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  • Aktuelle Wirtschafts- und Finanzlage

    Steuer­ein­nah­men im Sep­tem­ber 2021

    Entwicklung im September 2021

    Die Steuereinnahmen insgesamt (ohne Gemeindesteuern) lagen im September 2021 um 23,1 Prozent über dem Ergebnis vom September 2020. Der Einnahmezuwachs war überwiegend auf das Plus bei den Gemeinschaftsteuern (+28,6 Prozent) zurückzuführen. Die hohen Zuwächse bei der Lohnsteuer und bei den Steuern vom Umsatz waren vor dem Hintergrund einer sehr schwachen Vorjahresbasis zu sehen. Hier war das Aufkommen im September 2020 zusätzlich zu den Einnahmeminderungen durch die Corona-Krise durch die Auswirkungen von Maßnahmen im Rahmen des Zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes erheblich beeinträchtigt. Beim Lohnsteueraufkommen schlug die Auszahlung des Kinderbonus zu Buche und das Aufkommen der Steuern vom Umsatz wurde durch die temporäre Steuersatzsenkung im 2. Halbjahr 2020 beträchtlich reduziert. Das Aufkommen der veranlagten Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer entwickelte sich im Berichtsmonat September 2021 ebenfalls sehr gut. Hier waren insbesondere bei den Vorauszahlungen erhebliche Zuwächse zu verzeichnen. Bei den Bundessteuern ergab sich im September ein Einnahmerückgang um 4,2 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat. Die Einnahmen aus den Ländersteuern wiesen hingegen einen Anstieg um 7,2 Prozent auf.

    EU-Eigenmittel

    Im Berichtsmonat September 2021 lagen die Zahlungen von EU-Eigenmitteln inklusive der Zölle um rund 1,2 Mrd. Euro (+56,1 Prozent) über dem Ergebnis im September 2020. Der Abruf von BNE- und MwSt.-Eigenmitteln war aufgrund der Abrechnung des deutschen Beitrags zum Berichtigungshaushalt 2/2021 (u. a. Finanzierung der Maßnahmen in Verbindung mit der COVID-19-Pandemie und Anpassungen nach endgültiger Annahme des Mehrjährigen Finanzrahmens) höher als im Vorjahresmonat. Die monatlichen Anforderungen der EU orientieren sich grundsätzlich an dem jeweils gültigen Jahreshaushalt der EU.

    Gesamtüberblick kumuliert Januar bis September 2021

    In den Monaten Januar bis September 2021 stieg das Steueraufkommen insgesamt (ohne Gemeindesteuern) um 9,1 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Die Einnahmen aus den Gemeinschaftsteuern erhöhten sich dabei um 12,1 Prozent; das Aufkommen der Bundessteuern ging um 7,5 Prozent zurück. Die Ländersteuern verzeichneten einen Einnahmezuwachs um 12,0 Prozent.

    Verteilung auf Bund, Länder und Gemeinden

    Die Steuereinnahmen des Bundes nach Verrechnung von Bundesergänzungszuweisungen verzeichneten im September 2021 einen Anstieg um 19,9 Prozent gegenüber dem Ergebnis vom September 2020. Die Einnahmen des Bundes aus den Gemeinschaftsteuern stiegen mit 33,0 Prozent stärker als das Steueraufkommen der Gemeinschaftsteuern (+28,6 Prozent). Dies war darauf zurückzuführen, dass der Bundesanteil am Aufkommen der Steuern vom Umsatz einen Zuwachs von 32,2 Prozent verzeichnete, obgleich das Aufkommen der Steuern vom Umsatz nur um 21,3 Prozent anstieg. Der Bund ist gemäß § 1 Abs. 1 Finanzausgleichsgesetz mit rund 52,81 Prozent am Aufkommen beteiligt. Dieser Anteil wird im Weiteren durch die Zuweisung von Festbeträgen vom Bund an die Länder und Gemeinden gemindert. Bei gleichbleibenden Festbeträgen wächst der Anteil des Bundes mit steigendem Umsatzsteueraufkommen. In diesem Monat wurde zudem gegenüber dem Vorjahreszeitraum ein geringerer Festbetrag vom Bund an die Länder überwiesen. Die Einnahmen des Bundes aus den Bundessteuern verringerten sich um 4,2 Prozent. Zudem stiegen die Eigenmittelabführungen des Bundes an die EU sowie die Bundesergänzungszuweisungen an die Länder beträchtlich.

    Die Länder verbuchten im September 2021 einen deutlichen Anstieg ihrer Steuereinnahmen um 23,7 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat. Der oben beschriebene Mechanismus der Umsatzsteuerverteilung führte zu einem im Vergleich mit dem Bund geringeren Anstieg der Einnahmen der Länder aus den Steuern vom Umsatz (+15,4 Prozent) und den Gemeinschaftsteuern (+26,0 Prozent). Zudem war bei den Ländersteuern ein deutliches Plus von 7,2 Prozent zu verzeichnen. Ferner verbuchten die Länder höhere Einnahmen aus Bundesergänzungszuweisungen (+48,8 Prozent) sowie aus Regionalisierungsmitteln (Öffentlicher Personennahverkehr) (+3,5 Prozent). Die Einnahmen der Gemeinden aus ihrem Anteil an den Gemeinschaftsteuern stiegen um 23,0 Prozent.

    Entwicklung der Steuereinnahmen (ohne reine Gemeindesteuern) im laufenden Jahr

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    Tabelle 1

    Gemeinschaftsteuern

    Lohnsteuer

    Das Bruttoaufkommen der Lohnsteuer lag im September 2021 – trotz der einnahmemindernden Entlastungen der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler in diesem Jahr durch die Erhöhung des Grundfreibetrags sowie die Verschiebung der übrigen Tarifeckwerte – um 5,8 Prozent über dem Aufkommen im Vorjahresmonat. Hierin spiegelte sich die gegenüber dem Vorjahreszeitraum günstigere Lage am Arbeitsmarkt wider.

    Das aus dem Lohnsteueraufkommen ausgezahlte Kindergeld lag um 44,2 Prozent unter dem Kindergeldaufkommen im September 2020. Im Vergleichszeitraum September 2020 hatte die Auszahlung der ersten Rate des Kinderbonus in Höhe von 200 Euro den Betrag des Kindergelds nahezu verdoppelt.

    Im Ergebnis erhöhte sich das kassenmäßige Lohnsteueraufkommen im Vergleich zum September 2020 um 33,6 Prozent. In den Monaten Januar bis September 2021 lag das kassenmäßige Lohnsteueraufkommen damit um insgesamt 2,6 Prozent über dem Niveau des Vorjahreszeitraums.

    Körperschaftsteuer

    Im Vorauszahlungsmonat September 2021 stieg das Körperschaftsteueraufkommen brutto um 54,4 Prozent gegenüber September 2020. Die Vorauszahlungen lagen um 38 Prozent über dem durch die Inanspruchnahme von Vorauszahlungsherabsetzungen im Rahmen der steuerlichen Maßnahmen zur Abmilderung der Corona-Effekte stark geminderten Vorjahreswert. Aufgrund der günstigen konjunkturellen Entwicklung lag das Vorauszahlungsvolumen sogar um circa 7 Prozent über dem Niveau vom September des Vorkrisenjahres 2019. Aus dem Bruttoaufkommen wurden geringe Beträge an Forschungszulage ausgezahlt sowie Rückzahlungen der Investitionszulage vereinnahmt. Per saldo, mit einem Volumen von insgesamt rund 1,3 Mio. Euro, war der Einfluss auf das kassenmäßige Körperschaftsteueraufkommen dabei marginal. In den Monaten Januar bis September 2021 stieg das kassenmäßige Körperschaftsteueraufkommen insgesamt um 77,9 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum.

    Veranlagte Einkommensteuer

    Im Vorauszahlungsmonat September 2021 lag das Aufkommen aus veranlagter Einkommensteuer brutto um 17,3 Prozent über dem Betrag des Vorjahresmonats. Auch hier minderten die Herabsetzungen der Vorauszahlungen im Rahmen der Corona-Maßnahmen im September 2020 die Einnahmen aus den Vorauszahlungen beträchtlich. Im Vergleich zum September 2020 stiegen diese nunmehr um circa 16 Prozent an. Gegenüber dem September des Vorkrisenjahres 2019 ergab sich ein Anstieg der Vorauszahlungen um circa 9 Prozent. Vom Bruttoaufkommen waren die Arbeitnehmererstattungen abzuziehen, deren Niveau gegenüber September 2020 um 32,1 Prozent niedriger lag. Zudem waren in geringem Ausmaß Investitions-, Forschungs- und Eigenheimzulagen zu berücksichtigen. In Summe stieg das kassenmäßige Aufkommen an veranlagter Einkommensteuer im September 2021 um 20,5 Prozent. In den Monaten Januar bis September 2021 lag das kassenmäßige Aufkommen aus veranlagter Einkommensteuer insgesamt um 17,1 Prozent über dem Niveau des Vorjahreszeitraums.

    Nicht veranlagte Steuern vom Ertrag

    Im September 2021 lag das Bruttoaufkommen der nicht veranlagten Steuern vom Ertrag um 37,7 Prozent über demjenigen im Vorjahresmonat. Aus dem Bruttoaufkommen wurden rund 44 Mio. Euro Erstattungen durch das Bundeszentralamt für Steuern geleistet (59,2 Prozent gegenüber September 2020). Insgesamt ergab sich damit ein Anstieg des Kassenaufkommens der nicht veranlagten Steuern vom Ertrag um 48,1 Prozent gegenüber September 2020. In den Monaten Januar bis September 2021 lag das kassenmäßige Aufkommen der nicht veranlagten Steuern vom Ertrag insgesamt um 22,8 Prozent über dem Niveau des Vorjahreszeitraums.

    Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge

    Das Aufkommen aus der Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge verzeichnete im Vergleich zum September 2020 einen Anstieg um 71,7 Prozent. In den Monaten Januar bis September 2021 stieg das kassenmäßige Aufkommen insgesamt um 45,6 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum.

    Steuern vom Umsatz

    Das Aufkommen der Steuern vom Umsatz lag im September 2021 um 21,3 Prozent höher als im Vorjahresmonat. Die Einnahmen aus der Binnen-Umsatzsteuer stiegen um 11,4 Prozent; die Einnahmen aus der Einfuhrumsatzsteuer erhöhten sich um 62,1 Prozent gegenüber September 2020.

    Aufgrund der regelmäßig gewährten Dauerfristverlängerung zur Abgabe der Umsatzsteueranmeldung und Abführung der Umsatzsteuer werden im September von den Unternehmen die Umsatzsteuereinnahmen des Monats Juli abgeführt. Somit wurden im September 2020 erstmals die Auswirkungen der Umsatzsteuersatzsenkung ab dem 1. Juli 2020 im Kassenaufkommen sichtbar. Die durch die Steuersatzsenkung bewirkte deutliche Reduzierung der Vorjahresbasis ist für den überwiegenden Teil des Einnahmezuwachses im Berichtsmonat verantwortlich.

    In den Monaten Januar bis September 2021 stieg das kassenmäßige Aufkommen der Steuern vom Umsatz insgesamt um 10,9 Prozent gegenüber dem Niveau des Vorjahreszeitraums.

    Bundessteuern

    Das Aufkommen aus den Bundessteuern insgesamt lag im September 2021 um 4,2 Prozent unter dem Steueraufkommen des Vorjahresmonats. Signifikante Einnahmerückgänge waren bei der Energiesteuer (-1,8 Prozent), der Kraftfahrzeugsteuer (3,3 Prozent) sowie der Alkoholsteuer (3,2 Prozent) zu verzeichnen. Das Aufkommen aus dem Solidaritätszuschlag verringerte sich im Berichtsmonat infolge der Teilabschaffung ab dem 1. Januar 2021 um 28,6 Prozent gegenüber September 2020. Deutliche Zuwächse im Vergleich zum Vorjahresmonat waren bei der Versicherungsteuer (+6,1 Prozent), der Tabaksteuer (+10,5 Prozent) und der Luftverkehrsteuer (+262,4 Prozent) zu verzeichnen. Die Entwicklung der Luftverkehrsteuer weist darauf hin, dass der infolge der Corona-Krise stark reduzierte Flugverkehr an deutschen Flughäfen wieder zunimmt, allerdings noch weit unter dem Vorkrisenniveau liegt. Die Veränderungen bei den übrigen Steuerarten hatten betragsmäßig nur geringen Einfluss auf das Gesamtergebnis der Bundessteuern. In den Monaten Januar bis September 2021 verringerte sich das kassenmäßige Aufkommen der Bundessteuern insgesamt um 7,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr.

    Ländersteuern

    Das Aufkommen der Ländersteuern lag im September 2021 um 7,2 Prozent über dem Ergebnis im September 2020. Die Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer stiegen um 22,3 Prozent, aus der Feuerschutzsteuer um 4,0 Prozent und aus der Rennwett- und Lotteriesteuer um 9,2 Prozent. Bei der Biersteuer ergab sich ein Rückgang um 28,2 Prozent und bei der Erbschaftsteuer um 12,8 Prozent. In den Monaten Januar bis September 2021 stieg das Aufkommen der Ländersteuern insgesamt um 12,0 Prozent.

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