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  • Schlaglicht: Die 19. Legislaturperiode

    Fi­nanz­po­li­ti­sche Bi­lanz

    • Das BMF hat in der 19. Legislaturperiode eine Vielzahl von Vorhaben umgesetzt. Besondere Schwerpunkte der Arbeit des BMF lagen dabei in folgenden Bereichen: (i) Einkommen der Bürgerinnen und Bürger stärken, (ii) Rekordinvestitionen in die Zukunft Deutschlands, (iii) mehr Steuergerechtigkeit und (iv) ein solidarisches und souveränes Europa.
    • Zum Ende der Legislaturperiode haben die Corona-Pandemie und der Umgang mit deren gesundheitlichen, sozialen und wirtschaftlichen Folgen das politische Geschehen geprägt. Die Bundesregierung hat umfangreiche Hilfen bereitgestellt, um die Wirtschaft in der Pandemie zu stabilisieren und Arbeitsplätze zu sichern.
    • Auch zur Bewältigung der enormen Schäden, die durch die Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 in einigen Bundesländern entstanden sind, hat das BMF schnelle und unbürokratische Hilfe auf den Weg gebracht.

    Stärkung der verfügbaren Einkommen

    Die Bundesregierung hat die verfügbaren Einkommen von Familien und Bürgerinnen und Bürgern mit geringen bis mittleren Einkommen deutlich erhöht. Dies stärkt den sozialen Zusammenhalt und macht das Steuersystem gerechter.

    Infografik "Zahlen Stärkung der verfügbaren Einkommen": über 20 Mrd. Euro steuerliche Besserstellung, 600 Euro höherer Übungsleiterfreibetrag und 120 Euro höhere Ehrenamtspauschale BildVergroessern
    Abbildung 1

    Solidaritätszuschlag fällt für fast alle komplett weg

    Zum Jahreswechsel 2020/21 wurde der Solidaritätszuschlag zur Lohn- und Einkommensteuer für rund 90 Prozent der bisherigen Zahlerinnen und Zahler komplett abgeschafft. Weitere 6,5 Prozent zahlen weniger. Nur für Spitzenverdienende wird der Solidaritätszuschlag weiterhin erhoben. Die Beschäftigten in Deutschland haben dadurch jährlich 11 Milliarden Euro mehr Einkommen zur Verfügung.

    Unterstützung für Familien mit Kindern

    Familien erhalten für jedes Kind 300 Euro mehr Kindergeld pro Jahr. Auch der Kinderzuschlag, der besonders Familien mit niedrigem Einkommen zugutekommt, wurde um bis zu 20 Euro jeden Monat erhöht. Neben diesen dauerhaften Verbesserungen wurde auch bei der Bewältigung der Corona-Krise ein besonderes Augenmerk auf Familien gelegt und zweimal ein zusätzlicher Kinderbonus von zusammen 450 Euro pro Kind ausgezahlt, um die besonderen Herausforderungen von Familien mit Kindern zu würdigen.

    Besserstellung von Alleinerziehenden

    Häufig stehen Alleinerziehende unter besonderem finanziellen Druck. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wurde daher dauerhaft von 1.908 Euro auf 4.008 Euro mehr als verdoppelt. Für Alleinerziehende mit einem monatlichen Bruttoarbeitslohn von 3.000 Euro bedeutet das über 600 Euro mehr pro Jahr im Portemonnaie.

    Mehr Lohn muss sich lohnen

    Damit Lohnsteigerungen bei den Bürgerinnen und Bürgern ankommen, wird regelmäßig der Effekt der „kalten Progression“ ausgeglichen. Beim vorangegangenen Ausgleich 2020 sind die Tarife sogar stärker angepasst worden, als es der Ausgleich der kalten Progression erfordert hätte. Auf diese Weise werden die Bürgerinnen und Bürger im Jahr 2021 um rund 1,2 Milliarden Euro zusätzlich entlastet. Zudem wurde für das Jahr 2021 der steuerliche Grundfreibetrag um 336 Euro auf 9.744 Euro erhöht. Für das Jahr 2022 ist eine weitere Anhebung um 240 Euro auf 9.984 Euro vorgesehen.

    Das tägliche Leben von Familien erleichtern

    Allein die beschriebenen Maßnahmen (Abschaffung des Solidaritätszuschlags für fast alle, das gestiegene Kindergeld und die höheren Freibeträge) bedeuten eine steuerliche Besserstellung von deutlich über 20 Milliarden Euro im Jahr – ein wichtiger Schritt für ein gerechteres Steuersystem. Im Vergleich zum Jahr 2018 bedeuten diese Verbesserungen für ein Ehepaar mit zwei Kindern und einem Jahreseinkommen von insgesamt 66.072 Euro brutto für 2019 insgesamt 568 Euro, für 2020 1.448 Euro und 2021 1.585 Euro mehr verfügbares Einkommen im Jahr im Vergleich zu 2018.

    Bessere Rahmenbedingungen für ehrenamtliches Engagement

    Das Ehrenamt ist ein tragender Pfeiler unserer Gesellschaft, auch und gerade in Zeiten der Pandemie. Daher wurde u. a. der Übungsleiterfreibetrag auf 3.000 Euro im Jahr erhöht (vorher 2.400 Euro), von dem z. B. Trainerinnen und Trainer profitieren, die diese Tätigkeit nebenberuflich in Sportvereinen ausüben. Die Ehrenamtspauschale wurde von 720 Euro auf 840 Euro erhöht. Außerdem wurde dafür gesorgt, dass mehr Vereine als gemeinnützig gelten können, etwa beim Einsatz für den Klimaschutz oder gegen geschlechtliche Diskriminierung. Zugleich wurde mit der Neuregelung überflüssige Bürokratie abgebaut.

    Unterstützung für Menschen mit Behinderung und zu pflegende Personen

    Die Bundesregierung hat dafür gesorgt, dass die vielfältigen Belastungen, die mit einer Behinderung sowie mit häuslicher Pflege verbunden sind, steuerlich besser anerkannt werden. Der pauschale Betrag, der steuerlich ohne zusätzliche Nachweise berücksichtigt werden kann, wurde jeweils verdoppelt (Behinderten-Pauschbetrag und Pflege-Pauschbetrag).

    Rekordinvestitionen in die Zukunft

    Die Bundesregierung hat die schon vor der Pandemie begonnene Investitionsoffensive in der Corona-Krise fortgesetzt und ausgeweitet. Investitionen – etwa in Klimaschutz, Digitalisierung sowie in Bildung, Forschung und Entwicklung – legen den Grundstein für nachhaltiges Wachstum. Zielgerichtete Investitionen sichern die Zukunftsfähigkeit Deutschlands und stärken den sozialen Zusammenhalt.

    Infografik "Zahlen zu Rekordinvestitionen": über 88 Mrd. Euro mehr für den Klimaschutz, über 40 Mrd. Euro für den regionalen Strukturwandel bis 2025, 6,5 Mrd. Euro für den Digitalpakt Schule und 5 Mrd. Euro für den Ausbau von 5G-Netzen BildVergroessern
    Abbildung 2

    Die Investitionen des Bundes wurden in den vergangenen Jahren massiv erhöht, auf insgesamt 186 Milliarden Euro zwischen den Jahren 2018 und 2021. Das sind annähernd 50 Prozent mehr im Vergleich zur vorangegangenen Legislaturperiode. Dieses Jahr erreichen die Investitionen mit knapp 60 Milliarden Euro einen absoluten Höchststand, auch aufgrund des Corona-Konjunkturpakets, das einen Schwerpunkt auf Zukunftsinvestitionen und Klimaschutz legt. Zudem setzt der Bund auch über seine Sondervermögen, wie beispielsweise den Energie- und Klimafonds, wichtige wirtschaftliche und nachhaltige Impulse.

    Langfristige Zukunftsaufgaben angehen

    In den vergangenen Jahren hat die Bundesregierung – vor allem mit dem Klimaschutzprogramm 2030 und dem Zukunftspaket, das Teil des im Jahr 2020 verabschiedeten Konjunkturprogramms ist – enorme Mittel für die klimafreundliche Transformation und die Digitalisierung mobilisiert.

    Für den Klimaschutz wurden allein im Klimapaket 54 Milliarden Euro für vier Jahre veranschlagt. Mit dem Zukunftspaket im Jahr 2020 kamen für den Energie- und Klimafonds noch einmal 26,2 Milliarden Euro hinzu und mit dem „Klimaschutz Sofortprogramm 2022“ stellt die Bundesregierung weitere 8 Milliarden Euro bereit. Wichtige Schwerpunkte sind z. B. der Ausbau des Schienennetzes und des öffentlichen Personennahverkehrs, die energetische Gebäudesanierung, der Ausbau der Ladeinfrastruktur für die E-Mobilität und eine ambitionierte Wasserstoffstrategie. Die Bundesregierung unterstützt den Aufbau heimischer Produktionskapazitäten für den grünen Wasserstoff in großem Maßstab, investiert in den Aufbau eines Wasserstoffnetzes und fördert den Umstieg der Grundstoffindustrie und des Schwerlastverkehrs auf die Verwendung grünen Wasserstoffs.

    In dieser Legislaturperiode wurde viel getan, um die Digitalisierung voranzubringen. Aus dem im Jahr 2018 eingerichteten Sondervermögen „Digitale Infrastruktur“ wird der Ausbau von Mobilfunknetzen, Gigabitnetzen sowie Finanzhilfen an die Länder für die Digitalisierung von Schulen über den Digitalpakt Schule finanziert. Allein für den Digitalpakt Schule stehen in dieser Legislaturperiode 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung, insgesamt sind es 6,5 Milliarden Euro. Auch für den flächendeckenden Ausbau von Mobilfunknetzen und schnellem Internet sind erhebliche Mittel bereitgestellt worden, allein mit dem Zukunftspaket weitere 5 Milliarden Euro für den Ausbau von 5G-Netzen.

    Investitionen in den regionalen Strukturwandel

    Strukturbrüche dürfen nicht dazu führen, dass Bürgerinnen und Bürger oder auch ganze Regionen zurückgelassen werden. Im Rahmen des in breiter gesellschaftlicher Beteiligung vereinbarten Kohleausstiegs hat die Bundesregierung deshalb beschlossen, dass die Regionen mit den Aufgaben des Strukturwandels finanziell nicht alleingelassen werden. Für den Strukturwandel in den Kohleregionen sind insgesamt 40 Milliarden Euro vorgesehen. Allein für das Jahr 2022 sind 2,0 Milliarden Euro und für die weitere Finanzplanung von 2023 bis 2025 jährlich weitere 3,3 Milliarden eingeplant.

    Sozialen Zusammenhalt stärken

    Die Corona-Krise hat gezeigt, wie wichtig ein handlungsfähiger und aktiver Sozialstaat ist. Die Sozialausgaben sind im Laufe der Krise auf deutlich über 200 Milliarden Euro gestiegen. Die Kombination aus Kurzarbeitergeld, steuerlichen Erleichterungen und befristeten Steuersenkungen sowie einem erleichterten Zugang zu Leistungen der Grundsicherung hat dazu geführt, dass die Einkommen fast vollständig stabilisiert worden sind, insbesondere im unteren Einkommensbereich. Gleichzeitig hat die Bundesregierung eine Beitragssatzgarantie für die Sozialversicherung ausgesprochen und mit erheblichen finanziellen Mitteln dafür gesorgt, dass die Beitragssätze auch in diesem Jahr unter 40 Prozent bleiben.

    Auch die Ausgaben für familienbezogene Leistungen wie Elterngeld, Unterhaltsvorschuss und Kinderzuschlag sind in der Legislaturperiode angestiegen und erreichen im Jahr 2021 ein Niveau von knapp 10 Milliarden Euro. Und mit dem Gute-Kita-Gesetz unterstützt der Bund die Länder dabei, die Qualität in der Kindertagesbetreuung weiterzuentwickeln und die Teilhabe zu verbessern.

    Mit der Umsetzung der Grundrente wurde in dieser Legislaturperiode ein zentrales sozialpolitisches Versprechen dieser Koalition umgesetzt und finanziert. Mit der Grundrente wird ein deutliches Zeichen des Respekts für jahrzehntelange Erwerbsarbeit gesetzt.

    Handlungsfähigkeit der Kommunen stärken

    Die meisten Investitionen in Deutschland werden von den Kommunen geleistet. Mit dem Solidarpakt für Kommunen hat die Bundesregierung die finanzielle Voraussetzung geschaffen, dass Kommunen gut durch die Krise kommen: Die Bundesregierung hat beispielsweise gemeinsam mit den Ländern die coronabedingten Ausfälle bei der Gewerbesteuer kompensiert und gleichzeitig dauerhaft einen höheren Anteil an den Kosten der Unterkunft übernommen. Allein durch den höheren Anteil an den Kosten der Unterkunft stehen den Kommunen jährlich rund 3,4 Milliarden Euro zusätzlich für andere Ausgaben zur Verfügung – etwa für Schwimmbäder, Bibliotheken oder Sportanlagen. Für mehr bezahlbaren Wohnraum hat die Bundesregierung zudem in den vergangenen Jahren den Ländern 5 Milliarden Euro für sozialen Wohnungsbau zur Verfügung gestellt. Zudem tragen die umfangreichen vom Bund finanzierten Unterstützungsmaßnahmen für Beschäftigte, Unternehmen und Selbständige dazu bei, die sich auch auf Kommunen auswirkenden wirtschaftlichen Folgen der Pandemie abzufedern.

    Einsatz für mehr Steuergerechtigkeit

    Wenn international tätige Konzerne versuchen, ihre Steuerschuld zu verringern, indem sie Gewinne in Niedrigsteuerländer verlagern, widerspricht das nicht nur dem Gerechtigkeitsempfinden der Bürgerinnen und Bürger. Es verringert auch die Einnahmen des Staats, mit denen wichtige Ausgaben für das Gemeinwesen finanziert werden – wie etwa gute Schulen und ein stabiles soziales Sicherungssystem. In den vergangenen Jahren konnten wichtige Fortschritte im Kampf gegen Steuerbetrug und für mehr Steuergerechtigkeit erreicht werden.

    Bekämpfung von Steuerbetrug und Steuervermeidung

    Für internationale Unternehmen und andere Steuerpflichtige hat es die Bundesregierung deutlich erschwert, Steuern zu vermeiden. Denn auch international tätige Unternehmen müssen ihren fairen Anteil an der Finanzierung des Gemeinwesens leisten. Es darf nicht sein, dass Konzerne sich Steuerzahlungen auf Kosten der Allgemeinheit entziehen, indem sie Gewinne in Niedrigsteuerländer verlagern. Mit zahlreichen Maßnahmen und Initiativen hat das BMF dazu beigetragen, dass Unternehmen sich nicht aus der Verantwortung ziehen können:

    • Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen: Banken, Steuerberaterinnen, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer sind nun verpflichtet, Steuergestaltungen zu melden. Grenzüberschreitende Steuertricks werden durch die Mitteilungspflicht schneller erkannt und der Gesetzgeber kann auf neue Umgehungsmöglichkeiten schnell reagieren, um Steuerausfälle zu verhindern.
    • Umsetzung der europäischen Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (Anti Tax Avoidance Directive, ATAD): Mit dieser Richtlinie haben sich die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) auf einheitliche und schärfere Regelungen gegen aggressive Steuergestaltungen und Gewinnverlagerungen von multinationalen Unternehmen verständigt. Das im Mai und Juni 2021 von Bundestag beziehungsweise Bundesrat verabschiedete ATAD-Umsetzungsgesetz setzt diese Regeln in Deutschland um und schränkt so Steuertricks multinationaler Unternehmen ein. Das Gesetz geht in einigen Bereichen deutlich über das von der Richtlinie verlangte Anpassungsmaß hinaus.
    • Kampf gegen Umsatzsteuerbetrug beim Online-Handel: Vor dem Jahr 2019 war es beim Handel auf elektronischen Plattformen für Unternehmen außerhalb der EU relativ einfach möglich, die Abführung der Umsatzsteuer zu umgehen. Auf Betreiben des BMF trat Anfang 2019 ein Gesetz in Kraft, das alle Betreiberinnen und Betreiber von Online-Marktplätzen dazu verpflichtet, wichtige Daten von Unternehmen zu erfassen, die Waren auf ihrer Plattform anbieten, damit die Steuerbehörden die Abführung der Umsatzsteuer prüfen können. Plattform-Betreiberinnen und Plattform-Betreiber können zudem in Haftung genommen werden, wenn bei Handelsgeschäften auf ihrer Online-Plattform die Umsatzsteuer nicht entrichtet wird.
    • Unterbindung von Geschäften mit Steueroasen: Alle Staaten und Steuergebiete müssen sich an internationale Steuerstandards halten. Mit dem neuen Steueroasenabwehrgesetz und gezielten Abwehrmaßnahmen gegen Steuerflucht hat die Bundesregierung dafür gesorgt, dass Personen und Unternehmen sich aus Geschäftsbeziehungen zu Steueroasen zurückziehen. Es greifen schärfere Regelungen, damit Unternehmen Steuerzahlungen nicht mehr umgehen können, indem sie Einkünfte auf eine Gesellschaft in einer Steueroase verlagern.
    • Effektive globale Mindeststeuer und Besteuerung der digitalisierten Wirtschaft: Im Juli 2021 ist es gelungen, eine globale Einigung beim sogenannten Zwei-Säulen-Projekt zu erzielen, im Rahmen dessen u. a. eine globale effektive Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmensgruppen eingeführt werden soll. Mittlerweile haben sich 136 Staaten und Jurisdiktionen der Einigung angeschlossen. Darunter sind alle G20-Staaten sowie alle EU-Mitgliedsstaaten, die Teil des „Inclusive Frameworks“ sind. Damit ist ein sehr wichtiger Schritt für Multilateralismus und grenzüberschreitende Kooperation gelungen. Mit der Verständigung auf eine globale effektive Mindestbesteuerung wird künftig sichergestellt, dass die großen, weltweit tätigen Konzerne – ob Möbelkonzern oder digitale Suchmaschine – ihren fairen Beitrag zur Finanzierung des Gemeinwohls leisten und sich ihrer Steuerpflicht nicht länger durch Gewinnverlagerung entziehen können. Nun werden diese Beschlüsse umgesetzt. Anfang Oktober 2021 haben die teilnehmenden Staaten und Jurisdiktionen Konkretisierungen zu den einzelnen Parametern der Reform getroffen, die von den Finanzministerinnen und Finanzministern der G20-Staaten bei ihrem Treffen am 13. Oktober 2021 in Washington gebilligt worden sind. Zudem haben die G20-Staaten einem Implementierungsfahrplan zugestimmt, der konkret beschreibt, wie die vereinbarte Reform nun rasch umgesetzt wird.
    • Sogenannte Share Deals beim Immobilienkauf wurden eingeschränkt, damit Unternehmen nicht mehr Grunderwerbsteuer beim Immobilienerwerb durch eine Trickserei umgehen können.
    • Mit dem Gesetz zur Modernisierung der Entlastung von Abzugsteuern wird die vollständige Dividendenbesteuerung sichergestellt, auch wenn grenzüberschreitend gehandelt wird. Konkret wird damit die widerrechtliche Erstattung der Kapitalertragsteuer unterbunden.
    • Steuerhinterziehung kann nun länger verfolgt werden und der Staat kann hinterzogene Steuern länger zurückfordern. Ziel ist es, dass z. B. die Strafverfahren gegen Beschuldigte wegen Cum-Ex-Geschäften beendet werden können und keine Verjährung eintritt. Deshalb hat die Bundesregierung mit dem zweiten Corona-Steuerhilfegesetz und dem Jahressteuergesetz 2020 dafür gesorgt, dass Steuerstraftaten deutlich länger verfolgt werden können. Fälle besonders schwerer Steuerhinterziehung können noch bis zu 42,5 Jahre nach der eigentlichen Tat geahndet werden.
    • Mit dem Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor einer Bezahlung unterhalb des Mindestlohns geschützt. Um den Zoll in die Lage zu versetzen, noch besser für Fairness und Ordnung auf dem Arbeitsmarkt zu sorgen, wurde die Sondereinheit Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) mit mehreren tausend neuen Stellen massiv gestärkt. Auch die Befugnisse der FKS wurden erweitert: Sie kann nun etwa bereits bei der Anbahnung von Schwarzarbeit auf sogenannten Tagelöhnerbörsen oder auf Online-Vermittlungsbörsen tätig werden.
    • Um entschiedener gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vorgehen zu können, wurde die Zentralstelle für Transaktionsuntersuchungen (Financial Intelligence Unit, FIU) seit dem Jahr 2018 durch zusätzliches Personal (bisher: Verdreifachung auf fast 500 Mitarbeitende), erweiterte Kompetenzen (u. a. Zugriffsrechte auf Daten anderer Behörden) und technische Verbesserungen gestärkt. Die IT-Struktur der FIU wurde umfassend auf- und ausgebaut.

    Ein solidarisches und souveränes Europa

    Die Corona-Pandemie hat eindrücklich verdeutlicht: Eine starke, solidarische und zukunftsfähige EU ist unerlässlich, um Krisen gemeinsam erfolgreich zu meistern. Während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft von Juli bis Dezember 2020 sind wichtige Weichen gestellt worden, damit die EU gestärkt aus der Krise hervorgeht.

    Europäischer Aufbaufonds, Mehrjähriger Finanzrahmen und Eigenmittelbeschluss

    Im Frühjahr 2020 haben Deutschland und Frankreich gemeinsam den Impuls für einen europäischen Aufbaufonds gegeben. Das daraus entstandene europäische Aufbauprogramm („Next Generation EU“), worauf sich die EU-Mitgliedstaaten im Rahmen der deutschen Ratspräsidentschaft verständigt haben, ist ein großer Schritt nach vorne. Mit seinem Volumen von 750 Milliarden Euro hat es die notwendige Kraft, die europäischen Volkswirtschaften nach der Krise wieder in Schwung zu bringen und sie gleichzeitig zukunftsfest zu machen. In einem historischen Schritt nimmt die EU für die Finanzierung des Fonds zum ersten Mal selbst in erheblichem Ausmaß Mittel an den Finanzmärkten auf, um damit die Pandemie zu überwinden und ihre gravierenden wirtschaftlichen, gesundheitlichen und sozialen Folgen gemeinsam abzumildern.

    Der Deutsche Bundestag steht mit breiter Mehrheit hinter dem europäischen Aufbaufonds. Mit dem sogenannten Eigenmittelbeschluss werden die Einnahmen des EU-Haushalts (sogenannte Eigenmittel, in erster Linie Beiträge der Mitgliedstaaten) festgelegt. Der Eigenmittelbeschluss sichert aber auch die Finanzierung für das neue Instrument Next Generation EU. Der Deutsche Bundestag hat den Eigenmittelbeschluss mit einer Zweidrittelmehrheit verabschiedet und verleiht ihm dadurch ein besonderes Maß an demokratischer Legitimität.

    Künftig werden mehr Mittel im EU-Haushalt zur Verfügung stehen. Der Mehrjährige Finanzrahmen 2021-2027 setzt klare Schwerpunkte auf zukunftsorientierte Ausgabenbereiche wie Forschung, Klimaschutz und Digitalisierung. Er umfasst ein Volumen von über 1 Billion Euro. Deutschland löst als größter Mitgliedsstaat sein Versprechen ein, infolge des Brexit einen höheren finanziellen Beitrag zu leisten und mehr Verantwortung zu übernehmen. Deutschland hilft damit, Europa fit für die großen Herausforderungen der nächsten Jahre und Jahrzehnte zu machen.

    Reform des Europäischen Stabilitätsmechanismus

    Nach langjährigen Verhandlungen konnte der Durchbruch bei der Reform des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) erzielt werden. Das Herzstück der ESM-Reform ist der sogenannte Common Backstop (Letztsicherungsmechanismus), der das Risiko schwerer Bankenkrisen weiter reduzieren wird. Die Steuerzahlenden und Sparenden in der EU werden dadurch noch besser geschützt.

    Banken- und Kapitalmarktunion

    Die Arbeit an der Vollendung der Kapitalmarktunion und Bankenunion wurde intensiviert: Um die wirtschaftliche Erholung zu fördern, wurde in kurzer Zeit auf europäischer Ebene ein Maßnahmenpaket (Capital Markets Recovery Package) verabschiedet, das die Finanzierung von kleinen und mittelständischen Unternehmen verbessert und deren Zugang zum Kapitalmarkt erleichtert – ein wichtiger Beitrag, um die Krise möglichst gut zu überwinden. Daneben konnte auch die langfristige Weiterentwicklung der Kapitalmarktunion vorangebracht werden. Während der deutschen Ratspräsidentschaft wurde eine grundsätzliche Einigung der Mitgliedstaaten über weitere Schritte in Richtung eines echten Binnenmarkts für Finanzdienstleistungen erzielt.

    Chancen der Digitalisierung für den europäischen Finanzsektor

    Die Arbeiten an europäischen Gesetzgebungsvorhaben wurden vorangebracht, damit der europäische Finanzdienstleistungssektor die Chancen der Digitalisierung noch besser nutzen und Risiken auch in Zukunft adäquat begegnet werden kann. Die Finanzministerinnen und Finanzminister von Frankreich, Italien, den Niederlanden, Spanien und Deutschland haben in einer gemeinsamen Erklärung im September 2020 hervorgehoben, dass bestimmte Kryptowährungen (sogenannte Stablecoins) in der EU nur dann in Umlauf gebracht werden dürfen, wenn die Herausforderungen und Risiken unter Kontrolle sind.

    Sustainable Finance – mehr Nachhaltigkeit am Finanzmarkt

    Der Aspekt der Nachhaltigkeit muss auch auf den Finanzmärkten noch stärker berücksichtigt werden. Unter der Schirmherrschaft des BMF und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat das „Green and Sustainable Finance Cluster Germany“ die deutsche EU-Ratspräsidentschaft dafür genutzt, ein europäisches Gipfeltreffen zu diesem Thema im September 2020 auszurichten (European Sustainable Finance Summit). Mit der erfolgreichen Emission der ersten nachhaltigen Bundeswertpapiere im Herbst 2020 hat das BMF einen wichtigen Schritt auf dem Weg zu mehr Nachhaltigkeit im Finanzsektor gemacht. Im Mai 2021 hat die Bundesregierung die Deutsche Sustainable Finance-Strategie beschlossen. Deutschland soll einer der weltweit führenden Adressen für Sustainable Finance werden.

    Krisenbewältigung

    Die zweite Hälfte der Legislaturperiode wurde wesentlich von der Reaktion auf die Corona-Krise geprägt. Seit Beginn der Pandemie unterstützt die Bundesregierung mit umfangreichen Hilfsprogrammen Unternehmen, Selbstständige und Beschäftigte, damit diese gut durch die Krise kommen. Und mit dem Konjunktur- und Zukunftsprogramm wurden erfolgreich die gesamtwirtschaftlichen Folgen der Pandemie abgemildert. Es war nötig und richtig, nicht gegen die Krise anzusparen. So konnte Deutschland in dieser beispiellosen Situation stabilisiert und es konnten Maßnahmen zur Überwindung der Pandemie ergriffen sowie die Voraussetzungen für den beginnenden Aufschwung geschaffen werden. Auch aus Sicht internationaler Organisationen, etwa des Internationalen Währungsfonds (IWF), war die entschlossene fiskalische Reaktion der Bundesregierung auf die Krise genau richtig. Konkret wurden die folgend ausgeführten Maßnahmen ergriffen.

    Infografik zur Krisenbewältigung: knapp 55 Mrd. Euro Unternehmenshilfen zur Bewältigung der Pandemie-Folgen, über 40 Mrd. Euro für Kurzarbeitergeld, 130 Mrd. Euro für das Konjunktur- und Zukunftsprogramm, bis zu 30 Mrd. Euro im Hochwasser-Aufbaufonds BildVergroessern
    Abbildung 3

    Umfangreiche Unternehmenshilfen verhindern Insolvenzen

    Mit der Soforthilfe, der Überbrückungshilfe I bis III, der November- und Dezemberhilfe sowie der Neustarthilfe konnten viele Insolvenzen verhindert werden. Laut IWF hat die Bundesregierung jedes neunte Unternehmen vor der Insolvenz bewahrt. Das entspricht etwa 400.000 Unternehmen. Insgesamt wurden bisher direkte Zuschüsse in Höhe von knapp 55 Milliarden Euro ausgezahlt (Stand: 11. Oktober 2021). Hinzu kommen zahlreiche steuerliche Erleichterungen und günstige Kreditprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Insgesamt wurden im Rahmen des KfW-Sonderprogramms Kredite von gut 52 Milliarden Euro zugesagt (Stand: 7. Oktober 2021). Beim Wirtschaftsstabilisierungsfonds wurden in 24 Fällen Unterstützungsmaßnahmen mit einem Gesamtvolumen von 8,7 Milliarden Euro beantragt (Stand: 30. September 2021). Und mit dem Sonderfonds für Kulturveranstaltungen wird der Neustart des kulturellen Lebens gefördert, damit die kulturelle Vielfalt in unserem Land erhalten bleibt und die Bürgerinnen und Bürger diese wieder gemeinsam genießen können.

    Kurzarbeitergeld sichert Millionen Arbeitsplätze

    Das Kurzarbeitergeld hat den Arbeitsmarkt in der Krise stabilisiert. In der Spitze waren 6 Millionen Beschäftigte in Kurzarbeit. Für Kurzarbeitergeld (inklusive der Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen) wurden seit Ausbruch der Krise gut 40 Milliarden Euro ausgegeben (Stand: Oktober 2021). Dadurch ist es gelungen, die Arbeitsplätze zu sichern und die Beschäftigung bei den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten stabil zu halten. Eine Studie des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung kommt zu dem Ergebnis, dass über 2 Millionen Arbeitsplätze durch das Kurzarbeitergeld gesichert werden konnten.

    Stabilisieren und transformieren

    Mit dem Konjunktur- und Zukunftsprogramm, das über ein Volumen von 130 Milliarden Euro verfügt, wurde die deutsche Wirtschaft stabilisiert und gleichzeitig ein starker Impuls für die Transformationen der 2020er Jahre gesetzt. Die öffentlichen Investitionen des Bundes haben dieses Jahr mit annähernd 60 Milliarden Euro ein Rekordniveau erreicht. Hinzu kommen weitere Zukunftsinvestitionen aus den Sondervermögen, wie beispielsweise dem Energie- und Klimafonds. Mit dem Zukunftsprogramm legt die Bundesregierung den Grundstein für eine klimaneutrale und digitalisierte Gesellschaft und für Deutschlands Wettbewerbsfähigkeit von morgen. Schwerpunkte sind dabei u. a. die Förderung der Wasserstofftechnologie und eine Kaufprämie für E-Autos zur Förderung nachhaltiger Mobilität.

    Fluthilfen

    Die verheerende Flutkatastrophe im Juli 2021 hat in einigen Bundesländern bis dato unvorstellbare Schäden angerichtet und viele Todesopfer gefordert. Bund und Länder haben gemeinsam schnelle und unbürokratische Hilfe für die betroffenen Regionen beschlossen:

    • Unmittelbar nach der verheerenden Katastrophe hat das Bundeskabinett im Juli 2021 sehr schnell eine finanzielle Soforthilfe auf den Weg gebracht. Danach beteiligt sich der Bund – hälftig – mit zunächst bis zu 400 Millionen Euro an den Soforthilfen der Länder.
    • Der Deutsche Bundestag hat Anfang September auf Vorschlag der Bundesregierung die Einrichtung eines Aufbaufonds beschlossen. Dieser wird durch den Bund mit bis zu 30 Milliarden Euro ausgestattet und als Sondervermögen des Bundes errichtet. Darin enthalten sind 2 Milliarden Euro für die Wiederherstellung der Infrastruktur des Bundes. Diese Kosten trägt der Bund allein. An den geschätzten Kosten des Wiederaufbaus in den betroffenen Ländern in Höhe von bis zu 28 Milliarden Euro beteiligen sich Bund und die Gemeinschaft aller Länder jeweils hälftig.

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