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  • Aktuelle Wirtschafts- und Finanzlage

    Eu­ro­päi­sche Wirt­schafts- und Fi­nanz­po­li­tik

    Rückblick auf die Sitzungen der Eurogruppe am 16. Juni 2022 und des ECOFIN-Rats am 17. Juni 2022

    Eurogruppe

    Bei der Eurogruppe am 16. Juni stellte zunächst der neue slowenische Finanzminister Klemen Boštjančič kurz das Programm der neuen slowenischen Regierung vor. Auch erhielt die Präsidentin der Europäischen Zentralbank (EZB) Christine Lagarde die Gelegenheit, über die jüngsten geldpolitischen Beschlüsse des EZB-Rats zu berichten.

    Der EZB-Rat setzte in der Sitzung am 9. Juni 2022 seine geldpolitische Normalisierung fort: Insbesondere beschloss er, den Nettoerwerb von Vermögenswerten im Rahmen seines Programms zum Ankauf von Vermögenswerten zum 1. Juli 2022 einzustellen. Die Zinssätze für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte sowie für die Spitzenrefinanzierungsfazilität und die Einlagefazilität bleiben unverändert bei 0,00 Prozent, 0,25 Prozent beziehungsweise -0,50 Prozent. Der EZB-Rat kündigte seine Absicht an, die Leitzinsen der EZB in der kommenden Ratssitzung am 21. Juli 2022 um je 25 Basispunkte zu erhöhen. Er geht davon aus, dass er die EZB-Leitzinsen im September erneut anheben wird.

    Am 15. Juni 2022 kam der EZB-Rat ferner zu einer Ad-hoc-Sitzung zusammen, um die aktuelle Marktlage zu erörtern. Er beschloss, bei der Wiederanlage der Tilgungsbeträge fällig werdender Wertpapiere im Pandemie-Notfallankaufprogramm-Portfolio flexibel agieren zu wollen. Dies soll aus Sicht des EZB-Rats dazu beitragen, die Funktionsfähigkeit des geldpolitischen Transmissionsmechanismus aufrechtzuerhalten. Darüber hinaus beschloss er, die zuständigen Ausschüsse des Eurosystems zusammen mit den EZB-Dienststellen damit zu beauftragen, die Arbeiten an einem „neuen Instrument zur Bekämpfung der Fragmentierung“ zügiger abzuschließen und dem EZB-Rat zur Beratung vorzulegen.

    Der Präsident der Eurogruppe Paschal Donohoe betonte die Einigkeit der Eurogruppe und die Widerstandsfähigkeit des Euroraums. Der Geschäftsführende Direktor des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) Klaus Regling hob ebenfalls die Resilienz und die starken Fundamentaldaten des Euroraums hervor. Die Europäische Kommission begrüßte die Beschlüsse der EZB. Sie gab eine kurze Einschätzung zur Wirtschaftslage und unterstrich die Bedeutung des richtigen Policy-Mix.

    Bundesfinanzminister Christian Lindner nahm die EZB-Beschlüsse vom 9. Juni und 15. Juni 2022 zur Kenntnis. Er betonte, dass die Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) zusammenstehe sowie die Bedeutung koordinierten Handelns. Die WWU sei robust und stabil. Es bestehe kein Grund zur Nervosität mit Blick auf die Risikoaufschläge. Allerdings liege es in der Verantwortung der Finanzministerinnen und Finanzminister, durch tatkräftiges Handeln die Rückkehr zu einer nachhaltigen und tragfähigen Finanzpolitik zu untermauern. Die wenigen wortnehmenden Ministerinnen und Minister stimmten überein, dass ein koordiniertes und entschlossenes Vorgehen die zentrale Stärke der WWU sei.

    Vor dem Hintergrund des 14. Berichts über die verstärkte Überwachung für Griechenland verabschiedete die Eurogruppe eine Erklärung zu Griechenland. In ihrem Bericht schlussfolgerte die Europäische Kommission, dass Griechenland trotz der schwierigen Umstände wegen der wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie sowie des Ukrainekriegs die erforderlichen Maßnahmen ergriffen habe, um seine spezifischen Verpflichtungen zu erfüllen. Die Eurogruppe schloss sich der positiven Bewertung der Europäischen Kommission an und stimmte der Freigabe der siebten (und vorletzten) Tranche der konditionierten Schuldenerleichterungen zu (vorbehaltlich des Abschlusses der nationalen Verfahren).

    Die Eurogruppe unterstrich, dass Griechenland vor dem Hintergrund der anhaltenden Unsicherheiten die im Bericht aufgezeigten mittelfristigen Risiken und Herausforderungen und die Stärkung der Wirtschaft entschlossen angehen müsse. Darüber hinaus begrüßte sie die Vorschläge der Europäischen Kommission zu den von Griechenland bis zum Herbst abzuschließenden Reformmaßnahmen. Die Bewertung dieser Maßnahmen könnte die Eurogruppe nutzen, um über die Freigabe der letzten Tranche der konditionierten Schuldenerleichterungen zu befinden. Ferner nahm die Eurogruppe das mögliche Auslaufen der verstärkten Überwachung zur Kenntnis. Die formale Entscheidung obliegt der Europäischen Kommission. Nach Auslaufen der verstärkten Überwachung wird Griechenland im Rahmen der regulären Nachprogrammüberwachung überwacht.

    Als Nächstes beschäftigten sich die Ministerinnen und Minister mit den Konvergenzberichten sowie der Empfehlung der Mitgliedstaaten des Euroraums zur Einführung des Euros in Kroatien. Kroatien beabsichtigt, dem Euroraum zum 1. Januar 2023 beizutreten.

    Die Europäische Kommission und die EZB bestätigen in den Konvergenzberichten, dass Kroatien alle Konvergenzkriterien und damit alle Voraussetzungen, um dem Euro beizutreten, erfüllt. Der kroatische Finanzminister Zdravko Maric bekräftigte, dass Kroatien entschlossen sei, dem Euro beizutreten und einen reibungslosen Übergang vorbereite. Kroatien sei stolz, das nächste Mitglied des Euroraums und des ESM zu werden.

    Die Ministerinnen und Minister des Euroraums schlossen sich der positiven Bewertung der Europäischen Kommission und der EZB an, wonach Kroatien die Konvergenzkriterien erfülle, und billigten in großer Geschlossenheit die Empfehlung der Mitgliedstaaten des Euroraums zur Einführung des Euro in Kroatien an den Rat. Die Annahme der Empfehlung erfolgt voraussichtlich im Juli im ECOFIN-Rat, wobei nur die Mitgliedstaaten des Euroraums stimmberechtigt sind.

    Auch hat die Eurogruppe den Stand der Nachprogrammüberwachung Zyperns, Portugals, Irlands und Spaniens überprüft. Die Europäische Kommission informiert in ihren Berichten halbjährlich über die Situation in den betroffenen Mitgliedstaaten, bis 75 Prozent der Hilfskredite zurückgezahlt sind. Sie konstatiert, dass keine Risiken bezüglich der Rückzahlungsfähigkeit bestehen.

    Bei der Eurogruppe im inklusiven Format am 16. Juni 2022 haben sich die Ministerinnen und Minister auf einen wichtigen Schritt zur Weiterentwicklung der Bankenunion geeinigt. Zu diesem Zweck haben Sie eine Erklärung zur Zukunft der Bankenunion abgegeben.

    Die Einigung sieht vor, in einem ersten Schritt das gemeinsame Regelwerk zum Umgang mit Banken, die in Schieflage geraten sind, weiter zu stärken. Dieser Krisenmanagementrahmen sei in der Vergangenheit bereits deutlich verstärkt worden, es bestehe aber noch Raum für weitere Verbesserung und Harmonisierung, insbesondere im Umgang mit kleinen und mittleren Banken. Zu diesem Zweck wurden die folgenden Eckpunkte vereinbart:

    • Vereinfachung und Vereinheitlichung der Entscheidungskriterien, ob eine Bank in Schieflage, in Abwicklung oder Insolvenz geht
    • breitere Anwendbarkeit der Abwicklungsinstrumente unter Beibehaltung des Grundsatzes, dass Banken ausreichend Verlustvorsorge für den Krisenfall treffen müssen
    • stärker konkretisierte Regeln für die Nutzung von Einlagensicherungsmitteln jenseits des Entschädigungsfalls
    • gezielte Vereinheitlichungen im nationalen Bankeninsolvenzrecht

    Darüber hinaus wurde der Anspruch verankert, dass das Funktionieren der Institutssicherungssysteme weiterhin gewährleistet sein muss. Die Europäische Kommission ist nun aufgefordert, möglichst zeitnah einen entsprechenden Gesetzgebungsvorschlag vorzulegen, der möglichst noch in der laufenden europäischen Legislaturperiode abgeschlossen werden soll.

    Eine weitergehende Einigung zu den verbleibenden Elementen der Bankenunion war hingegen nicht möglich. Der Eurogruppen-Präsident hatte der Eurogruppe eine auf die Stärkung des Krisenmanagementrahmens fokussierte Einigung vorgeschlagen, weil sich gezeigt hatte, dass zu den übrigen Elementen der Bankenunion noch weiterer Diskussionsbedarf bestanden hatte. Für eine große Gruppe kleinerer Mitgliedstaaten waren die Vorschläge für einen stärker integrierten Markt für Bankdienstleistungen zu weitgehend. Eine Reihe von Mitgliedstaaten forderte ambitionierte Fortschritte beim Thema Staatsanleiherisiken, während andere in diesem Bereich keinerlei Änderungen wünschten. Beim Thema Einlagensicherung verlangten einige Mitgliedstaaten nach einer Vollversicherung, zudem gab es Vorbehalte gegen die von der Bundesregierung geforderte Rückversicherung und die besondere Berücksichtigung der Institutssicherungssysteme. Die Ministerinnen und Minister vereinbarten, die Diskussionen zu diesen Elementen im Anschluss an die Stärkung des Krisenmanagementrahmens wieder aufzugreifen.

    ECOFIN-Rat

    Bei dem Treffen der ECOFIN-Ministerinnen und Minister am 17. Juni 2022 führten die Mitgliedstaaten auf Grundlage des von der französischen Präsidentschaft vorgelegten Fortschrittsberichts eine Diskussion zur Einführung neuer Eigenmittel. Die wortnehmenden 21 Mitgliedstaaten begrüßten allgemein die Befassung des ECOFIN-Rats mit der Thematik und zeigten sich grundsätzlich offen für Beratungen über die Einführung neuer Eigenmittel.

    Der deutsche Sitzungsvertreter betonte die Rolle neuer Eigenmittel für die Rückzahlung der NextGenerationEU-Anleihen. Die Europäische Union müsse insgesamt bei der Rückzahlung verlässlich bleiben. Deutschland wie auch andere Mitgliedstaaten wünschten eine engere Verknüpfung der Eigenmitteldiskussion zu den Verhandlungen zum „Fit for 55“-Paket und wollten bei den Eigenmitteln zügiger voranschreiten. Einige Mitgliedstaaten sprachen sich hingegen für eine klare Sequenzierung der Verhandlungsprozesse zum Eigenmittelpaket einerseits und den ihm zugrunde liegenden, fachpolitischen Vorschlägen andererseits aus (dies betrifft die Vorschläge zur Schaffung eines CO2-Grenzausgleichmechanismus und zur Erweiterung des EU-Emissionshandelssystems sowie den Vorschlag der Umverteilung der Gewinne multinationaler Konzerne entsprechend der Säule 1 des OECD-Zwei-Säulen-Projekts).

    Die Rückzahlung von NextGenerationEU-Anleihen stellte kein Mitgliedstaat infrage; der Rolle neuer Eigenmittel hierfür wurde jedoch eine unterschiedliche Bedeutung beigemessen. Sämtliche wortnehmende Mitgliedstaaten kritisierten, nicht über die nötigen Informationen zu verfügen, um die finanziellen Auswirkungen der Vorschläge umfassend beurteilen zu können, und baten die Europäische Kommission um schnellstmögliche Bereitstellung.

    Die politische Einigung zur Einführung einer globalen effektiven Mindestbesteuerung scheiterte an Vorbehalten Ungarns. Ungarn verwies auf wirtschaftliche Schwierigkeiten aufgrund des Ukrainekriegs. Die Einführung der globalen Mindestbesteuerung zum jetzigen Zeitpunkt würde den EU-Volkswirtschaften schaden. Auch gebe es Verzögerungen bei Säule 1 auf OECD-Ebene. Zwar seien die letzten Änderungen im Richtlinientext positiv, jedoch könne Ungarn auch aufgrund kritischer Stimmen im neu gewählten ungarischen Parlament dem Text nicht zustimmen. Polen, das zuletzt noch Vorbehalte hatte, konnte nach Aufnahme eines zusätzlichen Artikels im Richtlinientext und einer Erklärung der Europäischen Kommission zustimmen. In dem zusätzlichen Artikel wird die Europäische Kommission dazu aufgefordert, dem Rat bis Juni 2023 über Fortschritte bei der Implementierung der Säule 1 zu berichten. Der französische Vorsitz kündigte an, weiterhin eine Einigung unter französischer Präsidentschaft anzustreben. Die Bundesregierung unterstützt die zeitnahe Umsetzung der globalen effektiven Mindestbesteuerung, da durch die Richtlinie der Grundstein für eine effektive, einheitliche und rechtssichere Umsetzung innerhalb der EU gelegt wird.

    Auch stellte der französische Vorsitz den Fortschrittsbericht zu den Verhandlungen zum Gesetzespaket zur Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vor. Insbesondere beabsichtigt die französische Präsidentschaft, noch unter eigener Präsidentschaft ein Mandat für die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament über die Verordnung zur Ausgestaltung der zukünftigen europäischen Geldwäscheaufsichtsbehörde AMLA zu erzielen. Zudem wolle man eine Einigung mit dem Europäischen Parlament zur überarbeiteten Geldtransferverordnung unter Einbeziehung von Transfers von Kryptowerten erreichen.

    Neben Deutschland lobten einige andere Mitgliedstaaten die Verhandlungsfortschritte. Der deutsche Sitzungsvertreter gab bekannt, dass Deutschland sich mit Frankfurt am Main für den Sitz der zukünftigen europäischen Geldwäschebehörde AMLA bewerbe. Er hob die zentrale Lage in Europa, die Nähe zu anderen Aufsichtsbehörden, die Verfügbarkeit der erforderlichen Expertise und die hohe Lebensqualität als Vorzüge Frankfurts hervor.

    Auch stellten die Europäische Kommission und die EZB die Konvergenzberichte über Euro-Beitrittsfortschritte der EU-Länder außerhalb des Euroraums vor. Insgesamt hätten die EU-Länder außerhalb des Euroraums seit dem Jahr 2020 begrenzte Fortschritte bei der wirtschaftlichen Konvergenz gegenüber dem Euroraum gemacht. Kroatien sei der einzige Mitgliedstaat, der gemäß der Bewertung der Europäischen Kommission und der EZB alle Konvergenzkriterien erfüllt habe.

    Hinsichtlich des Eurobeitrittsverfahrens Kroatiens empfahlen die Mitgliedstaaten des Euroraums dem Rat, Kroatien die Euroeinführung zu ermöglichen. Auch hat der ECOFIN einen Brief des ECOFIN-Vorsitzenden an den Europäischen Rat gebilligt, in dem die Unterstützung für den Eurobeitritt Kroatiens ausgedrückt wird. Kroatien sicherte zu, den weiteren Transformationsprozess von der kroatischen Kuna in den Euro einschließlich der Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen ambitioniert fortzusetzen. Der Euro-Beitritt Kroatiens sei ein historischer Tag für Kroatien und den Euroraum. Bulgarien stellte seine eigenen Bemühungen mit dem Ziel des Eurobeitritts zum 1. Januar 2024 dar. In der Eurogruppe und im ECOFIN fand somit ein erster Austausch über den geplanten Eurobeitritt Kroatiens statt. Insgesamt sind drei Rechtsakte nötig, die voraussichtlich dem ECOFIN am 12. Juli 2022 zur Annahme vorgelegt werden.

    Unter dem Tagesordnungspunkt „Wirtschaftliche Erholung in Europa“ fand ein Gedankenaustausch der ECOFIN-Ministerinnen und -Minister zum Umsetzungsstand der Aufbau- und Resilienzfazilität (Recovery and Resilience Facility, RRF) statt, insbesondere im Hinblick auf die Umsetzung von REPowerEU, dem europäischen Plan zur Beschleunigung des ökologischen Wandels und der Energieunabhängigkeit.

    Kommissar Paolo Gentiloni berichtete, dass die Prüfung des ungarischen Plans noch laufe und die Niederlande ihren Plan voraussichtlich vor der Sommerpause einreichen würden. Weiterhin habe die Europäische Kommission bereits neun Auszahlungsanträge erhalten; fünf Auszahlungen seien bisher getätigt worden. Insgesamt seien bisher über 100 Mrd. Euro ausbezahlt worden.

    Kommissar Paolo Gentiloni betonte zudem die Bedeutung von REPowerEU im aktuellen Kontext: Zur Umsetzung von REPowerEU im Rahmen der RRF sollen laut Vorschlag der Europäischen Kommission drei Finanzierungsquellen genutzt werden: Bisher ungenutzte Kredite aus der RRF in Höhe von 225 Mrd. Euro, rund 50 Mrd. Euro über die Möglichkeit verstärkter Transfers aus der Kohäsionspolitik sowie 20 Mrd. Euro aus der Veräußerung von Emissionshandelszertifikaten aus der sogenannten Marktstabilitätsreserve.

    Der deutsche Sitzungsvertreter begrüßte den Fortschritt bei der Umsetzung der RRF. REPowerEU sende ein deutliches Signal, die Abhängigkeit von russischer Energie zu beenden und die ökologische Wende voranzutreiben. Deutschland begrüße den ersten Kompromissentwurf der französischen Präsidentschaft, da er den nationalen Verwaltungsaufwand verringere. Jedoch lehne Deutschland die Finanzierung von REPowerEU-Maßnahmen über die Veräußerung von Emissionshandelszertifikaten aus der sogenannten Marktstabilitätsreserve sowohl aus klima- als auch aus finanzpolitischen Gründen ab. Deswegen sei eine Diskussion zur Anpassung des Verteilungsschlüssels überflüssig. Zudem unterstrich der deutsche Sitzungsvertreter, dass der rechtliche Rahmen von NextGenerationEU respektiert werden müsse. Es handle sich um ein einmaliges und zeitlich befristetes Instrument.

    Grundsätzlich zeigten sich die wortnehmenden Mitgliedstaaten mit dem Ziel einverstanden, REPowerEU im Rahmen der RRF umzusetzen. Allerdings äußerten sie Bedenken an einzelnen Aspekten des Kommissionsvorschlags: Eine Gruppe von Mitgliedstaaten unterstütze die deutsche Kritik an der Finanzierung, eine andere äußerte Kritik an der Nutzung des Verteilschlüssels der RRF. Die Tschechische Republik, die die EU-Ratspräsidentschaft im Juli 2022 übernimmt, ist mit der Öffnung der RRF-Verordnung einverstanden. Auch habe die Umsetzung der RRF Priorität unter tschechischer Präsidentschaft.

    Ferner verabschiedeten die ECOFIN-Ministerinnen und -Minister den Durchführungsbeschluss zum polnischen Aufbau- und Resilienzplan (ARP). Damit sind insgesamt 25 Pläne verabschiedet. Kommissar Paolo Gentiloni berichtete, dass die Europäische Kommission am 1. Juni 2022 ihre positive Bewertung für den polnischen ARP abgeben habe, da alle elf Bewertungskriterien erfüllt seien. Er hob die klare Verpflichtung Polens hervor, die Unabhängigkeit des Justizsystems voranzutreiben. Dies sei klar in den Meilensteinen festgehalten. Diese Meilensteine müssten erfüllt sein, sonst werde es keine Auszahlungen aus der RRF geben. Die Europäische Kommission werde deren Erfüllung durch Polen sorgfältig überprüfen. Polen erläuterte, dass der Plan die Weiterentwicklung des Landes fördere, und hob die zentralen Ziele hervor, etwa den ökologischen und digitalen Wandel. Polen hob weiterhin die zwei zentralen Meilensteine im Hinblick auf die Rechtsstaatlichkeit hervor. Beide Meilensteine müssten vor dem ersten Auszahlungsantrag erfüllt sein.

    Der deutsche Sitzungsvertreter betonte, dass es keine Auszahlungen geben dürfe, bevor die entsprechenden Meilensteine erfüllt seien. Es müsse hinreichend Zeit für deren Prüfung geben. Zudem müsse es unabhängig von den Verpflichtungen durch den polnischen Plan Fortschritte im weiteren Kontext der Rechtsstaatlichkeit geben. Deutschland rief die Europäische Kommission dazu auf, die notwendigen Schritte fortzusetzen, die zum Schutz und zur Förderung der Rechtsstaatlichkeit in der EU notwendig seien. Eine Gruppe von Mitgliedstaaten hob die Bedeutung der Rechtsstaatlichkeit hervor und verwiesen auf ihre Protokollerklärung.

    Der ECOFIN-Rat stimmte den finanz- und wirtschaftspolitischen Teilen der länderspezifischen Empfehlungen aller Mitgliedstaaten zu. Formal angenommen werden die integrierten länderspezifischen Empfehlungen vom Juli-ECOFIN (nach Billigung des Europäischen Rates am 23./24. Juni 2022). Die Empfehlungen sind ein wichtiges Element innerhalb der europäischen Wachstums- und Reformstrategie.

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