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  • Schlaglicht: Entlastungen für Menschen und Wirtschaft

    Der Er­gän­zungs­haus­halt: ge­zielt Bür­ge­rin­nen und Bür­ger ent­las­ten

    • Am 27. April 2022 hat das Bundeskabinett eine Ergänzung des Regierungsentwurfs des Bundeshaushalts 2022 beschlossen, das mit dem Entlastungspaket II Bürgerinnen und Bürger entlastet und die Folgen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine abmildert.
    • Der Ergänzungshaushalt enthält Hilfen für Geflüchtete aus der Ukraine. So unterstützt der Bund Länder und Kommunen mit 2 Mrd. Euro. Für internationale humanitäre Hilfe werden 1,45 Mrd. Euro bereitgestellt.
    • Gezielte Maßnahmen im Umfang von 5 Mrd. Euro werden als Unterstützung für Unternehmen bereitgestellt, deren Kosten aufgrund der im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine erhöhten Erdgas- und Strompreise stark gestiegen sind.
    • Der finanzielle Gesamtumfang des Ergänzungshaushalts beträgt 39,2 Mrd. Euro, mit Mindereinnahmen in Höhe von 12,9 Mrd. Euro und Mehrausgaben in Höhe von 26,3 Mrd. Euro.

    Deutschland steht vor großen Herausforderungen. Einerseits stellt die Pandemie weiterhin eine Belastung für die Menschen und die Wirtschaft dar; andererseits bringt der verheerende Krieg in der Ukraine tiefgreifende Veränderungen mit sich. Er verändert die Sicherheitslage auf dem europäischen Kontinent dramatisch und wirft drängende Fragen zur hiesigen Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit auf. Deutschland steht als verlässlicher internationaler Partner in der Verantwortung, verstärkt humanitäre Hilfe zu leisten und bei der Gewährleistung der weltweiten Ernährungssicherheit Unterstützung zu bieten. Auch hier in Deutschland belasten die kriegsbedingt gestiegenen Preise, insbesondere die Energiepreise, Bevölkerung und Wirtschaft. Am stärksten betroffen sind Menschen mit kleineren Einkommen. Viele Unternehmen mit hohen Energiekosten sind stark belastet. Die Bundesregierung wird die Menschen und Unternehmen mit diesen Sorgen nicht alleinlassen. Aus diesem Grund stellt der Ergänzungshaushalt befristete zusätzliche Mittel bereit, die gezielt Maßnahmen finanzieren, um die größten Härten abzufedern, Deutschlands Energiesicherheit zu stärken und Strukturbrüchen vorzubeugen. Auch sorgt der Ergänzungshaushalt schon jetzt gegen etwaige schwierige wirtschaftliche Entwicklungen in der Zukunft vor. Mit dem Ergänzungshaushalt reagiert die Bundesregierung schnell und transparent auf eine erschütternde Ausnahmesituation. Dabei vergisst sie jedoch nicht ihre Verantwortung für die künftigen Generationen: So strebt sie weiterhin die Rückkehr zum Normalfall der Schuldenbremse im Bundeshaushalt 2023 an.

    Der Ergänzungshaushalt – schnell und transparent auf eine Ausnahmesituation reagieren

    Einige Maßnahmen zur Abfederung der größten Härten der Krise waren schon im Zweiten Regierungsentwurf des Bundeshaushalts enthalten, der am 16. März 2022 vom Bundeskabinett beschlossen wurde, so z. B. die Maßnahmen des Entlastungspakets I und des Vierten Corona-Steuerhilfegesetzes. Letztere boten den Menschen und Unternehmen Unterstützung angesichts der auslaufenden Corona-Pandemie und der steigenden Energiepreise. Zudem bildete der Zweite Regierungsentwurf des Bundeshaushalts Maßnahmen ab, um die humanitäre Hilfe und Ernährungssicherheit weltweit zu fördern, und stellte Mittel für den Aufbau von Gasreserven sowie für die finanzielle Unterstützung der Ukraine bereit.

    Dennoch war bereits im Februar 2022, als das erste Entlastungspaket vom Koalitionsausschuss beschlossen wurde, absehbar, dass diese Maßnahmen angesichts des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine nicht genügen würden. Aus diesem Grund hat die Bundesregierung einen Ergänzungshaushalt angekündigt, um transparent und pragmatisch auf die neue Sicherheitslage und ihre humanitären und wirtschaftlichen Auswirkungen reagieren zu können. So hat das Kabinett am 27. April 2022 eine Ergänzung des Zweiten Regierungsentwurfs des Bundeshaushalts 2022 beschlossen. Mit dieser werden u. a. weitere Entlastungen umgesetzt, die am 23. März 2022 vom Koalitionsausschuss beschlossen worden sind (Entlastungspaket II). Mit diesem Paket werden Bürgerinnen und Bürger weiter schnell und unbürokratisch entlastet. Zu den Maßnahmen gehören beispielsweise eine Absenkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe auf das europäische Mindestmaß, vergünstigte Tickets für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) als Alternative zum Pkw sowie Einmalzahlungen an Familien und finanziell Schwächere. Im Speziellen geht es dabei um die folgenden Maßnahmen:

    • Energiesteuer auf Kraftstoffe soll für drei Monate gesenkt werden; für Benzin reduziert sich der Energiesteuersatz um 29,55 Cent/Liter, für Dieselkraftstoff um 14,04 Cent/Liter,
    • einmalige Energiepauschale in Höhe von 300 Euro für alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen,
    • Kinderbonus 2022 als zusätzliche Einmalzahlung für Familien von 100 Euro pro Kind,
    • Einmalzahlung für Empfangende von Sozialleistungen von 100 Euro (zusätzlich zu der bereits beschlossenen Einmalzahlung von 100 Euro),
    • vergünstigte Tickets für den ÖPNV für 9 Euro pro Monat für 90 Tage („9 für 90“-Ticket).

    Solidarität mit der Ukraine

    Im Ergänzungshaushalt findet ebenfalls Deutschlands Solidarität mit der Ukraine Ausdruck. Zum einen wird mit ihm schnelle Hilfe für die Menschen ermöglicht, die vor dem Krieg in der Ukraine geflohen sind. So wird der Bund im Jahr 2022 die Länder und Kommunen mit insgesamt 2 Mrd. Euro unterstützen, um die Kosten der Geflüchteten mitzutragen. Dazu gehören u. a. Unterkunft, Lebenshaltung, Kinderbetreuung und Schule sowie Gesundheit und Pflege. Zudem entlastet der Bund die Länder von den Ausgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, indem Geflüchtete aus der Ukraine künftig Leistungen nach dem Zweiten beziehungsweise Zwölften Buch des Sozialgesetzbuches erhalten. Zum anderen stellt der Ergänzungshaushalt zusätzliche Mittel für die Verteidigung der Ukraine bereit: Die Ertüchtigungshilfe von 225 Mio. Euro wurde auf 2 Mrd. Euro angehoben und bietet so noch effektivere Unterstützung für die Ukraine bei der Ausübung ihres legitimen Rechts auf militärische Selbstverteidigung gegen den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands. Für internationale humanitäre Ausgaben stellt der Ergänzungshaushalt Mittel in Höhe von 1,45 Mrd. Euro bereit. Auch bei der Frage der Energiesicherheit, die infolge des Kriegs besonders dringlich erscheint, greift der Ergänzungshaushalt: So werden die Mittel für Gasreserven mehr als verdoppelt, von 1 Mrd. Euro auf insgesamt 2,5 Mrd. Euro.

    Ausnahmesituationen sind nur schwer planbar – sie erfordern Handlungsfähigkeit und Freiräume. Im Ergänzungshaushalt werden daher auch Notbewilligungen nachvollzogen sowie Mittel für weitere absehbare Belastungen bereitgestellt.

    Stoßdämpfer für die Wirtschaft: Unternehmenshilfen

    „Mit den notwendigen Sanktionen treffen wir das Regime von Wladimir Putin. Aber auch Unternehmen in Deutschland leiden unter den Folgewirkungen des russischen Angriffskriegs. Zur Abfederung benötigen sie kurzfristig Liquidität. […] Wir unterstützen die betroffenen Unternehmen zielgenau. Gleichzeitig gehen wir verantwortungsbewusst mit dem Geld der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler um. Die Hilfen werden befristet sein. Als Stoßdämpfer sollen sie Strukturbrüche verhindern, ohne Marktkräfte aufzulösen.“

    Christian Lindner, Bundesfinanzminister

    Analog zu dem oben genannten Ansatz bereitet die Bundesregierung besondere Unterstützung für die Unternehmen vor, die vom Krieg in der Ukraine besonders in Mitleidenschaft gezogen werden. Denn das Kriegsgeschehen selbst sowie die Sanktionen, welche die russische Wirtschaft hart treffen und so Wladimir Putins Kriegskasse schmälern, wirken sich leider auch auf Unternehmen in Deutschland aus. Für Unternehmen mit stark gestiegenen Kosten aufgrund der im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine gestiegenen Erdgas- und Strompreise stellt der Ergänzungshaushalt nun 5 Mrd. Euro bereit. Dabei wird auf gezielte Hilfe geachtet, im Einklang mit einem verantwortungsbewussten Umgang mit dem Geld der Steuerzahlenden. Marktkräfte bleiben intakt.

    In Summe führen die Maßnahmen des Ergänzungshaushalts zu Mindereinnahmen in Höhe von 12,9 Mrd. Euro und Mehrausgaben in Höhe von 26,3 Mrd. Euro; der finanzielle Gesamtumfang des Ergänzungshaushalts beträgt somit 39,2 Mrd. Euro. Die abschließende Entscheidung über den Bundeshaushalt 2022 liegt jetzt beim Deutschen Bundestag.

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