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    Porträtfoto von Staatssekretär Steffen Saebisch

    Liebe Leserinnen, liebe Leser,

    dieser Monatsbericht ist der erste nach dem Regierungswechsel vom 8. Dezember. Als neuer Staatssekretär im BMF freue ich mich, an dieser Stelle regelmäßig einige Gedanken zu aktuellen finanz- und steuerpolitischen Fragen mit Ihnen zu teilen. Dieses Editorial nutze ich gern für einen Ausblick auf das kommende Jahr.

    Wie aus dem Koalitionsvertrag hervorgeht, wird diese Regierung eine Regierung des Aufbruchs und der Modernisierung sein. Die 2020er-Jahre sollen zu einem Jahrzehnt des Fortschritts werden, in dem die klimafreundliche und digitale Transformation der Wirtschaft gelingt. Dazu werden erhebliche private und öffentliche Investitionen in Klimaschutz, Digitalisierung, Bildung und Forschung sowie in die Infrastruktur notwendig sein. Gleichzeitig ist die haushaltspolitische Ausgangslage sehr herausfordernd. Deshalb ist klar: Die Bewältigung der vor uns stehenden Aufgaben kann nur gelingen, wenn der Bund seine Ressourcen bündelt und zielgerichtet einsetzt. Diesen Gedanken setzt der gerade von der Bundesregierung beschlossene Entwurf des Zweiten Nachtragshaushalts 2021 um. Er führt im Haushalt 2021 veranschlagte, aber nicht genutzte Mittel im Umfang von 60 Mrd. Euro dem Energie- und Klimafonds zu, die dort für zusätzliche Klimaschutzmaßnahmen und Maßnahmen zur Transformation der deutschen Wirtschaft zur Verfügung stehen. Damit leisten wir einen weiteren Beitrag zur Bewältigung der Pandemiefolgen, schaffen Planungssicherheit und regen damit private Investitionen an.

    Ziel der alten wie auch der neuen Regierung ist es, dass alle von den Einschränkungen zur Abschwächung des Infektionsgeschehens betroffenen Unternehmen gut durch die Krise kommen. Anfang Dezember wurden die Überbrückungshilfen für Unternehmen abermals weiterentwickelt und stehen nun bis März 2022 bereit. Darüber hinaus gibt es zahlreiche weitere Hilfen, Sonderprogramme und steuerliche Erleichterungen, um die Existenz der betroffenen Unternehmen und Freiberufler zu sichern.

    Finanzielle Solidität und der kluge Umgang mit Steuergeld sind Grundsätze der Haushalts- und Finanzpolitik des BMF. Und Deutschland wird beim Kampf gegen Steuerhinterziehung eine Vorreiterrolle einnehmen. So wird das BMF für mehr Steuerfairness weltweit an der globalen Mindestbesteuerung weiterarbeiten und auch im Inland verstärkt gegen Steuerhinterziehung, Finanzmarktkriminalität und Geldwäsche vorgehen.

    Es gibt sehr viel zu tun in der 20. Legislaturperiode. Über Fortschritte bei den vielfältigen Aufgaben dieses Ministeriums informieren wir Sie an dieser Stelle monatlich in fachlichen Schwerpunktartikeln. In dieser Ausgabe berichten die Kolleginnen und Kollegen über die laufende Überprüfung der europäischen Versicherungsregulierung Solvency II, die Ergebnisse der Steuerschätzung im November 2021 sowie über die Änderungen durch das Gesetz zur Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge.

    Ich wünsche Ihnen und Ihren Angehörigen besinnliche Festtage und alles Gute für den Jahreswechsel – und bleiben Sie gesund.

    Steffen Saebisch
    Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen

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