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Krieg in der Ukraine

Hier finden Sie Aktuelles zur Situation in der Ukraine, insbesondere zu finanziellen Hilfen für die Ukraine und den Sanktionen gegen Russland.

Solidarität mit der Ukraine

ukraine Bundesfinanzminister Christian Lindner in Kiew

Bundesfinanzminister Christian Lindner reiste am 14. August 2023 nach Kiew. Wir stehen an der Seite der Ukraine, Schulter an Schulter, sagte Minister Lindner zu Beginn seiner Reise. Wir unterstützen die Ukraine finanziell, humanitär und militärisch.

Mehr erfahren : Bundesfinanzminister Christian Lindner in Kiew

Sanktionen gegen Russland

Gemeinsam als Europäische Union (EU) und mit internationalen Partnern hat Deutschland mit Sanktionen auf den russischen Überfall auf die Ukraine, mit dem der russische Angriffskrieg auf das gesamte ukrainische Staatsgebiet begann, reagiert. Sie zielen insbesondere darauf, die russische Wirtschaft und die politische Elite massiv zu schwächen, und zeigen bereits Wirkung. Die EU setzte in enger Abstimmung mit den G7-Partnern 13 weitreichende Sanktionspakete (Stand: 24. Februar 2024) in Kraft.

Einen Überblick der beschlossenen Sanktionen finden Sie auf der Website der Bundesregierung.

Fragen und Antworten zu den Russland-Sanktionen haben das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und die Deutsche Bundesbank [PDF, 425 KB] im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten zusammengestellt.

Zur effektiveren Umsetzung von Sanktionen in Deutschland wurden im Jahr 2022 zwei Sanktionsdurchsetzungsgesetze beschlossen: Mit dem Sanktionsdurchsetzungsgesetz I konnten kurzfristige Maßnahmen ergriffen werden, das Sanktionsdurchsetzungsgesetz II umfasst grundlegende strukturelle Verbesserungen. Erfahren Sie hier mehr dazu.

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Bilaterale Unterstützungsleistungen für die Ukraine

Die Bundesregierung leistet über alle Ressorts hinweg vielfältige bilaterale Hilfen – sowohl an die Ukraine als auch für Menschen aus der Ukraine in Deutschland. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) trägt einen erheblichen Anteil von bisher insgesamt 6,24 Mrd. Euro an diesen Unterstützungsleistungen:

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Hilfen an die Ukraine

Das BMF hat der Ukraine einen bilateralen Zuschuss in Höhe von 1 Mrd. Euro über ein Sonderkonto des IWF übermittelt.

Außerdem leistet das BMF über die Jewish Claims Conference Einmalzahlungen an die etwa 10.000 Holocaust-Überlebenden in der Ukraine. Diese Zahlungen belaufen sich insgesamt auf etwa 12 Mio. Euro.

Die Zollverwaltung unterstützt ihre ukrainischen Kolleginnen und Kollegen durch die unentgeltliche Abgabe von Dienstfahrzeugen und -kleidung und tauscht sich mit ihnen über zollfachliche Themen und Best Practice aus.

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Leistungen in Deutschland für die Ukraine

Eine Übersicht aller bilateralen Unterstützungsleistungen Deutschlands seit Kriegsbeginn gibt es auf der Website der Bundesregierung.

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Multilaterale Finanzhilfen für die Ukraine

Neben der bilateralen Unterstützung leistet Deutschland auch Hilfen über die EU oder im Rahmen internationaler Organisationen – wie des Internationalen Währungsfonds (IWF) – oder der G7.

Damit die Ukraine auch finanziell handlungsfähig bleibt, stellen die G7-Länder einschließlich der EU seit Kriegsbeginn gemeinsam mit den internationalen Finanzinstitutionen direkte, kurzfristige Budgethilfen zur Verfügung. Für das Jahr 2022 konnten unter der deutschen G7-Präsidentschaft mehr als 30 Mrd. US-Dollar an internationalen Budgethilfen mobilisiert werden. Für das Jahr 2023 haben die G7 die Budgethilfen für die Ukraine auf 39 Mrd. US-Dollar erhöht. Im Rahmen der Ukraine-Fazilität wird die EU das Land mit weiteren 50 Mrd. Euro im Zeitraum 2024-2027 unterstützen.

Weitere Informationen zu den finanziellen Hilfen für die Ukraine unter der deutschen G7-Präsidentschaft finden Sie hier.

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Schuldenmoratorium für die Ukraine

Deutschland hat – als Mitglied der bilateralen Gläubigergruppe der Ukraine – am 21. Dezember 2023 eine Zusatzvereinbarung zu der am 14. September 2022 beschlossenen Schuldendienstaussetzung unterzeichnet. Mit der Zusatzvereinbarung wird die Aussetzung des Schuldendienstes bis zum Ende der Laufzeit des Programms der Ukraine mit dem Internationalen Währungsfonds (IWF) verlängert (bis Ende März 2027).

Weitere Informationen zum Schuldenmoratorium finden Sie hier.

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Die wichtigsten Informationen auf einen Blick

Aktuelles zur Situation in der Ukraine und zur Sicherheit

Arbeiten in Deutschland

  • Das Bundesarbeitsministerium hat ein umfangreiches FAQ zu Arbeit und Sozialleistungen in Deutschland zusammengestellt.
  • Die Bundesagentur für Arbeit informiert Geflüchtete über Beratungsmöglichkeiten und zeigt weitere Anlaufstellen auf.
  • Auf der Website Faire Integration können sich Geflüchtete, die bereits Asyl beantragt haben, über ihre Rechte als Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer in Deutschland informieren. Hier gibt es zudem eine Übersicht zu Beratungsstellen. Die Beratung ist kostenlos und teils auf Russisch und Ukrainisch verfügbar.

Wie kann ich helfen?

  • Der Wunsch, die Menschen aus der Ukraine zu unterstützen, ist bei vielen Bürgerinnen und Bürgern groß. Erfahren Sie in dieser Übersicht der Bundesregierung, was jeder Einzelne tun kann.
  • Wenn Sie für die Menschen in der Ukraine und Geflüchtete aus der Ukraine spenden wollen, können Sie sich an etablierte Hilfsorganisationen oder die Spendennetzwerke Aktion Deutschland Hilft oder das Aktionsbündnis Katastrophenhilfe wenden.
  • Die häufigsten Fragen und Antworten zu den steuerlichen Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten finden Sie hier.

Umgang mit Desinformation

  • Das Bundesministerium des Innern und für Heimat beantwortet die wichtigsten Fragen zum Thema Desinformation im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg gegen die Ukraine.

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