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    Porträtfoto von Staatssekretär Steffen Saebisch

    Liebe Leserinnen, liebe Leser,

    mit viel Zuversicht und Tatendrang starten wir ins neue Jahr. Zahlreiche Gesetze, die Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen in Deutschland entlasten, sind zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten, darunter z. B. die inflationsbedingte Anpassung des Einkommensteuertarifs und die Anhebung von Freibeträgen, die vollständige steuerliche Abzugsfähigkeit der Rentenbeiträge sowie ein höherer Sparer-Pauschbetrag. Weitere Details zu diesen und anderen steuerlichen Änderungen, die mit dem Jahreswechsel ihre Wirkung entfalten, sind eines der Themen dieses Monatsberichts.

    Seit dem 1. Januar ist Prof. Jörg Rocholl, PhD, Vorsitzender des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen. Unter seiner Leitung wird der Beirat auch in Zukunft die finanzpolitische Diskussion mit wissenschaftlich fundierten Leitgedanken anregen – so, wie er es schon in den vergangenen Jahren getan hat. Dem bisherigen Vorsitzenden Prof. Dr. Marcel Thum und allen anderen Beiratsmitgliedern danke ich, insbesondere auch im Namen des Bundesministers der Finanzen Christian Lindner, sehr herzlich für ihre ehrenamtliche Arbeit in den vergangenen Jahren.

    Die wichtigste und wesentliche Aufgabe des BMF ist und bleibt es, für Deutschlands Zukunft aktiv Vorsorge zu treffen. Deshalb rücken wir die Modernisierung des deutschen Geschäftsmodells im neuen Jahr noch stärker in den Fokus unseres Handelns. Mit öffentlichen Investitionen auf Rekordniveau und beim Abbau von Bürokratie hat die Bundesregierung bereits Impulse gesetzt. Doch um die Transformation der Realwirtschaft zu finanzieren, brauchen wir auch die Innovations- und Wachstumskraft der Finanzmärkte. Deshalb werden wir den deutschen Kapitalmarkt stärken und den Finanzstandort Deutschland attraktiver machen. Daran arbeiten wir in diesem Jahr mit Hochdruck.

    Das Zukunftsfinanzierungsgesetz wird hierfür den rechtlichen Rahmen bilden. Im Zentrum dieses Vorhabens steht ein verbesserter Kapitalmarktzugang – insbesondere für kleinere Unternehmen und Start-ups. Das Gesetz sieht u. a. die Einführung der E-Aktie, die Einführung von Mehrstimmrechtsaktien sowie Erleichterungen bei Kapitalerhöhungen vor. Zudem adressieren wir damit Aspekte der Digitalisierung und Internationalisierung von Aufsicht und Aufsichtsrecht. Durch die steuerliche Novellierung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung ermöglichen wir es Unternehmen, ihre Beschäftigten auch finanziell stärker am gemeinsamen Erfolg zu beteiligen.

    Das Zukunftsfinanzierungsgesetz ist Teil der Strategie der Bundesregierung, Deutschland zur ersten Adresse für Start-ups und Wachstumsunternehmen zu machen. So ziehen wir die internationalen Talente der Szene an.

    Modernisieren werden wir unser Land auch bei der Rente. Mit dem Generationenkapital erweitern wir die gesetzliche Altersvorsorge um eine kapitalgedeckte Säule. Wir nutzen also das Renditepotenzial der internationalen Finanzmärkte, um das Rentensystem nachhaltiger aufzustellen. Im Haushalt 2023 haben wir 10 Mrd. Euro für die Finanzierung vorgesehen. Das ist ein erster Schritt, weitere müssen und werden folgen. Dennoch legen wir mit dem Generationenkapital schon jetzt den ersten Grundstein, um die Beiträge zu stabilisieren und das Rentenniveau abzusichern.

    Nach Jahren im Krisenmodus soll 2023 ein Jahr des Aufbruchs und der Chancen werden. Dafür haben wir die finanzpolitischen Weichen gestellt. Nun heißt es für uns alle, den Fortschrittsoptimismus zurückzugewinnen. Die Lektüre dieses Monatsberichts trägt dazu ganz sicher bei.

    Ihnen allen ein gutes, gesundes und erfolgreiches neues Jahr.

    Ihr Steffen Saebisch
    Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen

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