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  • Schlaglicht: Zukunft der Rente

    Im In­ter­view: Par­la­men­ta­ri­scher Staats­se­kre­tär Dr. Flo­ri­an Ton­car

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    Dr. Florian Toncar, Parlamentarischer Staatssekretär; © Bundesministerium der Finanzen/photothek

    Ein neues Jahr hat begonnen. Was sollte in den kommenden Monaten Priorität haben? Was sind Ihre Herzensthemen?

    Im neuen Jahr müssen wir aus der Krisenbewältigung, also der Reaktion auf die sehr herausfordernden Entwicklungen infolge der Pandemie und des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine, herauskommen und uns wieder stärker der Gestaltung mittel- und langfristiger Themen zuwenden. Das betrifft ganz besonders die wirtschaftliche Erholung und hier ganz zentral die richtigen Weichenstellungen in der Steuerpolitik. Wichtig ist es zudem, die Bürokratie im Steuerbereich abzubauen; auch dazu werden wir Vorschläge vorlegen. Die Planungsbeschleunigung wird ebenfalls eine große Rolle spielen, denn wir sehen, dass die Investitionsmittel, die es im Haushalt gibt, nicht vollständig abfließen. Für mich ist es auch wichtig, dass wir bei der Bekämpfung der Finanzkriminalität vorankommen. Dazu bringen wir z. B. ein Reformpaket1 zur Bekämpfung der Geldwäsche auf den Weg. Wir wollen der internationalen und komplexen Geldwäsche wirksamer entgegentreten und auch die Aufsicht bei der Verhinderung der Geldwäsche im sogenannten Nicht-Finanzsektor insofern verbessern, dass wir die Gelder im Rahmen internationaler Sanktionen einfrieren können und auch mehr Täter wirklich vor Gericht bringen. Also, da sind ganz viele Aufgaben zu gestalten – und darauf freue ich mich.

    Ein großes Thema wird das neue Generationenkapital sein. Inwiefern verbessert es das deutsche Rentensystem?

    Ganz entscheidend. Denn wir werden dafür sorgen, dass unser Rentensystem zukünftig mit dem demografischen Wandel Schritt halten kann. Die Finanzierung der Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung wird auch über Erträge am Kapitalmarkt erfolgen. In dieser ersten Säule der Altersvorsorge, in der bisher ein reines Umlagesystem existiert, wird es künftig auch einen Baustein mit Kapitaldeckung geben. Das machen die meisten erfolgreichen Länder im Bereich Alterssicherung schon lange. In Deutschland fangen wir damit eher spät an. Nun ist es dafür aber an der Zeit, weil wir aufgrund unserer Demografie schon sehr bald, also in den nächsten zehn Jahren, sehen werden, dass sich im Umlagesystem das Verhältnis zwischen denen, die Beiträge zahlen, und denen, die Renten beziehen, verschlechtert. Im Jahr 2023 haben wir eine Einstiegsfinanzierung von 10 Mrd. Euro für das Generationenkapital vorgesehen. Dabei soll es aber nicht bleiben: Wir brauchen auch in den folgenden Jahren große Schritte. Die Herausforderung wird sein, das Generationenkapital schnell wachsen zu lassen, sodass es den erforderlichen Beitrag leisten kann, um das Rentensystem zu stabilisieren. Denn in der kommenden Dekade werden wir, im Vergleich zu heute, deutlich höhere Rentenausgaben haben. Wir werden uns aber auch überlegen müssen, wie wir das Generationenkapital dauerhaft und noch stärker wachsen lassen können. Eine Möglichkeit könnte sein, es auch in Richtung individueller Beiträge fortzuentwickeln, also einen Teil der Rentenbeiträge in das Generationenkapital zu geben und dort schnelleres Wachstum zu ermöglichen.

    Der Koalitionsvertrag verspricht auch eine grundlegende Reform der privaten Altersvorsorge. Welche Probleme soll sie lösen? Und wie könnte sie konkret aussehen?

    Es gibt bei vielen immer noch zu wenig private Vorsorge, um den erwünschten Lebensstandard im Alter zu erreichen. Da hat Deutschland generell viel nachzuholen. Die Situation hat sich zudem dadurch verschärft, dass wir jetzt extrem hohe Inflationsraten haben und Ersparnisse an Kaufkraft verlieren: Die Ersparnisse auf dem Sparbuch oder andere sehr konservative festverzinsliche Anlagen rechnen sich – trotz steigender nominaler Zinsen – immer weniger. Auch bei denen, die nur ein bisschen sparen oder vorsorgen können, werden die Rentenlücken größer. Und deswegen brauchen wir mehr, vor allem aber auch eine stärkere, ertragreichere private Altersvorsorge. Genau aus diesem Grund haben wir eine Fokusgruppe eingesetzt, die aus Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung, der privaten Anbieter, der Sozialpartner, des Verbraucherschutzes sowie der Deutschen Bundesbank, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, der Deutschen Rentenversicherung und des Bundeskanzleramts besteht, und die verschiedene Optionen prüft. Hier wird es um die folgenden Fragen gehen: Was kann man an den Produkten ändern? Kann man sie einfacher machen, eventuell auch ihre Kosten senken? Kann man sie von bestimmten Regularien befreien, die heute dazu führen, dass die Produkte zu wenig Erträge generieren? Nehmen wir das Beispiel der Riester-Produkte: Dort führt die 100-prozentige Beitragsgarantie dazu, dass so konservativ angelegt werden muss, dass am Ende der Sparer von den Produkten nicht mehr viel Rendite für die Rentenphase hat. Ich glaube, dass wir die Beitragsgarantien zurückfahren und auch weitere Stellschrauben verändern müssen, damit die Produkte besser funktionieren.

    Daneben werden wir auch das System der Förderung der privaten Altersvorsorge reformieren. Wir werden uns überlegen, wie man treffsicherer fördern kann, um wirklich genau diejenigen Gruppen beim Thema Altersvorsorge stärker zu animieren, die mehr Bedarf haben und von denen wir auch genau wissen, dass sie diesen Bedarf haben. Altersvorsorge heißt, dass man kurzfristig auf Konsum verzichtet, um in der Zukunft mehr Geld verfügbar zu haben. Dass der Staat dieses Prinzip vor allem in den unteren bis mittleren Einkommensgruppen unterstützt und Anreize dafür setzt, ist richtig. Aber vor allem führt es dazu, dass die Menschen unabhängig sind im Alter. Deswegen werden wir über die Art der Förderung und die Frage sprechen, wen wir mit welchen Angeboten erreichen.

    Was wird sich im Jahr 2023 in den Bereichen Schulden und Haushalt ändern?

    Wir haben 2023 zum ersten Mal seit 2019 einen Bundeshaushalt, für den der Deutsche Bundestag sich nicht auf die Ausnahmeregelung für außergewöhnliche Notsituationen berufen hat, sondern mit dem wieder die reguläre Obergrenze der Schuldenregel eingehalten wird. Daneben gibt es die Sondervermögen, die vor oder während der Krise gebildet worden sind, um notwendige Programme als Reaktion auf die verschiedenen Krisen zu finanzieren. Ein Beispiel dafür ist der wirtschaftliche Abwehrschirm, zu dessen Maßnahmen die Strom- und Wärmepreisbremse gehören. Das wird in diesem Jahr sehr viel Geld kosten, auch wenn wir ein bisschen hoffen dürfen, dass durch die Stabilisierung der Energiepreise, vor allem auf dem Gasmarkt, nicht alle zur Verfügung stehenden Mittel gebraucht werden. Aber: Teuer wird es. Für 2024 werden wir erneut einen Haushalt aufstellen, der die reguläre Obergrenze der Schuldenregel einhält und damit den nächsten Schritt in Richtung Normalisierung der Fiskalpolitik geht. Schulden sind inzwischen sehr teuer geworden. Die Schulden, die die Bundesregierung geerbt hat, kosten dieses Jahr bereits fast 40 Mrd. Euro an Zinsen. Deswegen müssen wir unsere Zukunftsprobleme mit einer niedrigen Verschuldung lösen und dürfen nicht glauben, dass immer höhere Schulden die Lösung sind.

    Was ändert sich im Jahr 2023 für die Unternehmen, z. B. für Start-ups und kleine und mittlere Unternehmen? Was erhoffen Sie sich insbesondere von der Mitarbeiterkapitalbeteiligung?

    Wir wollen, dass tolle Start-ups endlich nicht nur in Deutschland entwickelt werden, sondern hier bei uns auch eine umfassende Finanzierung bekommen, von der Gründung bis zum Börsengang. Im Umkehrschluss wollen wir verhindern, dass die erfolgreichen Start-ups, für die es aus ganz vielen Gründen mühsam war, sich in Deutschland zu etablieren, das Land wegen der Finanzierung verlassen – z. B., indem sie nach Amerika oder auf die arabische Halbinsel gehen. Dazu erarbeitet das BMF gemeinsam mit dem Bundesjustizministerium das Zukunftsfinanzierungsgesetz. Dabei werden auch Beiträge und Ideen vieler kompetenter Gesprächspartner aus der Start-up-Szene, der Wirtschaft, der Wissenschaft und von den Kapitalmärkten mitberücksichtigt. Das Zukunftsfinanzierungsgesetz ist für unsere Ziele ein wirklich großer Aufschlag. Es muss aber auch begleitet werden von entsprechenden Regeln auf EU-Ebene. Auch dort werden wir anhand verschiedener europäischer Rechtsakte über Start-ups und die Bedingungen für Start-ups sprechen.

    Ein ganz entscheidender Teil des Zukunftsfinanzierungsgesetzes ist in diesem Zusammenhang die Mitarbeiterkapitalbeteiligung: Sie gibt den Start-ups die Möglichkeit, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter überhaupt erst zu gewinnen und zu motivieren, auch wenn sie kein so hohes Gehalt zahlen können, wie es in der Industrie gezahlt wird. Dafür bekommen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Chance, über Mitarbeiterkapitalbeteiligungen am Unternehmenserfolg teilzuhaben, wenn das Start-up gut läuft. Deswegen werden wir solche Beteiligungen steuerlich sehr viel großzügiger handhaben als bisher und damit der deutschen Start-up-Szene Wind unter die Flügel geben.

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