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  • Schlaglicht: Haushalt 2023: Konsolidieren, Entlasten, Investieren

    Kon­kret, trag­fä­hig, zu­kunfts­fest: Der Bun­des­haus­halt 2023 und Fi­nanz­plan bis 2026

    Am 1. Juli 2022 hat das Bundeskabinett den Entwurf des Bundeshaushalts 2023 und den Finanzplan bis 2026 beschlossen. Der Haushaltsentwurf steht für eine zukunfts- und handlungsfähige Finanzpolitik. Ab dem Jahr 2023 hält der Bund die Schuldenregel wieder ein. Die Investitionen in die Zukunft, etwa in den Bereichen Klimaschutz, Bildung und Forschung sowie Schienenverkehr, werden auf Rekordniveau fortgeführt.

    Haushaltspolitik in der Zeitenwende

    Die Welt befindet sich seit 2020 im Ausnahmezustand. Die Pandemie ist noch nicht vorüber, der russische Angriffskrieg auf die Ukraine stellt einen epochalen Bruch mit dem Völkerrecht dar. Diese akuten Herausforderungen ziehen erhebliche finanzielle Konsequenzen nach sich und schlagen sich in der Haushaltsplanung des Bundes nieder.

    Drei Jahre in Folge – von 2020 bis 2022 – hat der Deutsche Bundestag entsprechend der Ausnahmeregelung des Grundgesetzes für außergewöhnliche Notsituationen (Art. 115 Abs. 2 Satz 6 Grundgesetz) beschlossen, dass der Bund die für ihn ansonsten bindende Obergrenze einer strukturellen Nettokreditaufnahme in Höhe von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) überschreiten darf, um die erheblichen negativen Folgen der Pandemie für die Menschen und die Unternehmen abzumildern. Die hohe Neuverschuldung ist angesichts der Schwere der Pandemie gerechtfertigt und notwendig. Die über die Regelgrenze der Schuldenregel hinausgehende Neuverschuldung wird in einem angemessenen Zeitraum über 30 Jahre zurückgeführt.

    Auf die radikalen Veränderungen durch den russischen Krieg gegen die Ukraine – Bundeskanzler Olaf Scholz bezeichnete sie als Zeitenwende – hat die Bundesregierung schnell und transparent mit dem Ergänzungshaushalt zum Bundeshaushalt 2022 reagiert, der am 3. Juni 2022 vom Deutschen Bundestag und am 10. Juni 2022 vom Bundesrat beschlossen worden ist. Für die Entlastung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Unternehmen wurden Maßnahmen im Umfang von rund 30 Mrd. Euro auf den Weg gebracht. Damit werden die außerordentlichen Belastungen durch die Inflation, vor allem bei den Energiepreisen, abgefedert und Strukturbrüchen wird vorgebeugt.

    Zurück zur Schuldenregel – für eine tragfähige Zukunft

    Nach aktuellen Prognosen der Bundesregierung ist für das Jahr 2023 mit einem realen Wachstum des BIP von 2,5 Prozent gegenüber 2022 zu rechnen. Die weitere Inanspruchnahme der Ausnahmeregelung von der Schuldenregel ist ab 2023 nicht mehr angezeigt, damit auch in Zukunft tragfähige Finanzen gesichert und die notwendigen Spielräume sowie die haushaltspolitische Handlungsfähigkeit erhalten bleiben. Der deutliche Anstieg der Zinsausgaben des Bundes von rund 4 Mrd. Euro (2021) auf nun rund 30 Mrd. Euro (2023) macht deutlich, dass Staatsverschuldung nicht kostenlos ist, sondern hohe Lasten verursacht, die die Spielräume für andere Ausgaben einschränken. Auch Inflationsrisiken werden durch die Abkehr von der expansiven Finanzpolitik gedämpft.

    Entsprechend der Vereinbarung im Koalitionsvertrag wird der Bund daher ab 2023 die Regelgrenze der Schuldenregel wieder einhalten. Solide, tragfähige Finanzen sind die Grundlage für Handlungsfähigkeit und Stabilität des Staats. Die Nettokreditaufnahme im Bundeshaushalt wird – nach 215,4 Mrd. Euro im Pandemiejahr 2021 und 138,9 Mrd. Euro in diesem Jahr – auf 17,2 Mrd. Euro massiv verringert. Dabei ist für das Jahr 2023 eine Entnahme in Höhe von etwa 40,5 Mrd. Euro aus der vor Beginn der Corona-Pandemie gebildeten Rücklage vorgesehen. Bis zum Jahr 2026 soll die Nettokreditaufnahme auf 13,8 Mrd. Euro zurückgehen. Die Ausgaben werden dafür vom hohen Niveau des Jahres 2021 mit 556,6 Mrd. Euro auf 495,8 Mrd. Euro in diesem Jahr und 445,2 Mrd. Euro im Jahr 2023 zurückgeführt. Dabei ist es durch strikte Prioritätensetzung gelungen, in erheblichem Umfang Mittel zur Bewältigung der Krisenfolgen bereitzustellen und gleichzeitig auf Rekordniveau in Zukunftsaufgaben zu investieren.

    Mit Rekordinvestitionen in die Zukunft

    Die Bundesregierung löst mit dem Haushaltsentwurf 2023 das Versprechen ein, ein Jahrzehnt der Investitionen in ein modernes, digitales und klimaneutrales Deutschland zu eröffnen: von Bildung über den Schienenverkehr bis zur Mikroelektronik. Die Bundesregierung führt ihre Investitionen auf Rekordniveau fort. Sie steigen zunächst von 45,8 Mrd. Euro (2021) auf 51,5 Mrd. Euro (2022), danach sollen von 2023 bis 2026 jährliche Investitionen von über 50 Mrd. Euro zur Verfügung gestellt werden. Im Vergleich zum Vorkrisenjahr 2019 (Ist 2019: 38,1 Mrd. Euro) wird es somit bereits im Jahr 2022 eine Steigerung von deutlich über 10 Mrd. Euro geben.

    Einen wichtigen Schwerpunkt bilden Investitionen im Verkehrsbereich – sie sollen bis 2026 auf rund 20,8 Mrd. Euro steigen. Dabei fließen – wie im Koalitionsvertrag vereinbart – mehr Investitionen in die Schiene als in die Straße. Diese klimafreundliche Maßnahme geht einher mit weiteren massiven Investitionen in eine lebenswerte Zukunft. Die Ausgaben für Bildung und Forschung werden auf einem Niveau von deutlich über 20 Mrd. Euro pro Jahr weiter erhöht.

    Auch seiner internationalen Verantwortung wird Deutschland mit diesem Haushaltsentwurf gerecht. Im Jahr 2023 liegt der deutsche Beitrag zur internationalen Klima- und Biodiversitätsfinanzierung bei über 4 Mrd. Euro. Hinzu kommen die Bereitstellung zusätzlicher Mittel für die Verteidigung – im Rahmen des Kernhaushalts und des Sondervermögens – sowie hohe Beiträge zur Entwicklungszusammenarbeit und zur humanitären Hilfe. Deutschland bleibt mit über 22 Mrd. Euro zweitgrößte Gebernation hinter den USA im Bereich der öffentlichen Ausgaben für die Entwicklungszusammenarbeit.

    Folgen des russischen Kriegs gegen die Ukraine

    Mit zwei Entlastungspaketen hat die Bundesregierung gezielt auf die inflationären Entwicklungen infolge des russischen Kriegs gegen die Ukraine reagiert. Ein Teil der Maßnahmen, wie die Energiepreispauschale, wird seine Wirkung in der 2. Jahreshälfte noch entfalten. Zur Finanzierung der mit dem Entlastungspaket II vereinbarten Unternehmenshilfen sind im Entwurf des Bundeshaushalts 2023 noch einmal 1 Mrd. Euro vorgesehen. Von den Sanktionen gegen Russland und Belarus oder den Kriegshandlungen in der Ukraine betroffene Unternehmen werden durch ein KfW-Kreditprogramm unterstützt.

    Im Haushaltsentwurf 2023 sind wichtige Maßnahmen zur Sicherung der Energieversorgung veranschlagt. Hierzu zählt z. B. eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von bis zu 5,4 Mrd. Euro im Zusammenhang mit dem KfW-Überbrückungsdarlehen Gassicherheit. Um Gas unabhängig von Russland beziehen zu können, hat die Bundesregierung schwimmende Speicher- und Regasifizierungseinheiten zum Import von verflüssigtem Erdgas angemietet. Auch die Förderung internationaler Kooperationen bei grünem Wasserstoff trägt zur Energiesicherheit bei und beschleunigt die Energiewende in Deutschland.

    Fazit

    Auch weiterhin bleiben die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen durch hohe Risiken und Unsicherheiten geprägt, die der russische Angriffskrieg auf die Ukraine und die anhaltende Corona-Pandemie verursachen. Dennoch ist jetzt der richtige Zeitpunkt, um auf den Pfad der finanzpolitischen Normalität zurückzukehren. Mit dem Haushaltsentwurf 2023 wird die Bundesregierung dieser Verantwortung gerecht und stellt gleichzeitig mit Investitionen auf Rekordniveau die Weichen für eine klimafreundliche und innovative Zukunft.

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