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  • Edi­to­ri­al

    Porträtfoto von Staatssekretär Steffen Saebisch

    Liebe Leserinnen, liebe Leser,

    das Frühjahr 2022 wird überschattet vom völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine. Den mutigen Ukrainerinnen und Ukrainern gilt unsere aufrichtige Solidarität. Sie kämpfen für ihre Freiheit und damit auch für unsere gemeinsamen Werte.

    Von zentraler Bedeutung bei der Konflikteindämmung ist die Entschlossenheit der internationalen Gemeinschaft. Diese wurde von den G7-Finanzministerinnen und -ministern sowie den -Notenbankgouverneurinnen und -Notenbankgouverneuren anlässlich ihres ersten Treffens unter deutscher G7-Präsidentschaft am 1. März 2022 unterstrichen. Auf Einladung des Bundesministers der Finanzen Christian Lindner nahm daran auch der ukrainische Finanzminister Sergii Marchenko teil. Gemeinsam mit seinen internationalen Partnern und der Europäischen Union unterstützt Deutschland die Ukraine auch finanziell. Zudem schneidet ein umfassendes Sanktionspaket Russland weitestgehend vom internationalen Finanzsystem ab. Weitere Maßnahmen werden in enger internationaler Abstimmung beschlossen und durchgesetzt.

    Es zeigt sich schon jetzt, dass dieser Krieg auch unsere Volkswirtschaften in Mitleidenschaft ziehen wird. Welche internationalen wirtschaftlichen Auswirkungen der Konflikt haben wird, muss auch mit Blick auf die Fiskalregeln in der EU genau beobachtet werden. Gerade vor dem Hintergrund des Krieges müssen wir in der EU auch die fiskalische Resilienz im Blick behalten, denn fiskalische und wirtschaftliche Stabilität sichern unsere Handlungsfähigkeit in Deutschland und Europa.

    Wie im Schlaglichtartikel ausgeführt wird, werden Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger auch in diesen Krisenzeiten dank mehrerer steuerlicher Maßnahmen entlastet. Mit dem Steuerentlastungsgesetz 2022 und dem Vierten Corona-Steuerhilfegesetz trägt der Staat zu Stabilität und Fairness in Zeiten der globalen Krise bei. Dieses Ziel verfolgt auch der Zweite Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2022, der am 16. März vom Bundeskabinett beschlossen wurde. Dieser soll dazu beitragen, unsere Handlungsfähigkeit zu bewahren und Wachstumskräfte zu stärken. Besonders relevant mit Blick auf die steigenden Preise, z. B. im Energiebereich, sind die zehn Entlastungsschritte, die der Koalitionsausschuss im Februar 2022 vorgestellt hat. Bei den Stromkosten stellt die vorzeitige Abschaffung der EEG-Umlage zum 1. Juli 2022, die Mitte März vom Bundeskabinett beschlossen wurde, Menschen und Unternehmen eine erste Erleichterung von insgesamt circa 6,6 Mrd. Euro in Aussicht.

    All diese Maßnahmen sollen die breite Mitte der Gesellschaft erreichen: beispielsweise durch einen einmaligen Heizkostenzuschuss sowie eine größere Entfernungspauschale für Fernpendler. Die Erhöhung des Grundfreibetrags und des Arbeitnehmer-Pauschbetrags entlasten zudem praktisch alle Einkommensteuerzahlerinnen und -steuerzahler. Darüber hinaus erarbeitet die Bundesregierung derzeit ein zweites Paket zur schnellen und spürbaren Entlastung.

    Das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz, das am 16. Februar 2022 vom Bundeskabinett beschlossen wurde, soll zudem die wirtschaftlichen und sozialen Einschränkungen durch die Corona-Pandemie für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen so gering wie möglich halten. Es schafft beispielsweise mit einer Homeoffice-Pauschale steuerliche Entlastungen für Beschäftigte. Aber auch Unternehmen werden u. a. mit der Verbesserung der Möglichkeiten der Verlustverrechnung und der Verlängerung der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens sowie der steuerlichen Investitionsfristen unterstützt. Unserer Anerkennung für die besondere Leistung der Pflegekräfte während der Pandemie verleihen wir mit einer Steuerfreiheit für Bonuszahlungen von bis zu 3.000 Euro Ausdruck.

    Ich wünsche Ihnen eine interessante Lektüre – auch in den weiteren vielfältigen Fachartikeln dieser Ausgabe des Monatsberichts.

    Steffen Saebisch
    Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen

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