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    Porträtfoto von Staatssekretär Wolfgang Schmidt

    Liebe Leserinnen, liebe Leser,

    dieser Monatsbericht wirft u. a. einen Blick zurück auf die vergangenen vier Jahre: Der Schlaglichtartikel dieser Ausgabe bietet einen Überblick über die wichtigsten Maßnahmen des BMF in der vergangenen Legislaturperiode.

    Es ging darum, die verfügbaren Einkommen zu stärken, insbesondere von Haushalten mit niedrigen und mittleren Einkommen und von Familien; z. B. durch die Abschaffung des Solidaritätszuschlags zur Lohn- und Einkommensteuer für fast alle und die Erhöhung des Kindergelds. Gleichzeitig ist dafür gesorgt worden, dass so viel wie noch nie in die Zukunftsfähigkeit unseres Landes investiert werden kann. Mit diesen Rekordinvestitionen sollen die immensen Herausforderungen durch den Klimawandel und die Digitalisierung angegangen werden.

    In der zweiten Hälfte der Legislaturperiode haben die Corona-Pandemie und der Umgang mit ihren gesundheitlichen, sozialen und wirtschaftlichen Folgen das politische Geschehen geprägt. Die Bundesregierung hat mit Erfolg umfangreiche Hilfen bereitgestellt, um die Wirtschaft in der Pandemie zu stabilisieren, Arbeitsplätze zu sichern und Einkommen zu stützen. Auf europäischer Ebene wurden neue Wege in der Krisenbekämpfung beschritten. Mit dem europäischen Aufbauinstrument („Next Generation EU“) und der Einrichtung der europäischen Aufbau- und Resilienzfazilität wurden erhebliche finanzielle Mittel für eine kraftvolle Reaktion auf die Corona-Krise mobilisiert. Das war ein wichtiger Schritt hin zu einem solidarischen und souveränen Europa. Zum ersten Mal wurden für EU-Haushaltsausgaben in umfangreichem Ausmaß finanzielle Mittel an den Kapitalmärkten durch die Europäische Union aufgenommen.

    Wie regelmäßige Leserinnen und Leser des Monatsberichts wissen, hat das BMF in den vergangenen Jahren zahlreiche Maßnahmen für mehr internationale Steuergerechtigkeit umgesetzt. Bei ihrem Treffen am 13. Oktober in Washington, D.C. haben die Finanzministerinnen und Finanzminister der G20-Staaten einen weiteren wichtigen Schritt auf dem Weg zur Umsetzung des sogenannten Zwei-Säulen-Projekts getan, in dessen Rahmen u. a. eine globale effektive Mindestbesteuerung für international tätige Unternehmensgruppen eingeführt werden soll.

    In Washington wurden nicht nur weitere technische Details der Regelungen konkretisiert. Es ist außerdem gelungen, weitere Staaten von der Teilnahme an dem Projekt zu überzeugen. Inzwischen haben insgesamt 136 Staaten ihre Teilnahme zugesagt, darunter alle Staaten der EU, die Mitglied des „Inclusive Framework on BEPS“ bei der OECD sind, sowie alle G20-Staaten. Zudem wurde ein konkreter Implementierungsfahrplan beschlossen, der zum Ziel hat, dass die beschlossenen Maßnahmen bereits 2023 in Kraft treten können.

    Ich wünsche Ihnen eine interessante Lektüre.

    Wolfgang Schmidt
    Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen

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