Suche
30 Inhalte, sortiert nach
-
Öffentliche Finanzen Vierundsechzigste Verordnung zur Durchführung des § 172 des Bundesentschädigungsgesetzes
Die elf alten Bundesländer und der Bund haben die Aufwendungen nach dem Bundesentschädigungsgesetz zu tragen. Die Aufwendungen für das Rechnungsjahr 2021 werden mit dieser Verordnung entsprechend den Vorgaben des § 172 Absatz 4 des Bundesentschädigungsgesetzes endgültig berechnet und festgestellt.
-
Steuern Achtes Verbrauchsteueränderungsgesetz (8. VStÄndG)
Durch das Achte Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen sowie zur Änderung weiterer Gesetze sollen im Wesentlichen die Verbrauchsteuersystemrichtlinie (Richtlinie 2020/262 des Rates vom 19. Dezember 2019 zur Festlegung des allgemeinen Verbrauchsteuersystems) sowie die Alkoholstrukturrichtlinie (Richtlinie (EU) 2020/1151 des Rates vom 29. Juli 2020 zur Änderung der Richtlinie 92/83/EWG …
-
Öffentliche Finanzen Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens „Energie- und Klimafonds“
Dem finanzpolitischen Ziel zur Stärkung eines effektiven Wirtschaftswachstums anlässlich der weiterhin bestehenden Auswirkungen der Corona-Pandemie soll durch entsprechende Änderungen im Gesetz zur Errichtung des Sondervermögens „Energie- und Klimafonds“ nachgekommen werden.
-
Öffentliche Finanzen Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 87a)
Ein neuer Absatz 1a in Artikel 87a des Grundgesetzes ermächtigt den Bund zur Errichtung eines „Sondervermögens Bundeswehr“ mit eigener Kreditermächtigung in Höhe von bis zu 100 Milliarden Euro zur Stärkung der Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit und Ertüchtigung der Streitkräfte. Diese Kreditermächtigung wird von den Kreditobergrenzen der Schuldenregel ausgenommen. Die Regelung des Näheren wird …
-
Vermögensrecht/Entschädigungen Verordnung zur Änderung von Rechtsvorschriften zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes
Mit dieser Verordnung sollen die Erhöhungen der Beamtenbezüge durch das am 14. Juli 2021 verkündete Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (BBVAnpÄndG 2021/2022) im Bereich der Entschädigungsrenten für NS-Verfolgte nachvollzogen werden.
-
Öffentliche Finanzen Dreiundsechzigste Verordnung zur Durchführung des § 172 des Bundesentschädigungsgesetzes
Die elf alten Bundesländer und der Bund haben die Aufwendungen nach dem Bundesentschädigungsgesetz zu tragen. Die Aufwendungen für das Rechnungsjahr 2020 werden mit dieser Verordnung entsprechend den Vorgaben des § 172 Absatz 4 des Bundesentschädigungsgesetzes endgültig berechnet und festgestellt.
-
Öffentliche Finanzen Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Finanz- und Personalstatistikgesetzes
Die Finanz- und Personalstatistiken sind ein zentraler Baustein für die Berechnung des Staatssektors, wie er durch das Europäische System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen in der Verordnung (EU) Nr. 549/2013 rechtsverbindlich festgelegt ist. Mit dem Gesetzentwurf sollen bisherige Lücken in der Abdeckung der europäischen Anforderungen geschlossen und die Finanz- und Personalstatistiken vor …
-
Öffentliche Finanzen Gesetz zur Anpassung der Ergänzungszuweisungen des Bundes nach § 11 Absatz 4 des Finanzausgleichsgesetzes und zur Beteiligung des Bundes an den …
Um die Ergebnisse der Überprüfung der Voraussetzungen für die Vergabe von Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen zum Ausgleich von Sonderlasten kleiner Länder aus überdurchschnittlich hohen Kosten politischer Führung umzusetzen, werden die Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen angehoben. Zudem trägt die ebenfalls geänderte länderweise Verteilung den geänderten Einwohnerstrukturen der …
-
kommunalfinanzen Gesetz zur finanziellen Entlastung der Kommunen und der neuen Länder
Die Folgewirkungen der COVID-19-Pandemie betreffen kurzfristig und unmittelbar die Haushalte aller Gemeinden und Gemeindeverbände in Deutschland. Das hat zur Folge, dass die Gemeinden und Gemeindeverbände ihre Aufgaben nicht mehr umfänglich erfüllen können. Deutschland braucht aber handlungsfähige und leistungsstarke Gemeinden und Gemeindeverbände sowohl zur Überwindung der Pandemie als auch für …
-
Öffentliche Finanzen Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 104a und 143h)
Die deutschen Kommunen werden in der Corona-Krise durch Entlastungen unterstützt: Einbrüche bei der Gewerbesteuer werden kompensiert, die Bundesbeteiligung an Unterkunftskosten steigt und die ostdeutschen Länder werden entlastet.