Die Steuereinnahmen insgesamt (ohne Gemeindesteuern) lagen im Mai 2022 um 10,0 Prozent über dem Ergebnis vom Mai 2021. Der Einnahmezuwachs war überwiegend auf das Plus bei den Gemeinschaftsteuern (+11,4 Prozent) zurückzuführen. Gegenüber der Vorjahresbasis ergaben sich deutliche Veränderungsraten im Aufkommen wesentlicher Steuerarten durch zwei gegenläufige Sondereffekte. Das hohe Plus bei der Lohnsteuer ist zu einem guten Teil auf die durch die Auszahlung des Kinderbonus 2021 verminderte Vorjahresbasis zurückzuführen. Der Rückgang bei den Steuern vom Umsatz wiederum ist auf das deutliche Minus bei der Einfuhrumsatzsteuer zurückzuführen, hinter dem maßgeblich ein kassentechnischer Effekt steht (s. u.). Die Bundessteuern verbuchten im Mai eine Zunahme um 2,4 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat. Die Einnahmen aus den Ländersteuern wiesen einen Anstieg um 8,5 Prozent auf. Die auch gemessen an der Entwicklung der Bemessungsgrundlagen anhaltend kräftige Entwicklung der Steuereinnahmen hat sich auch in der jüngsten Vorausschätzung der Steuereinnahmen des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ vom 10. bis 12. Mai 2022 niedergeschlagen. Gleichzeitig ist der Ausblick für die weitere Einnahmeentwicklung angesichts der hohen Prognoseunsicherheit derzeit sehr ungewiss. Ein detaillierter Bericht zum Ergebnis der Steuerschätzung ist ebenfalls in dieser Ausgabe des Monatsberichts enthalten.
EU-Eigenmittel
Im Berichtsmonat Mai 2022 wurden 3,5 Prozent höhere EU-Eigenmittel (exklusive Zölle) abgeführt als im Mai 2021. Die monatlichen Anforderungen der EU orientieren sich grundsätzlich an dem jeweils gültigen Jahreshaushalt der Europäischen Union (EU) und verteilen sich in der Regel recht gleichmäßig auf die einzelnen Monate. Da der Jahreshaushalt in diesem Jahr in einer ähnlichen Größenordnung liegt wie im Vorjahr und bisher kumuliert geringere EU-Eigenmittel abgerufen worden sind (-19,7 Prozent zum Vorjahresniveau), kann im Gegenzug tendenziell auch in den weiteren Monaten dieses Jahres mit einem etwas höheren Abruf als im jeweiligen Monat des Vorjahres gerechnet werden.
Gesamtüberblick kumuliert Januar bis Mai 2022
In den Monaten Januar bis Mai 2022 war kumuliert ein relativ hohes Plus bei den Steuereinnahmen insgesamt (ohne Gemeindesteuern) gegenüber dem Vorjahreszeitraum zu verzeichnen (+15,1 Prozent), das auch mit der durch die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie sowie durch die im Zusammenhang damit ergriffenen gesetzlichen und untergesetzlichen steuerlichen Maßnahmen geminderten Vergleichsbasis zusammenhing. In den Monaten Januar bis Mai 2022 stieg das Aufkommen der Gemeinschaftsteuern gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 17,2 Prozent, das der Bundessteuern um 2,6 Prozent und das der Ländersteuern um 11,2 Prozent.
Verteilung auf Bund, Länder und Gemeinden
Die Steuereinnahmen des Bundes nach Verrechnung von Bundesergänzungszuweisungen verzeichneten im Mai 2022 einen Anstieg um 9,1 Prozent gegenüber dem Ergebnis vom Mai 2021. Maßgeblicher Faktor für den Anstieg ist der Einnahmezuwachs aus den Gemeinschaftsteuern. Die Einnahmen des Bundes aus den Gemeinschaftsteuern stiegen dabei mit 10,6 Prozent etwas weniger stark als das Steueraufkommen der Gemeinschaftsteuern insgesamt (+11,4 Prozent), was mit den oben genannten Sondereffekten bei der Lohnsteuer und den Steuern vom Umsatz zusammenhing. Zudem stiegen die Einnahmen des Bundes aus den Bundessteuern gegenüber Mai 2021 um 2,4 Prozent. Demgegenüber standen höhere Zahlungen des Bundes an die Länder in Form von Bundesergänzungszuweisungen und Regionalisierungsmitteln für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) sowie höhere EU-Eigenmittel-Abführungen (exklusive Zölle) als im Vorjahresmonat.
Die Länder verbuchten im Mai 2022 ebenfalls einen deutlichen Anstieg ihrer Steuereinnahmen nach Verrechnung von Bundesergänzungszuweisungen um 9,3 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat. Dabei stiegen auch die Einnahmen der Länder aus den Gemeinschaftsteuern insgesamt im Vorjahresvergleich merklich (+9,9 Prozent), aber – ähnlich wie beim Bund – etwas weniger stark als das Steueraufkommen der Gemeinschaftsteuern insgesamt. Spiegelbildlich zu den höheren Zahlungen des Bundes stiegen darüber hinaus die Einnahmen der Länder aus Bundesergänzungszuweisungen (+12,6 Prozent) sowie aus Regionalisierungsmitteln (ÖPNV) (+1,8 Prozent) im Vorjahresvergleich. Zudem war bei den Ländersteuern ein deutliches Plus von 8,5 Prozent zu verzeichnen. Die Einnahmen der Gemeinden aus dem Gemeindeanteil an den Gemeinschaftsteuern stiegen im Berichtszeitraum um 25,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr.
Gemeinschaftsteuern
Lohnsteuer
Das Bruttoaufkommen der Lohnsteuer lag im Mai 2022 um 10,4 Prozent über dem Aufkommen im Vorjahresmonat. Hierin spiegelte sich vor allem die anhaltend positive Entwicklung am Arbeitsmarkt wider (s. a. Beitrag zur „Konjunkturentwicklung aus finanzpolitischer Sicht“ in dieser Ausgabe). Das aus dem Lohnsteueraufkommen ausgezahlte Kindergeld lag deutlich um 39,9 Prozent unter den Kindergeldzahlungen im Mai 2021. Ursache ist die Auszahlung von 150 Euro Kinderbonus aus dem Aufkommen im Mai 2021. Im Ergebnis erhöhte sich das kassenmäßige Lohnsteueraufkommen im Vergleich zum Mai 2021 um 37,9 Prozent. In den Monaten Januar bis Mai 2022 lag das kassenmäßige Lohnsteueraufkommen kumuliert um 14,9 Prozent über dem Niveau des Vorjahreszeitraums.
Körperschaftsteuer
Im Mai 2022 wurden rund 159 Mio. Euro Körperschaftsteueraufkommen brutto vereinnahmt. Im Mai des Vorjahres wurden hier rund 22 Mio. Euro erstattet. In Monaten wie dem Mai, in denen das Aufkommen von der Veranlagungstätigkeit der Finanzverwaltung bestimmt wird, sind regelmäßig deutliche Schwankungen im Steueraufkommen gegenüber dem Vorjahresmonat zu beobachten, ohne dass daraus notwendigerweise Schlussfolgerungen für die weitere Entwicklung gezogen werden können. Aus dem Bruttoaufkommen wurden in Summe geringe Beträge der Forschungs- und Investitionszulage mit einem Volumen von insgesamt rund 6,2 Mio. Euro gezahlt, sodass der Einfluss auf das kassenmäßige Körperschaftsteueraufkommen marginal war. Im Mai 2022 lag das kassenmäßige Körperschaftsteueraufkommen somit bei rund 152 Mio. Euro. In den Monaten Januar bis Mai 2022 lag das kassenmäßige Körperschaftsteueraufkommen kumuliert um 9,8 Prozent über dem Niveau des Vorjahreszeitraums.
Veranlagte Einkommensteuer
Bei der veranlagten Einkommensteuer war das Aufkommen im Mai ebenfalls von der Veranlagungstätigkeit bestimmt; auch hier können merkliche Schwankungen zum Vorjahr vorkommen. Das Aufkommen aus veranlagter Einkommensteuer brutto lag im Mai 2022 um 51,4 Prozent höher als im Mai 2021. Die Arbeitnehmererstattungen stiegen um 0,9 Prozent gegenüber Mai 2021. Weitere Abzüge ergaben sich in geringem Ausmaß durch Investitions-, Forschungs- und Eigenheimzulagen. Im Ergebnis lag das kassenmäßige Aufkommen aus der veranlagten Einkommensteuer im Mai 2022 bei 487 Mio. Euro, wohingegen im Mai des Vorjahres noch rund 218 Mio. Euro erstattet worden waren. In den Monaten Januar bis Mai 2022 lag das kassenmäßige Aufkommen aus veranlagter Einkommensteuer kumuliert um 22,5 Prozent über dem Niveau des Vorjahreszeitraums.
Nicht veranlagte Steuern vom Ertrag
Im Mai 2022 lag das Bruttoaufkommen der nicht veranlagten Steuern vom Ertrag um 0,9 Prozent unter demjenigen im Vorjahresmonat. Aus dem Bruttoaufkommen wurden rund 60 Mio. Euro Erstattungen durch das Bundeszentralamt für Steuern geleistet (+23,0 Prozent gegenüber Mai 2021). Insgesamt ergab sich damit ein Rückgang des Kassenaufkommens der nicht veranlagten Steuern vom Ertrag um 1,4 Prozent gegenüber Mai 2021. In den Monaten Januar bis Mai 2022 lag das kassenmäßige Aufkommen aus den nicht veranlagten Steuern vom Ertrag kumuliert um 14,3 Prozent über dem Niveau des Vorjahreszeitraums.
Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge
Das Aufkommen aus der Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge lag im Mai 2022 um 27,0 Prozent unter dem Niveau des Vorjahresmonats. In den Monaten Januar bis Mai 2022 lag das kassenmäßige Aufkommen aus der Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge kumuliert um 16,5 Prozent unter dem Niveau des Vorjahreszeitraums.
Steuern vom Umsatz
Das Aufkommen der Steuern vom Umsatz lag im Mai 2022 um 6,6 Prozent unter dem Niveau des Vorjahresmonats. Der Rückgang war auf einen deutlichen Rückgang der Einnahmen bei der Einfuhrumsatzsteuer zurückzuführen (39,7 Prozent), die Einnahmen aus der (Binnen-)Umsatzsteuer stiegen dagegen um 5,6 Prozent gegenüber Mai 2021. Die beträchtliche Aufkommensminderung bei der Einfuhrumsatzsteuer im aktuellen Berichtsmonat ist darauf zurückzuführen, dass der seit dem Jahr 2021 geltende Fälligkeitstermin für die Abführung der Einnahmen an den Fiskus (26. eines Monats) aufgrund der notwendigen Bearbeitungszeiten in manchen Monaten eine teilweise Buchung der Einnahmen erst im Folgemonat verursacht. Bereinigt um diesen Effekt lagen die Einnahmen aus der Einfuhrumsatzsteuer gegenüber dem Vorjahr höher, was auch auf den deutlich gestiegenen Wert an Warenimporten verglichen mit dem Vorjahreszeitraum, insbesondere aufgrund der sehr starken Anstiege der Importpreise, zurückzuführen ist.
In den Monaten Januar bis Mai 2022 stieg das kassenmäßige Aufkommen der Steuern vom Umsatz kumuliert um 20,6 Prozent gegenüber dem Niveau des Vorjahreszeitraums. Die Kasseneinnahmen entstammten überwiegend Umsätzen aus den Monaten November 2021 bis März 2022. Das Niveau an wirtschaftlicher Aktivität war in diesem Zeitraum höher als im durch die Pandemie und die damaligen Eindämmungsmaßnahmen geprägten Vergleichszeitraum 2020/21, woraus sich ein Teil des Zuwachses der Einnahmen in diesem Jahr erklären lässt. Darüber hinaus haben die im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ergriffenen steuerlichen Maßnahmen die Vergleichsbasis deutlich geschwächt.
Bundessteuern
Das Aufkommen aus den Bundessteuern insgesamt lag im Mai 2022 um 2,4 Prozent über dem entsprechenden Steueraufkommen im Vorjahresmonat. Das Aufkommen aus dem Solidaritätszuschlag stieg im Berichtsmonat aufgrund des Anstiegs seiner Bemessungsgrundlagen um 31,9 Prozent gegenüber Mai 2021. Zuwächse zeigten weiterhin die Versicherungsteuer (+4,4 Prozent), die Kraftfahrzeugsteuer (+3,5 Prozent) sowie die Luftverkehrsteuer (+648,0 Prozent). Der sehr starke Zuwachs bei der Luftverkehrsteuer ist mit der sehr niedrigen Vorjahresbasis zu erklären – angesichts der kräftigen Zuwächse in den vergangenen Monaten ist die Lücke zum Aufkommen im Vergleichsmonat vor Beginn der Pandemie nun aber fast geschlossen. Rückgänge im Vergleich zum Vorjahresmonat ergaben sich bei der Energiesteuer (-2,5 Prozent), der Stromsteuer (-0,3 Prozent) und der Alkoholsteuer (-25,3 Prozent). Die Veränderungen bei den übrigen Steuerarten hatten betragsmäßig nur geringen Einfluss auf das Gesamtergebnis der Bundessteuern.
Ländersteuern
Das Aufkommen der Ländersteuern lag im Mai 2022 um 8,5 Prozent über dem Ergebnis aus dem Mai 2021. Die Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer lagen um 9,9 Prozent, die Einnahmen aus der Erbschaftsteuer um 0,4 Prozent und das Aufkommen aus der Biersteuer um 6,7 Prozent über Vorjahresmonatsniveau. Der Zuwachs bei der Rennwett- und Lotteriesteuer (+38,2 Prozent) ergab sich vor allem aus Einnahmen aus den neuen Steuerarten Online-Pokersteuer und Virtuelle Automatensteuer, die seit dem 1. Juli 2021 erhoben werden. Bei der Feuerschutzsteuer ergab sich ein Rückgang um 6,4 Prozent gegenüber Mai 2021.