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  • Aktuelle Wirtschafts- und Finanzlage

    Ent­wick­lung des Bun­des­haus­halts bis ein­schließ­lich Ju­ni 2022

    Das Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022 (Haushaltsgesetz 2022) wurde am 22. Juni 2022 im Bundesgesetzblatt verkündet.

    Einnahmen

    Die Einnahmen des Bundeshaushalts beliefen sich im 1. Halbjahr 2022 auf rund 175,6 Mrd. Euro. Damit lagen die Einnahmen um 19,4 Prozent (rund +28,6 Mrd. Euro) höher als im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Die Steuereinnahmen (inklusive der davon abzusetzenden EU-Eigenmittelabflüsse) stiegen um 20,3 Prozent (rund +27,8 Mrd. Euro) gegenüber der Vorjahresperiode. Die Einnahmen aus Steuern vom Umsatz stiegen dabei um 30,4 Prozent (rund +15,9 Mrd. Euro). Die Einnahmen aus Einkommen- und Körperschaftsteuer wuchsen um 16,7 Prozent (rund +12,1 Mrd. Euro) an. Zur Zunahme der Steuereinnahmen trugen auch geringere Zahlungen an die EU (BNE-Eigenmittel der EU und Mehrwertsteuer-Eigenmittel der EU) bei, die um rund 2,3 Mrd. Euro niedriger waren als im entsprechenden Vorjahreszeitraum.

    Die Sonstigen Einnahmen lagen im Berichtszeitraum um 7,7 Prozent (rund +0,8 Mrd. Euro) über dem entsprechenden Vorjahresergebnis.

    Ausgaben

    Die Ausgaben des Bundeshaushalts betrugen in der 1. Jahreshälfte 2022 rund 227,7 Mrd. Euro und lagen damit um 7,3 Prozent (rund -17,9 Mrd. Euro) unter dem entsprechenden Vorjahresniveau. Nach ökonomischen Arten gegliedert lagen die konsumtiven Ausgaben insgesamt 2,8 Prozent (rund -6,0 Mrd. Euro) unter dem Niveau des Vorjahreszeitraums. Dabei gab es gegenläufige Effekte: Ausgabenerhöhend wirkte, dass die laufenden Zuschüsse an Sozialversicherungen das Vorjahresniveau um rund 10,1 Mrd. Euro überschritten. Darin enthalten waren einerseits höhere Leistungen des Bundes an den Gesundheitsfonds und den Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung für durch die SARS-CoV-2-Pandemie verursachte Belastungen von insgesamt rund 11,2 Mrd. Euro und andererseits der Wegfall der Zuweisungen für das Zukunftsprogramm Krankenhäuser (rund -3,0 Mrd. Euro). Darüber hinaus wurden von Januar bis Juni 2022 rund 2,0 Mrd. Euro mehr an Zuschüssen zur Beschaffung von Impfstoffen gegen SARS-CoV-2 verausgabt als vor einem Jahr. Der laufende Sachaufwand stieg gegenüber der Vorjahresperiode um 14,8 Prozent beziehungsweise rund 2,2 Mrd. Euro an, was vor allem auf die Kosten im Zusammenhang mit der Anlegung und Auflösung von Gasreserven zurückzuführen war. Für diesen Zweck wurden bis Juni 2022 rund 1,5 Mrd. Euro verausgabt. Die Verringerung der Ausgaben im Vergleich zum Vorjahr beruhte vor allem auf geringeren Zuschüssen an Unternehmen (-44,4 Prozent beziehungsweise rund -16,7 Mrd. Euro). Für Corona-Unternehmenshilfen wurden im 1. Halbjahr 2022 rund 6,8 Mrd. Euro aufgewendet. Im entsprechenden Vorjahreszeitraum waren es rund 23,0 Mrd. Euro. Außerdem waren die Zuweisungen an Verwaltungen um 14,1 Prozent (rund -3,4 Mrd. Euro) geringer als im Zeitraum Januar bis Juni 2021, was vor allem auf eine im Vorjahr erfolgte Zuweisung an den Energie- und Klimafonds in Höhe von rund 2,5 Mrd. Euro zurückzuführen war. Außerdem wurden um rund 1,0 Mrd. Euro geringere Ausgleichszahlungen nach § 21 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes geleistet.

    Die investiven Ausgaben beliefen sich im betrachteten Zeitraum auf rund 15,6 Mrd. Euro. Damit lagen sie um 43,3 Prozent (rund -11,9 Mrd. Euro) unter dem Niveau des Vorjahreszeitraums, insbesondere, da die unterjährigen Liquiditätshilfen an die Bundesagentur für Arbeit von Januar bis Juni 2022 rund 11,0 Mrd. Euro geringer ausfielen als im Vorjahreszeitraum. Am Ende des Haushaltsjahres 2021 wurden die unterjährig gewährten Hilfen, die bis zum Schluss des Haushaltsjahres nicht zurückgezahlt werden konnten, in einen Zuschuss an die Bundesagentur umgewandelt. Die Sachinvestitionen lagen im ersten Halbjahr 2022 um 6,0 Prozent (rund -0,1 Mrd. Euro) unter dem Niveau des Vorjahres.

    Finanzierungssaldo

    Im 1. Halbjahr 2022 wies der Bundeshaushalt ein Finanzierungsdefizit von rund 52,1 Mrd. Euro auf.

    Die Einnahmen und Ausgaben unterliegen im Laufe des Haushaltsjahres starken Schwankungen und beeinflussen somit die eingesetzten Kassenmittel in den einzelnen Monaten in unterschiedlichem Maße. Auch der Kapitalmarktsaldo zeigt im Jahresverlauf in der Regel starke Schwankungen. Die unterjährige Entwicklung des Finanzierungssaldos und des jeweiligen Kapitalmarktsaldos sind daher keine Indikatoren, aus denen sich die erforderliche Nettokreditaufnahme und der Finanzierungssaldo am Jahresende errechnen lassen.

    Entwicklung des Bundeshaushalts

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    Tabelle 1

    Entwicklung der Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen

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    Tabelle 2

    Die Ausgaben des Bundes nach ökonomischen Arten

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    Tabelle 3

    Entwicklung der Einnahmen des Bundes

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    Tabelle 4

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