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Internationales/Finanzmarkt Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Zuweisung von Aufgaben und Befugnissen einer Entschädigungseinrichtung an die Entschädigungseinrichtung …
Mit der Verordnung wird die Beleihung der Entschädigungseinrichtung des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands GmbH (EdÖ) als Entschädigungseinrichtung für öffentlich-rechtliche Banken zum 1. Oktober 2021 aufgehoben. Die Entschädigungseinrichtung der privaten Banken (EdB) wird im Wege der Rechtsnachfolge die Aufgaben der EdÖ übernehmen, sodass die Einlagen zu jeder Zeit lückenlos …
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Internationales/Finanzmarkt Fondsstandortgesetz (FoStoG)
Durch das Fondsstandortgesetz werden die Änderungen der Richtlinien 2009/65/EG und 2011/61/EU umgesetzt und Anpassungen an die Transparenz- und die Taxonomie-Verordnung vorgenommen. Zudem werden weitere Änderungen des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) zur Entbürokratisierung und zur Digitalisierung der Aufsicht vorgenommen.
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Internationales/Finanzmarkt Schwarmfinanzierung-Begleitgesetz
Mit dem Gesetz werden aufgrund europarechtlicher Vorgaben verschiedene nationale Gesetze angepasst. Die Rechtsakte müssen entweder bis Mitte Juni 2021 umgesetzt sein oder kommen ab Ende 2021 oder Anfang 2022 erstmals zur Anwendung, sodass die nationalen Rechtsvorschriften bis dahin angepasst werden müssen. Von Bedeutung ist hier insbesondere die EU-Verordnung zur Regelung von …
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Internationales/Finanzmarkt Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG)
Das Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz reformiert das Bilanzkontrollverfahren grundlegend. Dies trägt dem Umstand Rechnung, dass das Verfahren im Wesentlichen der Integrität und Stabilität des Kapitalmarkts dient und das Vertrauen der Anleger in den deutschen Kapitalmarkt stärkt.
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Internationales/Finanzmarkt Gesetz zur Einführung von elektronischen Wertpapieren
Das Gesetz zur Einführung von elektronischen Wertpapieren vom 3. Juni 2021 (BGBl. I S. 1423) sieht als Kernstück die Öffnung des deutschen Rechts für elektronische Wertpapiere vor. Eine elektronische Begebung von Wertpapieren soll dabei auch außerhalb der Nutzung der Blockchain-Technologie und vergleichbarer Distributed-Ledger-Technologien ermöglicht werden. Dies bedeutet, dass die bislang …
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Internationales/Finanzmarkt Fünfte Verordnung zur Änderung der Satzung der BaFin
Auf Grund des § 5 Absatz 3 Satz 2 in Verbindung mit Satz 3 des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes vom 22. April 2002 (BGBl. I S. 1310), von denen Satz 3 durch Artikel 2 Nummer 4 des Gesetzes vom 28. November 2012 (BGBl. I S. 2369) und durch Artikel 20 Nummer 1 des Gesetzes vom 4. Juli 2013 (BGBl. I S. 1981) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium der Finanzen im Benehmen mit dem …
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Internationales/Finanzmarkt Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/2034 über die Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten
Die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/2034 über die Beaufsichtigung von Wertpapierfirmen ist ein weiterer Schritt in Richtung einer Kapitalmarktunion. Mit dem Gesetz wird die Aufsicht über die Wertpapierinstitute aus dem Kreditwesengesetz (KWG) herausgelöst und in einem separaten Gesetz, dem Wertpapierinstitutsgesetz, geregelt. Dies ermöglicht eine zielgenauere Aufsicht, da Wertpapierinstitute …
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Internationales/Finanzmarkt CBD-Umsetzungsgesetz
Das CBD-Umsetzungsgesetz vom 12. Mai 2021 (BGBl. I S. 1063) dient im Wesentlichen der Umsetzung der Richtlinie 2019/2162 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über die Emission gedeckter Schuldverschreibungen und die öffentliche Aufsicht über gedeckte Schuldverschreibungen und zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG und 2014/59/EU (ABl. L 328 vom 18.12.2019, S. 29; …
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Internationales/Finanzmarkt Gesetz zu dem Übereinkommen vom 27. Januar 2021 zur Änderung des Übereinkommens vom 21. Mai 2014 über die Übertragung von Beiträgen auf den Einheitlichen …
Das Übereinkommen vom 27. Januar 2021 zur Änderung des Übereinkommens vom 21. Mai 2014 über die Übertragung von Beiträgen auf den Einheitlichen Abwicklungsfonds und über die gemeinsame Nutzung dieser Beträge (IGA-Änderungsübereinkommen) bedarf der Zustimmung der gesetzgebenden Körperschaften durch ein Bundesgesetz gemäß Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit Artikel 23 Absatz 1 Satz 2 des …
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Internationales/Finanzmarkt Besondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums der Finanzen zur Finanzdienstleistungsaufsicht
(Finanzdienstleistungsaufsichtsgebührenverordnung – FinDAGebV)Die Besondere Gebührenverordnung bestimmt in Anknüpfung an die in § 1 des Bundesgebührengesetzes (BGebG) geregelte Verpflichtung des Gebührengläubigers, für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen von Bundesbehörden nach Maßgabe des BGebG und der Gebührenverordnungen nach § 22 Absatz 3 und 4 BGebG Gebühren vorzusehen, sämtliche Gebührentatbestände in einem der Zuständigkeitsbereiche des …