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  • Aktuelle Wirtschafts- und Finanzlage

    Ent­wick­lung des Bun­des­haus­halts bis ein­schließ­lich Ok­to­ber 2022

    Einnahmen

    Die Einnahmen des Bundeshaushalts beliefen sich im Zeitraum Januar bis Oktober 2022 auf rund 283,3 Mrd. Euro. Damit lagen die Einnahmen um 11,0 Prozent (rund +28,1 Mrd. Euro) höher als im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Die Steuereinnahmen (inklusive der davon abzusetzenden EU-Eigenmittelabflüsse) stiegen um 11,4 Prozent (rund +27,0 Mrd. Euro) gegenüber der Vorjahresperiode. Die Einnahmen aus Steuern vom Umsatz waren dabei um 22,0 Prozent (rund +20,3 Mrd. Euro) und aus Einkommen- und Körperschaftsteuer um 10,1 Prozent (rund +12,0 Mrd. Euro) höher als vor einem Jahr. Die Verringerung der Energiesteuersätze in den Monaten Juni bis August 2022 durch das Gesetz zur Änderung des Energiesteuerrechts zur temporären Absenkung der Energiesteuer für Kraftstoffe hat geringere Einnahmen aus der Energiesteuer zur Folge (von Januar bis Oktober 2022 -10,2 Prozent beziehungsweise rund -2,6 Mrd. Euro). Durch die im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um rund 4,1 Mrd. Euro höhere Zahlung von Regionalisierungsmitteln für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) an die Länder ergab sich eine Minderung der Einnahmen des Bundeshaushalts. Darin enthalten ist die Auszahlung zusätzlicher Regionalisierungsmittel zum Ausgleich von Einnahmeausfällen des ÖPNV durch die Corona-Pandemie (1,2 Mrd. Euro) sowie zur Finanzierung des 9-Euro-Tickets (2,5 Mrd. Euro).

    Die Sonstigen Einnahmen lagen im Berichtszeitraum um 5,8 Prozent (rund +1,1 Mrd. Euro) über dem entsprechenden Vorjahresergebnis.

    Ausgaben

    Die Ausgaben des Bundeshaushalts betrugen von Januar bis Oktober 2022 rund 386,4 Mrd. Euro und lagen damit um 3,7 Prozent (rund -15,0 Mrd. Euro) unter dem entsprechenden Vorjahresniveau. Nach ökonomischen Arten gegliedert lagen die konsumtiven Ausgaben etwa auf dem Niveau des Vorjahreszeitraums (+0,3 Prozent beziehungsweise rund +1,0 Mrd. Euro). Dabei gab es gegenläufige Effekte: Ausgabenerhöhend wirkte, dass die laufenden Zuschüsse an Sozialversicherungen das Vorjahresniveau um 9,0 Prozent beziehungsweise rund 12,5 Mrd. Euro überschritten. Darin enthalten waren einerseits höhere Leistungen des Bundes an den Gesundheitsfonds und den Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung für durch die SARS-CoV-2-Pandemie verursachte Belastungen von insgesamt rund 12,6 Mrd. Euro sowie andererseits geringere Ausgaben aufgrund des Wegfalls der Zuweisungen für das Zukunftsprogramm Krankenhäuser (3,0 Mrd. Euro). Darüber hinaus wurden von Januar bis Oktober 2022 rund 3,1 Mrd. Euro mehr an Zuschüssen zur Beschaffung von Impfstoffen gegen SARS-CoV-2 verausgabt als vor einem Jahr. Der laufende Sachaufwand stieg gegenüber der Vorjahresperiode um 13,1 Prozent beziehungsweise rund 3,6 Mrd. Euro an, was maßgeblich auf die Kosten im Zusammenhang mit der Anlegung und Auflösung von Gasreserven zurückzuführen war. Für diesen Zweck wurden bis Oktober 2022 rund 1,5 Mrd. Euro verausgabt. Der allgemeine Anstieg des Zinsniveaus hatte zur Folge, dass sich die Zinsausgaben im Vergleich zum Vorjahreszeitraum – ausgehend von einem vergleichsweise niedrigen Niveau – um rund +10,9 Mrd. Euro erhöhten. Die Verringerung der Ausgaben im Vergleich zum Vorjahr beruhte vor allem auf geringeren Zuschüssen an Unternehmen (-39,5 Prozent beziehungsweise rund -23,2 Mrd. Euro) und geringeren Zuweisungen an Verwaltungen (-20,7 Prozent beziehungsweise rund -10,9 Mrd. Euro). Der Rückgang der Zuschüsse an Unternehmen war vor allem auf geringere Corona-Unternehmenshilfen zurückzuführen. Für diesen Zweck wurden von Januar bis Oktober 2022 rund 10,5 Mrd. Euro aufgewendet. Im entsprechenden Vorjahreszeitraum waren es rund 33,5 Mrd. Euro. Im September 2021 wurden dem Sondervermögen „Aufbauhilfe 2021“ einmalig 16 Mrd. Euro zugewiesen, womit sich der deutliche Rückgang der Zuweisungen an Verwaltungen erklären lässt.

    Die investiven Ausgaben beliefen sich im betrachteten Zeitraum auf rund 28,3 Mrd. Euro. Damit lagen sie um 36,2 Prozent (rund -16,0 Mrd. Euro) unter dem Niveau des Vorjahreszeitraums, insbesondere, da die unterjährigen Liquiditätshilfen an die Bundesagentur für Arbeit von Januar bis Oktober 2022 um etwa 15,3 Mrd. Euro geringer ausfielen als im Vorjahreszeitraum. Am Ende des Haushaltsjahres 2021 wurden die unterjährig gewährten Hilfen, die bis zum Schluss des Haushaltsjahres nicht zurückgezahlt werden konnten, in einen Zuschuss an die Bundesagentur umgewandelt. Die Sachinvestitionen lagen von Januar bis Oktober 2022 in etwa auf dem Niveau des Vorjahres.

    Finanzierungssaldo

    Im Zeitraum von Januar bis Oktober 2022 wies der Bundeshaushalt ein Finanzierungsdefizit von rund 103,0 Mrd. Euro auf.

    Die Einnahmen und Ausgaben unterliegen im Laufe des Haushaltsjahres starken Schwankungen und beeinflussen somit die eingesetzten Kassenmittel in den einzelnen Monaten in unterschiedlichem Maße. Auch der Kapitalmarktsaldo zeigt im Jahresverlauf in der Regel starke Schwankungen. Die unterjährige Entwicklung des Finanzierungssaldos und des jeweiligen Kapitalmarktsaldos sind daher keine Indikatoren, aus denen sich die erforderliche Nettokreditaufnahme und der Finanzierungssaldo am Jahresende errechnen lassen.

    Entwicklung des Bundeshaushalts

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    Tabelle 1

    Entwicklung der Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen

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    Tabelle 2

    Die Ausgaben des Bundes nach ökonomischen Arten

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    Tabelle 3

    Entwicklung der Einnahmen des Bundes

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    Tabelle 4

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