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  • Edi­to­ri­al

    Porträtfoto von Staatssekretär Wolfgang Schmidt

    Liebe Leserinnen, liebe Leser,

    dies ist vermutlich die letzte Ausgabe des Monatsberichts des BMF unter der aktuellen Leitung. Nach den Plänen der Parteien, die derzeit über die Bildung einer Bundesregierung verhandeln, soll die Wahl des neuen Bundeskanzlers im Dezember erfolgen. Grund genug, einen Blick auf einige der Vorhaben zu werfen, die das BMF unter der Leitung von Olaf Scholz in der abgelaufenen Legislaturperiode befördert hat.

    Der Schlaglichtartikel stellt die wichtigsten Maßnahmen der Bundesregierung im Kampf gegen Steuerhinterziehung, Steuerbetrug und illegale Steuergestaltungen dar. Diese Taten sind keine Kavaliersdelikte. Sie entziehen der Gemeinschaft die finanziellen Grundlagen, die nötig sind, damit ein Staat seinen Aufgaben gerecht werden und funktionieren kann. Deshalb ist wichtig, dass jeder und jede einen angemessenen und fairen Beitrag zur Finanzierung unseres Gemeinwesens leistet. Für die innere Sicherheit ist der Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung von entscheidender Bedeutung. Kriminelle trifft es hart, wenn es ihnen nicht gelingt, ihre illegal erworbenen Gelder zu waschen und unentdeckt in den Geldkreislauf zu bringen. Das gilt für die organisierte Kriminalität ebenso wie für internationale Netzwerke zur Terrorismusfinanzierung. Für die Bundesregierung war der Einsatz gegen Steuerbetrug, Steuerumgehung und Geldwäsche daher ein zentrales Vorhaben.

    In einem weiteren Schwerpunktartikel werden die verschiedenen Corona-Hilfen in Deutschland übersichtlich zusammengefasst. Mit den umfassenden wirtschaftlichen Unterstützungsmaßnahmen hat die Bundesregierung versucht, ihren Beitrag dazu zu leisten, dass Unternehmen, Selbstständige und Beschäftigte gut durch die Krise kommen. Die Hilfen haben dazu beigetragen, dass unser Land bisher wirtschaftlich gut durch die Krise gekommen ist, auch im internationalen Vergleich.

    Beim G20-Gipfel der Staats- und Regierungschefinnen und -chefs vor wenigen Wochen in Rom konnte ein weiterer wichtiger Schritt für mehr internationale Steuergerechtigkeit gegangen werden. Ende Oktober haben die 20 wichtigsten Industrie- und Schwellenländer die Beschlüsse zur Reform der internationalen Besteuerung von Unternehmen (sogenanntes Zwei-Säulen-Projekt) bestätigt. Wie die Leserinnen und Leser dieser Monatsberichte wissen, sieht die Reform u. a. die Einführung einer globalen effektiven Mindestbesteuerung für international tätige Unternehmensgruppen vor, für die sich Olaf Scholz gemeinsam mit seinem französischen Amtskollegen Bruno Le Maire eingesetzt hat. Nun soll eine rasche Umsetzung der Beschlüsse erfolgen. Die neuen Regelungen sollen – wie es der in Rom ebenfalls gebilligte Implementierungsfahrplan vorsieht – bereits 2023 in Kraft treten können.

    Der Wechsel in der Leitung des BMF bringt für mich als einen der Staatssekretäre des Hauses einen Abschied von Ihnen als Leserinnen und Lesern des Monatsberichts mit sich. Ich möchte dieses kleine Editorial nutzen, um den Kolleginnen und Kollegen des Ministeriums sehr herzlich für die gute Zusammenarbeit und die hervorragende Unterstützung in den vergangenen dreieinhalb Jahren zu danken. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BMF genießen zu Recht einen exzellenten Ruf in der Bundesregierung. Sie als Leserinnen und Leser können sich davon jeden Monat ein kleines Bild machen. Mein besonderer Dank geht deshalb an die Mitglieder des Redaktionsteams des Monatsberichts, das diese Publikation jeden Monat aufs Neue möglich macht. Bleiben Sie dem BMF und den hier Tätigen auch weiterhin gewogen.

    Ich wünsche Ihnen eine interessante Lektüre.
    Wolfgang Schmidt
    Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen

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