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  • Aktuelle Wirtschafts- und Finanzlage

    Kre­dit­auf­nah­me des Bun­des und sei­ner Son­der­ver­mö­gen

    Die Kreditaufnahme des Bundes dient der Finanzierung des Bundeshaushalts und der Sondervermögen des Bundes. Sondervermögen werden unterschieden in solche Sondervermögen, die über den Bundeshaushalt oder andere Einnahmen mitfinanziert werden, und Sondervermögen mit eigener Kreditermächtigung (Finanzmarktstabilisierungsfonds (FMS), Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) und Investitions- und Tilgungsfonds (ITF) sowie Restrukturierungsfonds (RSF)). Der RSF wird nachfolgend nicht mit aufgeführt, da zu den betrachteten Stichtagen keine Kreditaufnahme vorgelegen hat. Die Kreditaufnahme für die Sondervermögen FMS und WSF dient dabei zum einen der Finanzierung von Aufwendungen für Stabilisierungsmaßnahmen gemäß § 9 Abs. 1 Stabilisierungsfondsgesetz (StFG) oder der Rekapitalisierung von Unternehmen gemäß § 22 StFG. Zum anderen nimmt der Bund für FMS und WSF auch Kredite auf, die gemäß § 9 Abs. 5 und § 23 StFG dann als konditionsgleiche Darlehen an Anstalten des öffentlichen Rechts durchgeleitet werden. Die Aufnahme dieser Kredite über den Bund dient der Kostenersparnis.

    Die nachfolgenden Erläuterungen beziehen sich

    • erst auf die gesamte Kreditaufnahme des Bundes,
    • dann auf die Kreditaufnahme beziehungsweise Verschuldung des Bundeshaushalts und der mitfinanzierten Sondervermögen sowie von FMS, WSF und ITF ohne Finanzierung von Darlehen für Anstalten des öffentlichen Rechts und
    • anschließend auf die Kreditaufnahme für FMS und WSF zur Finanzierung von an Anstalten des öffentlichen Rechts durchzuleitende Darlehen (im Folgenden „Darlehensfinanzierung“).

    Entwicklung der Kreditaufnahme des Bundes

    Der Bund hatte am 31. Dezember 2021 Kredite in Höhe von 1.438,4 Mrd. Euro aufgenommen. Dieser Bestand erhöhte sich zum 28. Februar 2022 auf 1.457,0 Mrd. Euro. Der Anstieg der Kreditaufnahme um 18,6 Mrd. Euro ging auf den Finanzierungsbedarf des Bundes für den Haushalt und die Sondervermögen einschließlich der Bedarfe von FMS und WSF zur Durchleitung von Darlehen an Anstalten des öffentlichen Rechts zurück. Wie bereits in den Jahren 2020 und 2021 wird auch die Kreditaufnahme im Jahr 2022 im Vergleich zu früheren Jahren erhöht sein. Dies liegt u. a. daran, dass ein großer Teil des zusätzlichen pandemiebedingten Kreditbedarfs der Jahre 2020 und 2021 über Wertpapiere mit kurzen Laufzeiten finanziert wurde, die nunmehr fällig werden und refinanziert werden müssen. Der Bund beabsichtigt, das hohe ausstehende Volumen dieser kurzlaufenden Wertpapiere mittelfristig sukzessive abzubauen.

    Der Anstieg des Bestands der Kreditaufnahme gegenüber dem 31. Dezember 2021 resultierte aus neuen Aufnahmen im Volumen von 78,1 Mrd. Euro, denen wiederum Fälligkeiten im Volumen von 59,5 Mrd. Euro gegenüberstanden. Bis zum 28. Februar 2022 wurden für die Verzinsung aller auch in früheren Jahren aufgenommenen bestehenden Kredite saldiert 3,3 Mrd. Euro aufgewendet.

    Im Februar 2022 wurden 29,7 Mrd. Euro an Bundeswertpapieren emittiert. Der Schwerpunkt lag mit 29,0 Mrd. Euro bei den konventionellen Bundeswertpapieren. Sie verteilten sich auf 1,5 Mrd. Euro 30-jährige Bundesanleihen, 5,5 Mrd. Euro 10-jährige Bundesanleihen1, 4,0 Mrd. Euro Bundesobligationen, 6,0 Mrd. Euro Bundesschatzanweisungen und 12,0 Mrd. Euro Unverzinsliche Schatzanweisungen des Bundes. In inflationsindexierten Bundeswertpapieren wurden 0,7 Mrd. Euro begeben. Im Februar 2022 erfolgten keine Emissionen in Grünen Bundeswertpapieren.

    Die Eigenbestände des Bundes an Bundeswertpapieren verringerten sich im Februar 2022 um 2,5 Mrd. Euro auf 147,4 Mrd. Euro. Die Veränderung resultierte aus Sekundärmarktverkäufen in Höhe von 12,5 Mrd. Euro, denen Käufe in Höhe von 4,7 Mrd. Euro und die Erhöhung von Eigenbeständen durch bei Emission zurückbehaltene Emissionsanteile um 5,3 Mrd. Euro gegenüberstanden.

    Am 28. Februar 2022 entfielen 93,6 Prozent der Kreditaufnahmen auf die Kreditaufnahme des Bundes für Haushalt und Sondervermögen ohne Darlehensfinanzierung, 6,4 Prozent der Kreditaufnahme entfielen auf die Darlehensfinanzierung.

    Entwicklung der Kreditaufnahme des Bundes (Haushalt und Sondervermögen ohne Darlehensfinanzierung)

    Im Februar 2022 wurden für den Bund (Haushalt und Sondervermögen ohne Darlehensfinanzierung) 30,5 Mrd. Euro an Krediten aufgenommen. Gleichzeitig wurden 22,7 Mrd. Euro fällige Kredite getilgt. Für die Verzinsung der Kredite des Bundes (Haushalt und Sondervermögen ohne Darlehensfinanzierung) wurden im Februar 2022 saldiert 0,1 Mrd. Euro aufgewendet.

    Am 28. Februar 2022 betrug der Bestand der Kreditaufnahme des Bundes (Haushalt und Sondervermögen ohne Darlehensfinanzierung) insgesamt 1.364,1 Mrd. Euro. Damit erhöhte sich dieser gegenüber dem 31. Dezember 2021 um 16,1 Mrd. Euro. Mit 16,0 Mrd. Euro entfiel fast die gesamte Erhöhung auf den Bundeshaushalt, dessen Bestand auf 1.322,4 Mrd. Euro anstieg. Per 28. Februar 2022 betrug der Bestand der Kreditaufnahme für den ITF unverändert 16,1 Mrd. Euro. Der Bestand der Kreditaufnahme des FMS für Kredite für Aufwendungen gemäß § 9 Abs. 1 StFG betrug zu diesem Stichtag unverändert 22,7 Mrd. Euro. Die Kreditermächtigungen des WSF für Kredite für Rekapitalisierungsmaßnahmen gemäß § 22 StFG wurden im Februar 2022 geringfügig in Anspruch genommen, sodass sich per 28. Februar 2022 ein Bestand an Krediten von 2,8 Mrd. Euro ergab.

    Entwicklung der Kreditaufnahme des Bundes zur Darlehensfinanzierung

    Seit dem Jahr 2019 werden für den FMS Kredite zur Refinanzierung von an die FMS Wertmanagement (FMS-WM) durchzuleitende Darlehen gemäß § 9 Abs. 5 StFG aufgenommen. In ähnlicher Weise erfolgt seit dem Jahr 2020 eine Kreditaufnahme für den WSF zur Gewährung von Darlehen an die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zur Finanzierung von Krisenmaßnahmen gemäß § 23 StFG. Im Februar 2022 wurden für den FMS zu diesem Zweck 1,8 Mrd. Euro neue Kredite aufgenommen, es wurden keine Kredite fällig. Der Bestand von 55,0 Mrd. Euro am 31. Dezember 2021 hat sich damit per 28. Februar 2022 geringfügig auf 58,5 Mrd. Euro erhöht. Zur Darlehensfinanzierung für den WSF wurden im Februar 2022 weder Kredite aufgenommen noch fällige Kredite getilgt. Der Bestand von 34,4 Mrd. Euro am 31. Januar 2022 hat sich damit im Laufe des Februars 2022 nicht verändert. Seit Jahresbeginn stieg der Bestand der Kredite zur Darlehensfinanzierung insgesamt auf 92,9 Mrd. Euro.

    Weitere Einzelheiten für den Monat Februar 2022 können folgenden Tabellen entnommen werden:

    • Entwicklung der Kreditaufnahme des Bundes,
    • Entwicklung der Kreditaufnahme des Bundes (Haushalt und Sondervermögen ohne Darlehensfinanzierung),
    • Entwicklung der Kreditaufnahme des Bundes zur Darlehensfinanzierung,
    • Entwicklung von Umlaufvolumen und Eigenbestände an Bundeswertpapieren.

    Im statistischen Anhang der Online-Version des Monatsberichts sind zusätzlich die drei erstgenannten Tabellen mit Daten für den bisherigen Jahresverlauf, die nach Restlaufzeitklassen gruppierte Kreditaufnahme des Bundes sowie die monatliche Historie zur Kreditaufnahme, dem Bedarf der Kreditaufnahme, Tilgungen und Zinsen für die Kreditaufnahme enthalten.

    Die Abbildung „Kreditaufnahme des Bundes – Bestand und laufendes Jahr“ zeigt die Verteilung der Kreditaufnahme auf die Finanzierungsinstrumente, sowohl für die bisherige Aufnahme im Jahr 2022 als auch für den gesamten Bestand per 28. Februar 2022. Den größten Anteil der Kreditaufnahme im Februar 2022 machten mit 31,7 Mrd. Euro beziehungsweise 40,6 Prozent die (teils unterjährig fälligen) Unverzinslichen Schatzanweisungen des Bundes aus, gefolgt von den 10-jährigen Bundesanleihen mit 15,4 Mrd. Euro beziehungsweise 19,7 Prozent. Zu diesem Segment werden hier auch die im Jahr 2020 neu eingeführten 7 und 15-jährigen Bundesanleihen gezählt. Per 28. Februar 2022 waren über 99 Prozent des Bestands der Kreditaufnahmen des Bundes in Form von Inhaberschuldverschreibungen verbrieft, bei denen die konkreten Gläubiger dem Bund nicht bekannt sind.

    Balkendiagramm: Kreditaufnahme des Bundes – Bestand und laufendes Jahr BildVergroessern
    Abbildung 1

    Details zu den geplanten Emissionen und den Tilgungen von Bundeswertpapieren können in den Pressemitteilungen zum Emissionskalender nachgelesen werden.2 Auf der Internetseite der Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH werden zudem nach jeder Auktion von Bundeswertpapieren die Auktionsergebnisse veröffentlicht.3

    Entwicklung der Kreditaufnahme des Bundes im Februar 2022

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    Tabelle 1

    Entwicklung der Kreditaufnahme des Bundes (Haushalt und Sondervermögen ohne Darlehensfinanzierung) im Februar 2022

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    Tabelle 2

    Entwicklung der Kreditaufnahme des Bundes zur Darlehensfinanzierung im Februar 2022

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    Tabelle 3

    Entwicklung von Umlaufvolumen und Eigenbestände an Bundeswertpapieren im Februar 2022

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    Tabelle 4

      Fußnoten

      1
      In diesem Bericht werden die im Jahr 2020 eingeführten 7- und 15-jährigen Bundesanleihen zu den 10-jährigen Bundesanleihen gezählt. Seit dem Jahr 2022 werden keine 7-jährigen Anleihen mehr begeben.
      2
      Emissionsplanung
      3
      Auktionsergebnisse

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