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Internationales/Finanzmarkt Gesetz zur Änderung der Finanzhilfeinstrumente nach Artikel 19 des Vertrags vom 2. Februar 2012 zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus
Gemäß Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes zu dem Vertrag vom 2. Februar 2012 zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (BGBl. II S. 981) darf der deutsche Vertreter im ESM, d. h. das deutsche Mitglied im Gouverneursrat oder Direktorium oder der jeweilige Stellvertreter, einem Beschlussvorschlag zur Änderung der Finanzhilfeinstrumente nach Artikel 19 des ESM-Vertrags nur zustimmen …
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Internationales/Finanzmarkt Gesetz zur Absicherung stabiler und fairer Leistungen für Lebensversicherte (Lebensversicherungsreformgesetz – LVRG)
Mit dem Gesetz zur Absicherung stabiler und fairer Leistungen für Lebensversicherte (Lebensversicherungsreformgesetz - LVRG) vom 1. August 2014 (BGBl. I S. 1330) werden die Leistungsfähigkeit der Lebensversicherungen in Deutschland gesichert und die Verbraucher geschützt. In unserem Info-Paket haben wir für Sie das Gesetz sowie weiterführende Informationen zu diesem auch für den Aufbau einer …
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Internationales/Finanzmarkt Gesetz zur Anpassung von Gesetzen auf dem Gebiet des Finanzmarktes
Mit dem Gesetz zur Anpassung von Gesetzen auf dem Gebiet des Finanzmarktes vom 15. Juli 2014 (BGBl. I S. 934) werden insgesamt 12 Gesetze geändert; in erster Linie das Kreditwesengesetz (KWG) und das Kapitalanlagesetzbuch (KAGB). Damit werden im Wesentlichen im Nachgang zu komplexen und zeitkritischen Regelungsvorhaben am Ende der 17. Legislaturperiode - insbesondere zum CRD IV- und …
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beteiligungsberichte Beteiligungsbericht des Bundes 2013
Der Beteiligungsbericht umfasst zum Stichtag 31. Dezember 2012 alle unmittelbaren Bundesbeteiligungen sowie die mittelbaren Bundesbeteiligungen an Unternehmen ab 50.000 € Nennkapital, sofern der Bund mindestens 25% der Anteile hält. Die wirtschaftlichen Daten beruhen auf den im Laufe des Jahres 2013 festgestellten Abschlüssen für das Geschäftsjahr 2012.
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Bundesvermögen Bundesanstalt für Post und Telekommunikation – Deutsche Bundespost
Die Bundesanstalt für Post und Telekommunikation – Deutsche Bundespost (BAnst PT) wurde zum 1. Januar 1995 als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts errichtet. Sie untersteht der Rechts- und Fachaufsicht des Bundesministeriums der Finanzen (BMF). Die BAnst PT hat ihren Sitz in Bonn.
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beteiligungsberichte Beteiligungsbericht des Bundes 2012
Der Beteiligungsbericht gibt einen Überblick über die Bestandsentwicklung sowie den Privatisierungsstand der Unternehmen des Bundes. Damit wird die gebotene Transparenz gegenüber dem Parlament und der Öffentlichkeit im Bereich der Unternehmen mit Bundesbeteiligung ermöglicht.
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systemstabilitaet_manuell Das Finanzsystem insgesamt krisenfester machen
Mit verschiedenen Maßnahmen soll die Stabilität des gesamten Finanzsystems gewährleistet bleiben und krisenfester gemacht werden.
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aufsicht_manuell Die Aufsicht durchsetzungsstärker machen
Die Aufsicht identifiziert Fehlentwicklungen auf den Finanzmärkten, um frühzeitig eingreifen zu können.
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Internationales/Finanzmarkt Die Transparenz der Märkte und Produkte erhöhen
Die Transparenz der Märkte und Produkte wurde erhöht, um adäquate Investitionsentscheidungen und eine bessere Regulierung zu ermöglichen.
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Internationales/Finanzmarkt Das Prinzip der Eigenverantwortung stärken
Die Regulierung der Finanzmärkte wurde überarbeitet, um Finanzkrisen zu verhindern und das Prinzip der Haftung zu stärken.