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  • Aktuelle Wirtschafts- und Finanzlage

    Eu­ro­päi­sche Wirt­schafts- und Fi­nanz­po­li­tik

    Rückblick auf die Sitzungen der Eurogruppe am 13. März 2023 und des ECOFIN-Rats am 14. März 2023

    Eurogruppe

    Zu Beginn befasste sich die Eurogruppe mit den makroökonomischen und finanzpolitischen Entwicklungen im Euroraum.

    Bundesfinanzminister Christian Lindner teilte die Einschätzung der Europäischen Kommission in den haushaltspolitischen Leitlinien, dass eine vorsichtigere Fiskalpolitik notwendig sei, und begrüßte nachdrücklich, dass die Europäische Kommission die allgemeine Ausweichklausel für 2024 deaktivieren wolle. Jedoch bewerte er die haushaltspolitischen Leitlinien auch als eine verpasste Chance der Europäischen Kommission für eine zügige Rückkehr zur Anwendung der bestehenden Regeln.

    Bundesfinanzminister Christian Lindner unterstrich, dass – solange keine Einigung auf ein neues Regelwerk bestehe – die geltenden Regeln anzuwenden seien. Den Ansatz der Europäischen Kommission mit Blick auf die haushaltspolitischen länderspezifischen Empfehlungen, die geltenden Regeln vorgreifend mit Elementen aus den Reformvorschlägen der Europäischen Kommission zum Stabilitäts- und Wachstumspakt zu mischen, sei nicht akzeptabel. Eine Reihe von Mitgliedstaaten unterstützte die Einschätzung des Bundesfinanzministers ausdrücklich. Eine die Europäische Kommission unterstützende Formulierung fand daher keinen Eingang in die einvernehmlich verabschiedete Eurogruppen-Erklärung.

    Anschließend wurden internationale Treffen vor- und nachbereitet. Die Europäische Kommission unterrichtete über das G7-Treffen der Finanzministerinnen und -minister sowie Notenbankgouverneurinnen und -gouverneure am Rande des G20-Treffens in Bangalore, Indien, im Februar 2023, in dessen Rahmen eine gemeinsame Erklärung zum russischen Angriffskrieg in der Ukraine sowie zu dessen Auswirkungen auf die Weltwirtschaft veröffentlicht worden war. Der Austausch und die enge Koordinierung der Mitglieder der Eurogruppe im Hinblick auf internationale Treffen und insbesondere zu Fragen, die den Euroraum betreffen, ist ein gemeinsames Anliegen der Ministerinnen und Minister. Auch zeigte sich, dass weiterhin Konsens innerhalb der Eurogruppe bezüglich der Bewertung der Wechselkursentwicklungen herrscht.

    Ferner tauschte sich die Eurogruppe zu den aktuellen Inflationsentwicklungen im Euroraum und in den Mitgliedstaaten aus. Die Europäische Kommission gab einen Überblick: Sie erwarte einen schrittweisen Rückgang der aktuell noch sehr hohen Inflation; die Kerninflation steige allerdings an. Unsicherheitsfaktoren für die weitere Inflationsentwicklung seien die Auswirkungen der Öffnung der chinesischen Wirtschaft nach dem Lockdown, die weitere Entwicklung des Kriegs in der Ukraine sowie die Lohnentwicklung, die bisher weitgehend moderat verlaufe. Man müsse mögliche Zweitrundeneffekte weiterhin beobachten.

    Die Mitgliedstaaten zeigten sich weiterhin besorgt über das Umfeld hoher Inflation, die persistenter sei, d. h. länger anhaltend, als zunächst erwartet. Die Mitgliedstaaten des Euroraums sind sehr unterschiedlich von den Inflationspersistenzen und -dynamiken betroffen. Mit Blick auf Lohn-Preis-Spiralen wurde auch die Rolle der Lohnindexierung angesprochen. Die Mitgliedstaaten unterstrichen die Bedeutung eines engen Austausches, um von unterschiedlichen Erfahrungen und Ansätzen zu lernen. Man war sich einig, dass die Fiskalpolitik der Mitgliedstaaten die Anstrengungen der Geldpolitik nicht untergraben dürfe. Ein genaues Monitoring der Inflationsentwicklungen sei weiterhin wichtig, gerade auch mit Blick auf anstehende Politikentscheidungen.

    Des Weiteren standen die Eurozonenaspekte des Economic Governance Review auf der Tagesordnung der Eurogruppe. In der Eurogruppe herrschte Konsens, dass bei einer Reform des Stabilitäts- und Wachstumspakts die Vorlage von vorläufigen Haushaltsplänen seitens der Euroraum-Mitglieder sowie die Weiterführung von Nachprogrammüberwachungen beizubehalten seien.

    Es war den Ministerinnen und Ministern wichtig, im Vorfeld der Legislativvorschläge der Europäischen Kommission über das Gesamtbild eines digitalen Euros und insbesondere über dessen politische Ziele zu diskutieren. Die Eurogruppe betrachtet die Einführung und die Festlegung wesentlicher Ausgestaltungsmerkmale eines digitalen Euros als auf politischer Ebene zu treffende Entscheidungen. Es wurde weiterhin keine abschließende Entscheidung über die Einführung eines digitalen Euros beziehungsweise über seine Ausgestaltung getroffen.

    Den Ministerinnen und Ministern war es ein Anliegen, den Nutzen eines digitalen Euros gegenüber der Öffentlichkeit klar zu erläutern. Neben den geostrategischen Zielen solle dabei die Attraktivität und der Mehrwert eines digitalen Euros für die Nutzerinnen und Nutzer, also die Bürgerinnen und Bürger, noch stärker herausgearbeitet werden. Der Präsident der Eurogruppe kündigte an, die Arbeiten hierzu voranzutreiben.

    Für die Bundesregierung bleibt daneben die Innovationsfähigkeit eines digitalen Euros mit Blick auf den Banken- und Unternehmenssektor zentral. Die Europäische Zentralbank (EZB) berichtete, auch eine Version des digitalen Euro zu untersuchen, die für die Abwicklung großvolumiger Zahlungen zwischen Geschäftsbanken genutzt werden könnte.

    Die Auswirkungen der möglichen Anerkennung eines digitalen Euros als gesetzliches Zahlungsmittel waren ebenfalls Gegenstand der Diskussion. Für die Bundesregierung ist es zentral, dass Bargeld nicht diskriminiert wird – dies hat auch der Präsident der Eurogruppe Paschal Donohoe in seiner Zusammenfassung als zentrales Anliegen hervorgehoben.

    Unter Verschiedenes führte die EZB zum Fall der Silicon Valley Bank mögliche Auswirkungen auf Europa aus. Die EZB sehe keine direkten Auswirkungen auf die Europäische Union (EU), mögliche indirekte Auswirkungen würden eng beobachtet. In Summe seien die Banken in der EU sehr stabil und verfügten über genügend Liquiditätspuffer.

    ECOFIN-Rat

    Unter dem Tagesordnungspunkt „Wirtschaftliche Erholung“ gab die Europäische Kommission zunächst einen Überblick über den Umsetzungsstand der Aufbau- und Resilienzfazilität mit besonderem Fokus auf den Beitrag zu den REPowerEU-Zielen. Die Europäische Kommission rief die Mitgliedstaaten dazu auf, mit der Erstellung möglichst ambitionierter REPowerEU-Kapitel voranzukommen und diesbezügliche Änderungen ihrer Aufbau- und Resilienzpläne idealerweise bis Ende April 2023 einzureichen. Ferner sollten die Mitgliedstaaten zeitnah anzeigen, ob sie ein Darlehen aus der Fazilität in Anspruch nehmen wollten. Daneben informierte die Europäische Kommission u. a. auch über die Methodik der Prüfung der Auszahlungsanträge und das Verfahren bei Teilauszahlungen. Zudem wurde darauf hingewiesen, dass der Europäische Rechnungshof für 2023 und 2024 Prüfungen für sämtliche Mitgliedstaaten vorsehe.

    In der anschließenden Aussprache berichteten einige Mitgliedstaaten vom Umsetzungsstand und thematisierten übergeordnete Aspekte, etwa die anspruchsvollen Anforderungen der Europäischen Kommission, den vereinzelten Wunsch nach mehr Flexibilität und die zusätzlichen Herausforderungen infolge hoher Inflation und der Auswirkungen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine. Des Weiteren billigte der ECOFIN den Durchführungsbeschluss zur Änderung des finnischen Aufbau- und Resilienzplans.

    Auch nahmen die Mitgliedstaaten die Ratsschlussfolgerungen zu „Leitlinien für eine Reform des EU-Rahmens für die wirtschaftspolitische Steuerung“ mit einer von Deutschland initiierten Änderung an.

    Eingangs unterstrich die schwedische Präsidentschaft die Bedeutung des Dossiers und warb für die Verabschiedung der Ratsschlussfolgerungen. Es handele sich um einen ausgewogenen Text, der die Ansichten der Mitgliedstaaten angemessen widerspiegele.

    Die Europäische Kommission erläuterte, dass die Annahme der Schlussfolgerungen ein wichtiger Beitrag zur Vorbereitung der Legislativvorschläge sei. Diese würden dem Europäischen Rat vorgelegt. Die Europäische Kommission werde mit den Mitgliedstaaten über deren kritische Punkte sprechen, bevor die Rechtstextentwürfe vorgelegt würden. Das weitere Verfahren müsse schnell vorangehen, um eine allgemeine Ausrichtung des Rats und den Abschluss im Europäischen Parlament noch innerhalb der aktuellen Legislatur zu erreichen.

    Zu Beginn der Aussprache erläuterte Bundesfinanzminister Christian Lindner, dass der vom Wirtschafts- und Finanzausschuss und vom Ausschuss der Ständigen Vertreter gebilligte Entwurf der Ratsschlussfolgerungen zunächst zustimmungsfähig gewesen sei. Aufgrund der Inhalte der Mitteilung der Europäischen Kommission zu den haushaltspolitischen Leitlinien habe es eine Neubewertung des Charakters der Ratsschlussfolgerungen gegeben. Vor diesem Hintergrund forderte er eine Anpassung des Schlussfolgerungsentwurfs bezüglich des weiteren Verfahrens. Dadurch solle sichergestellt werden, dass die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten hinsichtlich der kritischen Punkte noch vor Vorlage der Legislativvorschläge die Arbeiten fortsetzten.

    Die Ratsschlussfolgerungen stellten keine Billigung der Kommissionsvorstellungen dar; es seien noch weitere Arbeiten erforderlich. Wichtig sei ein regelbasiertes System mit gemeinsamen Bezugsgrößen und multilateraler Überwachung, das Gleichbehandlung und Transparenz sicherstelle.

    Viele Mitgliedstaaten betonten wie Deutschland die Bedeutung der Ratsschlussfolgerungen als Zwischenschritt im Prozess. Viele Mitgliedstaaten unterstützten dabei explizit den deutschen Änderungsvorschlag, einige Mitgliedstaaten schlugen auf dieser Basis Anpassungen vor. Viele Mitgliedstaaten betonten die aus ihrer Sicht kritischen Punkte bei der weiteren Ausgestaltung des Economic Governance Reviews.

    Die Ratsschlussfolgerungen wurden vom Europäischen Rat am 23./24. März 2023 bestätigt. Die nächste Befassung des ECOFIN mit dem Economic Governance Review ist für Juni 2023 geplant.

    Auch im ECOFIN stellte die Europäische Kommission die Haushaltspolitischen Leitlinien für 2024 vor. Die Europäische Kommission hob hervor, dass die allgemeine Ausweichklausel zum Jahresende deaktiviert werde. Erst im Frühjahr 2024 würde über die Einleitung von Defizitverfahren auf Basis der Defizite im Jahr 2023 entschieden werden. Man befinde sich in einer Übergangsphase, aber wende weiter die geltenden Regeln an.

    In einer sehr kurzen Aussprache betonten zudem einige Mitgliedstaaten, dass die von der Europäischen Kommission im Rahmen ihrer Mitteilung vom November 2022 eingebrachten, aber längst nicht konsentierten Vorstellungen zur Reform der Fiskalregeln zum Teil bereits Anwendung in den haushaltspolitischen Leitlinien für 2024 fänden.

    Zu den wirtschaftlichen und finanziellen Auswirkungen der russischen Aggression gegen die Ukraine berichtete die Kommission über die generelle wirtschaftliche Lage sowie über den Umsetzungsstand der Makrofinanzhilfe +. Eine weitere Auszahlung in Höhe von 1,5 Mrd. Euro solle in der zweiten Märzhälfte folgen. Auch werde derzeit an einem Programm des Internationalen Währungsfonds (IWF) für die Ukraine gearbeitet. Man sei in engem Austausch mit den G7-Partnern. Auch fasste die Europäische Kommission die Auswirkungen auf die Finanzmärkte insbesondere mit Blick auf den Marktkorrekturmechanismus zusammen. Hier seien bis jetzt aufgrund der gesunkenen Energiepreise keine negativen Effekte zu beobachten.

    Des Weiteren standen auch beim ECOFIN internationale Treffen auf der Tagesordnung. Die schwedische Präsidentschaft und die Europäische Kommission berichteten vom Treffen der G20-Finanzministerinnen und -minister sowie -Notenbankgouverneurinnen und -gouverneure unter indischem Vorsitz am 24./25. Februar 2023 in Bangalore. Das Treffen sei durch eine Zusammenfassung der indischen G20-Präsidentschaft abgeschlossen worden. Da Russland und China die Verurteilung des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine ablehnten, kam kein Kommuniqué zustande. Im Bereich der internationalen Besteuerung wurde die Zusage zur Implementierung der Zwei-Säulen-Lösung zur Besteuerung der Gewinne der digitalisierten Wirtschaft bekräftigt.

    Auch richtete die schwedische Präsidentschaft den Blick auf die Vorbereitungen des Treffens der G20-Finanzministerinnen und -minister sowie -Notenbankgouverneurinnen und -gouverneure und die Frühjahrstagung des IWF sowie der Weltbank vom 10. bis 16. April 2023 in Washington, D.C. Der ECOFIN beauftragte den Wirtschafts- und Finanzausschuss mit der Abstimmung der EU-Positionierungen.

    Die Empfehlungen zur Haushaltsentlastung 2021 wurden von den ECOFIN-Ministerinnen und -Ministern mit großer Mehrheit angenommen. Die Europäische Kommission begrüßte die Entlastungsempfehlung und betonte, man nehme die Empfehlungen sehr ernst. Insgesamt sei die Fehlerquote seit Jahren stabil niedrig und der EU-Haushalt werde sehr erfolgreich implementiert.

    Die ECOFIN-Ministerinnen und -Minister nahmen die Schlussfolgerungen zu den Haushaltsleitlinien für 2024 ohne Aussprache einstimmig an. Mit den Haushaltsleitlinien formuliert der Rat seine Erwartungen an die Europäische Kommission für die Aufstellung des EU-Haushalts 2024 und seine Prioritäten für die Haushaltsverhandlungen. Auf Zahlen oder konkrete Mittelansätze wird dabei nicht eingegangen.

    Unter „Verschiedenes“ unterrichtete die Europäische Kommission zum Umsetzungstand der in den Bereich der Finanzmarktregulierung fallenden Gesetzgebungsvorhaben.

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