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Informationsfreiheitsgesetz

Hintergrund

Nach dem Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (Informationsfreiheitsgesetz - IFG) hat jeder gegenüber den Behörden des Bundes einen voraussetzungslosen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen.

Der Anspruch richtet sich auf die Erteilung von Auskünften, Akteneinsicht oder auf sonstigen Zugang zu Informationen.

Ein IFG-Antrag kann formlos gestellt werden. Antragsberechtigt ist jede natürliche oder juristische Person aus dem In- oder Ausland. Ein besonderes Interesse an der Auskunftserteilung muss nicht geltend gemacht werden.

Der Zugang zu den gewünschten Informationen kann jedoch aus bestimmten Gründen eingeschränkt sein.

Als Gründe hierfür kommen vor allem in Betracht:

  • Schutz öffentlicher Belange (u. a. internationale Beziehungen, Belange der inneren oder äußeren Sicherheit, Kontrollaufgaben der Finanz- oder Wettbewerbsbehörden, bestehende Geheimhaltungs- oder Vertraulichkeitspflichten, § 3 IFG),
  • Schutz behördlicher Entscheidungsprozesse (§ 4 IFG),
  • Schutz personenbezogener Daten (§ 5 IFG),
  • Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen und geistigem Eigentum (§ 6 IFG).

Sind die Belange Dritter berührt, erhalten diese nach § 8 IFG schriftlich Gelegenheit zur Stellungnahme.

Die Information ist unverzüglich zugänglich zu machen; der Informationszugang soll innerhalb eines Monats erfolgen.

Die Erteilung einfacher Auskünfte ist kostenlos, im Übrigen werden Gebühren und Auslagen erhoben. Näheres hierzu ist in der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) des Bundesministeriums des Innern vom 2. Januar 2006 geregelt.

Zum Gesetzestext: Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Zur Verordnung: Informationsgebührenverordnung (IFGGebV)

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Kontaktinformationen 

Anträge an das Bundesministerium der Finanzen nach dem Informationsfreiheitsgesetz können Sie richten an das

Bundesministerium der Finanzen
Referat V B 3
11016 Berlin
Fax: 03018 / 682 - 3260
Email: poststelle(at)bmf.bund.de

Sie können auch das IFG-Kontaktformular nutzen.
Zum Kontaktformular