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  • Aktuelle Wirtschafts- und Finanzlage

    Steuer­ein­nah­men im Au­gust 2022

    Die Steuereinnahmen insgesamt (ohne Gemeindesteuern) lagen im August 2022 um 2,6 Prozent unter dem Ergebnis vom August 2021. Das Aufkommen der Gemeinschaftsteuern ging um 1,4 Prozent zurück. Sowohl die Lohnsteuer als auch die Steuern vom Umsatz wiesen im August nur geringe Einnahmezuwächse auf. Die schwache Entwicklung bei der Lohnsteuer war u. a. auf die Auswirkungen des Steuerentlastungsgesetzes 2022 zurückzuführen. Die übrigen Gemeinschaftsteuern verzeichneten Einnahmerückgänge. Die Einnahmen aus den Bundessteuern gingen um 12,3 Prozent zurück. Die Verringerung der Energiesteuersätze in den Monaten Juni bis August 2022 durch das Gesetz zur Änderung des Energiesteuerrechts zur temporären Absenkung der Energiesteuer für Kraftstoffe (Energiesteuersenkungsgesetz) führt zu einer deutlichen Reduzierung des Energiesteueraufkommens in den Monaten August bis Oktober. Die Einnahmen aus den Ländersteuern verzeichneten einen Rückgang um 1,7 Prozent, maßgeblich bedingt durch Einnahmerückgänge bei den aufkommensstärksten Ländersteuern Grunderwerb- und Erbschaftsteuer.

    EU-Eigenmittel

    Im Berichtsmonat August 2022 erhöhte sich die Abführung von EU-Eigenmitteln (exklusive Zölle) gegenüber dem August 2021 um 4,7 Prozent. Die monatlichen Anforderungen der Europäischen Union (EU) orientieren sich grundsätzlich an dem jeweils gültigen Jahreshaushalt der EU und verteilen sich in der Regel recht gleichmäßig auf die einzelnen Monate. Der Jahreshaushalt der EU liegt in diesem Jahr in einer ähnlichen Größenordnung wie im Vorjahr.

    Gesamtüberblick kumuliert Januar bis August 2022

    In den Monaten Januar bis August 2022 war kumuliert ein merkliches Plus bei den Steuereinnahmen insgesamt (ohne Gemeindesteuern) gegenüber dem Vorjahreszeitraum zu verzeichnen (+12,8 Prozent). Dies war zum Teil bedingt durch die insbesondere im 1. Halbjahr noch schwache Vergleichsbasis 2021 infolge der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie sowie der im Zusammenhang damit ergriffenen gesetzlichen und untergesetzlichen steuerlichen Maßnahmen. In den Monaten Januar bis August 2022 stieg das Aufkommen der Gemeinschaftsteuern gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 14,8 Prozent, die Einnahmen aus den Bundessteuern nahmen um 1,4 Prozent zu und die Ländersteuern verzeichneten einen Zuwachs um 4,3 Prozent. Im Juli und August führten die aufgrund des hohen Energiepreisniveaus beschlossenen steuerlichen Entlastungsmaßnahmen (Kinderbonus, Anhebung von Grundfreibetrag und Arbeitnehmer-Pauschbetrag sowie die temporäre Absenkung der Energiesteuer) zu Einnahmeminderungen. Dies wird sich in den kommenden Monaten fortsetzen. Insbesondere wird im September die Auszahlung der Energiepreispauschale das Aufkommen von Lohnsteuer und veranlagter Einkommensteuer zusammen beträchtlich vermindern.

    Verteilung auf Bund, Länder und Gemeinden

    Die Steuereinnahmen des Bundes nach Verrechnung von Bundesergänzungszuweisungen verzeichneten im August 2022 einen Rückgang um 2,2 Prozent gegenüber dem Ergebnis vom August 2021. Hauptsächlich wirkte sich der – insbesondere durch die geringeren Energiesteuereinnahmen verursachte – Rückgang der Bundessteuern um 12,3 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat aus. Trotz des Aufkommensrückgangs bei den Gemeinschaftsteuern stiegen die Einnahmen des Bundes aus diesen Steuern um 3,4 Prozent. Die im Rahmen des Finanzausgleichs über Festbeträge an die Länder abgegebenen Anteile am Aufkommen der Steuern vom Umsatz waren im August 2022 wesentlich niedriger als im Vergleichszeitraum August 2021. Der Bundesanteil am Aufkommen der Steuern vom Umsatz betrug dadurch im Berichtszeitraum rund 47,3 Prozent gegenüber rund 43,2 Prozent im Vergleichszeitraum. Die vom Bund an die Länder gezahlten Bundesergänzungszuweisungen und Regionalisierungsmittel sowie auch die aus dem Bundeshaushalt an die EU geleisteten Eigenmittelzahlungen sind im August 2022 etwas höher ausgefallen als im Vergleichszeitraum.

    Die Länder verbuchten im August 2022 einen Rückgang ihrer Steuereinnahmen nach Verrechnung von Bundesergänzungszuweisungen um 3,9 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat. Sowohl die Einnahmen aus Ländersteuern (-1,7 Prozent) als auch die Einnahmen der Länder aus den Gemeinschaftsteuern (-4,9 Prozent) verringerten sich im Vorjahresvergleich. Aus den gegenüber August 2021 niedrigeren Umsatzsteuerfestbeträgen im Rahmen des Finanzausgleichs resultiert spiegelbildlich zum Bund ein Rückgang des Länderanteils am Aufkommen der Steuern vom Umsatz von rund 53,1 Prozent im August 2021 auf rund 49,9 Prozent im August 2022.

    Die Einnahmen der Gemeinden aus ihrem Anteil an den Gemeinschaftsteuern verringerten sich um 5,4 Prozent. Auch die Gemeinden erhielten gegenüber dem Vergleichszeitraum im Finanzausgleich geringere Festbeträge, wodurch ihr Anteil am Aufkommen der Steuern vom Umsatz von rund 3,7 Prozent im August 2021 auf rund 2,8 Prozent im August 2022 sank.

    Entwicklung der Steuereinnahmen (ohne reine Gemeindesteuern) im laufenden Jahr

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    Tabelle 1

    Gemeinschaftsteuern

    Lohnsteuer

    Das Bruttoaufkommen der Lohnsteuer lag im August 2022 lediglich um 1,8 Prozent über dem Aufkommen im Vorjahresmonat. Das kassenmäßige Lohnsteueraufkommen stieg im Vergleich zum August 2021 um 1,7 Prozent. Aufgrund der gesetzlichen Anmeldefrist wurde im August die Lohnsteuer für Juli an den Fiskus abgeführt. Die Entwicklung am Arbeitsmarkt war in diesem Monat trotz der schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen robust. Die Beschäftigung stieg auf hohem Niveau weiter und die Kurzarbeit setzte ihren rückläufigen Trend fort. In Verbindung mit den gestiegenen Bruttolöhnen und -gehältern ergibt sich grundsätzlich ein Anstieg des Aufkommens aus der Lohnsteuer. Die eher schwache Entwicklung der Lohnsteuereinnahmen im Berichtsmonat ist – wie auch schon im Vormonat – auf die Auswirkungen der mit dem Steuerentlastungsgesetz 2022 beschlossenen Anhebung des Grundfreibetrags und des Arbeitnehmer-Pauschbetrags – rückwirkend zum 1. Januar 2022 – zurückzuführen. Viele Arbeitgeber haben die hieraus resultierenden Lohnsteuererstattungen für das 1. Halbjahr 2022 im Juli vorgenommen. Aufgrund der Entwicklung in der 1. Jahreshälfte lag das kassenmäßige Lohnsteueraufkommen in den Monaten Januar bis August 2022 kumuliert um 9,7 Prozent über dem Niveau des Vorjahreszeitraums.

    Körperschaftsteuer

    Im August 2022 wurden rund 0,1 Mrd. Euro Körperschaftsteuer erstattet, nachdem im Vorjahresmonat noch rund 0,5 Mrd. Euro vereinnahmt worden waren. In Monaten, in denen die Einnahmen durch die Veranlagungstätigkeit bestimmt sind, sind regelmäßig merkliche Schwankungen des Aufkommens zu beobachten. Aus dem Aufkommen wurden in Summe geringe Beträge an Forschungs- und Investitionszulage mit einem Volumen von insgesamt rund 16,6 Mio. Euro gezahlt, sodass der Einfluss auf das Körperschaftsteueraufkommen marginal war. Im August 2022 lag somit das Körperschaftsteueraufkommen sowohl brutto als auch kassenmäßig bei -0,1 Mrd. Euro. In den Monaten Januar bis August 2022 ergab sich kassenmäßig kumuliert ein Zuwachs um 12,1 Prozent gegenüber dem Niveau des Vorjahreszeitraums.

    Veranlagte Einkommensteuer

    Bei der veranlagten Einkommensteuer wurde das Aufkommen im August ebenfalls von der Veranlagungstätigkeit bestimmt (brutto +3,3 Prozent gegenüber August 2021). Die aus dem Aufkommen geleisteten Erstattungen an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer stiegen um 11,0 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Weitere Abzüge ergaben sich in geringem Ausmaß durch Investitions-, Forschungs- und Eigenheimzulagen. Im Ergebnis lag das kassenmäßige Aufkommen aus der veranlagten Einkommensteuer im August 2022 um 10,7 Prozent unter dem Vorjahresmonat. In den Monaten Januar bis August 2022 war kumuliert ein Anstieg um 16,8 Prozent gegenüber dem Niveau des Vorjahreszeitraums zu verzeichnen.

    Nicht veranlagte Steuern vom Ertrag

    Im August 2022 lag das Bruttoaufkommen der nicht veranlagten Steuern vom Ertrag um 15,3 Prozent unter demjenigen im August 2021, nachdem noch im Vormonat Juli ein Anstieg um 86,4 Prozent zu verzeichnen gewesen war. Das Aufkommen wird maßgeblich durch die Einnahmen bei den Kapitalertragsteuern aufgrund von Dividendenausschüttungen von Unternehmen bestimmt. Diese Ausschüttungstermine verschieben sich regelmäßig im Jahresverlauf. Aus dem Bruttoaufkommen wurden rund 51 Mio. Euro Erstattungen durch das Bundeszentralamt für Steuern geleistet (+11,1 Prozent gegenüber August 2021). Insgesamt ergab sich damit ein Rückgang des Kassenaufkommens der nicht veranlagten Steuern vom Ertrag um 16,0 Prozent gegenüber August 2021. Der August zählt traditionell nicht zu den aufkommensstarken Monaten. Wichtiger ist daher der Blick auf das kumulierte Ergebnis im bisherigen Jahresverlauf. In den Monaten Januar bis August 2022 lag das kassenmäßige Aufkommen aus den nicht veranlagten Steuern vom Ertrag kumuliert um 38,3 Prozent über dem Niveau des Vorjahreszeitraums.

    Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge

    Das Aufkommen aus der Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge lag im August 2022 um 48,7 Prozent und kumuliert über die Monate Januar bis August 2022 um 24,7 Prozent unter dem Niveau des entsprechenden Vorjahreszeitraums.

    Steuern vom Umsatz

    Das Aufkommen der Steuern vom Umsatz lag im August 2022 um 1,3 Prozent über dem Niveau des Vorjahresmonats. Die Einnahmen aus der (Binnen-)Umsatzsteuer verringerten sich um 5,4 Prozent gegenüber August 2021, wohingegen die Einnahmen aus der Einfuhrumsatzsteuer um 20,9 Prozent anstiegen.

    Das merkliche Plus bei der Einfuhrumsatzsteuer spiegelt den im Vorjahresvergleich deutlich gestiegenen Wert der Warenimporte wider, wozu insbesondere auch der sehr starke Anstieg der Importpreise beigetragen hat. Da die Einfuhrumsatzsteuer bei der (Binnen-)Umsatzsteuer als Vorsteuer abgezogen wird, führen steigende Einnahmen bei der Einfuhrumsatzsteuer grundsätzlich zu einer schwächeren Einnahmeentwicklung bei der (Binnen-)Umsatzsteuer.

    Die unterjährige Entwicklung des Aufkommens der Steuern vom Umsatz unterliegt generell starken Schwankungen, die bei der Einfuhrumsatzsteuer seit Anfang 2021 durch bereits mehrfach aufgetretene Verschiebungen eines Teils der kassenmäßigen Buchungen in den Folgemonat verstärkt wurden.

    Bezüglich der Binnen-Umsatzsteuer könnte das Kassenergebnis August auch ein Hinweis darauf sein, dass die hohe Inflation zunehmend den realen Konsum belastet und sich insofern nicht in gleichem Umfang in der Steigerung der Umsatzsteuereinnahmen niederschlägt. So hat sich beispielsweise das GfK-Konsumklima deutlich eingetrübt (siehe Beitrag zur Konjunkturentwicklung aus finanzpolitischer Sicht in diesem Monatsbericht).

    Auch hinsichtlich der Bewertung der Entwicklung im bisherigen Jahresablauf sind Besonderheiten zu berücksichtigen, die die Vergleichsbasis im Vorjahr betreffen. Im Januar 2021 führte die Verschiebung des Termins für die Anmeldung und Abführung der Einfuhrumsatzsteuer zu einem Einnahmeausfall in Höhe von fast 5 Mrd. Euro. Zudem waren in den ersten Monaten des Jahres 2021 die Einnahmen aus den Steuern vom Umsatz durch die Corona-Pandemie, die dagegen getroffenen Eindämmungsmaßnahmen sowie auch die im Zusammenhang mit der Pandemie ergriffenen steuerlichen Maßnahmen beträchtlich verringert worden. Der beträchtliche Anstieg kumuliert für die Monate Januar bis August 2022 von 18,1 Prozent gegenüber dem Niveau des Vorjahreszeitraums ist auf die schwache Vergleichsbasis zurückzuführen.

    Bundessteuern

    Das Aufkommen aus den Bundessteuern insgesamt lag im August 2022 um 12,3 Prozent unter dem entsprechenden Steueraufkommen im Vorjahresmonat. Im Wesentlichen war dies auf einen starken Rückgang des Energiesteueraufkommens um 33,2 Prozent gegenüber dem August 2021 infolge der temporären Absenkung der Energiesteuer für Kraftstoffe durch das Energiesteuersenkungsgesetz zurückzuführen. Hierfür ergaben sich in den Monaten August bis Oktober jeweils mehr als 1 Mrd. Euro Steuermindereinnahmen. Rückgänge im Vergleich zum Vorjahresmonat ergaben sich auch bei der Tabaksteuer (-5,6 Prozent) und der Kaffeesteuer (-7,7 Prozent). Das Aufkommen aus dem Solidaritätszuschlag stieg im Berichtsmonat aufgrund des Anstiegs seiner Bemessungsgrundlagen um 7,3 Prozent gegenüber August 2021. Zuwächse zeigten weiterhin die Versicherungsteuer (+2,7 Prozent), die Kraftfahrzeugsteuer (+5,3 Prozent), die Stromsteuer (+2,2 Prozent) sowie die Luftverkehrsteuer (+69,3 Prozent). Der sehr starke Zuwachs bei der Luftverkehrsteuer ist mit dem Wiederanstieg des Flugverkehrs nach den pandemiebedingt sehr schwachen Vorjahren zu erklären.

    Ländersteuern

    Das Aufkommen der Ländersteuern lag im August 2022 um 1,7 Prozent unter dem Ergebnis aus dem August 2021, maßgeblich bedingt durch den Rückgang der Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer (-2,7 Prozent) und der Erbschaftsteuer (-2,6 Prozent). Der Zuwachs bei der Rennwett- und Lotteriesteuer (+8,5 Prozent) ergab sich vor allem aus Einnahmen aus den neuen Steuerarten Online-Pokersteuer und Virtuelle Automatensteuer, die seit dem 1. Juli 2021 erhoben werden. Bei der Feuerschutzsteuer ergab sich ein Zuwachs um 3,9 Prozent und bei der Biersteuer um 1,2 Prozent gegenüber August 2021.

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