Die Kreditaufnahme des Bundes dient der Finanzierung des Bundeshaushalts und der Sondervermögen des Bundes. Sondervermögen werden unterschieden in solche Sondervermögen, die über den Bundeshaushalt oder andere Einnahmen mitfinanziert werden, und Sondervermögen mit eigener Kreditermächtigung: Finanzmarktstabilisierungsfonds (FMS), Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF), Investitions- und Tilgungsfonds (ITF), Restrukturierungsfonds (RSF) und das Sondervermögen Bundeswehr (SV BW).
Die gesetzlichen Vorgaben zur Kreditaufnahme für die Sondervermögen FMS und WSF werden durch das Stabilisierungsfondsgesetz (StFG) geregelt. Kreditaufnahmen für FMS und WSF dienen zum einen der Finanzierung von Aufwendungen für Stabilisierungsmaßnahmen gemäß § 9 Abs. 1 StFG, der Rekapitalisierung von Unternehmen gemäß § 22 StFG oder zur Abfederung der Folgen der Energiekrise gemäß § 26a StFG. Zum anderen nimmt der Bund für FMS und WSF auch Kredite auf, die gemäß §§ 9 Abs. 5, 23 und 26a Abs. 1 Nr. 5 StFG als konditionsgleiche Darlehen an Anstalten des öffentlichen Rechts durchgeleitet werden.
Die Aufnahme von Krediten durch den Bund zur Weiterleitung von Darlehen über FMS und WSF an Anstalten des öffentlichen Rechts (im Folgenden „Darlehensfinanzierung“) dient der Kostenersparnis. Der RSF und Kredite des Bundes für die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zur Refinanzierung von Programmen und Stützungsmaßnahmen im Energiebereich nach § 26a Abs. 1 Nr. 5 StFG werden nachfolgend nicht mit aufgeführt, da zu den betrachteten Stichtagen keine Kreditaufnahmen beziehungsweise Verschuldung vorgelegen hat.
Die nachfolgenden Erläuterungen beziehen sich
- erst auf die gesamte Kreditaufnahme des Bundes,
- dann auf die Kreditaufnahme beziehungsweise Verschuldung des Bundeshaushalts und der mitfinanzierten Sondervermögen sowie der Kreditaufnahme von FMS, WSF und ITF ohne Darlehensfinanzierung und
- schließlich auf die Kreditaufnahme für FMS und WSF zur Darlehensfinanzierung.
Entwicklung der Kreditaufnahme des Bundes
Der Bund hatte bis zum 31. Dezember 2022 Kredite in Höhe von 1.551,7 Mrd. Euro aufgenommen. Dieser Bestand erhöhte sich zum 31. Juli 2023 auf 1.626,4 Mrd. Euro. Die Erhöhung gegenüber dem 31. Dezember 2022 um 74,6 Mrd. Euro resultierte aus neuen Aufnahmen im Volumen von 344,4 Mrd. Euro, denen Fälligkeiten im Volumen von 269,7 Mrd. Euro gegenüberstanden. Von Anfang Januar bis Juli 2023 wurden für die Verzinsung aller auch in früheren Jahren aufgenommenen bestehenden Kredite saldiert 28,8 Mrd. Euro aufgewendet.
Im Juli 2023 wurden 43,5 Mrd. Euro an konventionellen Bundeswertpapieren emittiert. Sie verteilten sich auf 2,5 Mrd. Euro 30-jährige Bundesanleihen, 6,0 Mrd. Euro 10-jährige Bundesanleihen, 4,0 Mrd. Euro 7-jährige Bundesanleihen, 5,0 Mrd. Euro Bundesobligationen, 6,0 Mrd. Euro Bundesschatzanweisungen und 20,0 Mrd. Euro Unverzinsliche Schatzanweisungen des Bundes. Im Juli 2023 wurden 0,5 Mrd. Euro inflationsindexierte Bundeswertpapiere emittiert und 1,0 Mrd. Euro Grüne Bundeswertpapiere begeben.
Durch eine Teillöschung der Zusatzemission des Bundes, die nicht am Markt verkauft wurde, sondern direkt in den Bestand des WSF überging, reduzierte sich deren ausstehendes Volumen um 7,5 Mrd. Euro. Aus technischen Gründen wird die Löschung in der Tabelle als negative Aufnahme dargestellt. Parallel und in gleicher Höhe reduzierte sich die Anlage des WSF in Forderungen an den Bund nach § 26b Abs. 5 StFG.
Die Eigenbestände des Bundes an Bundeswertpapieren erhöhten sich im Juli 2023 um 3,4 Mrd. Euro auf 191,6 Mrd. Euro. Die Veränderung resultierte aus Sekundärmarktverkäufen in Höhe von 8,3 Mrd. Euro, denen Käufe in Höhe von 4,6 Mrd. Euro und die Erhöhung von Eigenbeständen um 7,1 Mrd. Euro gegenüberstanden.
Am 31. Juli 2023 entfielen 93,8 Prozent der Kreditaufnahmen auf die Kreditaufnahme des Bundes für Haushalt und Sondervermögen ohne Darlehensfinanzierung, 6,2 Prozent der Kreditaufnahmen entfielen auf die Darlehensfinanzierung.
Entwicklung der Kreditaufnahme des Bundes (Haushalt und Sondervermögen ohne Darlehensfinanzierung)
Im Juli 2023 wurden für den Bund (Haushalt und Sondervermögen ohne Darlehensfinanzierung) 39,5 Mrd. Euro an Krediten aufgenommen. Gleichzeitig wurden 15,6 Mrd. Euro fällige Kredite getilgt. Für die Verzinsung der Kredite des Bundes (Haushalt und Sondervermögen ohne Darlehensfinanzierung) wurden im Juli 2023 saldiert 6,0 Mrd. Euro aufgewendet.
Am 31. Juli 2023 betrug der Bestand der Kreditaufnahme des Bundes (Haushalt und Sondervermögen ohne Darlehensfinanzierung) insgesamt 1.524,8 Mrd. Euro. Damit erhöhte sich dieser gegenüber dem 30. Juni 2023 um 23,9 Mrd. Euro. Die Kreditaufnahme für den Bundeshaushalt erhöhte sich um 22,2 Mrd. Euro auf 1.421,4 Mrd. Euro. Per 31. Juli 2023 betrug die Kreditaufnahme für den WSF für Maßnahmen zur Abfederung der Folgen der Energiekrise gemäß § 26a StFG 60,8 Mrd. Euro. Der Bestand erhöhte sich somit im Juli um 1,0 Mrd. Euro. Die Kreditaufnahme für das SV BW erhöhte sich um 0,2 Mrd. Euro auf 1,5 Mrd. Euro. Die Bestände der Kreditaufnahme für den FMS für Kredite für Aufwendungen gemäß § 9 Abs. 1 StFG (23,2 Mrd. Euro), für den ITF (16,5 Mrd. Euro) und für den WSF für Kredite für Rekapitalisierungsmaßnahmen gemäß § 22 StFG (1,3 Mrd. Euro) haben sich gegenüber dem Bestand Ende Juni 2023 nicht oder nur sehr geringfügig verändert.
Entwicklung der Kreditaufnahme des Bundes zur Darlehensfinanzierung
Im Juli 2023 wurden für den FMS zur Refinanzierung von Darlehen gemäß § 9 Abs. 5 StFG 1,5 Mrd. Euro an neuen Krediten aufgenommen. Da es im Juli 2023 keine Fälligkeiten gab, lag der Bestand per 31. Juli 2023 bei 56,9 Mrd. Euro. Für den WSF wurden im Juli 2023 zur Darlehensfinanzierung gemäß § 23 StFG keine neuen Kredite aufgenommen und keine Kredite getilgt. Der Bestand an Krediten zur Darlehensfinanzierung betrug per 31. Juli 2023 insgesamt 101,6 Mrd. Euro.
Weitere Einzelheiten können folgenden Tabellen entnommen werden:
- Entwicklung der Kreditaufnahme des Bundes im Juli 2023,
- Entwicklung der Kreditaufnahme des Bundes (Haushalt und Sondervermögen ohne Darlehensfinanzierung) im Juli 2023 und
- Entwicklung von Umlaufvolumen, Eigenbestände und Anlagen des Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) im Juli 2023.
Im statistischen Anhang der Online-Version des Monatsberichts sind zusätzlich die beiden erstgenannten Tabellen mit Daten für den bisherigen Jahresverlauf, die nach Restlaufzeitklassen gruppierte Kreditaufnahme des Bundes sowie die nach Instrumentenart aufgegliederten Daten zur Kreditaufnahme des Bundes, zum Bedarf der Kreditaufnahme des Bundes, zu den Tilgungen des Bundes und zu den Zinsen für die Kredite des Bundes enthalten.
Die Abbildung „Kreditaufnahme des Bundes – Bedarf und Bestand“ zeigt die Verteilung der Kreditaufnahme auf die Finanzierungsinstrumente, sowohl für die Aufnahme von Januar bis Juli 2023 als auch für den gesamten Bestand per 31. Juli 2023. Den größten Anteil an der Kreditaufnahme im laufenden Jahr machten mit 131,3 Mrd. Euro beziehungsweise 38,1 Prozent die (teils unterjährig fälligen) Unverzinslichen Schatzanweisungen des Bundes aus, gefolgt von den konventionellen 10-jährigen Bundesanleihen mit 60,2 Mrd. Euro beziehungsweise 17,5 Prozent.

Von der Kreditaufnahme des Bundes über Verbriefungen lagen per 31. Juli 2023 über 99 Prozent in Form von Inhaberschuldverschreibungen vor, bei denen die konkreten Gläubiger dem Bund nicht bekannt sind.
Details zu den geplanten Emissionen und den Tilgungen von Bundeswertpapieren können in den Pressemitteilungen zum Emissionskalender nachgelesen werden.1 Auf der Internetseite der Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH werden zudem nach jeder Auktion von Bundeswertpapieren die Auktionsergebnisse veröffentlicht.2