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  • Analysen und Berichte

    Soll­be­richt 2023: Aus­ga­ben und Ein­nah­men des Bun­des­haus­halts

    • Der Bundehaushalt 2023 schafft die finanzielle Grundlage für die umfangreichen Maßnahmen zur Stabilisierung bei gleichzeitigem Ausbau der Zukunftsinvestitionen.
    • Zur Finanzierung des Bundeshaushalts 2023 wurde das BMF ermächtigt, Kredite im Umfang von bis zu rund 45,6 Mrd. Euro aufzunehmen. Damit hält der Bund erstmals seit dem Jahr 2019 die reguläre Obergrenze für die strukturelle Nettokreditaufnahme (NKA) gemäß Art. 115 Abs. 2 Grundgesetz bei der Haushaltsaufstellung wieder ein. Mit der Einhaltung der regulären Obergrenze der Schuldenregel für die NKA wird ein deutliches Signal für die Solidität der öffentlichen Finanzen und damit die künftige Handlungsfähigkeit des Staats gesetzt.
    • Die Ausgaben im Bundeshaushalt sind mit rund 476,3 Mrd. Euro veranschlagt; gegenüber dem Ist 2022 wäre dies ein Rückgang um 0,9 Prozent. Gleichzeitig steigt der Anteil investiver Ausgaben deutlich: Für investive Ausgaben sind im Bundeshaushalt 2023 Mittel in Rekordhöhe veranschlagt (rund 71,5 Mrd. Euro, bereinigt um Sondereffekte aus Darlehensvergaben zum Aufbau einer Aktienrente, an den Internationalen Währungsfonds und an den Gesundheitsfonds rund 54,2 Mrd. Euro). Damit wird auch bei Bereinigung um die Sondereffekte das Vorjahresniveau um rund 17,2 Prozent überschritten; der Anteil an den Gesamtausgaben erhöht sich von 9,6 Prozent auf 11,4 Prozent.
    • Gleichzeitig wirken sich steigende Zinsen im Bundeshaushalt deutlich aus. Die Zinsausgabenquote steigt im Jahr 2023 auf rund 8,4 Prozent und würde sich damit gegenüber dem Vorjahr (3,2 Prozent) mehr als verdoppeln. Perspektivisch schränken steigende Zinsausgaben die zukünftigen Haushaltsspielräume deutlich ein, was in der Haushaltspolitik weiter zur konsequenten Priorisierung zwingt.

    Ausgangslage

    Das reale Bruttoinlandsprodukt (BIP) ist im Jahr 2022 um 1,8 Prozent gestiegen, was die Widerstandsfähigkeit der deutschen Wirtschaft gegenüber den wirtschaftlichen Folgen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine widerspiegelt. Allerdings ist die wirtschaftliche Dynamik zum Jahresende gebremst worden. So ist das BIP im 4. Quartal 2022 nach Schnellschätzung des Statistischen Bundesamts vom 30. Januar 2022 preis-, kalender- und saisonbereinigt um 0,2 Prozent gegenüber dem Vorquartal zurückgegangen. Anhaltende, wenn auch abnehmende Materialengpässe und die im historischen Vergleich weiterhin hohen Energiepreise belasten die Entwicklung im Verarbeitenden Gewerbe, insbesondere in energieintensiven Wirtschaftszweigen. Der private Konsum wird durch die mit der hohen Inflation verbundenen Kaufkraftverluste und anhaltende Unsicherheiten belastet. Zudem stellen sich die wirtschaftlichen Aussichten bei wichtigen Handelspartnern Deutschlands im Winterhalbjahr 2022/23 als gedämpft dar, was die Exporterwartungen insbesondere im Verarbeitenden Gewerbe vermindert.

    Für das laufende Jahr geht die Bundesregierung gemäß ihrer im Rahmen des Jahreswirtschaftsberichts veröffentlichten Jahresprojektion davon aus, dass das reale BIP 2023 nur vergleichsweise gering um 0,2 Prozent zunehmen wird. Damit wird es also voraussichtlich – anders als noch im Herbst erwartet – nicht zu einem Rückgang des BIP im Jahresdurchschnitt kommen. Dazu beigetragen haben vor allem die umfangreichen staatlichen Stabilisierungsmaßnahmen für private Haushalte und Unternehmen sowie deren Anpassungen an die hohen Energiepreise und die damit verbundenen Einsparungen von Gas. Es wird damit gerechnet, dass die wirtschaftliche Dynamik im Jahresverlauf 2023 nach dem schwierigen Winterhalbjahr wieder an Fahrt gewinnt, wenn sich die derzeit noch hohe Inflationsdynamik abschwächt, die Impulse aus den fiskalischen Stabilisierungsmaßnahmen zunehmend wirken, Lieferengpässe weiter nachlassen und die Weltwirtschaft wieder etwas an Tempo aufnimmt.

    Der Höhepunkt der Inflationsentwicklung infolge des drastischen Anstiegs der Energie- und Nahrungsmittelpreise dürfte um die Jahreswende überschritten worden sein. Zuletzt hat sich der Preisanstieg in diesen Bereichen aber auch in einer merklich erhöhten Kerninflationsrate niedergeschlagen. Daher wird in der Jahresprojektion auch für dieses Jahr von einer deutlich erhöhten, wenn auch im Jahresverlauf spürbar nachlassenden Inflationsentwicklung ausgegangen. Neben den staatlichen Stabilisierungsmaßnahmen (vor allem den Gas-, Strom- und Wärmepreisbremsen) macht sich dabei auch ein Basiseffekt der hohen Energiepreissteigerungen bemerkbar. Insgesamt wird im Jahresdurchschnitt 2023 eine Inflationsrate von 6,0 Prozent erwartet.

    Gesamtübersicht

    Das Haushaltsgesetz 2023 wurde am 23. Dezember 2022 im BGBl. I S. 2485 verkündet. Mit diesem Bundeshaushalt kehrt der Bund wieder zur Einhaltung der regulären Obergrenze der NKA gemäß Art. 115 Abs. 2 Grundgesetz (GG) zurück.

    Starken Einfluss auf die Struktur des Bundeshaushalts 2023 haben die finanziellen Auswirkungen der Folgen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine. Im Kernhaushalt werden umfangreiche Mittel für Entlastungsmaßnahmen und zur Sicherung der Energieversorgung bereitgestellt. Diese Mittel sind im Zusammenhang zu sehen mit dem neu aufgelegten Wirtschaftsstabilisierungsfonds („WSF-Energie“), mit dem getrennt vom Bundeshaushalt Mittel zur Finanzierung der Preisbremsen und zur Stabilisierung der Energieversorgung zur Verfügung stehen. Gemäß Wirtschaftsplan des WSF-Energie sind hierfür 2023 rund 121,2 Mrd. Euro vorgesehen.

    Neben den Auswirkungen der Energiekrise sind im Bundeshaushalt 2023 weiterhin erhebliche – wenn auch gegenüber dem vergangenen Jahr geringere – Ausgaben zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie notwendig (siehe im Einzelnen weiter unten sowie auch Abschnitt „Darstellung der Ausgabenstruktur des Bundes nach Aufgabenbereichen“).

    Gleichzeitig werden die Zukunftsaufgaben angegangen. So stehen im Bundeshaushalt zum einen umfangreiche Mittel für Investitionen in die digitale und in die Verkehrsinfrastruktur, in den Klimaschutz sowie in effiziente Gebäude zur Verfügung. Hinzu kommen zusätzliche Mittel aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF), dessen Programmausgaben in diesem Jahr auf rund 36,0 Mrd. Euro veranschlagt sind. Rund 75 Prozent davon sind investive Ausgaben. Um die Erfüllung der Aufgaben für die Landes- und Bündnisverteidigung finanziell abzusichern, wurde im vergangenen Jahr das „Sondervermögen Bundeswehr“ eingerichtet und mit einer im GG festgelegten Kreditermächtigung, außerhalb der Schuldenbremse, in Höhe von 100 Mrd. Euro ausgestattet.

    Zum anderen enthält der Bundeshaushalt Rekordentlastungen, die über die Unterstützungen insbesondere von Bürgerinnen und Bürgern im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine hinausgehen. Dabei werden Familien und bedürftige Menschen unterstützt sowie Steuerzahlerinnen und Steuerzahler umfangreich entlastet. Dies ist ein deutlicher Beitrag für soziale Gerechtigkeit, der auch dabei unterstützt, Zukunftsaufgaben zu lösen.

    Die Tabelle 1 zeigt wesentliche Positionen des Bundeshaushalts 2023.

    Gesamtübersicht

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    Tabelle 1

    Ausgaben und Einnahmen

    Die geplanten Ausgaben des Bundes für das Haushaltsjahr 2023 betragen rund 476,3 Mrd. Euro. Sie liegen damit um rund 0,9 Prozent unter den Ist-Ausgaben des Jahres 2022. Die Primärausgaben – Gesamtausgaben ohne Zinsausgaben – gehen um 6,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr zurück, weil ein deutlicher Anstieg der Zinsausgaben im Bundeshaushalt veranschlagt ist.

    Die Einnahmen sind insgesamt mit rund 389,9 Mrd. Euro geplant. Damit wird das Ergebnis des Vorjahres um rund 6,9 Prozent überschritten. Es wird erwartet, dass sowohl die Steuereinnahmen (rund +6,2 Prozent) als auch die sonstigen Einnahmen (Verwaltungseinnahmen) gegenüber dem Ist 2022 deutlich steigen (rund +15,7 Prozent) (s. a. Abschnitt Darstellung der Einnahmenstruktur des Bundes).

    Finanzierungssaldo

    Aus der Differenz von Einnahmen und Ausgaben ergibt sich für das Haushaltsjahr 2023 ein Finanzierungsdefizit von rund 86,4 Mrd. Euro. Nach Berücksichtigung der Einnahmen aus der „ungebundenen“ Rücklage zur Haushaltsfinanzierung in Höhe von 40,5 Mrd. Euro und Münzeinnahmen (ohne Umlaufmünzen) von rund 0,2 Mrd. Euro ist eine NKA in Höhe von 45,6 Mrd. Euro erforderlich, um das Finanzierungsdefizit abzudecken. Dem BMF wurde mit dem Haushaltsgesetz 2023 eine Kreditermächtigung in Höhe der erforderlichen NKA erteilt.

    Berechnung der zulässigen Nettokreditaufnahme im Bundeshaushalt 20231

    Im Haushaltsgesetz 2023 wurde das BMF ermächtigt, zur Deckung seiner Ausgaben für das Haushaltsjahr 2023 Kredite bis zur Höhe von rund 45,6 Mrd. Euro (s. a. Tabelle 2, Zeile 8) aufzunehmen. In die Berechnung der für die Schuldenregel relevanten NKA einzubeziehen sind neben der NKA des Bundeshaushalts auch die NKA der gemäß Art. 143d Abs. 1 GG nach dem 31. Dezember 2010 neu eingerichteten Sondervermögen mit eigenen Kreditermächtigungen. In diesen Sondervermögen ist für das Haushaltjahr 2023 keine für die Schuldenregel relevante NKA eingeplant.

    Zur Berechnung der strukturellen NKA sind der Saldo der finanziellen Transaktionen und die Konjunkturkomponente zu berücksichtigen. Ausgehend von der NKA des Bundes in Höhe von rund 45,6 Mrd. Euro zuzüglich finanzieller Transaktionen von rund -17,7 Mrd. Euro (s. a. Tabelle 2, Zeile 6) und zuzüglich der Konjunkturkomponente zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung von rund -15,3 Mrd. Euro (s. a. Tabelle 2, Zeile 5) beläuft sich die strukturelle NKA des Bundes im Soll des Jahres 2023 auf rund 12,6 Mrd. Euro beziehungsweise 0,35 Prozent des BIP (s. a. Tabelle 2, Zeile 9). Damit wird die reguläre Obergrenze für die strukturelle NKA (0,35 Prozent des BIP des der Haushaltsaufstellung vorangegangenen Jahres, in diesem Fall des Jahres 2021 = rund 12,6 Mrd. Euro) bei der Haushaltsaufstellung eingehalten.

    Die Berechnung der im Haushaltsjahr 2023 zulässigen NKA ist in Tabelle 2 dargestellt.

    Berechnung der zulässigen Nettokreditaufnahme im Haushaltsjahr

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    Tabelle 2

    Entwicklung wesentlicher finanz- und wirtschaftspolitischer Kennziffern

    Die nachfolgenden Kennziffern zeigen Beziehungen der Einnahmen und Ausgaben im Soll des Bundeshaushalts 2023 untereinander und zu externen Faktoren. Die Kennziffern spiegeln insgesamt wider, dass sich die finanzielle Lage des Bundeshaushalts im Jahr 2023 verbessern dürfte. Allerdings zeigen die Kennziffern Zinsausgabenquote und Zins-Steuer-Quote auch die deutlichen Auswirkungen der Zinsanstiege vor dem Hintergrund der geldpolitischen Maßnahmen infolge der Preissteigerungen im vergangenen Jahr.

    • Die Ausgabenquote ergibt sich aus den Gesamtausgaben des Bundeshaushalts in Relation zur Wirtschaftsleistung in Deutschland (BIP 2023: 4.093 Mrd. Euro gemäß Jahresprojektion). Die Quote sinkt im aktuellen Haushalt 2023 gegenüber dem Ist des Jahres 2022 um 0,8 Prozentpunkte auf rund 11,6 Prozent. Dabei werden die Ausgaben gemäß Haushaltsplan 2023 gegenüber dem Vorjahr um 0,9 Prozent leicht sinken und das nominale BIP wird im Jahr 2023 gemäß Jahresprojektion der Bundesregierung um 6,1 Prozent zunehmen. Die Quote liegt damit unter den Niveaus der Krisenjahre 2020 bis 2022, aber noch über dem Vorkrisenniveau von 2019 mit rund 9,9 Prozent.
    • Die Zinsausgabenquote bezeichnet den Anteil der Zinsausgaben an den Gesamtausgaben des Bundeshaushalts. Im Jahr 2023 dürfte die Quote gemäß Soll rund 8,4 Prozent betragen. Die Zinsausgabenquote würde sich damit gegenüber dem Vorjahr (3,2 Prozent) mehr als verdoppeln. Der Anstieg der Quote ist auf deutlich höher veranschlagte Zinsausgaben bei einem leichten Rückgang der Gesamtausgaben im Jahr 2023 gegenüber dem Ist 2022 zurückzuführen. Von 2014 bis 2021 ging die Zinsausgabenquote im Vorjahresvergleich in jedem Jahr zurück. Seit dem vergangenen Jahr steigt sie wieder.
    • Die Zins-Steuer-Quote zeigt, wie viel Prozent der Steuereinnahmen für Zinsausgaben verwendet werden. Die Quote steigt voraussichtlich kräftig um 6,6 Prozentpunkte gegenüber 2022 auf 11,1 Prozent an. Auch hier war von 2014 bis 2021 in jedem Jahr ein Rückgang der Quote zu verzeichnen. Seit dem vergangenen Jahr steigt die Zins-Steuer-Quote nun wieder.
    • Die Steuerfinanzierungsquote weist den Anteil der durch Steuereinnahmen gedeckten Gesamtausgaben des Bundeshaushalts aus. Dieser Anteil beträgt im Soll des Jahres 2023 rund 75,2 Prozent. Es wird erwartet, dass die Steuereinnahmen im Jahr 2023 deutlich zunehmen, während die Ausgaben leicht sinken. Die Steuerfinanzierungsquote 2023 ist in der Folge höher als in den Jahren 2020 bis 2022, aber befindet sich noch etwa 20 Prozentpunkte unter dem Vorkrisenniveau von 2019.

    Politische Schwerpunkte im Bundeshaushalt 2023

    Bekämpfung der Folgen des russischen Angriffskriegs und Investitionen in die digitale und energetische Transformation

    Im Bundeshaushalt 2023 und im WSF-Energie sind finanzielle Auswirkungen von Maßnahmen zur Abmilderung der mit dem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine verbundenen humanitären, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Belastungen abgebildet. Genannt seien insbesondere folgende Maßnahmen:

    • Für energieintensive Unternehmen sind im Rahmen des Kostendämpfungsprogramms Unterstützungszahlungen im Umfang von 1 Mrd. Euro veranschlagt.
    • Zur Sicherung der Energieversorgung sind umfangreiche Mittel veranschlagt. Für Investitionen sowie Ausgaben für den Betrieb von Schwimmenden Speicher- und Regasifizierungseinheiten (FSRU) sind Mittel in Höhe von rund 0,7 Mrd. Euro vorgesehen.
    • Studentinnen und Studenten erhalten eine einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 200 Euro. Dafür sind im Bundeshaushalt 0,7 Mrd. Euro vorgesehen.
    • Entlastungs- und Stützungsmaßnahmen werden in erheblichem Maße über den WSF-Energie finanziert, für den im Jahr 2023 Ausgaben in Höhe von rund 121,2 Mrd. Euro veranschlagt worden sind. So umfasst der Wirtschaftsplan insbesondere Kosten für die Finanzierung der Gaspreisbremse (40,3 Mrd. Euro), für Liquidität und Zuschüsse für die Strompreisbremse (43,0 Mrd. Euro), Kosten für Härtefallregelungen (rund 9,8 Mrd. Euro), z. B. für kleine und mittlere Unternehmen, Krankenhäuser und Kultur, sowie Ausgaben für den Erwerb von Bundesbeteiligungen (15,2 Mrd. Euro). Hinzu kommen Zinsausgaben in Höhe von 4,4 Mrd. Euro.

    Mit der Wohngeldreform und dem Bürgergeld werden seit dem 1. Januar 2023 ausgabenseitige Maßnahmen des Entlastungspakets III mit dauerhaften Entlastungen von Familien und Haushalten umgesetzt (s. a. Abschnitt „Soziale Sicherung, Familie und Jugend, Arbeitsmarktpolitik“). Beim Wohngeld wurde dabei insbesondere in Reaktion auf in den Jahren 2021 und 2022 stark gestiegene Heizkosten dauerhaft eine Heizkostenkomponente eingeführt. Mit dem Bürgergeld sollen Menschen auch in Krisenzeiten verlässlich abgesichert werden. Des Weiteren sollen u. a. positive Beschäftigungseffekte, insbesondere durch Stärkung der Qualifizierungsmöglichkeiten, erzielt werden.

    Für investive Ausgaben sind im Bundeshaushalt 2023 Mittel in Höhe von rund 71,5 Mrd. Euro vorgesehen. Bereinigt um haushaltsrechtlich investiv zu buchende Sondereffekte in Höhe von 17,3 Mrd. Euro (Darlehen für den Aufbau eines Kapitalstocks zur Stabilisierung der Beitragssätze der gesetzlichen Rentenversicherung: 10 Mrd. Euro, Darlehen an den Resilience and Sustainability Trust des Internationalen Währungsfonds: 6,3 Mrd. Euro und überjähriges Darlehen an den Gesundheitsfonds: 1,0 Mrd. Euro) belaufen sich die Investitionsausgaben auf rund 54,2 Mrd. Euro und überschreiten das Vorjahresniveau um rund 17,2 Prozent. Das Vorkrisenniveau des Jahres 2019 (38,1 Mrd. Euro) wird damit um rund 16,1 Mrd. Euro beziehungsweise 42,3 Prozent überschritten.

    Die Investitionsausgaben umfassen insbesondere folgende Maßnahmen:

    • Die „klassischen“ Verkehrsinvestitionen machen mit rund 18,9 Mrd. Euro den höchsten Anteil an den Investitionen des Bundeshaushalts aus. Dabei ist vorgesehen, mehr in den Schienenverkehr als in die Straße zu investieren.
    • Für investive Zuweisungen und Finanzhilfen an Länder sind Mittel in Höhe von rund 6,3 Mrd. Euro veranschlagt. Das sind rund 2,2 Mrd. Euro mehr, als im vergangenen Jahr an die Länder ausgezahlt worden sind. Hinzu kommen zusätzliche investive Zuweisungen an die Länder, vor allem aus den Sondervermögen „Kommunalinvestitionsförderungsfonds“, „Aufbauhilfe“, „Digitale Infrastruktur“ und „Aufbauhilfe 2021“ (s. a. Abschnitt Unterstützung der Länder und Kommunen).
    • Außerdem sind im KTF Ausgaben für Investitionen in Höhe von rund 27,1 Mrd. Euro vorgesehen. Zusammen mit den nicht investiven Ausgaben belaufen sich die Programmausgaben des KTF im Jahr 2023 insgesamt auf rund 36,0 Mrd. Euro. Der KTF ist weiterhin das zentrale Instrument der Bundesregierung zur Finanzierung von Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Erreichung der Klimaneutralität der Volkswirtschaft.
    • Wie im KTF sind auch im Bundeshaushalt Ausgaben enthalten, die nicht im haushalterischen Sinn als Investitionen veranschlagt sind, aber investive Wirkungen entfalten. Dies betrifft z. B. Ausgaben in den Bereichen Bildung, Wissenschaft und Forschung. Ein besonderer Ausgabenschwerpunkt neben den Bereichen Umweltschutz und Digitalisierung ist dabei auch die Förderung von Projekten im Bereich der Mikroelektronik. Hierfür sind im Jahr 2023 rund 2,7 Mrd. Euro veranschlagt.

    Die Maßnahmen zur Bekämpfung und zur Abmilderung negativer Folgen der COVID-19-Pandemie sind zum Teil im Bundeshaushalt 2023 ausgelaufen. Es werden nur noch in begrenztem Maße Mittel für diesen Zweck bereitgestellt:

    • Zahlungen für Corona-Unternehmenshilfen sind mit rund 1,0 Mrd. Euro veranschlagt.
    • Im Bereich des Gesundheitswesens sind für Leistungen des Bundes an den Gesundheitsfonds für durch die SARS-CoV-2-Pandemie verursachte Belastungen rund 1,2 Mrd. Euro veranschlagt. Darin enthalten sind vor allem Zuschüsse für Impfen und Testen auf der Grundlage der Coronavirus-Testverordnung und der Coronavirus-Impfverordnung.
    • Der Gesundheitsfonds erhält einmalig einen ergänzenden Bundeszuschuss in Höhe von 2,0 Mrd. Euro.
    • Für Einnahmeausfälle von Krankenhäusern aufgrund der Freihaltung von Bettenkapazitäten für COVID-19-Patientinnen und -Patienten sind Ausgleichszahlungen nach § 21 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes in Höhe von 50 Mio. Euro vorgesehen.
    • Im Bundeshaushalt 2023 sind Zuschüsse zur zentralen Beschaffung von Impfstoffen gegen SARS-CoV-2 in Höhe von rund 3,0 Mrd. Euro eingeplant. Für Zuschüsse zur Bekämpfung des Ausbruchs des Coronavirus sind rund 0,2 Mrd. Euro veranschlagt.
    • Darüber hinaus ist eine globale Mehrausgabe für Kosten im Zusammenhang mit der Bewältigung der COVID-19-Pandemie und der Ukraine-Krise in Höhe von 2,0 Mrd. Euro vorgesehen.

    Unterstützung der Länder und Kommunen

    Der Bund hat Länder und Kommunen in den vergangenen Jahren umfassend unterstützt und setzt dies im Jahr 2023 u. a. mit folgenden Maßnahmen fort.

    Krisenbedingte Entlastungen

    Kommunen und ihre Unternehmen dürften im Jahr 2023 unmittelbar von den umfangreichen Maßnahmen profitieren, die mit dem wirtschaftlichen Abwehrschirm in einem Umfang von bis zu 200 Mrd. Euro beschlossen worden sind. Hierzu gehören insbesondere die Preisbremsen für Gas, Wärme und Strom. Im Rahmen des Abwehrschirms haben Bund und Länder sich außerdem darauf geeinigt, dass Stadtwerken bei Liquiditätsbedarfen über die eingerichteten Systeme von der Kreditanstalt für Wiederaufbau, anderen Förderbanken oder vergleichbaren Einrichtungen mit geeigneten Instrumenten Hilfen geleistet werden können. Zudem werden aus den Mitteln des WSF-Energie auch Härtefallhilfen u. a. für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen, soziale Dienstleister, Bildungs- und Forschungseinrichtungen sowie gezielte Hilfen für Kultureinrichtungen finanziert.

    Entlastungen im Sozialbereich

    Die Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft (KdU) wurde in den vergangenen Jahren immer weiter erhöht, um die Kommunen finanziell zu entlasten, sodass sich der Bund nun mit bis zu 74 Prozent an den Gesamtausgaben beteiligt. Insgesamt beträgt die Bundesbeteiligung an den KdU im Jahr 2023 10,4 Mrd. Euro. Die Kommunen werden im Sozialbereich des Weiteren durch die seit dem Jahr 2014 geltende vollständige Übernahme der Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung entlastet, im Jahr 2023 um rund 9,1 Mrd. Euro. Zudem beteiligt sich der Bund an den Kosten aus den Zusatzversorgungssystemen der DDR (Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz): Im Jahr 2023 beträgt die Entlastung der neuen Länder rund 1,9 Mrd. Euro.

    Gemäß Beschluss des Bundeskanzlers Olaf Scholz mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder vom 2. November 2022 stellt der Bund den Ländern im Jahr 2023 für ihre Ausgaben für die Geflüchteten aus der Ukraine pauschal 1,5 Mrd. Euro und für Geflüchtete, die aus anderen Staaten nach Deutschland kommen, pauschal 1,25 Mrd. Euro zur Verfügung. Damit wurden die bisherigen Pauschalen insbesondere für minderjährige unbegleitete Flüchtlinge abgelöst. Insgesamt werden Länder und Kommunen im Bereich Flucht und Migration im Rahmen der vertikalen Umsatzsteuerverteilung um 2,75 Mrd. Euro im Jahr 2023 entlastet.

    Unterstützung im Bereich Bildung, Betreuung und Forschung

    Ein weiterer Schwerpunkt der Unterstützungsleistungen des Bundes liegt im Bereich Bildung und Betreuung. Dafür wurden in den vergangenen Jahren u. a. Sondervermögen zur Förderung der Investitionstätigkeit der Länder und ihrer Kommunen gegründet und mit massiven Zuweisungen aus dem Bundeshaushalt finanziell ausgestattet. Diese Mittel können auch im Jahr 2023 abgerufen werden.

    So stellt der Bund etwa zur Finanzierung der Einrichtungen von zusätzlichen Betreuungsplätzen für Kinder bis zum Schuleintritt seit dem Jahr 2007 über das Sondervermögen „Kinderbetreuungsausbau“ Finanzhilfen zur Verfügung. Im Hinblick auf die zusätzlichen Betriebskosten, die mit diesen Betreuungsplätzen einhergehen, erhalten die Länder jährlich 845 Mio. Euro im Rahmen der vertikalen Umsatzsteuerverteilung. Durch das KiTa-Qualitätsgesetz erhalten die Länder in den Jahren 2023 und 2024 zudem weitere knapp 4 Mrd. Euro im Rahmen der vertikalen Umsatzsteuerverteilung. Damit soll ihren finanziellen Mehrbelastungen aus der Förderung von Qualität und Teilhabe in der Kindertagesbetreuung Rechnung getragen werden.

    Für den Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter stellt der Bund den Ländern über das im Jahr 2020 eingerichtete Sondervermögen „Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“ Finanzhilfen von insgesamt 3,5 Mrd. Euro zur Verfügung. Zur Förderung der Investitionen der Länder und Kommunen in die digitale Schulinfrastruktur stehen im Rahmen des DigitalPakts Schule insgesamt 6,5 Mrd. Euro an Finanzhilfen über das im Jahr 2019 eingerichtete Sondervermögen „Digitale Infrastruktur“ bereit.

    Im Hochschulbereich unterstützt der Bund die Länder ebenfalls umfangreich. Bedeutsame finanzielle Leistungen sind u. a. die vollständige Übernahme der Kosten des BAföG seit dem Jahr 2015 durch den Bund (2023: rund 2,7 Mrd. Euro) sowie die Mittel für die Exzellenzstrategie, den „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“ und den Hochschulpakt (Säule Forschung) (2023: insgesamt rund 2,8 Mrd. Euro).

    Entlastungen im Investitions-, Verkehrs- und Gesundheitsbereich

    Im Verkehrsbereich erhalten die Länder im Jahr 2023 Regionalisierungsmittel für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in Höhe von rund 10,9 Mrd. Euro. Darüber hinaus stellt der Bund den Ländern für ein bundesweit gültiges Nahverkehrsticket 1,5 Mrd. Euro jeweils für die Jahre 2023 bis 2025 zusätzlich zur Verfügung. Die Länder beteiligen sich in gleicher Höhe. Zudem unterstützt der Bund die Länder und Kommunen bei Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden in Bezug auf den schienengebundenen ÖPNV mit Finanzhilfen nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (2021 bis 2024: 1 Mrd. Euro p. a., 2025: 2 Mrd. Euro, danach Dynamisierung in Höhe von +1,8 Prozent).

    Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgaben wirkt der Bund bei der Erfüllung von Aufgaben der Länder mit und stellt in diesem Rahmen Mittel bereit zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (2023: rund 660 Mio. Euro, davon 12,5 Mio. Euro für ein Sonderprogramm) sowie zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (2023: 1,1 Mrd. Euro).

    Auch im Bereich des sozialen Wohnungsbaus setzt der Bund seine finanzielle Unterstützungsleistung fort. Im Jahr 2023 sind Bundesfinanzhilfen in Höhe von 2,5 Mrd. Euro vorgesehen (Programmmittel). Zudem gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen zur Förderung städtebaulicher Maßnahmen (2023: 790 Mio. Euro). Darüber hinaus unterstützt der Bund die Kommunen gezielt bei Investitionen, z. B. bei der Sanierung kommunaler Einrichtungen für Sport, Jugend und Kultur (2023: rund 260 Mio. Euro) oder bei Investitionen in Sportstätten (2023: 60,5 Mio. Euro).

    Um das Gesundheitswesen zu stärken und den Schutz vor Pandemien zu verbessern, stellt der Bund den Ländern und Kommunen in den Jahren 2021 bis 2026 insgesamt 4 Mrd. Euro für eine bessere Personalausstattung, Digitalisierung und Modernisierung der Strukturen des öffentlichen Gesundheitsdiensts zur Verfügung. Für das Jahr 2023 sind hierfür Mittel in Höhe von rund 720 Mio. Euro vorgesehen, davon 500 Mio. Euro im Rahmen der vertikalen Umsatzsteuerverteilung.

    Zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen stellt der Bund zudem bereits seit dem Jahr 2015 Ländern und Kommunen über den Kommunalinvestitionsförderungsfonds – verteilt auf die zwei Förderprogramme „Infrastrukturprogramm“ und „Schulsanierungsprogramm“ – Finanzhilfen in Höhe von insgesamt 7 Mrd. Euro zur Verfügung. Weil die Folgewirkungen von Pandemie und Flut die Umsetzung von kommunalen Investitionsprojekten verzögert haben, sind die Förderzeiträume für beide Programme im Jahr 2021 jeweils um zwei Jahre verlängert worden, sodass auch im Jahr 2023 die Investitionsförderung bei beiden Programmen fortbesteht.

    Zur weiteren Verbesserung der kommunalen Finanzlage unterstützt der Bund die Kommunen bereits seit dem Jahr 2018 mit 5 Mrd. Euro pro Jahr. Die Finanzmittel werden sowohl durch eine Erhöhung des Länder- und Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer zulasten des Bundes als auch über die Bundesbeteiligung an den KdU (Entlastung ist in der o. g. Gesamtsumme der Bundesbeteiligung an den KdU enthalten) gewährt.

    Steuerliche Maßnahmen

    Der Fokus der Steuerpolitik liegt auf der Bewältigung der großen Herausforderungen dieser Zeit. Hierzu zählt insbesondere die notwendige Transformation der deutschen Wirtschaft vor dem Hintergrund des russischen Überfalls auf die Ukraine. Kurzfristig ist vieles geschehen: Um die gestiegenen Energiekosten für die Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen abzumildern, hat die Bundesregierung eine Vielzahl steuerlicher Maßnahmen zur Entlastung und Unterstützung auf den Weg gebracht. Mit dem Inflationsausgleichsgesetz und dem Jahressteuergesetz 2022 führt die Bundesregierung ihren Kurs fort und stärkt den Zusammenhalt der Gesellschaft.

    Darüber hinaus gilt es, Wohlstand zu sichern sowie Produktivität und die internationale Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Besonders in wirtschaftlich schweren Zeiten braucht es Anreize für private Investitionen in die Zukunft unseres Landes. Die Bundesregierung setzt dazu gezielte steuerliche Anreize. Darüber hinaus ist es das erklärte Ziel der Bundesregierung, das Steuersystem möglichst einfach und transparent zu gestalten.

    Die nachfolgend aufgeführten steuerlichen Maßnahmen werden im Bundeshaushalt 2023 umgesetzt und führen im Haushaltsjahr 2023 sowie in den Folgejahren zu Steuermindereinnahmen.

    Jahressteuergesetz 2022

    Mit dem Jahressteuergesetz 2022 wurde u. a. fachlich notwendiger Gesetzgebungsbedarf in verschiedenen Bereichen des deutschen Steuerrechts umgesetzt. Notwendig waren auch Anpassungen an EU-Recht und Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs sowie Reaktionen auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesfinanzhofs. Darüber hinaus bestand redaktioneller und technischer Regelungsbedarf.

    Allerdings sind ebenfalls Maßnahmen zur weiteren Digitalisierung, zur Verfahrensvereinfachung, zur Stärkung der Rechtssicherheit und der Steuergerechtigkeit enthalten. Das Jahressteuergesetz trägt daher auch die klare Handschrift der Bundesregierung, indem Bürgerinnen und Bürger von Bürokratiekosten entlastet, Anreize für eine eigenverantwortliche Absicherung gestärkt und mehr Raum für Investitionen geschaffen werden. So wurden u. a. steuerliche und bürokratische Hürden bei der Installation und dem Betrieb bestimmter Photovoltaikanlagen abgebaut, indem eine Ertragsteuerbefreiung und ein Nullsteuersatz für die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen bei der Umsatzsteuer eingeführt wurden. Zusätzlich wurde dahingehend die Beratungsbefugnis von Lohnsteuerhilfevereinen erweitert.

    Darüber hinaus wurde die Rechtsgrundlage für die Speicherung einer Kontoverbindung in der Datenbank für die steuerliche Identifikationsnummer geschaffen. Diese Daten können dann für den Aufbau eines direkten Auszahlungswegs für öffentliche Leistungen unter Nutzung der steuerlichen Identifikationsnummer genutzt werden. Außerdem wurden im Jahressteuergesetz der Abzug von Aufwendungen für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit in der häuslichen Wohnung modernisiert und der lineare Satz der Absetzung für Abnutzung für die Abschreibung von Wohngebäuden, die nach dem 31. Dezember 2022 fertiggestellt werden, auf 3 Prozent erhöht. Zudem wurden der bisher für das Jahr 2025 vorgesehene vollständige Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgeaufwendungen auf das Jahr 2023 vorgezogen und der Sparer-Pauschbetrag sowie der sogenannte Ausbildungsfreibetrag angehoben. Zusätzlich wurden Verfahrensverbesserungen bei der Riester-Förderung umgesetzt.

    Die finanziellen Auswirkungen belaufen sich für den Bund für das Kassenjahr 2023 auf rund 1,36 Mrd. Euro.

    Gesetz zum Ausgleich der Inflation durch einen fairen Einkommensteuertarif sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Inflationsausgleichsgesetz)

    Mit dem Inflationsausgleichsgesetz vom 8. Dezember 2022 werden die Belastungen durch die Inflation für rund 48 Millionen Bürgerinnen und Bürger reduziert, indem der Effekt der kalten Progression im Verlauf des Einkommensteuertarifs ausgeglichen wird. Der Ausgleich der kalten Progression ist Teil des Entlastungspakets III. Er stellt im Hinblick auf die derzeitigen Preissteigerungen ein wirksames und faires Instrument zur zeitnahen finanziellen Entlastung der Bürgerinnen und Bürger dar. So kommen Lohnsteigerungen und Entlastungen trotz steigender Inflation tatsächlich bei den Bürgerinnen und Bürgern an und werden nicht durch eine rein progressionsbedingt höhere Einkommensteuer gemindert. Zudem wird durch die verfassungsrechtlich notwendige Anhebung des Grundfreibetrags und des Kinderfreibetrags die steuerliche Freistellung des Existenzminimums gewährleistet.

    Darüber hinaus werden zum 1. Januar 2023 Familien mit Kindern durch eine Anhebung des Kindergelds für alle Kinder auf einheitlich 250 Euro pro Monat zusätzlich finanziell entlastet. Zur Vermeidung zusätzlicher Belastungen der Einkommensteuerpflichtigen beinhaltet das Gesetz auch die Anhebung der Freigrenze beim Solidaritätszuschlag.

    Die finanziellen Auswirkungen belaufen sich für den Bund für das Kassenjahr 2023 auf rund 8,13 Mrd. Euro.

    Finanzlage der Sozialversicherungen

    Nach drei Jahren mit teils extrem hohen Defiziten, die die Rücklage der Bundesagentur für Arbeit (BA) von 25,8 Mrd. Euro vollständig aufgebraucht und Unterstützungen von knapp 24,2 Mrd. Euro aus dem Bundeshaushalt nötig gemacht haben, beläuft sich der voraussichtliche Finanzierungssaldo für das Jahr 2023 auf rund +1,7 Mrd. Euro. Auch nach Rückzahlung des Bundesdarlehens aus dem Jahr 2022 (rund 0,4 Mrd. Euro) kann die BA wieder damit anfangen, eine allgemeine Rücklage zur Risikovorsorge aufzubauen. Das voraussichtliche Einnahmeplus im Jahr 2023 ergibt sich vor allem aus dem erwarteten weiteren Anstieg der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, steigenden Löhnen sowie der Rückkehr zum gesetzlichen Beitragssatz von 2,6 Prozent. Ein Anstieg der Gesamtausgaben ist dementgegen wegen höherer Ausgaben für Arbeitslosengeld und allgemeinen Preissteigerungen zu erwarten.

    In ihrem Rentenversicherungsbericht 2022 stellt die Bundesregierung fest, dass im Jahr 2022 die Beitragseinnahmen der allgemeinen Rentenversicherung bis zum September gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum um 4,9 Prozent gestiegen sind. Auch für das Jahr 2023 geht der Rentenversicherungsbericht von einem Zuwachs der Beitragseinnahmen gegenüber dem Vorjahr von rund 4,9 Prozent aus. Trotz der anhaltend positiven Entwicklung der Beitragseinnahmen wird erwartet, dass die für das Jahresende 2022 geschätzte Nachhaltigkeitsrücklage von rund 41,7 Mrd. Euro zum Jahresende 2023 auf 40,9 Mrd. Euro sinken wird. Dies entspricht 1,66 Monatsausgaben. Die Nachhaltigkeitsrücklage dient dazu, Defizite und Einnahmeschwankungen unterjährig auszugleichen, um kurzfristige Beitragssatzänderungen zu vermeiden. Damit beträgt der Beitragssatz zur allgemeinen Rentenversicherung im Jahr 2023 weiterhin 18,6 Prozent. Insgesamt fließen im Jahr 2023 rund 111,9 Mrd. Euro aus dem Bundeshaushalt aus Steuermitteln als Leistungen an die Rentenversicherung.

    Mit dem Gesetz zur Modernisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wurde im Jahr 2004 ein steuerfinanzierter Bundeszuschuss zum Gesundheitsfonds zur pauschalen Abgeltung versicherungsfremder Leistungen in der GKV eingeführt. Im Jahr 2023 beträgt der Bundeszuschuss erneut 14,5 Mrd. Euro. Er wurde ab dem Jahr 2017 auf diesen jährlichen Betrag festgeschrieben.

    Ohne zusätzliche Maßnahmen würde der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz in der GKV von 1,3 Prozent im Jahr 2022 in diesem Jahr erheblich steigen und anschließend aufgrund der Lücke zwischen Einnahmen und Ausgaben jedes Jahr weiter zunehmen. Daher werden der Anstieg der Zusatzbeitragssätze ab dem Jahr 2023 (durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz 2023: 1,6 Prozent) und damit verbundene finanzielle Belastungen der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler mit einem Maßnahmenpaket begrenzt. Mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz werden dazu die Belastungen auf die Schultern der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, der Krankenkassen, der Leistungserbringerseite und der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler verteilt. Der Bund leistet im Jahr 2023 hierzu einen ergänzenden Zuschuss an den Gesundheitsfonds in Höhe von 2 Mrd. Euro sowie ein Darlehen in Höhe von 1 Mrd. Euro.

    Gemäß Berechnungen des GKV-Schätzerkreises dürften wie bereits in den Vorjahren auch im Jahr 2023 die Ausgaben der GKV erneut stärker steigen als die beitragspflichtigen Einnahmen der Krankenkassenmitglieder: So rechnet das Gremium für 2023 mit einem Ausgabenwachstum von 4,6 Prozent (2022: +5,4 Prozent; 2021: +5,6 Prozent), dem ein Anstieg der beitragspflichtigen Einnahmen von 4,4 Prozent (2022: +4,0 Prozent; 2021: +3,4 Prozent) gegenübersteht.

    Die soziale Pflegeversicherung (SPV) verfügte zum Ende des Jahres 2022 insgesamt über einen Mittelbestand in Höhe von rund 5,7 Mrd. Euro, dies entsprach 1,0 Monatsausgaben. Der Beitragssatz zur SPV liegt seit dem 1. Januar 2019 bei 3,05 Prozent. Für Kinderlose beträgt er seit dem 1. Januar 2022 3,4 Prozent. Auch die SPV war in den Jahren 2020 bis 2022 durch die Corona-Pandemie erheblichen einnahme- und ausgabenseitigen Belastungen ausgesetzt. Daher hat die SPV im Jahr 2022 basierend auf § 153 SGB XI insgesamt einen Bundeszuschuss von 2,2 Mrd. Euro erhalten und ihr wurde für 2022 ein Darlehen über 1 Mrd. Euro gewährt. Aufgrund der Finanzsituation der SPV wurde das Darlehen nach § 12 Abs. 4a Haushaltsgesetz 2022 bis Ende 2023 zinslos gestundet. Seit dem Bundeshaushalt 2022 sind zudem jährlich 1 Mrd. Euro für die pauschale Beteiligung des Bundes an den Aufwendungen der SPV vorgesehen.

    Darstellung der Ausgabenstruktur des Bundes nach Aufgabenbereichen

    In § 14 der Bundeshaushaltsordnung ist festgelegt, dass dem Haushaltsplan als Anlage eine Funktionenübersicht für Einnahmen und Ausgaben beizufügen ist. Die Zuordnung richtet sich nach dem Funktionenplan. Als Teil der Haushaltssystematik des Bundes enthält der Funktionenplan die Gliederungsmerkmale für eine systematische Darstellung nach einzelnen Aufgabenbereichen. Ermöglicht wird so eine Auskunft über die Erfüllung der öffentlichen Aufgaben, unabhängig von der institutionellen (nach Einzelplänen orientierten) Darstellungsweise im Bundeshaushalt. Abweichungen der Zahlen gegenüber anderen Berichten mit anderer Zuordnung beziehungsweise anderer Berechnungsmethode sind daher möglich.

    Tabelle 3 zeigt auszugsweise die Ausgaben des Bundes nach Aufgabenbereichen und deren Anteil an den Gesamtausgaben. Die Nummerierung und Darstellung entspricht der Systematik des Funktionenplans und ist daher nicht mit der Darstellung der Ausgaben nach Einzelplänen vergleichbar. Der vollständige Bundeshaushalt 2023 ist im Internetangebot des BMF verfügbar.2

    Ausgaben des Bundes nach Aufgabenbereichen

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    Tabelle 3

    Im Folgenden werden einige ausgewählte Aufgabenbereiche dargestellt.

    Soziale Sicherung, Familie und Jugend, Arbeitsmarktpolitik

    Die Ausgaben für Soziale Sicherung, Familie und Jugend, Arbeitsmarktpolitik stellen den mit Abstand größten Ausgabenblock des Bundeshaushalts dar. Die Sozialleistungsquote – der Anteil der Sozialausgaben an den Gesamtausgaben des Bundeshaushalts – beträgt 45,0 Prozent. Sie ist gegenüber dem Ist des Jahres 2022 im Soll 2023 um knapp 8 Prozentpunkte niedriger. Ursache hierfür sind insbesondere auslaufende Corona-Maßnahmen, die zum Teil als Soziale Leistungen erfasst worden sind. Der Bundeshaushalt 2023 sieht im Bereich Soziale Sicherung, Familie und Jugend, Arbeitsmarktpolitik Ausgaben in Höhe von rund 214,2 Mrd. Euro vor. Die Ausgaben in diesem Bereich sind um rund 15,6 Prozent beziehungsweise rund 39,5 Mrd. Euro niedriger als im Ist des Jahres 2022. Dies ist auf geringere Ausgaben für Sonstige soziale Angelegenheiten insbesondere durch Reduzierung beziehungsweise Wegfall von Ausgaben im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie zurückzuführen.

    Die Ausgaben für Sonstige soziale Angelegenheiten betragen im Soll 2023 rund 4,1 Mrd. Euro. Das sind rund 44,7 Mrd. Euro beziehungsweise 91,6 Prozent weniger, als im Jahr 2022 dafür verausgabt worden sind. Die Ausgaben für Sonstige soziale Angelegenheiten machten im Jahr 2022 vor allem aufgrund der pandemiebedingten Ausgaben etwa ein Fünftel der Ausgaben der Position Soziale Sicherung, Familie und Jugend, Arbeitsmarktpolitik aus. Im Bundeshaushalt 2023 beträgt der Anteil nur noch rund 2,0 Prozent. Darin enthalten sind Leistungen an den Gesundheitsfonds für durch die SARS-CoV-2-Pandemie verursachte Belastungen in Höhe von 1,2 Mrd. Euro, die damit gegenüber dem Ist des Vorjahres um rund 30,0 Mrd. Euro niedriger veranschlagt worden sind. Corona-Unternehmenshilfen sind in Höhe von rund 1,0 Mrd. Euro eingeplant, das sind rund 12,5 Mrd. Euro weniger als im Ist des Jahres 2022.

    Für Familie, Wohlfahrtpflege u. Ä. sind im Jahr 2023 Ausgaben in Höhe von rund 15,0 Mrd. Euro vorgesehen. Sie fallen damit um rund 28,0 Prozent beziehungsweise 3,3 Mrd. Euro höher aus als im Ist des vergangenen Jahres. Darin enthalten sind höhere Ausgaben in Höhe von insgesamt 2,4 Mrd. Euro für Wohngeld, vor allem aufgrund der Umsetzung der Wohngeldreform, und für höhere Aufwendungen für die Zahlung eines Kinderzuschlags insbesondere aufgrund der Erhöhung des Höchstbetrags des Kinderzuschlags für Anspruchsberechtigte nach § 6a Bundeskindergeldgesetz.

    Die Ausgaben im Bereich Arbeitsmarktpolitik betragen im Haushaltsjahr 2023 rund 44,4 Mrd. Euro. Sie steigen gegenüber dem Ist des Vorjahres um rund 4,1 Prozent. Dabei sind für das Bürgergeld rund 23,8 Mrd. Euro veranschlagt; das sind rund 1,5 Mrd. Euro mehr, als der Bundeshaushalt im Jahr 2022 in diesem Titel (bis 31. Dezember 2022 Arbeitslosengeld II) verausgabt hat.

    Gesundheit, Umwelt, Sport und Erholung

    Für den Bereich Gesundheit, Umwelt, Sport und Erholung sind im Jahr 2023 Aufwendungen in Höhe von rund 9,4 Mrd. Euro veranschlagt. Das sind rund 2,0 Prozent der Gesamtausgaben des Bundeshaushalts (-1,8 Prozentpunkte gegenüber dem Ist 2022). Die Ausgaben für diesen Bereich werden gegenüber dem Ist 2022 nahezu halbiert. Dies resultiert im Wesentlichen aus der Reduzierung beziehungsweise dem Wegfall coronabedingter Ausgaben im Bereich Gesundheitswesen.

    Im Bereich Gesundheitswesen sind die Ausgaben um rund 60,8 Prozent (-9,4 Mrd. Euro) geringer veranschlagt als im Ist des Jahres 2022. So sind die Ausgleichszahlungen nach § 21 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes mit 50 Mio. Euro im Jahr 2023 um rund 4,0 Mrd. Euro geringer veranschlagt, als im Jahr 2022 verausgabt worden sind. Des Weiteren sind die Zuschüsse zur zentralen Beschaffung von Impfstoffen gegen SARS-CoV-2 im Haushaltsplan 2023 um rund 3,7 Mrd. Euro niedriger ausgewiesen als im Ist des vergangenen Jahres. Zudem können Ausgaben zur Bekämpfung des Ausbruchs des Coronavirus im Umfang von 1,7 Mrd. Euro eingespart werden.

    Finanzwirtschaft

    Im Bereich Finanzwirtschaft werden für den Gesamthaushalt relevante Ausgaben der Aufgabenbereiche Sondervermögen, Schulden, Beihilfen, Rücklagen und Globalposten erfasst. Der Bundeshaushalt 2023 sieht Ausgaben im Bereich Finanzwirtschaft von rund 55,4 Mrd. Euro vor. Das sind rund 82,3 Prozent beziehungsweise 25,0 Mrd. Euro mehr, als im vergangenen Jahr verausgabt worden sind. Damit steigt der Anteil der Ausgaben für Finanzwirtschaft an den Gesamtausgaben um rund 5,3 Prozentpunkte auf 11,6 Prozent.

    Der Anstieg der Ausgaben ist fast ausschließlich auf höhere Zinsausgaben zurückzuführen (+24,6 Mrd. Euro auf 39,8 Mrd. Euro). In der Position Grund- und Kapitalvermögen, Sondervermögen ist das Darlehen für den Aufbau eines Kapitalstocks zur Stabilisierung der Beitragssatzentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung („Generationenkapital“) in Höhe von 10,0 Mrd. Euro enthalten. Die Ausgaben dieser Position steigen jedoch nur um rund 3,0 Mrd. Euro gegenüber dem Ist des Vorjahres, weil um rund 8,2 Mrd. Euro geringere Zuweisungen an Sondervermögen erfolgen.

    Bildungswesen, Wissenschaft, Forschung, kulturelle Angelegenheiten

    Im Bereich Bildungswesen, Wissenschaft, Forschung, kulturelle Angelegenheiten sind im Bundeshaushalt 2023 rund 33,5 Mrd. Euro veranschlagt. Das entspricht einem Anteil an den Gesamtausgaben von 7,0 Prozent (+1,2 Prozentpunkte gegenüber dem Ist 2022). Für diesen Bereich sind rund 19,6 Prozent (+5,5 Mrd. Euro) mehr veranschlagt, als im Jahr 2022 verausgabt worden sind.

    Der Anstieg geht vor allem auf höhere Ausgaben für Forschung und experimentelle Entwicklung zurück. Hier sind mit rund 12,8 Mrd. Euro um rund 35,5 Prozent (+3,3 Mrd. Euro) höhere Aufwendungen veranschlagt, als im vergangenen Jahr abgeflossen sind. Darin enthalten sind rund 2,7 Mrd. Euro Ausgaben für die Verstärkung von Maßnahmen zur Förderung von Projekten im Bereich der Mikroelektronik, die aufgrund des noch nicht abgeschlossenen beihilferechtlichen Genehmigungsverfahrens bei der Europäischen Kommission im vergangenen Jahr nicht abfließen konnten. Darüber hinaus sind mit rund 5,6 Mrd. Euro für Ausgaben zur Förderung für Schüler, Studierende und Weiterbildungsteilnehmende rund 36,8 Prozent höhere Mittel vorgesehen als im Ist des Jahres 2022.

    Allgemeine Dienste

    Der Bundeshaushalt 2023 sieht Ausgaben für den Bereich Allgemeine Dienste in Höhe von 108,7 Mrd. Euro vor. Das sind rund 22,8 Prozent der Gesamtausgaben im Bundeshaushalt 2023. Im Vergleich zum Haushaltsabschluss des Jahres 2022 bleiben die Ausgaben in diesem Bereich nahezu konstant.

    Darstellung der Einnahmenstruktur des Bundes

    Tabelle 4 zeigt die Einnahmen des Bundes im Soll für das Jahr 2023. Diese sind im Bundeshaushalt 2023 mit rund 389,9 Mrd. Euro veranschlagt. Die Steuereinnahmen bilden mit rund 358,1 Mrd. Euro die größte Einnahmequelle des Bundes.

    Einnahmen des Bundes

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    Tabelle 4

    Steuereinnahmen

    Basis der Einnahmenplanung des Bundes für den Haushalt 2023 waren die Ergebnisse der 163. Sitzung des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ vom 25. bis 27. Oktober 2022. Geschätzt wurden die Steuereinnahmen für die Jahre 2022 bis 2027. Die Schätzung ging vom geltenden Steuerrecht aus.3 Der Steuerschätzung lagen die gesamtwirtschaftlichen Eckwerte der Herbstprojektion 2022 der Bundesregierung zugrunde.

    Über die Steuerschätzung hinaus wurden im Bundeshaushalt 2023 die im Abschnitt „Steuerpolitik“ aufgeführten steuerlichen Maßnahmen und folgende Rechtsänderungen berücksichtigt, die zum Zeitpunkt der Steuerschätzung noch nicht vom Deutschen Bundestag und Bundesrat beschlossen worden waren (s. a. Tabelle 4 „Veränderungen aufgrund steuerlicher Maßnahmen und Einnahmeentwicklung“): Zweites Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (KiTa-Qualitätsgesetz) vom 20. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2791); Art. 2 Änderung des Finanzausgleichsgesetzes (FAG), Verordnung zur Absenkung der Steuersätze im Jahr 2023 nach § 11 Abs. 2 des Luftverkehrsteuergesetzes (Luftverkehrsteuer-Absenkungsverordnung 2023 – LuftVStAbsenkV 2023) vom 14. November 2022 (BGBl. I S. 2062).

    Die Bundesanteile an den Gemeinschaftsteuern sind die Hauptfinanzierungsquelle des Bundes. Grundlage für die Aufteilung des Steueraufkommens ist Art. 106 GG. Die Erträge der Gemeinschaftsteuern werden auf Basis unterschiedlicher Vergabeschlüssel zwischen Bund, Ländern und Gemeinden aufgeteilt. Tabelle 5 zeigt die jeweiligen Anteile der Gebietskörperschaften am Aufkommen der Gemeinschaftsteuern und an der Gewerbesteuerumlage im Jahr 2023.

    Das Steueraufkommen der Bundessteuern steht allein dem Bund zu.

    Anteil an den Gemeinschaftsteuern nach Art. 106 Grundgesetz und Gewerbesteuerumlage

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    Tabelle 5

    Als Sonstige Einnahmen, die sich aus einer Vielzahl von Einzelpositionen zusammensetzen, sind im Bundeshaushalt 2023 rund 31,8 Mrd. Euro eingeplant.

    Darin enthalten sind als wesentliche Positionen Einnahmen aus der streckenbezogenen Lkw-Maut (rund 8,0 Mrd. Euro) sowie aus Abführungen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (rund 2,3 Mrd. Euro). Darüber hinaus wäre bei den Sonstigen Einnahmen auch der Bundesbankgewinn zu veranschlagen. Gemäß § 27 Bundesbankgesetz hat die Deutsche Bundesbank den jährlichen Reingewinn (abzüglich einer erforderlichen Auffüllung einer gesetzlichen Rücklage) an den Bund abzuführen. Die Abführung erfolgt nach der Gewinnfeststellung im 1. Quartal des dem Geschäftsjahr folgenden Jahres (Geschäftsjahr der Bank ist das Kalenderjahr). Im Bundeshaushalt 2023 ist, wie schon in den Jahren 2021 und 2022, kein Bundesbankgewinn veranschlagt.

    Bei den Sonstigen Einnahmen werden auch die Zuschüsse aus der europäischen Aufbau- und Resilienzfazilität vereinnahmt, die Deutschland, nach der Erfüllung von definierten Meilensteinen und Zielen im Rahmen der Umsetzung des Deutschen Aufbau- und Resilienzplans, erhält. Als Soll sind im Bundeshaushalt 2023 rund 10,7 Mrd. Euro als Einnahmen veranschlagt. Darin sind 4,1 Mrd. Euro für im Jahr 2022 noch nicht eingegangene Einnahmen enthalten.

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