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  • Aktuelle Wirtschafts- und Finanzlage

    Kre­dit­auf­nah­me des Bun­des und sei­ner Son­der­ver­mö­gen

    Die Kreditaufnahme des Bundes dient der Finanzierung des Bundeshaushalts und der Sondervermögen des Bundes. Sondervermögen werden unterschieden in solche Sondervermögen, die über den Bundeshaushalt oder andere Einnahmen mitfinanziert werden, und Sondervermögen mit eigener Kreditermächtigung: Finanzmarktstabilisierungsfonds (FMS), Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF), Investitions- und Tilgungsfonds (ITF), Restrukturierungsfonds (RSF) und das Sondervermögen Bundeswehr (SV BW).

    Die gesetzlichen Vorgaben zur Kreditaufnahme für die Sondervermögen FMS und WSF werden durch das Stabilisierungsfondsgesetz (StFG) geregelt. Kreditaufnahmen für FMS und WSF dienen zum einen der Finanzierung von Aufwendungen für Stabilisierungsmaßnahmen gemäß § 9 Abs. 1 StFG der Rekapitalisierung von Unternehmen gemäß § 22 StFG oder zur Abfederung der Folgen der Energiekrise gemäß § 26a StFG. Zum anderen nimmt der Bund für FMS und WSF auch Kredite auf, die gemäß § 9 Abs. 5, § 23 StFG und § 26a Abs. 1 Nr. 4 StFG als konditionsgleiche Darlehen an Anstalten des öffentlichen Rechts durchgeleitet werden.

    Die Aufnahme von Krediten durch den Bund zur Weiterleitung von Darlehen über FMS und WSF an Anstalten des öffentlichen Rechts (im Folgenden „Darlehensfinanzierung“) dient der Kostenersparnis. Der RSF und Kredite des Bundes für die Kreditanstalt für Wiederaufbau zur Refinanzierung von Programmen und Stützungsmaßnahmen im Energiebereich nach § 26a Abs. 1 Nr. 4 StFG werden nachfolgend nicht mit aufgeführt, da zu den betrachteten Stichtagen keine Kreditaufnahmen beziehungsweise Verschuldung vorgelegen haben.

    Die nachfolgenden Erläuterungen beziehen sich

    • erst auf die gesamte Kreditaufnahme des Bundes,
    • dann auf die Kreditaufnahme beziehungsweise Verschuldung des Bundeshaushalts und der mitfinanzierten Sondervermögen sowie der Kreditaufnahme von FMS, WSF und ITF ohne Darlehensfinanzierung und
    • schließlich auf die Kreditaufnahme für FMS und WSF zur Darlehensfinanzierung.

    Entwicklung der Kreditaufnahme des Bundes

    Der Bund hatte bis zum 31. Dezember 2022 Kredite in Höhe von 1.551,7 Mrd. Euro aufgenommen. Dieser Bestand verringerte sich zum 28. Februar 2023 auf 1.539,3 Mrd. Euro. Die Reduktion gegenüber dem 31. Dezember 2022 um 12,5 Mrd. Euro resultierte aus neuen Aufnahmen im Volumen von 90,3 Mrd. Euro, denen Fälligkeiten im Volumen von 102,7 Mrd. Euro gegenüberstanden. Im Februar 2023 wurden für die Verzinsung aller auch in früheren Jahren aufgenommenen bestehenden Kredite saldiert 7,7 Mrd. Euro aufgewendet.

    Im Februar 2023 wurden 46,2 Mrd. Euro an Bundeswertpapieren emittiert. An konventionellen Bundeswertpapieren wurden am Markt insgesamt 45,5 Mrd. Euro emittiert. Sie verteilten sich auf 2,5 Mrd. Euro 30-jährige Bundesanleihen, 14,0 Mrd. Euro 10-jährige Bundesanleihen1, 5,0 Mrd. Euro Bundesobligationen, 6,0 Mrd. Euro Bundesschatzanweisungen und 18,0 Mrd. Euro Unverzinsliche Schatzanweisungen des Bundes. Im Februar 2023 wurden 0,7 Mrd. Euro inflationsindexierte Bundeswertpapiere begeben. Es wurden keine Grünen Bundeswertpapiere begeben.

    Die Eigenbestände des Bundes an Bundeswertpapieren verringerten sich im Februar 2023 um 5,4 Mrd. Euro auf 194,6 Mrd. Euro. Die Veränderung resultierte aus Sekundärmarktverkäufen in Höhe von 24,4 Mrd. Euro, denen Käufe in Höhe von 12,0 Mrd. Euro und die Erhöhung von Eigenbeständen durch bei Emission zurückbehaltene Emissionsanteile um 7,1 Mrd. Euro gegenüberstanden.

    Am 28. Februar 2023 entfielen 92,5 Prozent der Kreditaufnahmen auf die Kreditaufnahme des Bundes für Haushalt und Sondervermögen ohne Darlehensfinanzierung, 7,5 Prozent der Kreditaufnahme entfielen auf die Darlehensfinanzierung.

    Entwicklung der Kreditaufnahme des Bundes (Haushalt und Sondervermögen ohne Darlehensfinanzierung)

    Im Februar 2023 wurden für den Bund (Haushalt und Sondervermögen ohne Darlehensfinanzierung) 51,2 Mrd. Euro an Krediten aufgenommen. Gleichzeitig wurden 43,7 Mrd. Euro fällige Kredite getilgt. Für die Verzinsung der Kredite des Bundes (Haushalt und Sondervermögen ohne Darlehensfinanzierung) wurden im Februar 2023 saldiert 2,6 Mrd. Euro aufgewendet.

    Am 28. Februar 2023 betrug der Bestand der Kreditaufnahme des Bundes (Haushalt und Sondervermögen ohne Darlehensfinanzierung) insgesamt 1.424,0 Mrd. Euro. Damit verringerte sich dieser gegenüber dem 31. Dezember 2022 um 18,0 Mrd. Euro. Die Kreditaufnahme für den Bundeshaushalt verringerte sich um 43,7 Mrd. Euro, deren Bestand auf 1.326,8 Mrd. Euro sank. Per 28. Februar 2023 betrug die Kreditaufnahme für den WSF für Maßnahmen zur Abfederung der Folgen der Energiekrise gemäß § 26a StFG 55,3 Mrd. Euro. Der Bestand erhöhte sich somit im Februar um 11,6 Mrd. Euro. Im Februar 2023 wurden Kredite für das SV BW in Höhe von 171 Mio. Euro aufgenommen und keine getilgt. Der Bestand zum 28. Februar 2023 erhöhte sich auf rund 0,7 Mrd. Euro. Die Bestände der übrigen Sondervermögen ohne Darlehensfinanzierung mit 22,9 Mrd. Euro für den FMS für Kredite für Aufwendungen gemäß § 9 Abs. 1 StFG, 16,3 Mrd. Euro für den ITF und 2,0 Mrd. Euro für den WSF für Kredite für Rekapitalisierungsmaßnahmen veränderten sich gegenüber dem 31. Dezember 2022 nicht oder nur sehr geringfügig.

    Entwicklung der Kreditaufnahme des Bundes zur Darlehensfinanzierung

    Im Februar 2023 wurden für den FMS zur Refinanzierung von Darlehen gemäß § 9 Abs. 5 StFG keine Kredite aufgenommen und keine Kredite fällig. Für den WSF wurden im Februar 2023 zur Darlehensfinanzierung gemäß § 23 StFG rund 4,1 Mrd. Euro Kredite aufgenommen und 1,0 Mrd. Euro Kredite getilgt. Der Bestand der für den WSF aufgenommenen Kredite von 50,3 Mrd. Euro am 31. Dezember 2022 erhöhte sich im Februar 2023 auf 55,2 Mrd. Euro. Bislang wurden für den WSF keine Kredite nach § 26a Abs. 1 Nr. 4 StFG aufgenommen. Seit Jahresbeginn stieg der Bestand der Kredite zur Darlehensfinanzierung somit insgesamt um 35,5 Mrd. Euro auf 115,2 Mrd. Euro.

    Weitere Einzelheiten können folgenden Tabellen entnommen werden:

    • Entwicklung der Kreditaufnahme des Bundes im Februar 2023,
    • Entwicklung der Kreditaufnahme des Bundes (Haushalt und Sondervermögen ohne Darlehensfinanzierung) im Februar 2023 und
    • Entwicklung von Umlaufvolumen, Eigenbestände und Anlagen des WSF im Februar 2023.

    Im statistischen Anhang der Online-Version des Monatsberichts sind zusätzlich die beiden erstgenannten Tabellen mit Daten für den bisherigen Jahresverlauf, die nach Restlaufzeitklassen gruppierte Kreditaufnahme des Bundes sowie die nach Instrumentenart aufgegliederten Daten zur Kreditaufnahme des Bundes, zum Bedarf der Kreditaufnahme des Bundes, zu den Tilgungen des Bundes und zu den Zinsen für die Kredite des Bundes enthalten.

    Die Abbildung „Kreditaufnahme des Bundes – Bedarf und Bestand“ zeigt die Verteilung der Kreditaufnahme auf die Finanzierungsinstrumente, sowohl für die Aufnahme im Februar 2023 als auch für den gesamten Bestand per 28. Februar 2023. Den größten Anteil der Kreditaufnahme im Februar 2023 machten mit 31,4 Mrd. Euro beziehungsweise 34,8 Prozent die (teils unterjährig fälligen) Unverzinslichen Schatzanweisungen des Bundes aus, gefolgt von den 10-jährigen Bundesanleihen mit 28,3 Mrd. Euro beziehungsweise 31,3 Prozent.

    Balkendiagramm: Kreditaufnahme des Bundes – Bedarf und Bestand (mehr in der Langbeschreibung) BildVergroessern
    Abbildung 1

    Von der Kreditaufnahme des Bundes über Verbriefungen lagen per 28. Februar 2023 über 99 Prozent in Form von Inhaberschuldverschreibungen vor, bei denen die konkreten Gläubiger dem Bund nicht bekannt sind.

    Details zu den geplanten Emissionen und den Tilgungen von Bundeswertpapieren können in den Pressemitteilungen zum Emissionskalender nachgelesen werden.2 Auf der Internetseite der Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH werden zudem nach jeder Auktion von Bundeswertpapieren die Auktionsergebnisse veröffentlicht.3

    Entwicklung der Kreditaufnahme des Bundes im Februar 2023

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    Tabelle 1

    Entwicklung der Kreditaufnahme des Bundes (Haushalt und Sondervermögen ohne Darlehensfinanzierung) im Februar 2023

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    Tabelle 2

    Entwicklung von Umlaufvolumen, Eigenbestände und Anlagen des Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) im Februar 2023

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    Tabelle 3

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