- Das Bundeskabinett hat am 5. Juli 2023 den Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2024 sowie den Finanzplan bis 2027 beschlossen. Trotz schwieriger Rahmenbedingungen ist es gelungen, einen Haushaltsentwurf vorzulegen, der bei hohen Investitionen auf Steuererhöhungen verzichtet und die reguläre Kreditobergrenze der Schuldenregel einhält.
- Die Gesamtausgaben werden in allen Jahren gegenüber dem laufenden Haushaltsjahr abgesenkt, die Investitionen bleiben über den gesamten Finanzplanzeitraum stabil auf sehr hohem Niveau. Dies setzt zum einen restriktive Fiskalimpulse und stärkt zum anderen die Angebotsseite. So wird der Inflation entgegengewirkt und die fiskalische Resilienz des Bundes erhöht.
- Trotz notwendiger Einsparungen liegt der Fokus auf zukunftsorientierten und wachstumsstärkenden Impulsen. Damit will die Bundesregierung Fortschritt ermöglichen, Chancengerechtigkeit verbessern und Sicherheit wahren. Daher stärkt die Bundesregierung die innere und äußere Sicherheit, investiert in Bildung sowie Innovationen und treibt die Transformation hin zu einer klimaneutralen Volkswirtschaft voran.
- Der Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2024 wird nun dem Bundesrat und dem Bundestag zugleitet. Die Zuleitung markiert den Beginn des parlamentarischen Verfahrens.
Das Bundeskabinett hat am 5. Juli 2023 den Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2024 sowie den Finanzplan bis 2027 beschlossen. In allen Finanzplanjahren wird die reguläre Obergrenze der Schuldenregel nach Art. 115 des Grundgesetzes eingehalten. Damit treibt die Bundesregierung nun die Normalisierung der Fiskalpolitik weiter voran. Der Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2024 sieht vor, die Nettokreditaufnahme (NKA) auf 16,6 Mrd. Euro zu senken – im Jahr 2022 belief sich die NKA noch auf 115,4 Mrd. Euro, der Bundeshaushalt 2023 geht von einer NKA von 45,6 Mrd. Euro aus. Trotz der erforderlichen Einsparungen liegen die im Entwurf vorgesehenen Ausgaben des Bundes im Jahr 2024 mit 445,7 Mrd. Euro rund 25 Prozent über dem Vorkrisenniveau 2019.

Zugleich sind während des Finanzplanzeitraums bis zum Jahr 2027 weiterhin Investitionen auf hohem Niveau vorgesehen, um Deutschland insbesondere in den Bereichen Sicherheit, Klimaschutz, Transformation und Bildung noch stärker für die Zukunft zu wappnen.
Finanzpolitische Realitäten
Der Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2024 und der Finanzplan bis 2027 tragen den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und finanzpolitischen Realitäten Rechnung. Weiterhin belasten die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Folgen des russischen Angriffskriegs die Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft in Deutschland stark. Die Inflation bleibt hoch, das Wachstum schwach: Gemäß Frühjahrsprojektion rechnet die Bundesregierung für 2023 mit einer Inflationsrate von durchschnittlich 5,9 Prozent und einer vergleichsweise geringen Zunahme des realen BIP von 0,4 Prozent. Nach der Projektion für das Deutsche Stabilitätsprogramm 2023 (Stichtag 30. März 2023) ist mit einem Anstieg der Schuldenquote auf rund 67,75 Prozent des BIP sowie einer gesamtstaatlichen Defizitquote von 4,25 Prozent des BIP zu rechnen. Inwieweit sich dieser Anstieg realisiert, hängt maßgeblich von den tatsächlichen Ausgaben des WSF-Energie1 ab, der insbesondere die Ausgaben für die Strom- und Gaspreisbremse sowie die verschiedenen Härtefallregelungen leistet. Das Zinsumfeld hat sich stark verändert und wirkt sich, in Kombination mit einem krisenbedingt deutlich erhöhten Schuldenstand, erheblich auf die Zinsausgaben des Bundes aus. Für das Jahr 2024 müssen daher Zinsausgaben in Höhe von insgesamt rund 37 Mrd. Euro veranschlagt werden, nach nur rund 3,9 Mrd. Euro in 2021.
Zurück zur finanzpolitischen Normalität
Mit dem Bundeshaushalt 2024 und dem Finanzplan bis 2027 macht die Bundesregierung einen weiteren wichtigen Schritt hin zur finanzpolitischen Normalität. Die Einhaltung der regulären Obergrenze der Schuldenregel ist ein Gebot der Verfassung wie der ökonomischen Vernunft.
Im kommenden Jahr wird die reguläre Obergrenze der Schuldenregel wie bereits im Jahr 2023 eingehalten und die Rückkehr auf den haushaltspolitischen Normalpfad fortgesetzt. Um dies zu ermöglichen, hat die Bundesregierung alle Ausgaben im Bundeshaushalt auf den Prüfstand gestellt. Es werden Einsparpotenziale gehoben und Ausgabeansätze abgesenkt, die in der Vergangenheit Minderausgaben verzeichnet haben. Die Ressorts mit Ausnahme des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) erbringen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit einen Einsparbeitrag in Höhe von insgesamt rund 3,5 Mrd. Euro p. a. in den Jahren 2024 und 2025. Auch sind keinerlei Personalzuwächse vorgesehen. Es ist mit diesem Regierungsentwurf sowohl gelungen, Ausgaben und Vorhaben zu priorisieren als auch Einsparpotenziale zu realisieren. Dabei handelt die Bundesregierung insbesondere in Bereichen mit besonderer Ausgabendynamik. Soweit für einzelne Maßnahmen gesetzliche Änderungen erforderlich sind, werden diese durch ein Haushaltsfinanzierungsgesetz geregelt. Trotz der vereinbarten Konsolidierungsanstrengungen verbleibt ein in den kommenden Aufstellungsverfahren aufzulösender haushaltspolitischer Handlungsbedarf von jährlich rund 5 Mrd. Euro in den Jahren 2025 bis 2027. An einer strikten Priorisierung der Ausgaben führt daher auch weiterhin kein Weg vorbei. Hierbei sind in erster Linie die Ressorts gefordert, diesen Handlungsbedarf durch entsprechende Prioritätensetzung in ihren Einzelplänen aufzulösen. Die Formulierung eines haushaltspolitischen Handlungsbedarfs ist kein Novum: In der Vergangenheit wurde wiederholt ein Handlungsbedarf ausgewiesen. Dieser war zum Beispiel in den Jahren 2011 bis 2013 mit insgesamt 34,5 Mrd. Euro mehr als doppelt so hoch wie heute.
Die strukturell und dauerhaft wirksame Auflösung dieses Handlungsbedarfs ist eine wesentliche Grundlage zur Bewältigung der anstehenden großen haushaltspolitischen Herausforderungen, insbesondere die Tilgung krisenbedingter Kreditaufnahmen ab 2028 sowie die langfristig auskömmliche Finanzierung der Bundeswehr. Dabei müssen Einsparmöglichkeiten erst erarbeitet werden, da große Teile des Bundeshaushalts bereits gebunden sind, insbesondere durch Sozialausgaben, Zinsen und Personal. Gestaltungsspielräume entstehen vorrangig durch die Priorisierung von Ausgaben und Maßnahmen sowie der Identifizierung und Umsetzung von Einsparpotenzialen. Deshalb muss der quantitativen Konsolidierung nun auch eine qualitative Konsolidierung folgen.
Es gilt jedoch weiterhin, die expansive Finanzpolitik der vergangenen Jahre durch Priorisierung von Ausgaben und Konsolidierungsmaßnahmen einzudämmen. Dabei nimmt die Bundesregierung auch die Einheit des Bundeshaushalts stärker in den Blick. Sie überprüft laufend, ob Sondervermögen zur Erreichung ihrer bei Errichtung festgelegten Aufgaben weiterhin nötig sind. Der Haushaltsentwurf sieht vor, dass das Sondervermögen „Digitale Infrastruktur“ aufgelöst wird und seine Aufgaben künftig aus dem Bundeshaushalt finanziert werden. Auch die notwendigen Regelungen zur Auflösung des Mauerfonds werden in die Wege geleitet. Weitere Sondervermögen werden mit Ablauf ihrer gesetzlichen Befristung aufgelöst.
Investitionen und zentrale Politikfelder stärken
Mit den gezielten Einsparungen entstehen für die kommenden Jahre Handlungsspielräume für Investitionen in die Zukunft und eine Schwerpunktsetzung in zentralen Politikfeldern. Die Investitionen bleiben auf Rekordniveau und gehen über das Vorkrisenniveau hinaus (Ist 2019: 38,1 Mrd. Euro). Für 2024 sind insgesamt rund 54,2 Mrd. Euro vorgesehen. Die Investitionsquote steigt somit von rund 10 Prozent im Vorkrisenjahr 2019 auf rund 12 Prozent im Jahr 2024. In den Jahren von 2024 bis 2027 stehen rund 23,2 Mrd. Euro mehr für notwendige Zukunftsinvestitionen zur Verfügung als bislang eingeplant. Darüber hinaus stehen insbesondere drei Bereiche im Fokus: Bildung, die innere und äußere Sicherheit sowie Klimaschutz und Transformation.
Kinderarmut reduzieren, Bildung verbessern
Dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend stehen von 2024 bis 2027 gegenüber dem bisherigen Finanzplan (2027 fortgeschrieben) rund 1,9 Mrd. Euro mehr zur Verfügung. Mit der Erhöhung werden insbesondere Mehrbedarfe für gesetzliche Leistungen nach dem Bundeskindergeld- und Unterhaltsvorschussgesetz abgedeckt. Allein im Jahr 2024 sind hierfür rund 0,84 Mrd. Euro zusätzlich veranschlagt. Für Vorarbeiten zur Digitalisierung der Verfahren im Zusammenhang mit der Kindergrundsicherung ist im Jahr 2024 ein Betrag von 100 Mio. Euro im Einzelplan 17 berücksichtigt. Für die weiteren Auswirkungen ab dem Jahr 2025 ist im Einzelplan 60 Vorsorge in Höhe von 2 Mrd. Euro jährlich getroffen.
Für das Startchancen-Programm für die bessere Ausstattung von Schulen und die Unterstützung sozial benachteiligter Kinder wird im Einzelplan 60 eine zentrale Vorsorge getroffen. Insgesamt ist in den nächsten vier Jahren ein Betrag in Höhe von 3,5 Mrd. Euro vorgesehen (2024: 0,5 Mrd. Euro/ab 2025: 1 Mrd. Euro jährlich).
Sicherheit
Mit der Haushaltsplanung sowie dem Sondervermögen Bundeswehr wird ab dem kommenden Jahr der 2 Prozent-BIP-Beitrag zu den NATO-Fähigkeitszielen erbracht. Dem BMVg wird im Jahr 2024 ein Rekordansatz von 51,8 Mrd. Euro bereitgestellt. Zusätzlich stehen im Jahr 2024 rund 19,2 Mrd. Euro aus dem Sondervermögen Bundeswehr zur Verfügung. Hinzu kommen weitere verteidigungsbezogene Ausgaben in anderen Einzelplänen. Die Ertüchtigungshilfe wird in den Jahren 2024 bis 2027 gegenüber der bisherigen Finanzplanung massiv auf 4 Mrd. Euro jährlich aufgestockt und damit gegenüber dem bisherigen Finanzplan um 3,55 Mrd. Euro jährlich erhöht.
Klimaschutz und Transformation
Mit dem Sondervermögen Klima- und Transformationsfonds (KTF) besteht weiterhin ein wichtiges Finanzierungsinstrument für die Energiewende, den Klimaschutz und die Transformation. Mit diesem Fonds unterstützt die Bundesregierung insbesondere die energetische Gebäudesanierung und die Dekarbonisierung der Industrie sowie den Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft, den Ausbau der Elektromobilität, der Ladeinfrastruktur und der erneuerbaren Energien sowie Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz. Die bisher im Kernhaushalt veranschlagten Zukunftsprojekte zur Förderung von Mikroelektronik werden nun ebenfalls in diesen Fonds verlagert.
Der KTF finanziert sich aus eigenen Einnahmen (Erlöse aus Europäischem Emissionshandel und Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG)) sowie der Verwendung der ihm zur Verfügung stehenden Rücklage. Die Einnahmen aus dem BEHG sollen möglicherweise durch eine Erhöhung der Zertifikatepreise ab 2024 gestärkt werden. Es erfolgt weiterhin keine Zuweisung aus dem Bundeshaushalt an den KTF.
Der Wirtschafts- und Finanzplan des KTF sowie notwendige rechtliche Anpassungen werden im Anschluss an die Kabinettsentscheidung zum Bundeshaushalt 2024 so rechtzeitig beschlossen, dass sie gemeinsam mit dem Haushalt dem Parlament zugeleitet werden können.
Fazit und Ausblick
Mit dem Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2024 und den Finanzplan bis 2027 werden somit bei verantwortungsvollem Haushaltskurs und Rückführung der Neuverschuldung dennoch die Voraussetzungen für Innovation und Investition geschaffen. Über die drei in Haushaltsentwurf und Finanzplan priorisierten Bereiche Bildung, Sicherheit und Klimaschutz und Transformation hinaus ist bei dem Haushaltskurs der Bundesregierung die beabsichtigte Ergänzung des Umlageverfahrens bei der Rentenfinanzierung erwähnenswert. Mit dem Generationenkapital plant die Bundesregierung die Einführung eines kapitalgedeckten Elements in das Rentensystem – ein Paradigmenwechsel, mit dem Deutschland im internationalen Vergleich aufholt. Mit dem vorgeschlagenen Haushaltskurs stellt die Bundesregierung zusätzlich die Weichen für ein faireres, wettbewerbsfähiges Steuersystem. Die im internationalen Vergleich hohe Besteuerung in Deutschland darf nicht noch weiter erhöht werden und zum starken Standortnachteil werden.
Der Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2024 wird nun im parlamentarischen Verfahren im Bundestag und Bundesrat beraten und soll zum 1. Januar 2024 in Kraft treten.
Fußnoten
- 1
- Abschnitt 2 Teil 3: Abfederung der Folgen der Energiekrise, Gesetz zur Errichtung eines Finanzmarkt- und eines Wirtschaftsstabilisierungsfonds (Stabilisierungsfondsgesetz) vom 17. Oktober 2008, das zuletzt durch Art. 1 des Gesetzes vom 28. Oktober 2022 geändert worden ist.