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01.04.2020

Aufgaben des Wissenschaftlichen Beirates

Eurosaal im Bundesfinanzministerium Bild vergrößern
Quelle:  Bundesministerium der Finanzen

Politik braucht regelmäßig qualifizierte Beratung. Die Beantwortung von Zukunftsfragen ist ohne wissenschaftliche Fundierung nicht denkbar. Mit dem Wissenschaftlichen Beirat verfügt das Bundesministerium der Finanzen über ein Beratergremium, das der Wirtschafts- und Finanzpolitik in den vergangenen 70 Jahren immer wieder Denkanstöße vermittelt hat.

In seiner Suche nach rationalen Lösungen versteht sich der Beirat – nicht zuletzt dank seiner satzungsgemäß verbrieften Unabhängigkeit – als „wissenschaftliches Gewissen“ der Politik. Er war und ist für politische Entscheidungsträger auch eine gewollte Herausforderung.

Das Spektrum der Gutachten, die vom Wissenschaftlichen Beirat erarbeitet werden, ist sehr breit. Die Deutsche Wiedervereinigung, der europäische Integrationsprozess, Steuerreformen und Perspektiven der Haushaltskonsolidierung sind nur einige Beispiele. Vor dem Hintergrund des deutschen sowie des europäischen Einigungsprozesses hat der Beirat wichtige Grundlinien und Reformvorschläge zum Länderfinanzausgleich in Deutschland bzw. zur Bedeutung der Maastricht-Kriterien für die Verschuldungsgrenzen von Bund und Ländern erarbeitet.

Im Jahr 2019 feierte der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesministerium der Finanzen sein 70-jähriges Bestehen. Er berät den Bundesminister der Finanzen unabhängig und ehrenamtlich. In der Wahl seiner Themen ist der Beirat frei.