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  • Aktuelle Wirtschafts- und Finanzlage

    Steuer­ein­nah­men im April 2022

    Die Steuereinnahmen insgesamt (ohne Gemeindesteuern) lagen im April 2022 um 9,9 Prozent über dem Ergebnis vom April 2021. Der Einnahmezuwachs war überwiegend auf das Plus bei den Gemeinschaftsteuern (+11,6 Prozent) zurückzuführen. Gegenüber einer Vorjahresbasis, die aufgrund der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie noch geschwächt war, ergaben sich spürbare Zuwachsraten im Aufkommen der meisten Steuerarten wie den Steuern vom Umsatz oder der Lohnsteuer. Die Bundessteuern verbuchten im April 2022 eine Zunahme um 3,1 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat. Die Einnahmen aus den Ländersteuern wiesen einen Rückgang um 0,5 Prozent auf. Auswirkungen des Kriegs in der Ukraine sind im Steueraufkommen noch nicht sichtbar. Die auch gemessen an der Entwicklung der Bemessungsgrundlagen anhaltend kräftige Entwicklung der Steuereinnahmen schlägt sich auch in der jüngsten Vorausschätzung der Steuereinnahmen des „Arbeitskreises Steuerschätzungen“ vom 10. bis 12. Mai 2022 nieder. Gleichzeitig ist der Ausblick für die weitere Einnahmeentwicklung mit Blick auf den Krieg in der Ukraine und die weitere Entwicklung der Pandemie, insbesondere in Bezug auf mögliche erneute oder länger als unterstellt andauernde Lieferengpässe durch die Situation in China, derzeit sehr ungewiss. Die Ergebnisse des Arbeitskreises sind auf der Website des BMF veröffentlicht. Ein detaillierter Bericht dazu erscheint in der nächsten Ausgabe des Monatsberichts.

    EU-Eigenmittel

    Im Berichtsmonat April 2022 wurden 16,5 Prozent höhere EU-Eigenmittel (exklusive Zölle) abgeführt als im April 2021. Die monatlichen Anforderungen der EU orientieren sich grundsätzlich an dem jeweils gültigen Jahreshaushalt der EU und verteilen sich in der Regel recht gleichmäßig auf die einzelnen Monate. Da der Jahreshaushalt in diesem Jahr in einer ähnlichen Größenordnung liegt wie im Vorjahr und bisher kumuliert geringere EU-Eigenmittel abgerufen wurden (-24,0 Prozent unter Vorjahresniveau), kann im Gegenzug tendenziell auch in den weiteren Monaten dieses Jahres mit einem etwas höheren Abruf als im jeweiligen Monat des Vorjahres gerechnet werden.

    Gesamtüberblick kumuliert Januar bis April 2022

    In den Monaten Januar bis April 2022 war insgesamt ein relativ starker Anstieg der Steuereinnahmen gegenüber dem Vorjahreszeitraum zu verzeichnen (+16,2 Prozent), der auch mit der durch die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie sowie die im Zusammenhang damit ergriffenen gesetzlichen und untergesetzlichen steuerlichen Maßnahmen geminderten Vergleichsbasis zusammenhängt. In den Monaten Januar bis April 2022 stieg das Aufkommen der Gemeinschaftsteuern um 18,5 Prozent, das der Bundessteuern um 2,6 Prozent und das der Ländersteuern um 11,8 Prozent.

    Verteilung auf Bund, Länder und Gemeinden

    Die Steuereinnahmen des Bundes nach Verrechnung von Bundesergänzungszuweisungen verzeichneten im April 2022 einen Anstieg um 9,4 Prozent gegenüber dem Ergebnis vom April 2021. Maßgeblicher Faktor für den Anstieg ist der Einnahmezuwachs aus den Gemeinschaftsteuern. Die Einnahmen des Bundes aus den Gemeinschaftsteuern stiegen dabei mit 13,2 Prozent etwas stärker als das Steueraufkommen der Gemeinschaftsteuern insgesamt (+11,6 Prozent), da sich in der Verteilung des Umsatzsteueraufkommens auch in diesem Monat im Vorjahresvergleich eine moderate Veränderung zugunsten des Bundes ergab. Zudem stiegen die Einnahmen des Bundes aus den Bundessteuern gegenüber April 2021 um 3,1 Prozent. Demgegenüber standen höhere Zahlungen des Bundes an die Länder in Form von Bundesergänzungszuweisungen und Regionalisierungsmitteln für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV).

    Die Länder verbuchten im April 2022 ebenfalls einen deutlichen Anstieg ihrer Steuereinnahmen um 9,4 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat. Dabei stiegen auch die Einnahmen der Länder aus den Gemeinschaftsteuern insgesamt merklich (+10,9 Prozent). Spiegelbildlich zu den höheren Zahlungen des Bundes stiegen die Einnahmen der Länder aus Bundesergänzungszuweisungen (+12,6 Prozent) sowie aus Regionalisierungsmitteln (ÖPNV) (+6,4 Prozent). Demgegenüber war bei den Ländersteuern ein leichtes Minus von 0,5 Prozent zu verzeichnen. Die Einnahmen der Gemeinden aus dem Gemeindeanteil an den Gemeinschaftsteuern stiegen im Berichtszeitraum um 6,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr.

    Entwicklung der Steuereinnahmen (ohne reine Gemeindesteuern) im laufenden Jahr

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    Tabelle 1

    Gemeinschaftsteuern

    Lohnsteuer

    Das Bruttoaufkommen der Lohnsteuer lag im April 2022 um 7,5 Prozent über dem Aufkommen im Vorjahresmonat. Hierin spiegelt sich v. a. die gegenüber dem Vorjahreszeitraum günstigere Lage am Arbeitsmarkt wider – die Kurzarbeit liegt auf einem deutlich niedrigeren Niveau als noch im Vorjahr, die Beschäftigung ist weiter gestiegen (siehe Beitrag zur „Konjunkturentwicklung aus finanzpolitischer Sicht“ in dieser Ausgabe). Das aus dem Lohnsteueraufkommen ausgezahlte Kindergeld lag leicht um 2,7 Prozent unter den Kindergeldzahlungen im April 2021. Im Ergebnis erhöhte sich das kassenmäßige Lohnsteueraufkommen im Vergleich zum April 2021 um 9,7 Prozent. In den Monaten Januar bis April 2022 lag das kassenmäßige Lohnsteueraufkommen um 10,3 Prozent über dem Niveau des Vorjahreszeitraums.

    Körperschaftsteuer

    Im Veranlagungsmonat April 2022 verringerte sich das Körperschaftsteueraufkommen brutto leicht um 1,5 Prozent gegenüber April 2021. In Veranlagungsmonaten wie dem April sind allerdings regelmäßig Schwankungen im Steueraufkommen gegenüber dem Vorjahresmonat zu beobachten, ohne dass daraus notwendigerweise Schlussfolgerungen für die weitere Entwicklung gezogen werden können. Aus dem Bruttoaufkommen wurden geringe Beträge an Forschungs- und Investitionszulage mit einem Volumen von insgesamt rund 6,9 Mio. Euro gezahlt, sodass der Einfluss auf das kassenmäßige Körperschaftsteueraufkommen marginal war. Im April 2022 lag das kassenmäßige Körperschaftsteueraufkommen um 2,2 Prozent niedriger als im April 2021. In den Monaten Januar bis April 2022 lag das kassenmäßige Körperschaftsteueraufkommen um 8,3 Prozent über dem Niveau des Vorjahreszeitraums.

    Veranlagte Einkommensteuer

    Auch bei der veranlagten Einkommensteuer war das Aufkommen im April von der Veranlagungstätigkeit bestimmt; auch hier können merkliche Schwankungen zum Vorjahr vorkommen. Das Aufkommen aus veranlagter Einkommensteuer brutto stieg im April 2022 um 2,2 Prozent gegenüber April 2021. Die Arbeitnehmererstattungen gingen um 10,6 Prozent gegenüber dem April 2021 zurück. Weitere Abzüge ergaben sich in geringem Ausmaß durch Investitions-, Forschungs- und Eigenheimzulagen. Im Ergebnis stieg das kassenmäßige Aufkommen aus der veranlagten Einkommensteuer um 74,7 Prozent gegenüber April 2021. In den Monaten Januar bis April 2022 lag das kassenmäßige Aufkommen aus veranlagter Einkommensteuer um 18,3 Prozent über dem Niveau des Vorjahreszeitraums.

    Nicht veranlagte Steuern vom Ertrag

    Im April 2022 lag das Bruttoaufkommen der nicht veranlagten Steuern vom Ertrag um 17,7 Prozent über demjenigen im Vorjahresmonat. Aus dem Bruttoaufkommen wurden rund 68 Mio. Euro Erstattungen durch das Bundeszentralamt für Steuern geleistet (-22,0 Prozent gegenüber April 2021). Insgesamt ergab sich damit ein Anstieg des Kassenaufkommens der nicht veranlagten Steuern vom Ertrag um 20,4 Prozent gegenüber April 2021. In den Monaten Januar bis April 2022 lag das kassenmäßige Aufkommen aus den nicht veranlagten Steuern vom Ertrag um 20,7 Prozent über dem Niveau des Vorjahreszeitraums.

    Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge

    Das Aufkommen aus der Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge lag im April 2022 um 19,0 Prozent unter dem Niveau des Vorjahresmonats. In den Monaten Januar bis April 2022 lag das kassenmäßige Aufkommen aus der Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge um 14,7 Prozent unter dem Niveau des Vorjahreszeitraums.

    Steuern vom Umsatz

    Das Aufkommen der Steuern vom Umsatz lag im April 2022 um 13,4 Prozent höher als im Vorjahresmonat. Die Einnahmen aus der Umsatzsteuer stiegen dabei um 8,9 Prozent gegenüber April 2021. Die Kasseneinnahmen entstammen entstehungsseitig überwiegend Umsätzen aus dem Februar 2022. Das Niveau an binnenwirtschaftlicher Aktivität war letzten Februar infolge der Pandemie und des Lockdowns deutlich niedriger als im gleichen Monat in diesem Jahr, woraus sich der Zuwachs der Einnahmen in diesem Jahr erklären kann. Zudem dürfte eine gewisse Kaufzurückhaltung nach aufgrund der temporären Steuersatzsenkung im 2. Halbjahr 2020 vorgezogenen Anschaffungen ebenfalls die Vergleichsbasis etwas gedämpft haben. Die Einnahmen aus der Einfuhrumsatzsteuer verzeichneten im April 2022 einen Zuwachs gegenüber dem Vorjahr um 25,0 Prozent. Dieser geht mit einem deutlich höheren Niveau an Warenimporten verglichen mit dem Vorjahreszeitraum einher, das auch auf die sehr starken Anstiege der Importpreise zurückzuführen ist. In den Monaten Januar bis April 2022 stieg das kassenmäßige Aufkommen der Steuern vom Umsatz insgesamt um 29,1 Prozent gegenüber dem Niveau des Vorjahreszeitraums, was auch auf die durch die im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ergriffenen steuerlichen Maßnahmen deutlich geschwächte Vorjahresbasis zurückzuführen ist.

    Bundessteuern

    Das Aufkommen aus den Bundessteuern insgesamt lag im April 2022 um 3,1 Prozent über dem entsprechenden Steueraufkommen im Vorjahresmonat. Das Aufkommen aus dem Solidaritätszuschlag stieg im Berichtsmonat um 28,2 Prozent gegenüber April 2021 aufgrund des Anstiegs seiner Bemessungsgrundlagen. Der beträchtliche Einnahmeanstieg bei der Energiesteuer (+14,6 Prozent) ist maßgeblich auf eine schwächere Vorjahresbasis zurückzuführen, das Aufkommen lag unterhalb des Aufkommens in den Vorpandemiejahren. Auch der sehr starke Zuwachs bei der Luftverkehrsteuer (+166,2 Prozent) ist mit einer sehr niedrigen Vorjahresbasis zu erklären – hier besteht trotz Aufwärtstrends ebenfalls noch eine merkliche Lücke zum Aufkommen vor Beginn der Pandemie. Rückgänge im Vergleich zum Vorjahresmonat ergaben sich bei der Versicherungsteuer (-7,1 Prozent) und der Tabaksteuer (-18,0 Prozent). Die Veränderungen bei den übrigen Steuerarten hatten betragsmäßig nur geringen Einfluss auf das Gesamtergebnis der Bundessteuern.

    Ländersteuern

    Das Aufkommen der Ländersteuern lag im April 2022 um 0,5 Prozent unter dem Ergebnis des Aprils 2021. Die Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer lagen um 2,5 Prozent und die Einnahmen aus der Erbschaftsteuer um 3,2 Prozent unter Vorjahresmonatsniveau. Der Zuwachs bei der Rennwett- und Lotteriesteuer (+26,5 Prozent) ergab sich vor allem aus Einnahmen aus den neuen Steuerarten Online-Pokersteuer und Virtuelle Automatensteuer, die seit dem 1. Juli 2021 erhoben werden. Zudem stieg das Aufkommen aus der Feuerschutzsteuer um 1,5 Prozent. Bei der Biersteuer ergab sich ein leichter Rückgang um 0,2 Prozent gegenüber April 2021.

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