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142 Inhalte, sortiert nach
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Ministerium „Ich bin gekommen, um euch die Hand zu reichen“ – ein Gespräch mit Margot Friedländer
Mit Margot Friedländer konnten wir am 21. März 2023 über die Geschichte und Gegenwart reden – um Zukunft zu gestalten. Verantwortung für Freiheit, Menschenrechte und Demokratie tragen wir an jüngere Generationen weiter. Denn was war, darf nie wieder geschehen.
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Ministerium Messen
Sie treffen uns auf zahlreichen Karriereveranstaltungen in ganz Deutschland.
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Ministerium Gremien
Hier sehen Sie, für welche Gremien das Bundesministerium der Finanzen Mitglieder benennen kann.
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Ministerium Der Besucherdienst des BMF
Ein wichtiger Teil der aktiven Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums der Finanzen ist der Besucherdienst.
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Ministerium Verzeichnis der Mitglieder des Wissenschaftlichen Beirat beim BMF
Der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesfinanzministerium der Finanzen berät und unterstützt politische Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger durch wissenschaftlich fundierte Gutachten und Analysen in verschiedensten Themengebieten. Eine Übersicht über die Mitglieder finden Sie hier.
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Monatsbericht 2022: Ein Jahr der gemeisterten Herausforderungen
Im Monatsbericht blicken wir auf ein arbeitsintensives Jahr zurück: 2022 war ein Jahr der großen Herausforderungen, denen mit entschlossenen Maßnahmen schlagkräftig und effektiv begegnet werden konnte.
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Monatsbericht Im Interview: Bundesfinanzminister Christian Lindner
Im Interview zieht Bundesfinanzminister Christian Lindner Bilanz und erläutert u. a. wie Deutschland fit für die Zukunft wird, wie das Land mit Schulden umgehen sollte und welche Rolle Deutschland in der Welt spielen kann.
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Ministerium Dienstwohnungsvorschriften (DWV)
Rundschreiben/Erlass vom 14. Dezember 2022 - Z B 1 - P 1532/15/10003:008 - (Dok. 2022/1165798): Aufgrund des § 26 Abs. 3 Satz 2 der Dienstwohnungsvorschriften vom 16. Februar 1970 in der ab 10. Oktober 1989 geltenden Fassung setze ich für den Abrechnungszeitraum vom 1. Juli 2021 bis 30. Juni 2022 die zur endgültigen Berechnung des Entgelts maßgebenden Beträge wie folgt fest: