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schuldenbremse Abrechnung der grundgesetzlichen Regel zur Begrenzung der Neuverschuldung (Schuldenbremse) 2022
Die Obergrenze für die strukturelle NKA wurde 2022 um 276,4 Mrd. Euro überschritten. Beginnend im Jahr 2028 bis 2058 sind von 97,0 Mrd. Euro rund 3,1 Mrd. Euro pro Jahr zurückzuführen. Damit sind 2028 bis 2030 insgesamt rund 11,6 Mrd. Euro pro Jahr zurückzuführen, in den Jahren 2031 bis 2058 insgesamt rund 17,4 Mrd. Euro pro Jahr und 2059 bis 2061 rund 5,8 Mrd. Euro pro Jahr.
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Monatsbericht Monatsbericht September 2023
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Monatsbericht Editorial
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Monatsbericht Nach dem Haushaltsgesetz übernommene Gewährleistungen
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Monatsbericht Wirtschaftswachstum und Beschäftigung