Navigation und Service

Inhalt

  • Analysen und Berichte

    34. Tref­fen der Be­tei­li­gungs­füh­run­gen des Bun­des und der Län­der

    • Das Treffen der Beteiligungsführungen des Bundes und der Länder fand, wie im vergangenen Jahr, bedingt durch die notwendigen Beschränkungen der Corona-Pandemie, in Form einer eintägigen Videokonferenz statt. 120 Teilnehmende aus den Ländern, Bundesressorts sowie Bundeskanzleramt und Bundesrechnungshof waren per Video oder Telefon zugeschaltet.
    • Schwerpunkte der Konferenz waren insbesondere die Erörterung und Diskussion der erreichten Meilensteine in der 19. Legislaturperiode, die Herausforderungen in der Corona-Pandemie sowie aktuelle Rechtsentwicklungen für öffentliche Unternehmen.
    • Im Fokus der Konferenz stand somit u. a. die Neuausrichtung des Beteiligungsmanagements hin zu einer aktiven Beteiligungsführung sowie der Stärkung der Corporate Governance bei Bundesunternehmen. Es wurde über erste Erfahrungen mit den neuen durch das BMF überarbeiteten und inhaltlich nachgeschärften Grundsätzen guter Unternehmens- und aktiver Beteiligungsführung im Bereich des Bundes sowie über die Neufassung der Vorlagen und Muster für die Unternehmensstatuten berichtet.

    Treffen der Beteiligungsführungen des Bundes und der Länder

    Der auch für Beteiligungen zuständige Abteilungsleiter des BMF Stefan Ramge begrüßte die 120 Teilnehmenden, die sich per Viodeokonferenz zugeschaltet hatten. Er dankte für die konstruktive Zusammenarbeit bei der Neuausrichtung der Corporate Governance der Bundesunternehmen sowie der Beteiligungsführung hin zu einem aktiven Beteiligungsmanagement. Mit der Neufassung der Grundsätze guter Unternehmens- und Beteiligungsführung im Bereich des Bundes und der Neufassung der Vorlagen und Muster für die Unternehmensstatuten wurde ein wichtiges Instrument geschaffen, mit dem die Bundesunternehmen, ihrem fachpolitischen Bundesinteresse entsprechend, aktiv geführt werden können.

    Corporate Governance bei Bundesunternehmen

    Die Neufassung der Grundsätze guter Unternehmens- und aktiver Beteiligungsführung im Bereich des Bundes (Grundsätze) wurden am 16. September 2020 im Bundeskabinett beschlossen (s. a. Artikel „Neuausrichtung der Beteiligungsführung des Bundes abgeschlossen“ im Monatsbericht Oktober 2021).

    Die ersten Erfahrungen der neugefassten und inhaltlich nachgeschärften Grundsätze guter Unternehmens- und aktiver Beteiligungsführung im Bereich des Bundes standen im Mittelpunkt der Konferenz. Es wurden die Neuerungen der „neuen Grundsätze“ vorgestellt, wie die zweigliedrige Struktur, der erweiterte Anwendungsbereich und grundlegende inhaltliche Änderungen. Neu sind die detaillierteren Regelungen für die Anwendung des Public Corporate Governance Kodex (PCGK) auf die Unternehmen mit Bundesbeteiligung in Konzernstrukturen. Einige wesentliche Änderungen der Grundsätze, u. a. die Orientierung an der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH; ohne Beschränkung auf diese Rechtsform), der Fokus auf der aktiven Beteiligungsführung sowie die Schärfung der Rollen der Gesellschaftsorgane wurden erläutert. Die allgemeine Ausrichtung der Grundsätze liegt vor allem auf der Betonung der Vorbildfunktion der Unternehmen mit Bundesbeteiligung (guter Arbeitgeber), der Stärkung des Aufsichtsrats, der Gleichstellung der Geschlechter oder der Nachhaltigkeitsaspekte einschließlich der Berichterstattung.

    Als stetige Grundvoraussetzung für das Eingehen einer Unternehmensbeteiligung des Bundes steht das wichtige fachpolitische Bundesinteresse. Damit verbunden ist die regelmäßige Überprüfung, ob das fachpolitische Bundesinteresse noch erreicht wird. Die Kennzeichen der aktiven Beteiligungsführung wurden erläutert.

    Die Anlagen (insbesondere Musterstatute) zu den neuen Grundsätzen wurden in der Staatssekretärsrunde am 16. August 2021, nach enger Einbindung der Ressorts und des Bundesrechnungshofs (BRH), verabschiedet. Die Muster der Unternehmensstatuten basieren auf den Inhalten der neuen Grundsätze. Es wurde ein Überblick über die wesentlichen Änderungen der Mustertexte gegeben. Die Anlagen 1 bis 7 sind Musterstatuten beziehungsweise -verträge (u. a. Muster-Gesellschaftsvertrag und Muster-Geschäftsordnungen). Die Musterstatuten beziehungsweise -verträge sind Teil der Richtlinien und in der Praxis zu nutzen. Die Anlagen 5 bis 7 beinhalten Mandatsvereinbarungen mit den Bundesvertretern. Von den insgesamt elf Anlagen sollen die Anlagen 8 bis 10 jährlich fortgeschrieben werden. Die Anlage 11 beinhaltet Hinweise zum Datenschutz nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung und soll zusammen mit dem Anstellungsvertrag der Geschäftsführung und den Mandatsunterlagen beziehungsweise der Mandatsvereinbarung für Aufsichtsratsmitglieder überreicht werden.

    In Zusammenhang mit der Neufassung der Musterstatuten wurde auch auf die Module der Schulungsprogramme des BMF verwiesen, wo sie Gegenstand der ausführlichen Erörterungen sein werden.

    Beteiligungsmanagement und Umsetzung des PCGK des Bundes

    Für einen Praxisbericht war die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Tagungsgast. Zwei Vertretende des Vorstandstabs der KfW gaben zunächst einen geschichtlichen Abriss über die KfW seit dem Jahr 1948 und präsentierten anschaulich ihre historisch bedingten Förderschwerpunkte und die Aufgaben der KfW. Sie gaben einen Überblick über Inhalte der Geschäftsfelder im In- und Ausland und berichteten von den Anfängen strategischer Beteiligungen bis heute. Dabei stellten sie den Wandel der KfW vom Dienstleister und Verwalter zum Begleiter und Berater heraus. Abschließend gaben sie einen Überblick über die strategischen Beteiligungen im Auftrag des Bundes. Es wurde bekräftigt, dass der Geschäftszweck und die Aufgaben der KfW im KfW-Gesetz geregelt sind und per Gesetz grundsätzlich die Förderung im staatlichen Auftrag beinhalten. Über das KfW-Gesetz hinaus wird die KfW nur tätig, wenn vom Bund eine Zuweisung erfolgt.

    Ferner wurde der rechtliche Rahmen der KfW-Bankengruppe erläutert und das Zusammenspiel externer und interner Regelungen, die in ihrer Vielzahl in die Corporate Governance in der KfW einfließen. Insbesondere wurde die Umsetzung des PCGK Bund im Konzern KfW aufgezeigt. Der PCGK-Bericht der KfW wird mit dem BMF und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie abgestimmt und vom Vorstand und Verwaltungsrat der KfW beschlossen.

    Compliance-Management bei öffentlichen Unternehmen

    Ein Vertreter der Flughafen Köln/Bonn GmbH stellte kurz das Unternehmen vor, an dem der Bund mit knapp 31 Prozent beteiligt ist. Er beschrieb den Weg, auf dem das Unternehmen sein Compliance-Management aufgesetzt hat. Steigende rechtliche und faktische Anforderungen haben aufgezeigt, warum Compliance-Management notwendig ist. Die Regelungen zu einer ordnungsgemäßen Unternehmensführung, zur Haftungs- und Schadensprävention, zu umfeldbedingten Anforderungen sowie zur Reputations- und Geschäftssicherung sind für öffentliche Unternehmen unabdingbar. Der Vertreter stellte die Compliance-Regeln des Unternehmens bis Ende 2016 denen nach 2017 gegenüber und erläuterte das heutige Compliance-Management ausführlich. Das Unternehmen arbeitet mit einer sogenannten Risikokarte und leitet daraus Maßnahmen zur Vermeidung von Regelverstößen ab. Neu installiert im Unternehmen ist ein Compliance-Referent, dem ein Compliance-Ausschuss zur Seite steht. Es wurde betont, dass die Kommunikation bedeutsamer Compliance-Themen innerhalb des Unternehmens besonders wichtig ist. Nicht nur die Geschäftsführung, sondern auch der Betriebsrat sowie der Aufsichtsrat werden in direkter Berichtslinie regelmäßig über Compliance-Themen informiert. Der Vertreter berichtete abschließend über gute Praxiserfahrungen mit einem installierten „Hinweisgebersystem“.

    Erfolgskontrolle bei Bundesunternehmen

    Ein Vertreter des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur stellte die Fluko Flughafenkoordination Deutschland GmbH (Fluko GmbH) vor, an der der Bund zu 100 Prozent beteiligt ist. Dabei wurde das wichtige Bundesinteresse herausgestellt, das sich insbesondere in der Wahrnehmung der hoheitlichen Aufgaben der Fluko GmbH begründet. Die wesentlichen Eckpunkte der künftigen Erfolgskontrolle der Fluko GmbH wurden vorgestellt. Hierbei wurden die (möglichen) Wirkungsziele benannt, die sich aus dem fachpolitisch wichtigen Bundesinteresse ableiten. Die notwendigen Untersuchungen wie Zielerreichungskontrolle, Wirkungskontrolle und Wirtschaftlichkeitskontrolle, die im Rahmen der Erfolgskontrolle notwendig sind, wurden kurz umrissen.

    Im Anschluss an das Praxisbeispiel gab das Grundsatzreferat für Beteiligungen des BMF einen Ausblick auf die „Handreichung Erfolgskontrolle bei Bundesunternehmen“, die auf den Grundsätzen guter Unternehmens- und aktiver Beteiligungsführung im Bereich des Bundes basieren, und informierte über den Sachstand. Der nächste Schritt zur Finalisierung der Handreichung ist die Abstimmung mit dem BRH. Darüber hinaus werden ab dem 4. Quartal 2021 Workshops mit den Ressorts und Schulungen zur Erfolgskontrolle angeboten.

    Weitere Themen der Konferenz

    Neben den Schwerpunktthemen erläuterte eine Vertreterin des Rats für Nachhaltige Entwicklung den Deutschen Nachhaltigkeitskodex und dessen mögliche Nutzung für die Nachhaltigkeitsberichterstattung durch öffentliche Unternehmen.

    Das Grundsatzreferat für Beteiligungen des BMF gab eine kurze Einführung über die wesentlichen Änderungen des am 12. August 2021 in Kraft getretenen Gesetzes zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (FüPoG II). In starker Orientierung an den neuen PCGK Bund hat der Begriff Mehrheitsbeteiligung im Gesetz eine Legaldefinition erhalten. Es wurde darauf hingewiesen, dass in den nächsten Wochen eine Handreichung in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Justiz und für Verbraucherschutz und dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend erarbeitet wird.

    Außerdem wurde sich zu Themen wie zu den aktuellen Herausforderungen für den Wirtschaftsstabilisierungsfonds in der Corona-Pandemie und mit Unterstützung eines Vertreters der Abteilung Finanzmarktpolitik des BMF zur Geldwäscheprävention ausgetauscht. Eine Vertreterin und ein Vertreter des Institutes der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. informierten über Neuerungen im Abschlussprüferrecht.

    Fazit

    Das wiederholt gestiegene Interesse und die ersten positiven Reaktionen der Teilnehmenden auf die Veranstaltung beweisen eindrucksvoll ein fortwährendes Interesse an diesem Austauschformat. Die Planungen für das nächste Treffen 2022 wurden bereits in Angriff genommen.

Fußzeile