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  • Aktuelle Wirtschafts- und Finanzlage

    Steuer­ein­nah­men im März 2022

    Die Steuereinnahmen insgesamt (ohne Gemeindesteuern) lagen im März 2022 um 17,2 Prozent über dem Ergebnis vom März 2021. Der Einnahmezuwachs war überwiegend auf das Plus bei den Gemeinschaftsteuern (+18,4 Prozent) zurückzuführen. Gegenüber einer Vorjahresbasis, die aufgrund der Corona-Pandemie und der im Zusammenhang ergriffenen steuerlichen Maßnahmen deutlich geschwächt gewesen war, ergaben sich beträchtliche Zuwachsraten im Aufkommen der meisten Steuerarten. Auswirkungen des Ukraine-Konflikts sind im Steueraufkommen noch nicht zu verzeichnen. Bei den Steuern vom Umsatz zeigte sich ein besonders hoher Zuwachs. So wurden u. a. bei der Einfuhrumsatzsteuer – wie im Vorjahr – Einnahmen des Vormonats aufgrund des knappen Zeitraums zwischen Fälligkeitszeitpunkt und Monatsende im Februar erst im März kassenwirksam. Das Volumen der davon betroffenen Einnahmen war allerdings wesentlich größer. Zudem verzeichneten die Lohnsteuer sowie die nicht veranlagten Steuern vom Ertrag einen merklichen Aufkommensanstieg gegenüber dem Vorjahresmonat. Schließlich konnten im ersten Vorauszahlungsmonat des Jahres 2022 sowohl die veranlagte Einkommensteuer als auch die Körperschaftsteuer deutliche Zuwächse verzeichnen. Die Bundessteuern verbuchten im März eine Zunahme um 9,0 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat. Die Einnahmen aus den Ländersteuern wiesen einen Anstieg um 14,3 Prozent auf.

    EU-Eigenmittel

    Im Berichtsmonat März 2022 wurden 2,8 Prozent weniger EU-Eigenmittel (inklusive Zölle) abgeführt als im März 2021. Die monatlichen Anforderungen der Europäischen Union (EU) orientieren sich grundsätzlich an dem jeweils gültigen Jahreshaushalt der EU und verteilen sich in der Regel recht gleichmäßig auf die einzelnen Monate. Da der Jahreshaushalt in diesem Jahr in einer ähnlichen Größenordnung liegt wie im Vorjahr und bisher kumuliert geringere EU-Eigenmittel abgerufen wurden (-26,4 Prozent unter Vorjahresniveau), kann im Gegenzug in den folgenden Monaten dieses Jahres mit einem etwas höheren Abruf als im jeweiligen Monat des Vorjahres gerechnet werden.

    Gesamtüberblick kumuliert Januar bis März 2022

    Das 1. Quartal 2022 war insgesamt durch einen relativ starken Anstieg der Steuereinnahmen gegenüber dem Vorjahreszeitraum geprägt (+18,1 Prozent). Im Wesentlichen war dies darauf zurückzuführen, dass das Aufkommen in den ersten drei Monaten des Vergleichsjahres 2021 noch stärker durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie sowie die zu ihrer Berücksichtigung ergriffenen gesetzlichen und untergesetzlichen Maßnahmen gemindert worden war. Zu nennen ist hier u. a. die mit dem Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz beschlossene temporäre Absenkung der Umsatzsteuersätze im 2. Halbjahr 2020, die aufgrund der Dauerfristverlängerung noch bis Februar 2021 das Aufkommen gemindert hatte, der Ausfall eines Monatsaufkommens der Einfuhrumsatzsteuer infolge der Verlängerung der Fälligkeitsfrist sowie die durch den Lockdown verursachte Kurzarbeit. Bezogen auf die Steuerarten stieg im 1. Quartal das Aufkommen der Gemeinschaftsteuern um 20,5 Prozent, der Bundessteuern um 2,5 Prozent und der Ländersteuern um 15,7 Prozent.

    Verteilung auf Bund, Länder und Gemeinden

    Die Steuereinnahmen des Bundes nach Verrechnung von Bundesergänzungszuweisungen verzeichneten im März 2022 einen Anstieg um 20,9 Prozent gegenüber dem Ergebnis vom März 2021. Maßgeblicher Faktor für den Anstieg ist der gegenüber dem Vorjahresmonat deutlich gestiegene Bundesanteil an den Gemeinschaftsteuern aufgrund des Einnahmezuwachses dieser Steuern insgesamt gegenüber März 2021. Die Einnahmen des Bundes aus den Gemeinschaftsteuern stiegen jedoch mit 20,5 Prozent etwas stärker als das Steueraufkommen der Gemeinschaftsteuern insgesamt (+18,4 Prozent), da sich in der Verteilung des Umsatzsteueraufkommens auch in diesem Monat eine – allerdings nur noch moderate – Veränderung zugunsten des Bundes ergab (vergleiche Artikel zu den Steuereinnahmen im Januar 2022 in der Februarausgabe des BMF-Monatsberichts). Zudem stiegen die Einnahmen des Bundes aus den Bundessteuern gegenüber März 2021 um 9,0 Prozent. Demgegenüber standen höhere Zahlungen des Bundes an die Länder in Form von Bundesergänzungszuweisungen und Regionalisierungsmitteln für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV).

    Die Länder verbuchten im März 2022 ebenfalls einen deutlichen Anstieg ihrer Steuereinnahmen um 16,5 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat. Dabei stiegen auch die Einnahmen der Länder aus den Gemeinschaftsteuern insgesamt (+17,9 Prozent) merklich. Darüber hinaus war bei den Ländersteuern ein deutliches Plus von 14,3 Prozent zu verzeichnen. Spiegelbildlich zu den höheren Zahlungen des Bundes stiegen die Einnahmen der Länder aus Bundesergänzungszuweisungen (+4,0 Prozent) sowie aus Regionalisierungsmitteln (ÖPNV) (+5,1 Prozent). Der Gemeindeanteil an den Gemeinschaftsteuern stieg im Berichtszeitraum um 10,9 Prozent. Die Einnahmen der Gemeinden aus den Steuern vom Umsatz verringerten sich um 1,8 Prozent.

    Entwicklung der Steuereinnahmen (ohne reine Gemeindesteuern) im laufenden Jahr

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    Tabelle 1

    Gemeinschaftsteuern

    Lohnsteuer

    Das Bruttoaufkommen der Lohnsteuer lag im März 2022 um 10,5 Prozent über dem Aufkommen im Vorjahresmonat. Hierin spiegelt sich vor allem die gegenüber dem Vorjahreszeitraum günstigere Lage am Arbeitsmarkt wider: Die Kurzarbeit liegt auf einem deutlich niedrigeren Niveau als noch im Vorjahr, die Beschäftigung ist weiter gestiegen. Das aus dem Lohnsteueraufkommen ausgezahlte Kindergeld lag nur leicht um 1,1 Prozent über den Kindergeldzahlungen im März 2021. Im Ergebnis erhöhte sich das kassenmäßige Lohnsteueraufkommen im Vergleich zum März 2021 um 12,8 Prozent. Im 1. Quartal 2022 lag das kassenmäßige Lohnsteueraufkommen um 10,5 Prozent über dem Niveau des Vorjahreszeitraums.

    Körperschaftsteuer

    Im ersten Vorauszahlungsmonat März des Jahres 2022 stieg das Körperschaftsteueraufkommen brutto um 23,8 Prozent gegenüber März 2021. Die Vorauszahlungen für das laufende Jahr stiegen deutlich um fast 30 Prozent. Der Saldo der aus den Veranlagungen sich ergebenden Nachzahlungen und Erstattungen war – wie im Vorjahreszeitraum – leicht negativ. Im Ergebnis ist ein deutlicher Aufkommenszuwachs zu verzeichnen. Aus dem Bruttoaufkommen wurden geringe Beträge an Forschungs- und Investitionszulage mit einem Volumen von insgesamt rund 6,9 Mio. Euro gezahlt, sodass der Einfluss auf das kassenmäßige Körperschaftsteueraufkommen marginal war. Im März 2022 lag das kassenmäßige Körperschaftsteueraufkommen um 23,7 Prozent höher als im März 2021. Im 1. Quartal 2022 lag das kassenmäßige Körperschaftsteueraufkommen um 9,6 Prozent über dem Niveau des Vorjahreszeitraums.

    Veranlagte Einkommensteuer

    Das Aufkommen aus veranlagter Einkommensteuer brutto stieg im März um 10,0 Prozent gegenüber März 2021. Auch bei der veranlagten Einkommensteuer lagen die Vorauszahlungen für das laufende Jahr im Berichtsmonat deutlich um mehr als 10 Prozent über dem Niveau des Vorjahreszeitraums. Der Saldo aus Nachzahlungen und Erstattungen (einschließlich Arbeitnehmererstattungen) war zwar negativ, jedoch absolut geringer als im Vorjahreszeitraum. Die Arbeitnehmererstattungen gingen um 57,9 Prozent gegenüber März 2021 zurück. Weitere Abzüge ergaben sich in geringem Ausmaß durch Investitions-, Forschungs- und Eigenheimzulagen. Im Ergebnis stieg das kassenmäßige Aufkommen aus der veranlagten Einkommensteuer um 13,3 Prozent gegenüber März 2021. Im 1. Quartal 2022 lag das kassenmäßige Aufkommen aus veranlagter Einkommensteuer um 17,3 Prozent über dem Niveau des Vorjahreszeitraums.

    Nicht veranlagte Steuern vom Ertrag

    Im März 2022 lag das Bruttoaufkommen der nicht veranlagten Steuern vom Ertrag um 15,4 Prozent über demjenigen im Vorjahresmonat. Aus dem Bruttoaufkommen wurden rund 51 Mio. Euro Erstattungen durch das Bundeszentralamt für Steuern geleistet (-61,3 Prozent gegenüber März 2021). Insgesamt ergab sich damit ein Anstieg des Kassenaufkommens der nicht veranlagten Steuern vom Ertrag um 20,7 Prozent gegenüber März 2021. Im 1. Quartal 2022 lag das kassenmäßige Aufkommen aus den nicht veranlagten Steuern vom Ertrag um 20,9 Prozent über dem Niveau des Vorjahreszeitraums.

    Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge

    Das Aufkommen aus der Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge lag im März 2022 um 7,3 Prozent unter dem Niveau des Vorjahresmonats. Im 1. Quartal 2022 lag das kassenmäßige Aufkommen aus der Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge um 13,6 Prozent unter dem Niveau des Vorjahreszeitraums.

    Steuern vom Umsatz

    Das Aufkommen der Steuern vom Umsatz lag im März 2022 um 26,8 Prozent höher als im Vorjahresmonat. Die allgemeine wirtschaftliche Erholung schlug sich auch im Zuwachs der Einnahmen aus Steuern vom Umsatz insgesamt nieder. Darüber hinaus ergaben sich durch eine niedrige Vergleichsbasis bei den Steuern vom Umsatz sehr hohe Zuwachsraten. Die Einnahmen aus der Umsatzsteuer stiegen dabei um 17,0 Prozent gegenüber März 2021. Das Aufkommen im Vergleichsmonat März 2021 basiert auf den nach Auslaufen der temporären Umsatzsteuersatzsenkung wieder in Kraft getretenen Standardsteuersätzen von 19 Prozent beziehungsweise ermäßigt 7 Prozent. Allerdings dürfte die temporäre Steuersatzsenkung zu Vorzieheffekten in Form von vorgezogenen Anschaffungen geführt haben. Durch entsprechend geringere Umsätze ergab sich ein niedrigeres Aufkommen und somit eine niedrigere Vergleichsbasis. Die Einnahmen aus der Einfuhrumsatzsteuer verzeichneten einen Zuwachs um 41,4 Prozent. Hier führte sowohl im aktuellen Berichtsmonat als auch im Vergleichszeitraum der seit 2021 auf den 26. Tag eines Monats verschobene späte Fälligkeitstermin für die Abführung der Einfuhrumsatzsteuer dazu, dass beträchtliche Einnahmen nicht mehr im Februar, sondern erst im März kassenwirksam wurden. Allerdings war der Betrag der betroffenen Einnahmen im Berichtsmonat wesentlich größer als im März 2021. Im 1. Quartal 2022 stieg das kassenmäßige Aufkommen der Steuern vom Umsatz um 34,3 Prozent gegenüber dem Niveau des Vorjahreszeitraums.

    Bundessteuern

    Das Aufkommen aus den Bundessteuern insgesamt lag im März 2022 um 9,0 Prozent über dem entsprechenden Steueraufkommen im Vorjahresmonat. Das Aufkommen aus dem Solidaritätszuschlag stieg im Berichtsmonat um 21,2 Prozent gegenüber März 2021 aufgrund des Anstiegs seiner Bemessungsgrundlagen. Der beträchtliche Einnahmeanstieg bei der Energiesteuer (+11,4 Prozent) war lediglich auf eine schwache Vorjahresbasis zurückzuführen. Zuwächse waren auch bei der Versicherungsteuer (+13,8 Prozent) und der Kraftfahrzeugsteuer (+5,8 Prozent) zu verzeichnen. Rückgänge im Vergleich zum Vorjahresmonat ergaben sich bei der Tabaksteuer (-3,2 Prozent) und der Stromsteuer (-6,2 Prozent). Die Veränderungen bei den übrigen Steuerarten hatten betragsmäßig nur geringen Einfluss auf das Gesamtergebnis der Bundessteuern.

    Ländersteuern

    Das Aufkommen der Ländersteuern lag im März 2022 um 14,3 Prozent über dem Ergebnis des März 2021. Die Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer stiegen um 5,6 Prozent, aus der Erbschaftsteuer um 35,5 Prozent, aus der Feuerschutzsteuer um 13,8 Prozent und aus der Rennwett- und Lotteriesteuer um 6,2 Prozent. Der Zuwachs bei der Rennwett- und Lotteriesteuer ergab sich vor allem aus Einnahmen aus den neuen Steuerarten Online-Pokersteuer und Virtuelle Automatensteuer, die seit dem 1. Juli 2021 erhoben werden. Bei der Biersteuer ergab sich ein Anstieg um 6,0 Prozent gegenüber März 2021.

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