenkapital- und Liquiditätsstandards für Banken (Basel III). Künftig wird die Überwachung der konsistenten Umsetzung eine immer wichtigere Rolle in der Arbeit des FSB spielen.

Als Mitglieder des FSB Finanzstabilitätsrats haben sich die Länder zur Förderung der Finanzmarktstabilität, zu offenen und transparenten Finanzmärkten, der Umsetzung internationaler Finanzmarktstandards und der Teilnahme an so genannten Peer reviews“ (Mechanismen zur Überprüfung der Umsetzung internationaler Standards) verpflichtet.

Um die Umsetzung internationaler Standards auch über den Kreis der FSB-Länder hinaus zu fördern, hat der FSB in 2011 zusätzlich sechs regionale Gruppen eingerichtet. In diesen Gruppen sind derzeit rund 70 weitere Länder vertreten. Damit werden insgesamt über 90 Länder in die Arbeiten des FSB einbezogen.

Die Satzung des FSB (inklusive Mandat und Organisation), die wichtigsten Beschlüsse zur Finanzmarktaufsicht und -regulierung sowie die Berichte zur Umsetzung der FSB-/G20-Beschlüsse können auf der Website des FSB abgerufen werden: http://www.financialstabilityboard.org.

Fußnoten

1

Mitgliedsländer beziehungsweise -gebiete: Argentinien, Australien, Brasilien, Kanada, China, Frankreich, Deutschland, Sonderverwaltungsregion Hongkong, Indien, Indonesien, Italien, Japan, Mexiko, Niederlande, Südkorea, Russland, Saudi Arabien, Singapur, Südafrika, Spanien, Schweiz, Türkei, Vereintes Königreich, Vereinigte Staaten von Amerika;

Internationale Institutionen: Bank für Internationalen Zahlungsausgleich, Europäische Zentralbank, Europäische Kommission, Internationaler Währungsfonds, Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Weltbank;

Internationale Standardsetzer: Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (Basle Committee on Banking Supervision, BCBS), Ausschuss für das globale Finanzsystem (Committee on the Global Financial System, CGFS), Ausschuss für Zahlungsverkehrs- und Abrechnungssysteme (Committee on Payment and Settlement Systems, CPSS), Internationale Vereinigung der Versicherungsaufsichtsbehörden (International Association of Insurance Supervisors, IAIS), Ausschuss für internationale Standards der Rechnungslegung (International Accounting Standards Committee, IASB), Internationale Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organisation of Securities Commissions, IOSCO).