Navigation und Service

Inhalt

  • Aktuelle Wirtschafts- und Finanzlage

    Steuer­ein­nah­men und kon­junk­tu­rel­les Um­feld im März 2023

    Entwicklung des Steueraufkommens

    Steueraufkommen insgesamt

    Die Steuereinnahmen insgesamt (ohne Gemeindesteuern) lagen um 1,5 Prozent unter dem Ergebnis vom März 2022 (s. a. Tabelle Entwicklung der Steuereinnahmen). Hauptursache hierfür war ein Rückgang von rund 1,2 Prozent bei den Gemeinschaftsteuern, zu dem in erheblichem Umfang auch die steuerlichen Entlastungen beitrugen. Die Einnahmen aus den Bundessteuern stiegen um fast 6 Prozent aufgrund höherer Einnahmen vor allem aus Energie- und Tabaksteuer. Die Einnahmen aus den Ländersteuern verzeichneten dagegen ein kräftiges Minus von rund 25 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat, insbesondere durch Einnahmerückgänge der beiden aufkommensstärksten Ländersteuern, der Grunderwerb- sowie der Erbschaftsteuer.

    Die von der Bundesregierung auf den Weg gebrachten steuerlichen Entlastungen
    mindern das Steueraufkommen spürbar. Hier ist an erster Stelle das Gesetz zum Ausgleich der Inflation durch einen fairen Einkommensteuertarif sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Inflationsausgleichsgesetz) zu nennen, das die mit der kalten Progression verbundenen schleichenden Steuererhöhungen dämpft und Familien gezielt steuerlich unterstützt. Aus den Tarifänderungen ergibt sich eine geschätzte Entlastungswirkung (beziehungsweise Steuermindereinnahme) von über 12 Mrd. Euro im Jahr 2023.

    Weiterhin kommt die Anhebung des Kindergelds Familien in diesem Jahr zusätzlich mit mehr als 6 Mrd. Euro zugute. Das Jahressteuergesetz 2022 umfasst u. a. den 100-prozentigen Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgeaufwendungen bis zum Höchstbetrag bereits ab 2023 und hat eine geschätzte Entlastungswirkung von über 3 Mrd. Euro im Jahr 2023.

    Durch das Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz wird der Umsatzsteuersatz für Gaslieferungen über das Erdgasnetz und die Lieferung von Wärme über ein Wärmenetz befristet vom 1. Oktober 2022 bis zum 31. März 2024 von 19 Prozent auf 7 Prozent gesenkt. Für 2023 ergeben sich hieraus Entlastungen von fast 8 Mrd. Euro.

    Verteilung auf die Gebietskörperschaften

    Die Steuereinnahmen des Bundes nach Verrechnung von Bundesergänzungszuweisungen, die der Bund leistungsschwachen Ländern im Rahmen des bundesstaatlichen Finanzausgleichs aus seinen Einnahmen gewährt, lagen im März 2023 um circa 2 Prozent unter dem Niveau des Vorjahreszeitraums. Während die Einnahmen aus den Bundessteuern anstiegen, stagnierte der Bundesanteil an den gemeinschaftlichen Steuern. Die Einnahmen des Bundes aus den Gemeinschaftsteuern verringerten sich damit allerdings weniger stark als das Steueraufkommen der Gemeinschaftsteuern insgesamt, was auf die Wirkung von Festbeträgen im Rahmen der vertikalen Umsatzsteuerverteilung der Steuern vom Umsatz zurückzuführen ist. Weiterhin überwies der Bund einen höheren Betrag an Bundesergänzungszuweisungen und Regionalisierungsmitteln an die Länder als im Vorjahresmonat. Die aus dem Bundeshaushalt geleisteten Eigenmittelabführungen an die Europäische Union, die im Vorjahresvergleich Schwankungen unterliegen können, erhöhten sich zudem in diesem Monat im Vergleich zum Vorjahreszeitraum beträchtlich. Die Einnahmen der Länder gingen – angesichts des Minus bei den Ländersteuern und den Gemeinschaftsteuern – im Berichtsmonat um über 3 Prozent zurück. Spiegelbildlich zur Entwicklung beim Bund ergab sich bei den Ländereinnahmen aus den Steuern vom Umsatz ein höheres Minus als beim Aufkommen der Steuern vom Umsatz insgesamt. Der Gemeindeanteil an den Gemeinschaftsteuern verringerte sich im Berichtszeitraum um rund 3 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat.

    Die Wirkung von Festbeträgen in der vertikalen Umsatzsteuerverteilung
    Der Bund ist gemäß § 1 Absatz 1 Finanzausgleichsgesetz mit rund 52,81 Prozent am Aufkommen der Steuern vom Umsatz beteiligt. Dieser Anteil wird im Weiteren durch die Zuweisung von Festbeträgen vom Bund an die Länder und Gemeinden im vertikalen Finanzausgleich gemindert. Im März 2023 stiegen die Einnahmen des Bundes aus dem Umsatzsteueraufkommen gegenüber dem Vorjahr leicht an, obgleich das Umsatzsteueraufkommen insgesamt zurückging. Dies entsprach einem Anstieg des Bundesanteils gegenüber März 2022, der auf die Wirkung der Festbeträge zurückzuführen war. Die Festbeträge sanken gegenüber dem Vergleichszeitraum, denn die Länder hatten im Vorjahr erhebliche zusätzliche Mittel aus dem KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz sowie dem Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche für die Jahre 2021 und 2022“ erhalten.

    Entwicklung der Steuereinnahmen (ohne reine Gemeindesteuern) im laufenden Jahr

    Tabelle vergrößern
    Tabelle 1

    Gesamtwirtschaftliches Umfeld

    Nach dem Rückgang der Wirtschaftstätigkeit im Schlussquartal zeigen die vorliegenden Indikatoren für die Entwicklung in den ersten Monaten des laufenden Jahres ein gemischtes Bild (s. a. Tabelle Aktuelle Konjunkturindikatoren), wobei zuletzt positive Nachrichten tendenziell überwogen haben. Die Industrieproduktion ist im Februar 2023 nochmals spürbar gestiegen und hat den Rückgang zum Jahresende 2022 mehr als ausgeglichen (zur Produktionsentwicklung nach Wirtschaftsbereichen s. u.). Die Auftragseingänge im Verarbeitenden Gewerbe sind im selben Monat zum dritten Mal in Folge gestiegen, nach anhaltendem Abwärtstrend im Jahr 2022. Beim Außenhandel war im Februar ein (überraschend) kräftiges Plus sowohl bei Warenexporten als auch -importen zu verzeichnen. Insgesamt dürfte die Entwicklung im Produzierenden Gewerbe im Januar und Februar die Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts im 1. Quartal 2023 gestützt haben. Der Umsatz im Einzelhandel setzte dagegen seinen rückläufigen Trend im Februar fort.

    Aktuelle Konjunkturindikatoren

    Tabelle vergrößern
    Tabelle 2

    Produktionsentwicklung nach Wirtschaftsbereichen
    Nachdem die Produktion in der Industrie unmittelbar nach Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine im März 2022 kräftig zurückgegangen war, hat sie sich seitdem trotz der zwischenzeitlich stark gestiegenen Energiepreise tendenziell wieder erholt. Mit den spürbaren Anstiegen der vergangenen zwei Monate ist nun das Vorpandemieniveau fast wieder erreicht (s. a. Abbildung Produktion im Produzierenden Gewerbe). Die Produktion in den energieintensiven Industriezweigen (wie der Chemischen Industrie) war im Laufe des Jahres 2022 infolge der Energiepreisanstiege stark rückläufig und hatte zwischenzeitlich sogar das pandemiebedingte Tief aus dem Frühjahr 2020 unterschritten.

    Auch hier war – im Zuge wieder deutlich niedrigerer Energiepreise – in den letzten beiden Monaten ein spürbarer (Wieder-)Anstieg zu verzeichnen. Insgesamt lässt sich festhalten, dass die robuste Entwicklung der Produktion insgesamt trotz hoher Energiepreise und Gaseinsparungen (auch durch die deutliche Produktionsreduktion in den energieintensiven Bereichen) für die Anpassungsfähigkeit der Industrie spricht, u. a. durch Importsubstitution gasintensiver Vorprodukte.

    Für den weiteren Jahresverlauf 2023 rechnen die führenden Wirtschaftsforschungsinstitute in ihrer am 6. April 2023 veröffentlichten Gemeinschaftsdiagnose damit, dass in der Industrie – angesichts eines hohen Auftragsbestands und in Erwartung weiter nachlassender Lieferengpässe sowie einer sich allmählich belebenden Weltkonjunktur – weitere Zuwächse in der Wertschöpfung zu verzeichnen sein werden. Anstiege werden dabei angesichts der deutlich gefallenen Energiepreise auch für die energieintensive Industrie erwartet, jedoch kein Erreichen des Niveaus vor Beginn des russischen Angriffskrieges im Prognosezeitraum bis 2024.

    Produktion im Produzierenden Gewerbe

    Index 2015 = 100, X13 JDemetra+, kalender- und saisonbereinigt

    Verlaufsdiagramm „Produktion im Produzierenden Gewerbe“: Zwei Linien zeigen das Produzierende Gewerbe ohne Energie und Baugewerbe sowie Energieintensive Industriezweige für die Jahre 2020 bis 2023. Es werden Indexwerte angegeben. Das Jahr 2015 stellt den Basiswert von 100 dar.Ausgewählte Datenwerte:Januar 2020: Produzierendes Gewerbe ohne Energie und Baugewerbe: 102, Energieintensive Industriezweige: 98Januar 2021: Produzierendes Gewerbe ohne Energie und Baugewerbe: 98, Energieintensive Industriezweige: 99Januar 2022: Produzierendes Gewerbe ohne Energie und Baugewerbe: 98, Energieintensive Industriezweige: 99Januar 2023: Produzierendes Gewerbe ohne Energie und Baugewerbe: 98, Energieintensive Industriezweige: 86Quelle: Statistisches Bundesamt
    Quelle: Statistisches Bundesamt
    DatumProduzierendes Gewerbe ohne Energie und BaugewerbeEnergieintensive Industriezweige
    Januar 2020101,597,8
    Februar 2020102,8101,3
    März 202091,596
    April 202071,185,3
    Mai 202079,884,2
    Juni 202089,586,1
    Juli 202091,689,6
    August 202090,792,3
    September 202093,693,5
    Oktober 202097,296,3
    November 202098,697,2
    Dezember 202098,799,1
    Januar 202198,299
    Februar 20219796,1
    März 202198,599,6
    April 20219898,8
    Mai 202197100,8
    Juni 202196,398,7
    Juli 202197,597,8
    August 202192,997,7
    September 202192,798,9
    Oktober 202195,998,5
    November 202196,699,2
    Dezember 202197,899,9
    Januar 202298,199,3
    Februar 202298,299,1
    März 202293,596,3
    April 202294,996,2
    Mai 202295,593,7
    Juni 202296,894,2
    Juli 20229692,4
    August 202295,689,7
    September 202296,989
    Oktober 202296,485,9
    November 202297,185,9
    Dezember 202295,681,1
    Januar 202397,585,6
    Februar 202399,887,2
    Abbildung 1

    Bezüglich der weiteren Entwicklung legen die jüngsten Umfrageergebnisse des ifo Instituts nahe, dass sich die konjunkturelle Lage in Deutschland stabilisiert. Dies liegt vor allem an den Bereichen Industrie und Dienstleistungen, in denen im März 2023 jeweils ein deutliches Plus beim ifo Geschäftsklima zu verzeichnen war und der Pessimismus in den Geschäftserwartungen nun – nach dem starken Einbruch mit Beginn des russischen Angriffskriegs – merklich nachgelassen hat. Die Geschäftserwartungen liegen hier wieder auf fast neutralem Niveau. Anders ist die Lage im Handel sowie im Bausektor. Im Handel bleiben die Erwartungen trotz ihrer Erholung in den vergangenen Monaten im Saldo pessimistisch. Das dürfte auch mit der noch immer sehr hohen Inflationsrate zusammenhängen, auch wenn diese im März 2023 vor allem durch Basiseffekte bei den Energiepreisen merklich rückläufig war. Die Arbeitsmarktentwicklung bleibt dagegen weiterhin robust, auch wenn die Frühjahrsbelebung, insbesondere mit Blick auf die Arbeitslosigkeit, gebremst ausfällt. Die Erwerbstätigkeit ist weiterhin auf sehr hohem Niveau und die vorausschauenden Indikatoren signalisieren eine fortgesetzt hohe Nachfrage nach Arbeitskräften. Recht düster ist die Stimmung weiter im Bauhauptgewerbe, das von den stark gestiegenen Baupreisen und Zinsen belastet wird. Die Auftragseingänge lagen hier zuletzt (real) 21 Prozent unter Vorjahresniveau.

    Anmerkungen zu einzelnen Steuerarten

    Lohnsteuer

    Das Bruttoaufkommen der Lohnsteuer lag im März 2023 leicht unter dem Aufkommen im Vorjahresmonat. Ursache sind maßgeblich die umfangreichen steuerlichen Entlastungsmaßnahmen. So wurden u. a. mit dem Inflationsausgleichsgesetz zum Ausgleich der „Kalten Progression“ der Grundfreibetrag ab dem 1. Januar 2023 erhöht sowie die Tarifeckwerte angepasst. Ohne die durch das Inflationsausgleichsgesetz sowie das Jahressteuergesetz 2022 verursachten Steuermindereinnahmen wäre das Bruttoaufkommen der Lohnsteuer geschätzt um über 4 Prozent gestiegen. Mit dem Inflationsausgleichsgesetz wurde zudem das Kindergeld ab dem 1. Januar 2023 erhöht. Hieraus ergab sich für das aus dem Brutto-Lohnsteueraufkommen gezahlte Kindergeld eine deutliche Zunahme gegenüber März 2022. Im Ergebnis verringerte sich das kassenmäßige Lohnsteueraufkommen um rund 5 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat.

    Dass das Minus bei der Lohnsteuer gegenüber dem Vorjahresmonat trotz der umfangreichen Entlastungen und der Kindergelderhöhung nicht höher ausgefallen ist, liegt an der anhaltend stabilen Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt. Gegenüber dem Vorjahresmonat lag die Erwerbstätigkeit nach aktuellen Zahlen im Februar 2023 um fast 1 Prozent beziehungsweise 423.000 Personen höher. Die Kurzarbeit liegt nach aktuellen Schätzungen auf einem wesentlich niedrigeren Niveau als im Vorjahreszeitraum, sodass der dämpfende Effekt auf das Lohnsteueraufkommen deutlich geringer ausfällt.

    Ertragsteuern

    Im Berichtsmonat war bei der veranlagten Einkommensteuer sowie bei der Körperschaftsteuer die erste Rate der Vorauszahlungen für das Jahr 2023 fällig. Die Vorauszahlungen zur Körperschaftsteuer für das laufende Jahr wiesen einen Zuwachs von mehr als 10 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum aus. Allerdings gingen die nachträglichen Vorauszahlungen für 2022 beträchtlich zurück. Zudem war ein außergewöhnlicher Erstattungsfall zu verzeichnen, sodass das kassenmäßige Körperschaftsteueraufkommen im März 2023 nur um rund 2 Prozent höher lag als im März 2022. Die Vorauszahlungen für das Jahr 2023 bei der veranlagten Einkommensteuer stiegen nur leicht um ½ Prozent. Hier ist allerdings zu berücksichtigen, dass die Tarifänderung durch das Inflationsausgleichsgesetz in den Vorauszahlungen bereits berücksichtigt wurde und diese somit beträchtlich gemindert hat. Ohne Tarifanpassung hätte der Zuwachs wohl bei mehr als 3 Prozent gelegen. Da das aus der Veranlagungstätigkeit der Finanzverwaltung resultierende Erstattungsvolumen stärker anstieg als die Nachzahlungen, sank das kassenmäßige Aufkommen aus veranlagter Einkommensteuer im Ergebnis um rund 2 Prozent gegenüber dem März 2022.

    Steuern vom Umsatz

    Das Aufkommen der Steuern vom Umsatz verringerte sich im März 2023 leicht um knapp 1 Prozent gegenüber dem Niveau des Vorjahresmonats. Während sich die Einnahmen aus der (Binnen-)Umsatzsteuer um mehr als 8 Prozent verringerten, stiegen die Einnahmen aus der Einfuhrumsatzsteuer um fast 9 Prozent. Bei der Einfuhrumsatzsteuer kam es dabei im aktuellen Berichtsmonat wie auch im März 2022 zu Aufkommensverschiebungen aus dem Vormonat Februar, da der Bundesfinanzverwaltung nach dem Fälligkeitstermin für die Abführung der Einnahmen (26. eines Monats) im Februar 2023 nur wenige Werktage für die notwendige Bearbeitung zur Verfügung stehen. Da der Betrag der dadurch erst im März kassenwirksam gewordenen Einnahmen in diesem Jahr etwas höher ausgefallen ist, ist der aktuelle Zuwachs der Einfuhrumsatzsteuereinnahmen überzeichnet. Der Zuwachs der Einnahmen aus der Einfuhrumsatzsteuer hat sich im 1. Quartal des Jahres 2023 mit rund 10 Prozent gegenüber der Entwicklung im Schlussquartal 2022 (fast +30 Prozent) beträchtlich abgeschwächt. Dies steht im Einklang mit der (auch preisbedingt) rückläufigen Entwicklung der nominalen Warenimporte seit Jahresmitte 2022, auch wenn am aktuellen Rand im Februar wieder ein Anstieg der Importe zu verzeichnen gewesen ist (im Vorjahresvergleich lagen die Einfuhren im Februar um rund 4 Prozent höher).

    Bei der (Binnen-)Umsatzsteuer wirkte sich im Berichtsmonat die temporäre Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gas und Fernwärme spürbar dämpfend auf die Entwicklung des Aufkommens im Vorjahresvergleich aus. Zudem verlief die Entwicklung im Einzelhandel zuletzt vor dem Hintergrund der hohen Inflationsraten sehr verhalten, was sich auch in der Entwicklung der Steuern vom Umsatz niederschlug. Am aktuellen Rand gingen die realen Einzelhandelsumsätze (ohne Kfz) im Februar 2023 kalender- und saisonbereinigt um rund 1 Prozent gegenüber dem Vormonat zurück. In für das Steueraufkommen maßgeblicher nominaler Rechnung ergab sich gegenüber dem Vorjahresmonat ein Umsatzplus von knapp 3 Prozent, das durch die Rückgänge in den Mengen sehr deutlich unterhalb der Inflationsrate lag. Ein merklicher Impuls für die weitere Entwicklung des Aufkommens aus den Steuern vom Umsatz ist aus dem Einzelhandel aktuell nicht zu erwarten.

    Grunderwerbsteuer

    Das Minus im Aufkommen der Ländersteuern gegenüber dem Vorjahr ist maßgeblich bedingt durch den Rückgang der Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer. Hier dürfte die Eintrübung am Immobilienmarkt infolge der stark gestiegenen Baupreise und der verschlechterten Finanzierungskonditionen die Aufkommensentwicklung aktuell merklich beeinträchtigen. Mit Blick auf die Bauinvestitionen ist hier derzeit keine Erholung zu erwarten. Die Bauinvestitionen werden zwar weiter von der hohen Nachfrage nach Wohnraum, vor allem in den Ballungsräumen, gestützt. Auftragseingänge und Auftragsbestand im Bau weisen aber einen deutlich rückläufigen Trend auf; auch die Baugenehmigungen haben deutlich nachgegeben. Neben den Baukosten und der Materialknappheit dämpft auch der zunehmende Fachkräftemangel die Bautätigkeit. Die führenden Wirtschaftsforschungsinstitute gehen in ihrer am 6. April 2023 veröffentlichten Gemeinschaftsdiagnose davon aus, dass die Bauinvestitionen in diesem Jahr insgesamt um 4,9 Prozent zurückgehen werden.

    Im Fokus: Inflation und Steuereinnahmen

    In der öffentlichen Diskussion wird seit einiger Zeit – angesichts sehr hoher Inflationsraten – oftmals postuliert, dass der Staat mit seinen Steuereinnahmen von der Inflation profitiere. Dabei wird insbesondere auf die Umsatzsteuer (im Weiteren wird hierfür der in der Statistik gebräuchliche Begriff „Steuern vom Umsatz“ verwendet) verwiesen, die aufgrund der Anbindung an den nominalen Konsum unmittelbar durch steigende Umsätze infolge der Inflation kräftig ansteigen würde. Dies ist aber keinesfalls eine zwangsläufige Entwicklung.

    Inwiefern Änderungen des Verbraucherpreisniveaus (beziehungsweise der Inflationsrate) die Höhe der Steuereinnahmen beeinflussen, hängt davon ab, woraus die Preisveränderungen resultieren (z. B., ob es sich um ursächlich angebots- oder nachfrageinduzierte Preisveränderungen handelt) und zu welchen Verhaltensanpassungen dies bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie Unternehmen führt.

    Bei den Steuern vom Umsatz erhöhen steigende Preise auf einzelne Güter grundsätzlich die Einnahmen. Steigen allerdings die verfügbaren Einkommen der privaten Haushalte weniger stark als das Preisniveau und gleichen sie dies nicht durch eine Verringerung der Sparquote beziehungsweise einen Rückgriff auf gegebenenfalls vorhandene Ersparnisse aus, hat dies Folgen für ihr Konsumniveau. Je nach Präferenz wird auf Konsum verzichtet oder zu preiswerteren Produktalternativen gegriffen. Zudem wird der Verbrauch nicht gleichmäßig besteuert. So sind z. B. Grundnahrungsmittel, auf die auch bei steigenden Preisen grundsätzlich nicht verzichtet werden kann, ermäßigt besteuert. Hohe Inflationsraten können also durch die Verdrängung primär von Konsum normal besteuerter Güter für sich genommen zu einer Minderung der Einnahmen aus den Steuern vom Umsatz führen.

    Aktuell ist vor dem Hintergrund der durch die hohen Inflationsraten gedämpften Entwicklung des privaten Konsums zu beobachten, dass die Steigerungsraten der Steuern vom Umsatz gegenüber dem Vorjahr hinter der Inflationsrate zurückbleiben. Das gilt auch, wenn die Einnahmen um die Auswirkungen von Steuerrechtsänderungen bereinigt werden. So sind z. B. die kassenmäßigen Einnahmen der Steuern vom Umsatz – nach Korrektur der Einnahmeminderung durch die Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gas und Fernwärme – in den vergangenen sechs Monaten (Oktober 2022 bis März 2023) um 5 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum gestiegen. Die Inflationsrate lag dagegen im für die Erhebung dieser Einnahmen relevanten Zeitraum August 2022 bis Januar 2023 (aufgrund der gesetzlichen Anmelde- und Abführungsfristen ergibt sich ein zweimonatiger Verzug zwischen Erhebung und Kassenwirksamkeit) im Durchschnitt bei 8,3 Prozent.

    Das Aufkommen der Verbrauchsteuern, zu denen die meisten Bundessteuern (u. a. Energiesteuer, Tabaksteuer) zählen, hängt von den verbrauchten Mengen der besteuerten Güter ab. Auch hier werden die Steuereinnahmen durch Preisveränderungen beeinflusst. Preissteigerungen führen tendenziell zu einer Nachfragereduktion und mindern damit die Einnahmen.

    Bei der Lohn- beziehungsweise Einkommensteuer sowie den gewinnabhängigen Steuern, wie der Gewerbesteuer oder der Körperschaftsteuer, hängt der Effekt der höheren Inflationsrate auf das Steueraufkommen davon ab, welche ökonomischen Gründe hinter dem Preisanstieg stehen. Gelingt es den Firmen trotz höherer Kosten im Inflationsumfeld, ihre Gewinne zu steigern, so ergeben sich daraus auch höhere Steuereinnahmen. Andersherum kann ein inflationärer Schock, der sich dämpfend auf die Realwirtschaft auswirkt, wie die Einstellung der Erdgaslieferungen aus Russland, auch dämpfend auf die Gewinnentwicklung von Unternehmen wirken und somit die Steuereinnahmen reduzieren. Mit Blick auf die Lohnsteuer gilt, dass inflationsbedingte Lohnsteigerungen auch das Steueraufkommen erhöhen. Der bei Lohnsteigerungen auftretende Effekt der sogenannten kalten Progression, also die infolge des progressiven Einkommensteuertarifs bei unverändertem Realeinkommen steigende Durchschnittsbelastung, wird jedoch regelmäßig durch eine Anpassung des Einkommensteuertarifs ausgeglichen, wodurch der Aufwuchs des Aufkommens der Lohn- und Einkommensteuer deutlich gemindert wird. Für die Jahre 2023 und 2024 wurden mit dem Inflationsausgleichsgesetz Maßnahmen mit einem jährlichen Volumen von mehr als 33 Mrd. Euro beschlossen, um die inflationsbedingten Mehrbelastungen auszugleichen und Familien gezielt zu unterstützen.

    Im Ergebnis lässt sich festhalten, dass es zwar einen Zusammenhang der Entwicklung der Steuereinnahmen mit der Änderung des Verbraucherpreisniveaus gibt, eine Bezifferung der resultieren Mehr- oder Mindereinnahmen nur bezogen auf den inflationären Impuls aufgrund der komplexen und interdependenten Zusammenhänge jedoch nicht verlässlich möglich ist.

    Für den Bundeshaushalt und den Finanzplan des Bundes ist immer die Entwicklung der nominalen Steuereinnahmen relevant. Diese wird vom unabhängigen Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ vorausgeschätzt. Grundlage der Steuerschätzung wiederum ist die gesamtwirtschaftliche Projektion der Bundesregierung. In der Projektion wird die Inflationsrate vorausgeschätzt und als makroökonomischer Einflussfaktor berücksichtigt, von welchem wiederum Auswirkungen auf die steuerlichen Bemessungsgrundlagen wie Löhne, Gewinne oder private Konsumausgaben ausgehen.

Fußzeile