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  • Schlaglicht: Entlastungen für Stabilität und Fairness

    Ent­las­tun­gen: für Sta­bi­li­tät, Fair­ness und Wachs­tum

    • Um die wirtschaftlichen und sozialen Einschränkungen durch die Corona-Pandemie für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen so gering wie möglich zu halten und die Menschen bei steigenden Energiepreisen zu unterstützen, plant die Bundesregierung zahlreiche Erleichterungen. Dieser Schlaglichtartikel beleuchtet die Entlastungsschritte, die der Koalitionsausschuss am 23. Februar 2022 vorgestellt hat, sowie die wesentlichen Maßnahmen, die im Vierten Corona-Steuerhilfegesetz, das am 16. Februar 2022 vom Bundeskabinett beschlossen wurde, sowie im Steuerentlastungsgesetz 2022, das am 16. März 2022 vom Bundeskabinett beschlossen wurde, vorgesehen sind.
    • Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger werden hinsichtlich Bürokratie und Abgaben entlastet. Die steuerlichen Erleichterungen belaufen sich auf rund 7,1 Mrd. Euro in der vollen Jahreswirkung.
    • Die geplante Vorziehung der Erhöhung der Entfernungspauschale für Fernpendlerinnen und -pendler und die am 9. März 2022 vom Bundeskabinett beschlossene Abschaffung der EEG-Umlage unterstützen die Menschen bei steigenden Strom- und Mobilitätspreisen. Der Heizkostenzuschuss bietet bei kleinen Einkommen mehr Stabilität.
    • Um den Auswirkungen der Corona-Pandemie weiterhin entgegenzuwirken, werden die am 31. März 2022 auslaufenden Sonderregelungen zur Kurzarbeit größtenteils bis zum 30. Juni 2022 verlängert. Das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz unterstützt die Menschen und Unternehmen mit einer Vielzahl an Vereinfachungen und Erleichterungen, beispielsweise mit einer Homeoffice-Pauschale. Die Leistung der Pflegekräfte in der Pandemie wird auch finanziell besonders gewürdigt.
    • Die Erhöhung des Grundfreibetrags um 363 Euro auf 10.347 Euro entlastet alle, die Einkommensteuern zahlen. Die Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages um 200 Euro auf 1.200 Euro entlastet Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei der Lohnsteuer.

    Unterstützung bei Energie und Mobilität

    Um einen Teil der Belastung abzufedern, die den Menschen und den Unternehmen durch steigende Strom- und Mobilitätskosten entstehen, plant die Bundesregierung neue Regelungen zur Finanzierung erneuerbarer Energien und des Pendelverkehrs. So hat das Bundeskabinett am 9. März 2022 beschlossen, dass die Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ab dem 1. Juli 2022 entfallen soll. Die Kosten dieser Förderung übernimmt ab diesem Zeitpunkt vollständig der Bund. Damit erhalten Stromanbieter eine Entlastung, die sie an Endverbraucherinnen und -verbraucher weitergeben müssen. Für Familien, Rentnerinnen und Rentner, Mittelstand und Handwerk sowie viele andere ergibt sich damit eine deutliche Erleichterung in Höhe von rund 6,6 Mrd. Euro. Auch bei den gestiegenen Mobilitätskosten bietet die Bundesregierung Unterstützung. Menschen, die einen langen Weg zum Arbeitsplatz haben, erhalten ab dem 21. Kilometer eine höhere Entfernungspauschale, um einen Teil der steigenden Kosten auszugleichen. Die Anhebung wirkt sich auch bei der Mobilitätsprämie aus. Dieses Vorhaben war für das Jahr 2024 vorgesehen, soll aber nunmehr auf das Jahr 2022 vorgezogen werden.

    Da die steigenden Energiekosten für Menschen mit geringen Einkommen eine besonders große Belastung darstellen, gewährt die Bundesregierung in bestimmten Fällen einen einmaligen Heizkostenzuschuss. So erhalten Wohngeldbeziehende 270 Euro, Zwei-Personen-Haushalte erhalten 350 Euro und für jedes weitere Familienmitglied 70 Euro. Azubis und Studierenden, die BAföG beziehen, werden 230 Euro ausgezahlt. Die Zahlung soll im Sommer erfolgen, wenn in der Regel die Heizkosten- oder Nebenkostenabrechnungen anstehen.

    Überwindung der Pandemie – wirtschaftliche Stabilität und Erholung

    Die Corona-Folgen stellen für viele Menschen und Betriebe weiterhin eine große Herausforderung dar. Aus diesem Grund hat das Bundeskabinett am 16. Februar 2022 beschlossen, mit dem Vierten Corona-Steuerhilfegesetz etliche steuerliche Erleichterungen für Beschäftigte, Selbstständige und Unternehmen auf den Weg zu bringen. Damit bekommen steuerliche und bürokratische Entlastung eine höhere Priorität. Gleichzeitig setzt die Bundesregierung damit Anreize für Investitionen in die Zukunft.

    • Unternehmen werden mit besseren Möglichkeiten der Verlustverrechnung unterstützt.
    • Die Verlängerung der steuerlichen Investitionsfristen und der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens unterstützt Unternehmen und trägt dazu bei, Investitionen zu stärken.
    • Die sogenannte Homeoffice-Pauschale von bis zu 600 Euro wird um ein Jahr bis zum 31. Dezember 2022 verlängert, Arbeitgeberzuschüsse zum Kurzarbeitergeld sollen bis Ende Juni 2022 von der Steuer befreit bleiben.
    • Auch die herausragende Leistung der Pflegekräfte in dieser Pandemie soll finanziell gewürdigt werden: Erhalten sie vom Arbeitgeber einen Corona-Pflegebonus auf der Grundlage eines Landes- oder Bundesprogramms, sind bis zu 3.000 Euro steuerfrei.
    • Durch die verlängerte Abgabefrist für Steuererklärungen der Jahre 2020 in beratenen Fällen und für 2021 und 2022 in beratenen und nicht beratenen Fällen erreicht das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz besonders viele Menschen.

    Insgesamt entlasten diese Maßnahmen Steuerzahlende um rund 2,6 Mrd. Euro – ein wichtiger Beitrag zur Stabilisierung der wirtschaftlichen Erholung und zur Stärkung der Konjunktur.

    Stabilisierend wirkt auch das Kurzarbeitergeld. Die pandemiebedingten Sonderregelungen wurden größtenteils bis zum 30. Juni 2022 verlängert. Die Höchstdauer von bisher 24 Monaten wurde auf 28 Monate erhöht und die Regelungen zu den erhöhten Leistungssätzen bei längerer Kurzarbeit fortgeschrieben. Bei Minijobs gilt weiter die Anrechnungsfreiheit und der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld besteht fort.

    Entlastungen bei der Einkommensteuer

    Das Steuerentlastungsgesetz 2022, dessen Entwurf am 16. März vom Bundeskabinett beschlossen wurde, sieht neben der erhöhten Fernpendlerpauschale weitere Vereinfachungen und Erleichterungen für die breite Mitte der Gesellschaft vor. Um Arbeitnehmende zu unterstützen, wird der Arbeitnehmer-Pauschbetrag (ANP) bei der Einkommensteuer um 200 Euro auf 1.200 Euro erhöht. Dieser erhöhte Freibetrag gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2022. Damit müssen die Steuerpflichtigen insgesamt rund 1,1 Mrd. Euro weniger an Steuern zahlen. Außerdem will die Bundesregierung den Grundfreibetrag von 9.984 Euro um 363 Euro auf 10.347 Euro erhöhen. Der erhöhte Freibetrag, der rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 gelten soll, führt für Einkommensteuerzahlende zu einer Erleichterung von insgesamt rund 3,1 Mrd. Euro.

    Insgesamt sollen die steuerlichen Maßnahmen möglichst viele Menschen in diesem Land spürbar entlasten. Rechnet man die Abschaffung der EEG-Umlage, die Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrags und des ANP zusammen, ist von einer Entlastung von mehr als 10 Mrd. Euro auszugehen. Bezieht man auch die weiteren Maßnahmen wie die Erhöhung der Entfernungspauschale für Fernpendler und die Homeoffice-Pauschale mit ein, ergeben sich beispielsweise bei einer Familie von zusammenveranlagten Doppelverdienenden Ersparnisse von circa 250 Euro jährlich.

    Entlastungen durch das Steuerentlastungsgesetz in verschiedenen Fällen

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    Tabelle 1

    Mit den Plänen der Bundesregierung werden die Menschen und Unternehmen von Bürokratie und Abgaben stark entlastet. Dabei belaufen sich die Steuerentlastungen auf rund 7,1 Mrd. Euro. Insgesamt werden Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger mit rund 15,6 Mrd. Euro unterstützt – ein starkes Signal für Stabilität, Wachstum und Fairness auch in Krisenzeiten. Weitere Entlastungen sind geplant.1

    Fußnoten

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    Dies ist der Stand zum Redaktionsschluss dieses Artikels am 17. März 2022.

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