Navigation und Service

Inhalt

  • Schlaglicht: Entlastungspaket III

    Im In­ter­view: Bun­des­fi­nanz­mi­nis­ter Chris­ti­an Lind­ner

    Portraitfoto von Christian Lindner BildVergroessern
    Christian Lindner; © Bundesministerium der Finanzen/photothek

    Viele Menschen sind in Sorge, dass sie die hohen Energiekosten, ob für Strom, Heizen oder Tanken, nicht mehr stemmen können. Können Sie den Menschen die Angst nehmen?

    Die Sorge treibt uns alle um. Wir stehen vor sehr schwierigen Monaten. Die Bundesregierung setzt alles daran, die hohen Preise zu dämpfen und die Menschen finanziell zu entlasten. Das ist unsere höchste Priorität. Wir stellen sicher, dass alle Menschen gut durch den Winter kommen. Keiner muss Angst haben, zu frieren oder zu hungern.

    Wir dürfen nicht vergessen: Die hohen Energiekosten sind eine Folge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine. Gas ist knapp geworden, weil Russland die Lieferung von Gas massiv gedrosselt und inzwischen nahezu eingestellt hat. Einen solchen Vertragsbruch hat es während des gesamten Kalten Kriegs nicht gegeben. Die Strompreise gehen durch die Decke, weil die teuren Gaskraftwerke den Preis auf dem Strommarkt bestimmen. All das belastet die privaten Haushalte und Unternehmen massiv.

    Die Bundesregierung setzt an allen Stellschrauben an, um dieser Entwicklung entgegenzuwirken. Wir beschleunigen den Ausbau erneuerbarer Energien, beschaffen Flüssigerdgas und füllen die Gasspeicher. Zudem sorgen wir dafür, dass Energieunternehmen keine Zufallsgewinne in zweistelliger Milliardenhöhe mehr erzielen können. Mit den abgeschöpften Gewinnen finanzieren wir eine Verringerung des Strompreises für den Basisverbrauch. Das kommt allen Stromkunden zugute. Bevor all dies geschafft ist, müssen wir jetzt kurzfristig die größten Härten der steigenden Kosten für Menschen und Betriebe abfedern.

    Gerade bringen wir in der Bundesregierung unter Hochdruck das dritte Entlastungspaket im Umfang von mehr als 65 Mrd. Euro auf den Weg. Unsere Maßnahmen sind ganz gezielt auf die verschiedenen Gruppen zugeschnitten: von der Energiepreispauschale für Rentnerinnen und Rentner über die Hilfe für Studierende bis hin zur Absenkung der Umsatzsteuer auf Gas. Was mir mit Blick auf die arbeitende Mitte besonders wichtig ist: Mit dem Entwurf für ein Inflationsausgleichsgesetz schützen wir 48 Millionen steuerpflichtige Bürgerinnen und Bürger vor schleichenden Steuererhöhungen, der sogenannten kalten Progression. Wenn jemand eine Gehaltserhöhung bekommt, die lediglich die Inflation ausgleicht, darf das nicht zu einem höheren Durchschnittssteuersatz führen. Außerdem erhöhen wir das Kindergeld und den Kinderfreibetrag. Ohne das neue Gesetz hätte eine durchschnittlich verdienende Familie mit doppelverdienenden Eltern und zwei Kindern nächstes Jahr 680 Euro weniger zur Verfügung.

    Was müssen die Bürgerinnen und Bürger konkret veranlassen, damit das Geld aus dem dritten Entlastungspaket bei ihnen ankommt?

    Wir werden die Auszahlung aus dem neuen Entlastungspaket so unkompliziert und unbürokratisch wie möglich gestalten. Die Energiepreispauschale von 300 Euro bekommen Rentnerinnen und Rentner automatisch. Auch die steuerlichen Entlastungen und die Erhöhung des Kindergelds ab dem nächsten Jahr erfolgen automatisch. Bei der Einmalzahlung für Studierende von 200 Euro berät sich der Bund mit den Ländern, wie wir die Auszahlung schnell und unbürokratisch vor Ort umsetzen können. Wohngeld und Bürgergeld werden nächstes Jahr per Antrag ausgezahlt.

    Im Übrigen machen wir mit dem Jahressteuergesetz 2022 einen wichtigen Schritt in Richtung Entbürokratisierung: Finanzielle Leistungen des Bundes an die Bürgerinnen und Bürger sollen in Zukunft direkt mithilfe der steuerlichen Identifikationsnummer erfolgen können. Denn wir schaffen die Möglichkeit, mit jeder Steuer-ID-Nummer die IBAN zu verknüpfen. Damit schlagen wir zwei Fliegen mit einer Klappe: Wir reduzieren Betrugsmöglichkeiten und verringern den bürokratischen Aufwand mit umständlichen Auszahlungsprozeduren. Schließlich gibt es im Leben erfüllendere Dinge, als Anträge auszufüllen und Zeit in Ämtern zu verbringen.

    Wie kann der Bundeshaushalt die hohen Summen aus dem Entlastungspaket finanzieren? Ist es noch realistisch, dass die Schuldenbremse im nächsten Jahr eingehalten wird?

    Für dieses Jahr rechnen wir aufgrund des dritten Entlastungspakets insgesamt mit Mehrausgaben und Mindereinnahmen von rund 13 Mrd. Euro für Bund und Länder. Davon übernimmt der Bund 12 Mrd. Euro, den Rest die Länder. Ich gehe fest davon aus, dass wir diese Summe im laufenden Haushaltsvollzug des Jahres 2022 erwirtschaften können.

    Für das nächste Jahr schätzen wir das Volumen des Entlastungspakets auf etwa 42,5 Mrd. Euro. Davon entfallen auf den Bundeshaushalt rund 24,6 Mrd. Euro, die übrige Summe auf Länder und Kommunen. Der Haushaltsentwurf für 2023, den das Bundeskabinett im Juli beschlossen hat, wird derzeit im Haushaltsausschuss des Bundestags beraten. Ich werde dafür werben, dass wir die notwendigen Änderungen am Haushaltsentwurf im Rahmen der parlamentarischen Beratungen gemeinsam mit den Fraktionen der Ampel-Koalition umsetzen. Um die genauen Haushaltsanpassungen vornehmen zu können, brauchen wir die neueste Steuerschätzung, die Ende Oktober vorliegen wird.

    Es bleibt dabei, dass wir wie im Entwurf die reguläre Obergrenze der Schuldenregel ab 2023 wieder einhalten. Die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse ist ein Gebot der Vernunft und der Generationengerechtigkeit. Sie trägt dazu bei, dass wir mit soliden Finanzen auch in Zukunft handlungsfähig bleiben. Gerade in Zeiten hoher Inflation wären immer noch höhere Schulden fatal: Der Staat darf nicht mit Milliarden die Nachfrage stimulieren und die Geldpolitik der Europäischen Zentralbank konterkarieren, die klar auf die Bekämpfung der Inflation ausgerichtet ist.

    Die Bundesländer sollen nach den Plänen der Koalition einen beträchtlichen Teil des Entlastungspakets mitfinanzieren. Wie wollen Sie die Länder dafür gewinnen?

    Ein Entlastungspaket dieser Dimension muss eine gesamtstaatliche Aufgabe für alle Ebenen sein. Die Menschen hätten kein Verständnis, wenn die Länder die dringenden Maßnahmen im Bundesrat blockieren würden. Die Länder sind in einer deutlich komfortableren Finanzsituation als der Bund: Ende Juli 2022 betrug der Finanzierungsüberschuss der Länder rund 26,9 Mrd. Euro. Die Ausgaben der Länder sind im Vergleich zum Vorjahr gesunken, die Einnahmen um gut 13 Prozent angestiegen. Der Bund verzeichnete im Gegensatz dazu ein Defizit von rund 65,8 Mrd. Euro. Ich glaube, die Zahlen sprechen eine klare Sprache.

    Wir haben es hier nicht nur mit einer finanziellen Frage, sondern auch mit einer Frage der Fairness zu tun. Der Bund hat die Länder so stark in den vergangenen Jahren entlastet, dass er jetzt selbst an seine Belastungsgrenze gerät. Nehmen wir z. B. die Flüchtlingskrise oder auch die Corona-Pandemie: Der Bund hat wiederholt massive Finanzhilfen an die Länder ausgereicht. Wir mussten sogar die Finanzverfassung ändern, um die Ausweitung der Finanzhilfen an die Länder und Kommunen rechtlich zu ermöglichen. Damit muss jetzt Schluss sein.

    Portraitfoto von Christian Lindner BildVergroessern
    Christian Lindner; © Bundesministerium der Finanzen/photothek

    Auch viele Unternehmen, etwa aus dem Transportgewerbe oder kleine Bäckereien, können die hohen Energiekosten nicht mehr tragen und fordern ebenfalls staatliche Hilfe. Was können Sie ihnen anbieten?

    Die Bundesregierung steht Unternehmen, die vom Anstieg der Energiepreise besonders betroffen sind, weiterhin mit finanzieller Unterstützung durch das Energiekostendämpfungsprogramm zur Seite. Damit bieten wir den Unternehmen massive Unterstützung an. Das Programm wird ergänzt durch ein neues Programm für die branchenübergreifende Unterstützung kleiner und mittelständischer Unternehmen. Kernprinzip bleibt auch hier die Abfederung sehr hoher Energiepreisanstiege in der kurzen Frist durch gezielte Zuschüsse. Alles kann der Staat natürlich nicht auffangen, aber wir arbeiten unter Hochdruck an einer guten und robusten Lösung für die klein- und mittelständischen Unternehmen. Wichtig ist, dass Unternehmen nach wie vor auch hohe Eigenanreize haben, in energieeffizientere Produktions- und Geschäftsprozesse zu investieren und so die notwendige Transformation selbst gestalten. Bei den hohen Kosten stellen wir für besonders energieintensive Unternehmen eine Entlastung von rund 1,7 Mrd. Euro bereit. Der sogenannte Spitzenausgleich bei den Strom- und Energiesteuern wird um ein Jahr verlängert und hilft rund 9.000 energieintensiven Unternehmen. Daneben werden auch viele der bestehenden Hilfsprogramme bis Ende des Jahres fortgesetzt, beispielsweise über die KfW oder Bund-Länder-Bürgerschaftsprogramme. Zudem soll die im Entlastungspaket III angekündigte Dämpfung des Anstiegs der Netzentgelte und die Strompreisbremse auch für kleine und mittlere Unternehmen eine spürbare Entlastung bei den Stromkosten bringen.

Fußzeile