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Referendariat im Bundesministerium der Finanzen

In unserem Hauptsitz in Berlin bieten wir im begrenzten Umfang Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren die Möglichkeit an, Ihre Verwaltungs- oder Wahlstation bei uns abzuleisten.

Bewerbungen werden aktuell für den Zeitraum 1. September 2024 bis 31. Januar 2025 angenommen.

Gute Gründe für eine Bewerbung beim Bundesfinanzministerium

Eine Arbeit mit Sinn und vielfältigen Entwicklungsperspektiven – das und mehr bieten wir Ihnen. Es gibt viele gute Gründe, im BMF zu arbeiten. Entdecken Sie hier die acht Punkte, die uns als Arbeitgeber besonders am Herzen liegen.

Voraussetzungen

Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare sollten

  • das erste juristische Staatsexamen mit der Note befriedigend oder besser absolviert haben,
  • Interesse an einer aktiven Mitarbeit in den Fachabteilungen des BMF mitbringen und
  • über Vorkenntnisse in den Rechtsgebieten des gewünschten Einsatzbereiches verfügen.

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Kontakt

Bitte richten Sie Ihre Bewerbung an:

Bundesministerium der Finanzen
- Referat Z A 2 -
11016 Berlin
E-Mail: ZA2@bmf.bund.de

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Bewerbungsunterlagen

Bitte schicken Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen bevorzugt elektronisch und fassen Sie Ihre Unterlagen in einer pdf-Datei zusammen. Postalisch übersandte Bewerbungsunterlagen sollten einseitig bedruckt, nicht geheftet oder gelocht sein.

Bitte teilen Sie in Ihrer Bewerbung neben dem konkreten Zeitraum mit, in welcher Abteilung (gegebenenfalls in welchem Referat – siehe Organisationsplan des Bundesfinanzministeriums (Stand: 15. Februar 2024) [pdf, 361KB] ) Sie gerne eingesetzt werden möchten.

Einsätze in den Abteilungen L (Leitung) und I (Finanzbeziehungen und volkswirtschaftliche Grundsatzfragen) werden nicht angeboten. In den Abteilungen II (Bundeshaushalt) und III (Zoll; Umsatzsteuer, Verbrauchsteuern) sind nur Wahlstationen möglich.

Weitere Bewerbungsunterlagen, die wir benötigen:

  • tabellarischer Lebenslauf
  • Abiturzeugnis
  • Examenszeugnis
  • Ernennung zum Rechtsreferendar und zur Rechtsreferendarin oder verbindliche Zusage für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst
  • Zeugnisse der bisher abgeleisteten Stationen