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  • Aktuelle Wirtschafts- und Finanzlage

    Eu­ro­päi­sche Wirt­schafts- und Fi­nanz­po­li­tik

    Rückblick auf die Sitzungen der Eurogruppe und der ECOFIN-Ministerinnen und -Minister am 6. und 7. Dezember 2021 in Brüssel

    Eurogruppe

    Bei der Eurogruppe am 6. Dezember 2021 standen die Nachprogrammüberwachungen zu Griechenland, Zypern, Portugal, Irland und Spanien, das Eurogruppen-Arbeitsprogramm für das 1. Halbjahr 2022, die Artikel-IV-Konsultation des Internationalen Währungsfonds (IWF) zum Euroraum, die Eurozonenempfehlungen sowie die vorläufigen Haushaltsplanungen der Mitgliedstaaten auf der Agenda.

    Zunächst erörterte die Eurogruppe den zwölften Nachprogrammbericht über die verstärkte Überwachung Griechenlands. Die Europäische Kommission warb für die Freigabe konditionierter Schuldenerleichterungen, d. h. eine Zahlung von rund 644 Mio. Euro vom Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM)-Sonderkonto an Griechenland sowie den Verzicht auf Zinsaufschlag in Höhe von circa 123 Mio. Euro bei der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität. Die Europäische Kommission bewertete zusammenfassend, dass Griechenland weitere Fortschritte bei der Erfüllung seiner spezifischen Verpflichtungen gemacht habe, obschon es in einigen Bereichen zu Verzögerungen gekommen sei, die zum Teil auf die schwierigen Umstände infolge der COVID-19 Pandemie oder der Brände im August 2021 zurückzuführen seien. Die Präsidentin der Europäischen Zentralbank (EZB) Christine Lagarde unterstützte die Einschätzung der Europäischen Kommission und attestierte Griechenland ebenso deutliche Fortschritte, wenngleich bekannte strukturelle Probleme, etwa beim Insolvenzrahmen, fortbestünden. Der ESM mahnte zudem eine glaubwürdige Fiskalstrategie für nachhaltige Finanzen zur Rückführung der angestiegenen Staatsschuldenquote an. Griechenland verwies in diesem Zusammenhang auf die dynamische gesamtwirtschaftliche Wachstumsentwicklung: Eine Vielzahl an Wirtschaftsindikatoren befinde sich bereits wieder auf Vorkrisenniveau. Fortschritte seien zudem bei Privatisierungsprojekten, bei der Quote der notleidenden Kredite in den Banken sowie Strukturreformen erkennbar. Ferner kündigte Griechenland an, seine Restschulden beim IWF zeitnah vorzeitig tilgen und eine teilweise vorzeitige Rückzahlung der bilateralen europäischen Kredite des ersten Hilfsprogramms im 1. Quartal 2022 vornehmen zu wollen, um die Zinslast zu senken und den Tilgungsplan zu glätten. Der deutsche Sitzungsvertreter brachte den Parlamentsvorbehalt bei der Freigabe der Schuldenerleichterungen zum Ausdruck und erkundigte sich nach Zahlungsrückständen und dem Insolvenzrahmen für Haushalte. Die Finanzministerinnen und Finanzminister waren sich darin einig, dass die notwendigen Voraussetzungen für die Freigabe der sechsten Tranche konditionierter Schuldenerleichterungsmaßnahmen in Höhe von 767 Mio. Euro vorbehaltlich der nationalen Verfahren zur Parlamentsbeteiligung gegeben seien. Die Eurogruppe hat hierzu eine Erklärung abgegeben.

    Im Anschluss widmete sich die Eurogruppe den Nachprogrammberichten zu Zypern, Portugal, Irland und Spanien. Die Europäische Kommission und die EZB unterrichteten die Eurogruppe über die wichtigsten Ergebnisse der Berichte über die Überwachung nach Abschluss der Anpassungsprogramme für Zypern, Portugal, Irland und Spanien. Die Überwachung nach Abschluss eines Anpassungsprogramms beginnt automatisch nach dem Ende des Programms und wird fortgesetzt, bis mindestens 75 Prozent der erhaltenen Finanzhilfen zurückgezahlt worden sind. Die Berichterstattung erfolgt zweimal jährlich. Die Institutionen konstatierten, dass die Risiken bezüglich der Rückzahlung der Kredite bei allen vier Mitgliedstaaten gering seien.

    Zudem befasste sich die Eurogruppe mit dem Arbeitsprogramm der Eurogruppe für das 1. Halbjahr 2022. Der Vorsitzende der Eurogruppe Paschal Donohoe präsentierte die politischen Schwerpunkte, welche die zentrale Herausforderung für die wirtschaftliche Erholung nach der COVID-19-Pandemie widerspiegelten: eine Rückkehr auf einen nachhaltigen Wachstumspfad unter besonderer Berücksichtigung der Herausforderungen für die grüne und digitale Transformation. Politisch bedeutend seien ferner die Fortsetzung der Diskussionen zur Bankenunion sowie das Projekt des Euros als digitales Zahlungsmittel. Die Finanzministerinnen und Finanzminister nahmen das Arbeitsprogramm ohne Aussprache an.

    Die geschäftsführende Direktorin des IWF Kristalina Georgieva stellte der Eurogruppe die Ergebnisse der IWF-Mission für den Euroraum vor. Der IWF, die Europäische Kommission, die EZB sowie die Finanzministerinnen und Finanzminister waren sich einig, dass das Auftreten neuer COVID-Varianten ein Risiko für die wirtschaftliche Dynamik sei und daran erinnere, dass es angesichts der außergewöhnlichen Unsicherheit nach wie vor einer akkommodierenden Geld- und Fiskalpolitik im Euroraum bedürfe und die Entwicklungen weiterhin aufmerksam verfolgt werden müssten. Dennoch sei die wirtschaftliche Erholung jetzt stark genug, um einen Wechsel von breit angelegten zu gezielteren Unterstützungsmaßnahmen zu rechtfertigen. Eine Reihe von Mitgliedstaaten betonte hierbei die Bedeutung der Aufbau- und Resilienzfazilität (Recovery and Resilience Facility, RRF) für die wirtschaftliche Erholungsphase. Auch der deutsche Sitzungsvertreter verwies auf die hohe Unsicherheit sowohl hinsichtlich der weiteren pandemischen Entwicklung als auch hinsichtlich des Inflationsausblickes im Euroraum angesichts pandemiebedingter Ungleichgewichte bei Angebot und Nachfrage sowie möglicher Zweitrundeneffekte, ausgelöst durch steigende Energiepreise. Die Politikkoordinierung habe aber in der Pandemie funktioniert und der Stabilitäts- und Wachstumspakt seine Flexibilität unter Beweis gestellt.

    Die Europäische Kommission präsentierte daraufhin ihren Vorschlag für Empfehlungen an den Euroraum im Rahmen des Europäischen Semesters für das kommende Jahr, welche sie am 24. November 2021 veröffentlicht hatte. Demnach sollen die Mitgliedstaaten im Jahr 2022 für den Euroraum insgesamt einen moderat unterstützenden finanzpolitischen Kurs beibehalten, um eine nachhaltige Erholung zu fördern. Die Mitgliedstaaten sollen flexibel reagieren können, wenn erneut Pandemierisiken auftreten, und, sobald es die wirtschaftlichen Bedingungen zulassen, sich stärker auf die Nachhaltigkeit der öffentlichen Finanzen fokussieren. Die Europäische Kommission forderte ferner weitere Maßnahmen zur Bekämpfung aggressiver Steuerplanung, Steuerhinterziehung und Steuervermeidung sowie die Umsetzung der globalen Übereinkunft zur Begrenzung des schädlichen Steuerwettbewerbs. Unterstützungsleistungen für Unternehmen sollen laufend evaluiert und auf eine gezieltere Unterstützung der Solvenz rentabler Unternehmen ausgerichtet werden. Arbeiten zur Vollendung der Bankenunion, zur Kapitalmarktunion sowie zur Stärkung der internationalen Rolle des Euros und der Schaffung eines digitalen Euros sollen fortgeführt werden. Die Finanzministerinnen und Finanzminister werden im Januar 2022 auf das Thema zurückkommen.

    Die Eurogruppe verständigte sich im Anschluss auf eine gemeinsame Stellungnahme zu den vorläufigen Haushaltsplänen der Mitgliedstaaten. In der Stellungnahme erklären die Finanzministerinnen und Finanzminister, dass im Jahr 2022 eine moderate fiskalpolitische Unterstützung angemessen sei. Gleichzeitig sollten die Mitgliedstaaten agil bleiben und Maßnahmen beim Übergang von einer generellen zu einer zielgerichteten Unterstützung regelmäßig überprüfen. Die Stellungnahme zeigt, dass die Haushaltspläne weitgehend konsistent mit der Ratsempfehlung aus dem Sommer ausfallen. Die Stellungnahme macht auch deutlich, dass Mitgliedstaaten mit hohen Schuldenständen, bei denen das geplante Wachstum der national finanzierten laufenden Ausgaben nicht hinreichend begrenzt ist, die notwendigen Maßnahmen ergreifen sollten.

    ECOFIN-Rat

    Bei dem Treffen der ECOFIN-Ministerinnen und -Minister am 7. Dezember 2021 standen der Entwurf einer Richtlinie des Rates zur Überarbeitung des Anwendungsbereichs der ermäßigten Mehrwertsteuersätze, die Stärkung der Bankenunion, das Gesetzespaket zur Kapitalmarktunion und das Gesetzespaket zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung auf der Tagesordnung. Ferner wurden die Themen Implementierung der RRF, das Europäische Semester 2022 mit den Themenschwerpunkten Jährliche Strategie für nachhaltiges Wachstum 2022, Frühwarnbericht 2022 und die Empfehlungen zur Wirtschaftspolitik des Euroraums, der Jährliche Bericht des Europäischen Fiskalausschusses 2021, die Überarbeitung des Mandats der Gruppe Verhaltenskodex (Unternehmensbesteuerung) und die Billigung des Fortschrittsberichts über die Arbeiten der Gruppe im 2. Halbjahr 2021 sowie der ECOFIN-Bericht für den Europäischen Rat zu Steuerfragen behandelt.

    Die ECOFIN-Ministerinnen und -Minister berieten zunächst über den Entwurf einer Richtlinie des Rats zur Überarbeitung des Anwendungsbereichs der ermäßigten Mehrwertsteuersätze. Die slowenische Ratspräsidentschaft betonte, dass es sich bei diesem Dossier um ein wichtiges und politisch sensibles Thema handele. Einerseits bestehe durch den Kompromisstext größere Flexibilität für die Anwendung ermäßigter Sätze, wobei andererseits die weitere Verbreitung ermäßigter Sätze beschränkt werde. Die bestehenden Sonderregeln für einzelne Mitgliedstaaten würden nun für alle Mitgliedstaaten geöffnet, wodurch die Gleichbehandlung sichergestellt werde. Die Liste der Waren und Dienstleistungen, für die ermäßigte Sätze Anwendung finden können, sei im Lichte der Digitalisierung überarbeitet worden. Der Kompromisstext ermögliche es auch, Sondermaßnahmen in Krisensituationen vorzusehen. Weiterhin laufe die Möglichkeit, begünstigende Behandlungen für bestimmte umweltschädliche Produkte zu gewähren, im Sinne des Green Deals aus. Man hoffe, dass die ausstehenden Vorbehalte mit dem vorliegenden Kompromisstext aufgehoben werden könnten. Die Europäische Kommission bezeichnete den vorliegenden Text als zufriedenstellenden Kompromiss, der die Interessen aller Mitgliedstaaten ausreichend berücksichtige. Auch die wortnehmenden Finanzministerinnen und Finanzminister sprachen ihre Unterstützung für den Kompromisstext aus. Der deutsche Sitzungsvertreter unterstrich, dass der Text die Erörterung beim Juni-ECOFIN 2021 berücksichtige, insbesondere im Hinblick auf die Sonderregelungen für einzelne Mitgliedstaaten sowie die Behandlung umweltschädlicher Güter. Einige Mitgliedstaaten betonten, dass Wettbewerbsgleichheit geschaffen sowie dem Gleichbehandlungsgrundsatz durch den Kompromisstext Rechnung getragen werde. Die slowenische Ratspräsidentschaft wies abschließend auf die noch ausstehende Stellungnahme des Europäischen Parlaments hin. Der Text könne nach Überprüfung durch die Sprachjuristinnen und -juristen im Anschluss abschließend im Rat beschlossen werden.

    Die ECOFIN-Ministerinnen und -Minister tauschten sich zum Fortschrittsbericht der Ratspräsidentschaft über die Arbeiten zur Stärkung der Bankenunion aus. Die Europäische Kommission wies auf die Bedeutung der Vollendung der Bankenunion hin, insbesondere auf den Vertrauensgewinn der EU-Bürger in das EU-Bankensystem, den Schutz der Einleger vor potenziellen Bankenkrisen sowie der Vertiefung des Bankenbinnenmarkts und der damit einhergehenden Förderung der Realwirtschaft. Mit Blick auf die bevorstehende französische Ratspräsidentschaft wünsche man sich die Fortsetzung der Diskussionen zur Europäischen Einlagensicherung (European Deposit Insurance Scheme, EDIS) und insbesondere zum EDIS-Hybridmodell. Zudem unterstütze die Europäische Kommission das Ziel der Eurogruppe, im kommenden Jahr einen Arbeitsplan zu etablieren, und werde mit der Überarbeitung des Abwicklungsrahmenwerks für Banken und der Einlagensicherung seinen legislativen Beitrag leisten. Die EZB begrüßte den Fortschrittsbericht. Zudem artikulierte der Vorsitz der Eurogruppe sein Verständnis, die politischen Diskussionen im kommenden Jahr fortzusetzen. Der ECOFIN-Rat nahm daraufhin den Fortschrittsbericht des Vorsitzes ohne weitere Aussprache zur Kenntnis.

    Des Weiteren befasste sich der ECOFIN-Rat im Rahmen eines ersten Meinungsaustauschs mit dem am 23. November 2021 vorgelegten Gesetzespaket zur Vertiefung der Kapitalmarktunion. Die Europäische Kommission stellte zunächst die veröffentlichten Legislativvorschläge (Paket zur Stärkung der Kapitalmarktunion (Capital Markets Union, CMU)) vor, zu welchem der Vorschlag zum sogenannten European Single Access Point (ESAP) sowie die Überarbeitungen der Alternative Investment Fund Managers Directive, der European Long-Term Investment Funds Regulation und der Markets in Financial Instruments Regulation gehören. Die EZB sowie die wortnehmenden Mitgliedstaaten würdigten in ihren Stellungnahmen das CMU-Paket als einen wichtigen Teil der weiteren Integration der EU-Kapitalmärkte in der Europäischen Union (EU) und der Erleichterung grenzüberschreitender Investitionen. Dies gelte insbesondere für den Vorschlag zu ESAP. Die vorgeschlagenen Maßnahmen wurden weitestgehend begrüßt. Einige Mitgliedstaaten merkten an, dass Kosten und Nutzen der Datenerhebung für die Marktteilnehmer und Behörden im Einklang stehen würden und der Umsetzungszeitplan des Legislativvorschlags angemessen ausgestaltet sein müsse. Eine Reihe von Mitgliedstaaten nutzten die Gelegenheit und forderten die Europäische Kommission auf, schnellstmöglich den komplementären Delegierten Rechtsakt zur Taxonomie vorzulegen, wobei die Meinungen über dessen Inhalt variierten. Kritisch zeigten sich manche Mitgliedstaaten zum vorgeschlagenen Verbot der Rückvergütung von Handelsplätzen an Finanzintermediäre für die Zuleitung von Kauforders. Dies sei zu weitreichend und könne Innovationen behindern. Der deutsche Sitzungsvertreter sprach sich zudem dafür aus, für ESAP eine privatwirtschaftliche Lösung anzustreben.

    Anschließend stellte die slowenische Ratspräsidentschaft den Fortschrittsbericht zu den Verhandlungen zum Paket der vier Legislativvorschläge zur Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (Anti-Money Laundering(AML)-Paket) vor. Den Vorschlag zur Neufassung der Geldtransferverordnung (Regulation on Transfers of Funds, TFR), wonach künftig auch bei der Übertragung von Kryptowerten Angaben zu Auftraggeber und Begünstigtem zu erheben und zu übermitteln sein werden, habe man aus dem Paket gelöst und vorzeitig zum Abschluss gebracht, um im nächsten Schritt in die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament treten zu können. Der ECOFIN-Rat nahm den Fortschrittsbericht des Vorsitzes zur Kenntnis. In der Aussprache begrüßten die Europäische Kommission und die EZB die Verhandlungsfortschritte, genauso wie die wortnehmenden Mitgliedstaaten. Einige Mitgliedstaaten hießen insbesondere den Wegfall jeglicher Schwellenwerte in der TFR gut, sodass Transfers von Kryptowerten wertunabhängig von den Regelungen erfasst seien.

    Unter dem Tagesordnungspunkt „wirtschaftliche Erholung in Europa“ tauschten sich die ECOFIN-Ministerinnen und -Minister zum Umsetzungsstand der RRF aus. Die Europäische Kommission berichtete, dass von den noch ausstehenden Plänen vier Pläne (Schweden, Bulgarien, Ungarn, Polen) weiterhin durch die Europäische Kommission geprüft würden. Die Planeinreichung durch die Niederlande stehe noch aus. Bisher seien über 50 Mrd. Euro an Vorfinanzierung ausgezahlt worden. Operative Vereinbarungen mit Spanien und Frankreich seien im November finalisiert worden, beide Mitgliedstaaten hätten Auszahlungsanträge eingereicht. Hinsichtlich des Antrags von Spanien habe die Europäische Kommission bereits eine positive vorläufige Bewertung vorgelegt; die verdichtete Prüfung sei jedoch kein Präzedenzfall für zukünftige Anträge. Als Nächstes sei der Wirtschafts- und Finanzausschuss aufgerufen, innerhalb von vier Wochen eine Stellungnahme auf Basis der vorläufigen Bewertung der Europäischen Kommission zu erarbeiten, danach folge die finale Genehmigung als Durchführungsbeschluss im Komitologieverfahren. Einige Mitgliedstaaten hoben die Bedeutung der Rechtsstaatlichkeit für einen effektiven Einsatz europäischer Mittel hervor und forderten die Europäische Kommission auf, weitere Pläne erst anzunehmen, wenn noch offene Fragen geklärt seien.

    Die slowenische Ratspräsidentschaft eröffnete im Anschluss die Diskussion zum Europäischen Semester 2022 und verwies auf die Jährliche Strategie für nachhaltiges Wachstum 2022 (Annual Sustainable Growth Survey, ASGS), den Frühwarnbericht 2022 und den Vorschlag für die Eurozonenempfehlungen. Die Europäische Kommission erklärte, dass das Europäische Semester das vorrangige Instrument zur wirtschaftspolitischen Koordinierung in der EU bleibe. Ein wesentliches Ziel sei die Integration der RRF in den Semesterprozess, um Überlappungen zwischen beiden Prozessen zu vermeiden und Synergien zu schaffen. Weiterhin wird die Europäische Kommission im Frühling 2022 wieder Vorschläge für länderspezifische Empfehlungen vorlegen. Mit Blick auf die Entwicklungen am Arbeitsmarkt führte die Europäische Kommission aus, dass hier eine Erholung zu verzeichnen sei; allerdings liege das Beschäftigungsniveau noch nicht wieder auf dem Niveau vor Ausbruch der COVID-19-Pandemie. In Bezug auf die Fiskalpolitik wurde die RRF als Instrument zur Finanzierung zusätzlicher Investitionen hervorgehoben. Weiterhin wies die Europäische Kommission darauf hin, dass die allgemeine Ausweichklausel bis voraussichtlich zum Jahr 2023 aktiviert bliebe. Für die zwölf im Frühwarnbericht identifizierten Mitgliedstaaten solle eine vertiefte Überprüfung erfolgen. Die Eurozonenempfehlungen adressieren eine Vielzahl von Prioritäten für die Mitgliedstaaten, u. a. den moderat unterstützenden finanzpolitischen Kurs beizubehalten, die Unterstützung von Unternehmen mit Fokus auf wirtschaftlich gesunde beziehungsweise überlebensfähige Firmen sowie die Förderung von Stellenwechseln. Insgesamt würden derzeit erhöhte Unsicherheiten bestehen. Wesentliche Risiken umfassten u. a. die steigende private und öffentliche Verschuldung, die Erhöhung der Immobilienpreise, den Anstieg der Lohnstückkosten bei gleichzeitigem Arbeitskräftemangel und Kostendruck. Der Bankensektor zeige sich zwar widerstandsfähig, dennoch blieben Herausforderungen bestehen, die sich zeitverzögert niederschlagen könnten. Die EZB teilte die in der ASGS 2022 dargestellten Kernbotschaften der Europäischen Kommission, um die Krise zu überwinden. Auch sei mit Blick auf das Europäische Semester die Rückkehr zu den Kernelementen – Länderberichte und länderspezifische Empfehlungen – zu begrüßen. In Bezug auf die Inflationsentwicklungen führte die EZB aus, dass derzeit noch keine Zweitrundeneffekte zu beobachten seien. Der Vorsitzende des Wirtschafts- und Finanzausschusses Tuomas Saarenheimo berichtete von der Diskussion im vorbereitenden Gremium. Die fiskalpolitischen Schwerpunkte hätten eine breite Zustimmung gefunden. Ferner unterstütze man die Europäische Kommission dahingehend, dass ein enger Austausch und eine gute Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten im Semesterprozess wichtig seien. Seitens der Mitgliedstaaten gab es keine weiteren Wortmeldungen, sodass die slowenische Ratspräsidentschaft die Debatte mit dem Hinweis schloss, dass zum ASGS 2022 und dem Frühwarnbericht 2022 Ratsschlussfolgerungen erarbeitet würden, die voraussichtlich auf dem ECOFIN im Januar 2022 zur Annahme stehen würden.

    Des Weiteren stellte der Vorsitzende des Europäischen Fiskalausschusses (European Fiscal Board, EFB) Prof. Niels Thygesen die Kernergebnisse des Jährlichen Berichtes des EFB 2021 vor. Der EFB würdigte, dass die Flexibilität der Fiskalregeln in der Krise genutzt worden sei, kritisierte jedoch die intransparente Entscheidung zur Aktivierung der allgemeinen Ausweichklausel. Hinsichtlich des laufenden Economic Governance Review warb der EFB für eine Reform der Fiskalregeln (u. a. länderspezifischer Schuldenabbau, Operationalisierung durch Ausgabenregel) und bemängelte angesichts stetig steigender Schuldenstände einen unzureichenden Aufbau fiskalischer Puffer in guten Zeiten in hochverschuldeten Mitgliedstaaten. Die Europäische Kommission begrüßte den Bericht als wichtigen Beitrag im Rahmen des Economic Governance Review, die EZB insbesondere die Aussagen des EFB zum Aufbau fiskalischer Puffer in guten Zeiten. Sie sprach sich zudem für eine EU-weite Stabilisierungsfunktion aus. Der Vorsitzende des Wirtschafts- und Finanzausschusses Tuomas Saarenheimo berichtete auch hier von der Diskussion im vorbereitenden Gremium und warnte vor einer Verknüpfung der Debatte über eine Reform der Fiskalregeln mit Fragen zur Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion, da dies eine Reform verzögern würde.

    Ferner befassten sich die ECOFIN-Ministerinnen und -Minister mit der bereits unter deutscher EU-Ratspräsidentschaft begonnenen Überarbeitung des Mandats der Gruppe Verhaltenskodex (Unternehmensbesteuerung). Es konnte aufgrund der Vorbehalte zweier Mitgliedstaaten keine Einigung zum aktualisierten Mandat der Gruppe erzielt werden. Die slowenische Ratspräsidentschaft schloss mit dem Hinweis, dass die Arbeiten in der Gruppe weitergehen würden.

    Im Nachgang zur formalen Annahme des EU-Haushalts 2022 Ende November stellte die slowenische Ratspräsidentschaft zudem eine unilaterale Erklärung des Rats zum Stellenaufwuchs des Europäischen Parlaments im kommenden Jahr vor. Seitens der Mitgliedstaaten gab es keine Wortmeldungen. Die Erklärung wird nunmehr dem Protokoll der Tagung beigefügt.

    Unter „Sonstiges“ wurde zum Abschluss der Sitzung des ECOFIN-Rats mitgeteilt, dass die spanische Wirtschafts- und Finanzministerin Nadia Calviño als europäische Kandidatin für das Amt der Präsidentin des International Monetary Financial Committee nominiert worden sei.

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