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Strategie und Geschäftsordnung
Die Strategie legt dar, was der Ausschuss für Finanzstabilität (AFS) unter seinem Ziel der Finanzstabilität versteht, wie er es erreichen will und welche Handlungsoptionen er hat. Zudem wird dargelegt, nach welchen Maßgaben und Leitlinien der AFS die ihm gesetzlich übertragenen Aufgaben erfüllt.
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Internationales
Neben dem Ausschuss für Finanzstabilität (AFS) auf nationaler Ebene gibt es zwei zentrale internationale Gremien, die die Finanzstabilität aus unterschiedlicher Perspektive überwachen.
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Dr. Benjamin Weigert
Benjamin Weigert ist seit August 2016 Leiter des Zentralbereichs Finanzstabilität bei der Deutschen Bundesbank und AFS-Mitglied. Zuvor arbeitete er bei Deloitte & Touche sowie als Generalsekretär beim Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. Er studierte bis 2002 Volkswirtschaftslehre an der TU Dresden und wurde 2007 an der Universität Konstanz promoviert.
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Raimund Röseler
Raimund Röseler ist seit 2011 Exekutivdirektor Bankenaufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und war zuvor Abteilungsleiter der Grundsatzabteilung in der Versicherungsaufsicht der BaFin. Röseler ist Mitglied im Basel Committee on Banking Supervision (BCBS) und im Board of Supervisors der European Banking Authority (EBA).
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Erklärung zur Barrierefreiheit
Der Ausschuss für Finanzstabilität (AFS) ist bemüht, seine Webseite im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
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Informationen zum Datenschutz
Das Sekretariat des AFS nimmt den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten sehr ernst. Sie haben das Recht zu wissen, wann wir welche Daten erheben und wie wir sie verwenden.
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Maßnahmen: Warnungen und Empfehlungen
Der Ausschuss für Finanzstabilität (AFS) kann Warnungen und Empfehlungen abgeben, um systemischen Risiken entgegenzuwirken und die Widerstandskraft des Finanzsystems zu stärken. Adressaten können die Bundesregierung, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) oder andere öffentliche Stellen im Inland sein. Der AFS nutzt diese Maßnahmen, um makroprudenzielle Politik …
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Makroprudenzielle Aufsicht anderer Länder
Auf Grundlage der CRD IV und auf Empfehlung des ESRB haben die EU-Mitgliedstaaten nationale makroprudenzielle Aufsichtsbehörden geschaffen. Auf der Webseite des ESRB finden Sie eine Übersicht der makroprudenziellen Aufsichtsbehörden unserer europäischen Nachbarn. Zudem sind auf der Webseite des ESRB die makroprudenziellen Maßnahmen auf nationaler Ebene zusammengefasst.