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Glossar: Begriffe von A - Z

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  • Spread (von englisch spread = Spanne) bezeichnet in der Finanzwirtschaft die Differenz zwischen zwei zu vergleichenden Kapitalmarktgrößen. Unter Zins-Spread wird allgemein die Differenz zwischen zwei Zinssätzen beziehungsweise Renditen verstanden; üblicherweise wird damit der Auf- beziehungsweise Abschlag auf einen Referenzzinssatz (z. B. EURIBOR, LIBOR) bezeichnet.

    Allgemeines

    Als Indikator ist der Begriff „Spread“ insbesondere im Wertpapierhandel (z. B. als Spanne zwischen An- und Verkaufskursen von Wertpapieren) und am internationalen Kapitalmarkt in Bezug auf Renditedifferenzen von Kapitalmarktinstrumenten verbreitet.

    Für die Höhe eines Zins-Spreads, verstanden als Auf- beziehungsweise Abschlag auf einen Referenzzinssatz, kann es verschiedene Gründe geben, in der Regel sind unterschiedliche Laufzeiten und Kreditqualitäten ausschlaggebend.

    Die Differenz zwischen den Kosten von Kapitalmarktinstrumenten mit langen und kurzen Laufzeiten, d. h. zwischen langfristigen und kurzfristigen Zinsen, wird als Steigung der Zinsstrukturkurve bezeichnet und stellt einen wichtigen Indikator zur Beurteilung der zukünftigen Entwicklung der Finanzmärkte und der Wirtschaft dar.

    Der Vergleich der Renditen von Kapitalmarktinstrumenten mit gleicher Laufzeit aber unterschiedlicher Kreditqualität wird oft als „Credit Spread“ (bonitätsabhängige Risikoprämie) bezeichnet: Es ist z. B. üblich, bei einer Anleihe nicht die absolute Rendite anzugeben, sondern vielmehr die Renditedifferenz zwischen der (risikotragenden) Anleihe und einer als weitgehend risikolos angesehenen Staatsanleihe bester Bonität.

  • Zölle sind Abgaben, die auf Grund des Gemeinsamen Zolltarifs auf eingeführte Waren erhoben werden.

    Die Tatsache, die die Entstehung und Erhebung eines Zolls begründet, ist noch nicht der Transport einer zollpflichtigen Ware über die Zollgrenze, sondern erst die Überführung der Ware in den freien Verkehr (= Einfuhr im wirtschaftlichen Sinne; Grundsatz des Gebiets- oder Wirtschaftszollsystems). Dies setzt eine Zollanmeldung auf Überführung der gestellten Ware in den freien Verkehr voraus.

    Das Aufkommen an Zöllen beträgt regelmäßig rund 5 Milliarden Euro.

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