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37 Inhalte, sortiert nach
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Öffentliche Finanzen Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 87a)
Ein neuer Absatz 1a in Artikel 87a des Grundgesetzes ermächtigt den Bund zur Errichtung eines „Sondervermögens Bundeswehr“ mit eigener Kreditermächtigung in Höhe von bis zu 100 Milliarden Euro zur Stärkung der Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit und Ertüchtigung der Streitkräfte. Diese Kreditermächtigung wird von den Kreditobergrenzen der Schuldenregel ausgenommen. Die Regelung des Näheren wird …
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Öffentliche Finanzen Christian Lindner im Bundestag zum 2. Entwurf des Haushaltsgesetzes 2022
Die Stabilität unserer Finanzen ist die Grundlage für Sicherheit und Wohlstand. Es ist ein Schutzschild, besonders solide zu wirtschaften, besonders glaubwürdig an den Finanzmärkten zu sein und deshalb immer auch Reserven für Krisen zu haben. Das macht auch die Resilienz dieses Landes aus. Mehren wir sie!
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Öffentliche Finanzen Christian Lindner im Bundestag zum Krieg in der Ukraine
Wir werden die Mittel für den Verteidigungshaushalt erhöhen, unter Achtung der Schuldenregel. Um die Bundeswehr zu ertüchtigen, schaffen wir ein Sondervermögen von 100 Mrd. Euro. Das sind Investitionen in unsere Freiheit, sagt Bundesfinanzminister Christian Lindner im Deutschen Bundestag.
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Öffentliche Finanzen Christian Lindner im Bundestag zur Haushalts- und Finanzpolitik
Die Finanzpolitik der Bundesregierung versteht sich als Ermöglichungspolitik, sagt Bundesfinanzminister Christian Lindner im Deutschen Bundestag. Transformation, Technologie und Talentförderung erhalten Priorität, denn wir wollen ermöglichen, dass dieses Land Fortschritt wagt.
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Vermögensrecht/Entschädigungen Verordnung zur Änderung von Rechtsvorschriften zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes
Mit dieser Verordnung sollen die Erhöhungen der Beamtenbezüge durch das am 14. Juli 2021 verkündete Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (BBVAnpÄndG 2021/2022) im Bereich der Entschädigungsrenten für NS-Verfolgte nachvollzogen werden.
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Öffentliche Finanzen Dreiundsechzigste Verordnung zur Durchführung des § 172 des Bundesentschädigungsgesetzes
Die elf alten Bundesländer und der Bund haben die Aufwendungen nach dem Bundesentschädigungsgesetz zu tragen. Die Aufwendungen für das Rechnungsjahr 2020 werden mit dieser Verordnung entsprechend den Vorgaben des § 172 Absatz 4 des Bundesentschädigungsgesetzes endgültig berechnet und festgestellt.
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Öffentliche Finanzen Errichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfe 2021“ (Aufbauhilfegesetz): Rede von Olaf Scholz
Wir bringen nun die Aufbauhilfe 2021 mit 30 Mrd. Euro auf den Weg: 2 Mrd. Euro für Bundesinfrastruktur, 28 Mrd. Euro von Bund und Ländern. Das ist ein finanzieller Kraftakt und ein beeindruckendes Zeichen der Solidarität, so Bundesfinanzminister Olaf Scholz im Bundestag.
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Öffentliche Finanzen Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Finanz- und Personalstatistikgesetzes
Die Finanz- und Personalstatistiken sind ein zentraler Baustein für die Berechnung des Staatssektors, wie er durch das Europäische System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen in der Verordnung (EU) Nr. 549/2013 rechtsverbindlich festgelegt ist. Mit dem Gesetzentwurf sollen bisherige Lücken in der Abdeckung der europäischen Anforderungen geschlossen und die Finanz- und Personalstatistiken vor …
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Öffentliche Finanzen Gesetz zur Anpassung der Ergänzungszuweisungen des Bundes nach § 11 Absatz 4 des Finanzausgleichsgesetzes und zur Beteiligung des Bundes an den …
Um die Ergebnisse der Überprüfung der Voraussetzungen für die Vergabe von Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen zum Ausgleich von Sonderlasten kleiner Länder aus überdurchschnittlich hohen Kosten politischer Führung umzusetzen, werden die Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen angehoben. Zudem trägt die ebenfalls geänderte länderweise Verteilung den geänderten Einwohnerstrukturen der …
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kommunalfinanzen Gesetz zur finanziellen Entlastung der Kommunen und der neuen Länder
Die Folgewirkungen der COVID-19-Pandemie betreffen kurzfristig und unmittelbar die Haushalte aller Gemeinden und Gemeindeverbände in Deutschland. Das hat zur Folge, dass die Gemeinden und Gemeindeverbände ihre Aufgaben nicht mehr umfänglich erfüllen können. Deutschland braucht aber handlungsfähige und leistungsstarke Gemeinden und Gemeindeverbände sowohl zur Überwindung der Pandemie als auch für …