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  • Edi­to­ri­al

    Porträtfoto von Staatssekretär Steffen Saebisch

    Liebe Leserinnen, liebe Leser,

    wir starten im BMF in das neue Jahr voller Tatendrang, denn wir haben große Ambitionen für die vor uns liegende Legislaturperiode. Es gilt, die Modernisierung unseres Landes voranzubringen. Auch im internationalen Bereich haben wir uns viel vorgenommen, denn Deutschland übernimmt in diesem Jahr die Präsidentschaft der G7. Bis Ende des Jahres werden das BMF und die Deutsche Bundesbank also die Treffen der G7-Finanzministerinnen und -minister und -Notenbankgouverneurinnen und -gouverneure ausrichten und den Austausch über langfristige Fragen der internationalen Finanzpolitik leiten. Weitere Schwerpunkte sind hier insbesondere die Entwicklungen nach der Krise für eine nachhaltige wirtschaftliche Erholung, die weltweite Versorgung mit Impfstoffen sowie Digitalisierung und Klimaneutralität.

    Und diese Aufgabe der Krisenbewältigung ist auch im nationalen Kontext entscheidend. Mit dem Entwurf eines Zweiten Nachtragshaushalts 2021, den das Bundeskabinett am 13. Dezember 2021 beschlossen hat, will die Bundesregierung die Corona-Krise überwinden, ausgebliebene Investitionen nachholen und damit auch finanzielle Mittel bereitstellen, die für die Transformation notwendig sind. Dabei sind Investitionen zur Überwindung der Pandemie und die Erholung nach der Corona-Krise zwei Seiten ein und derselben Medaille. Denn die zahlreichen Hilfen für Unternehmen, Selbstständige und Beschäftigte können langfristig nur wirksam sein, wenn es uns gleichzeitig gelingt, die deutsche Volkswirtschaft insgesamt zukunftsfest aufzustellen.

    Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, sollen mit dem Nachtragshaushalt rund 60 Mrd. Euro aus veranschlagten, aber nicht benötigten Kreditermächtigungen in den Klimaschutz und in Maßnahmen zur nachhaltigeren Gestaltung der deutschen Wirtschaft fließen – ohne neue Schulden aufzunehmen. Das ist ein kraftvolles Signal der Modernisierung und ein Booster für die Volkswirtschaft. Denn durch die Corona-Pandemie sind im vergangenen Jahr viele erforderliche Investitionen in die Modernisierung unseres Landes ausgeblieben.

    Wir werden auch in diesem Jahr noch mit den wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie umgehen müssen, die weiterhin eine außergewöhnliche Notsituation begründen. Ab dem Jahr 2023 wird die Neuverschuldung wieder auf den vom Grundgesetz vorgegebenen Spielraum beschränkt und damit die Vorgaben der Schuldenbremse eingehalten. Mit dem Nachtragshaushalt und den noch in diesem Jahr zu beschließenden Haushaltsplänen für die Jahre 2022 und 2023 sowie dem Finanzplan bis 2026 wollen wir zugleich ein Signal der Stabilität senden. Handlungsfähigkeit in einer historischen Ausnahmesituation und die Rückkehr zu soliden Staatsfinanzen – das sind die richtigen und wichtigen Ziele für die 20. Legislaturperiode.

    Über die Fortschritte und Neuerungen, die das neue Jahr und die neue Legislaturperiode mit sich bringen, werden wir regelmäßig im Monatsbericht informieren. In den Fachartikeln der Januar-Ausgabe berichten die Kolleginnen und Kollegen zunächst über die wichtigsten steuerlichen Änderungen, die im Jahr 2022 in Kraft treten. Zudem geht es um die Steuereinnahmen des Bundes und der Länder im Jahr 2021 sowie um den vorläufigen Abschluss des Bundeshaushalts des vergangenen Jahres.

    Ich wünsche Ihnen eine gute Lektüre!

    Steffen Saebisch
    Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen

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