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  • Aktuelle Wirtschafts- und Finanzlage

    Eu­ro­päi­sche Wirt­schafts- und Fi­nanz­po­li­tik

    Rückblick auf die Sitzungen der Eurogruppe und der ECOFIN‑Ministerinnen und -Minister am 12. und 13. Juli 2021 in Brüssel

    Eurogruppe

    Bei der Eurogruppe im inklusiven Format am 12. Juli 2021 stand ein Austausch zur Wirtschafts- und Finanzpolitik mit der US-amerikanischen Finanzministerin Janet Yellen sowie zu den Ergebnissen des Euro-Gipfels vom 25. Juni 2021 zur Bankenunion auf der Tagesordnung.

    Zunächst begrüßten die Finanzministerinnen und -minister die Finanzministerin der Vereinigten Staaten Janet Yellen, um über die internationale Dimension der Wirtschafts- und Finanzpolitik des Euro-Währungsgebiets zu sprechen. Beginnend mit der Bewältigung der wirtschaftlichen und sozialen Folgen der COVID-19-Pandemie auf beiden Seiten des Atlantiks bis zu den Herausforderungen des Klimawandels und aktuellen Fragen der internationalen Besteuerung fand eine breite und vielseitige Debatte zwischen den Finanzministerinnen und -ministern statt. Die US-amerikanische Finanzministerin sprach sich für die Nutzung fiskalischer Spielräume zur Unterstützung eines nachhaltigen Wachstumspfads in den USA nach der Krise aus – durch Ausweitung öffentlicher Güter zur Stärkung von Produktivität, Chancengleichheit und „green growth“. Das US-Fiskalpaket trage dazu bei, dass die US-Wirtschaft im Jahr 2021 real um knapp 7 Prozent wachsen werde. So ziele die von der Biden-Administration verfolgte Infrastruktur-Agenda auf einen nachhaltigen Umbau der US-Wirtschaft zu mehr Wettbewerbsfähigkeit und inklusiverem Wachstum, finanziert über höhere Steuern für Wohlhabende und Unternehmen. Gleichzeitig sei nach der Pandemie darauf zu achten, dass die deutlich angestiegene Staatsschuldenquote der USA auf einem tragfähigen Niveau bleibe. Mit Blick auf den Klimawandel lobte die US‑Finanzministerin die Idee eines Klimaclubs und kündigte an, die eigene internationale Klimafinanzierung deutlich zu erhöhen. Zurückhaltung zeigte sie hinsichtlich einer Bepreisung für Treibhausgase. Sie würdigte die internationale Einigung der G20‑Finanzministerinnen und -minister zum Zwei-Säulen-Projekt als einen bedeutenden Schritt zu mehr internationaler Steuergerechtigkeit. Der Bundesminister der Finanzen Olaf Scholz, unterstützt von den wortnehmenden Mitgliedstaaten, begrüßte in der sich anschließenden Aussprache die US-Beteiligung an der effektiven Mindestbesteuerung.

    Die Eurogruppe im inklusiven Format widmete sich daraufhin den Ergebnissen des Euro‑Gipfels, der am 25. Juni 2021 ebenfalls im inklusiven Format zur Bankenunion getagt hatte. Der Präsident der Eurogruppe Paschal Donohoe informierte die Ministerinnen und Minister, dass der bestehende Auftrag zur Erarbeitung eines Arbeitsplans zur Bankenunion dort noch einmal bekräftigt worden war. Die High-Level Working Group habe bereits ihre Arbeit aufgenommen, um eine Einigung für Dezember vorzubereiten. Die Europäische Kommission erinnerte daran, dass für die Widerstandsfähigkeit der Europäischen Union (EU) ein ambitioniertes Vorankommen bei den Arbeiten der Bankenunion maßgeblich sei. Der Rahmen für das Krisenmanagement sei zu überarbeiten. Voraussetzung sei, dass sich die Mitgliedstaaten nun zu einem ernsthaften Prozess bekennen. Die Präsidentin der Europäischen Zentralbank (EZB) Christine Lagarde unterstützte die Europäische Kommission mit Blick auf zu erzielende Fortschritte beim Krisenmanagementrahmen und rückte auch die Arbeiten an der Kapitalmarktunion, insbesondere bei der Integration grüner Aspekte, in den Fokus ihrer Intervention. In der sich anschließenden Diskussion wiesen die wortnehmenden Mitgliedstaaten darauf hin, dass holistische Fortschritte für alle Elemente der Bankenunion zu erreichen wären und ein solcher Prozess durchaus Zeit beanspruchen könnte.

    Bei der Sitzung der Eurogruppe standen daraufhin die Themen fiskalische Ausrichtung (Fiscal Stance) des Euroraums und eine Bestandsaufnahme zum Euro als digitaler Währung auf der Tagesordnung.

    Die Ministerinnen und Minister erörterten die Haushaltslage und -aussichten für das gesamte Euro-Währungsgebiet, wobei der Schwerpunkt auf den Aussichten für das Jahr 2022 lag. Der Vorsitzende des Europäischen Fiskalausschusses Niels Thygesen war zu der Sitzung eingeladen und stellte den unlängst veröffentlichten Bericht des Europäischen Fiskalausschusses (EFB) vor. Die Schlüsselfrage für das Euro-Währungsgebiet bei der Debatte laute, wie die Mitgliedstaaten bei ihrer Haushaltspolitik wieder zur Normalität zurückkehren könnten. Der EFB empfahl für das Jahr 2022 eine weiter unterstützende fiskalische Ausrichtung (Fiscal Stance) für den Euroraum und sieht diese nach aktuellen Prognosen auch als gegeben an. Der Schwerpunkt der fiskalischen Maßnahmen müsse sich nun jedoch gezielter von der Soforthilfe zur Unterstützung der wirtschaftlichen Erholung verlagern. Das Vorkrisenniveau der Wirtschaftsleistung werde voraussichtlich Ende 2021 im Aggregat in der EU und im Euroraum wieder erreicht. Angesichts dessen und der nach wie vor hohen Unsicherheit unterstützte der EFB die Aktivierung der allgemeinen Ausweichklausel für 2022, drängte aber darauf, vor der Deaktivierung eine Reform des Stabilitäts- und Wachstumspakts ins Auge zu fassen. Die Europäische Kommission lud insbesondere hochverschuldete Mitgliedstaaten dazu ein, die Aufbau- und Resilienzfazilität (Recovery and Resilience Facility, RRF) zu nutzen und einen schrittweisen Ausstieg aus den Maßnahmen in Angriff zu nehmen. Die Qualität der öffentlichen Finanzen sei hier der Schlüssel für eine nachhaltige Erholung, was von der Präsidentin der EZB Christine Lagarde bestätigt wurde. Gemäß der EZB ergänzen sich unabhängige Geld- und Fiskalpolitik während der Pandemie. Dies solle, solange die Inflation im Euroraum niedrig und die Outputlücke noch nicht geschlossen sei, so bleiben. Dann erfolge die Normalisierung. In der sich anschließenden Diskussion bekräftigten die wortnehmenden Mitgliedstaaten, dass insbesondere die Zusammensetzung der Ausgaben wichtig sei, um das Wachstumspotenzial zu erhöhen und Schuldenquoten abzubauen. Die RRF biete hierfür eine einmalige Chance.

    Zuletzt erfolgte auf der Grundlage einer Präsentation der EZB eine Bestandsaufnahme zu den Überlegungen der EZB zur Einführung eines digitalen Euro. Die Finanzministerinnen und -minister erörterten die möglichen Auswirkungen eines digitalen Euro für die Bürgerinnen und Bürger, die Unternehmen und die gesamte Wirtschafts- und Währungsunion. Sie konzentrierten sich auf dessen politische Dimension, wobei die Rollen und Mandate aller beteiligten Institutionen vollständig geachtet wurden. Die Präsidentin der EZB kündigte für den 14. Juli eine Entscheidung des EZB-Rates an, eine Investigationsphase für einen digitalen Euro als Ergänzung zum Bargeld von zwei Jahren zu starten. Eine Entscheidung über eine mögliche Einführung erfolge erst, wenn alle funktionalen, technischen und politischen Fragen geklärt und ein geeigneter Rechtsrahmen gefunden seien. Mit der Europäischen Kommission stehe die EZB seit Januar hierzu in Gesprächen, zudem signalisierte sie Offenheit, dass sich die Mitgliedstaaten an politischen Fragen beteiligen. Die Eurogruppe könne wie bisher quartalsweise unterrichtet werden. Die wortnehmenden Mitgliedstaaten – so auch der deutsche Sitzungsvertreter – setzten sich daraufhin für eine starke Rolle der Mitgliedstaaten auch bei der fachlichen Begleitung des Projekts eines digitalen Euro ein. Viele technische und politische Fragen seien in den kommenden zwei Jahren zu klären (Verwendungszweck, Geldwäscheaspekte, Finanzstabilität, Rolle des Privatsektors), sodass eine engmaschige Einbindung in den Entscheidungsprozess, gegebenenfalls auch von Nicht-Euroländern, notwendig sei. In den kommenden Monaten wird die Eurogruppe die verschiedenen politischen Aspekte der Gestaltung und der Auswirkungen des digitalen Euro prüfen, insbesondere im Hinblick auf die Privatsphäre, den Wettbewerb, Innovationen und die Inklusivität.

    ECOFIN-Rat

    Bei dem Treffen der ECOFIN-Ministerinnen und -Minister am 13. Juli 2021 stand das Gesetzespaket zur nachhaltigen Finanzierung (Sustainable Finance) auf der Tagesordnung. Ferner sprachen die ECOFIN-Ministerinnen und -Minister über das Präsidentschaftsarbeitsprogramm Sloweniens, über die wirtschaftliche Erholung in der EU mit den Themenschwerpunkten Stand der Implementierung der RRF und Durchführungsbeschlüsse des Rats im Rahmen der RRF, über die Ratsschlussfolgerungen zu den Ergebnissen der vertieften Überprüfung im Rahmen des makroökonomischen Ungleichgewichteverfahrens.

    Zunächst tauschten sich die ECOFIN-Ministerinnen und -Minister über das Gesetzespaket zur nachhaltigen Finanzierung (Sustainable Finance) aus. Die Europäische Kommission stellte das Paket vor, das sich aus einer erneuerten Strategie zur nachhaltigen Finanzierung (Renewed Sustainable Finance Strategy, RSFS), einem Gesetzesvorschlag zu EU-Standards für nachhaltige Anleihen (EU Green Bond Standard, EU GBS) und dem Entwurf für einen delegierten Rechtsakt zu Anforderungen an Veröffentlichungen bestimmter Finanz- und Nichtfinanzunternehmen zu deren Nachhaltigkeitsbemühungen (DA) zusammensetzt. Mit diesem weiteren Baustein wolle man den Herausforderungen und Risiken des Klimawandels begegnen und zur Finanzierung des Wandels zu einer nachhaltigeren Wirtschaftsordnung beitragen, die Widerstandsfähigkeit insbesondere des Finanzsektors stärken und ehrgeizige globale Standards setzen. Schon heute stellten europäische nachhaltige Anleihen rund 50 Prozent des Markts, der – wenn auch von einem niedrigen Niveau ausgehend – deutlich wachse. Die EU sei hier Weltmarktführer. Auf diesen hohen Standards wolle man mit EU GBS aufbauen. Dafür seien einheitliche Transparenzregeln nötig, die vom neuen DA sichergestellt werden und deren Anwendung durch die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA überwacht werden soll. Die EZB begrüßte das Paket und betonte, dass für die Transformation der Wirtschaft insbesondere privates Eigenkapital für die Unternehmen benötigt werde, weshalb weiter an der Vertiefung der Kapitalmarktunion gearbeitet werden müsse. Zudem analysiere die EZB derzeit die Widerstandsfähigkeit der Banken gegenüber Klimarisiken und wolle hierzu im Herbst einen Bericht vorlegen. Beim nachfolgenden allgemeinen Austausch versicherten sämtliche wortnehmenden Mitgliedstaaten ihre Unterstützung und forderten ehrgeizige weitere Schritte und eine europäische Führungsrolle ein. Es gelte aber, sicherzustellen, dass die Transformation der Wirtschaft praktisch durchführbar bleibe, dabei tatsächliche Gegebenheiten in einzelnen Mitgliedstaaten nicht ignoriere, die Bevölkerung sozial nicht überfordere und nicht zu bürokratisch werde. Ein widerstandsfähiger Finanzsektor sei genauso Voraussetzung wie eine weiter vertiefte Kapitalmarktunion, um die notwendigen privaten Finanzmittel bereitzustellen. Kontrovers diskutiert wurde, ob Gas als Übergangstechnologie als „grün“ eingestuft werden solle und ob Atomenergie als nachhaltig angesehen werden könne. Fünf Mitgliedstaaten einschließlich des deutschen Sitzungsvertreters stellten sich auf den Standpunkt, dass dies nicht losgelöst von Sicherheitsbedenken und der ungelösten Frage der Entsorgung des Atommülls betrachtet werden könne. Andere Mitgliedstaaten um Frankreich waren dagegen der Ansicht, Kernenergie müsse schnellstmöglich als nachhaltig klassifiziert werden. Der deutsche Sitzungsvertreter wies darauf hin, dass die Taxonomie schnell de facto zu einem Marktstandard werden könne, was hohe Anforderungen in puncto Praktikabilität an diese stelle.

    Im Anschluss stellte die slowenische Ratspräsidentschaft ihr Arbeitsprogramm im ECOFIN‑Bereich für das 2. Halbjahr 2021 vor. Hauptschwerpunkt sei der wirtschaftliche Wiederaufbau und die Umsetzung der Aufbau- und Resilienzfazilität, einschließlich der Annahme der nationalen Pläne und des Monitorings bei der Umsetzung. Es seien zusätzliche ECOFIN-Termine im Juli und September geplant, um weitere Pläne so schnell wie möglich im Rat annehmen zu können. Hinsichtlich der Debatte zu den Fiskalregeln sei eine Balance zwischen tragfähigen öffentlichen Finanzen und wirtschaftlichem Wachstum notwendig. Ein zweiter Schwerpunkt liege im Bereich Finanzdienstleistungen mit Beratungen zu Sustainable Finance und Solvency II, Bankenunion und Basel III. Vorschläge zur Bekämpfung von Geldwäsche werden im Sommer erwartet. Ein dritter Schwerpunkt liege auf dem Bereich Steuern, mit mehreren Legislativvorschlägen mit Bezug zum Klima und zu den neuen Eigenmitteln. Ein vierter und letzter Schwerpunkt sei die Annahme des EU-Haushalts 2022. Die Europäische Kommission erklärte, dass die Umsetzung der RRF Priorität habe. Sie begrüßte insbesondere die Pläne der Präsidentschaft im Bereich Steuern und Finanzdienstleistungen sowie die G20-Einigung zur internationalen Besteuerung und erklärte, dass die Arbeiten für eine Digitalabgabe derzeit ausgesetzt seien.

    Unter dem Tagesordnungspunkt „Wirtschaftliche Erholung in der Europäischen Union“ tauschten sich die ECOFIN-Ministerinnen und -Minister über den Stand der Implementierung der RRF aus und nahmen die Durchführungsbeschlüsse zu den Aufbau- und Resilienzplänen von Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien, Österreich, Griechenland, Portugal, Litauen, Dänemark, Slowenien, Luxemburg und Belgien an. Die Europäische Kommission bezeichnete die Annahme der ersten zwölf Durchführungsbeschlüsse als wichtigen Meilenstein und befand, die Umsetzung der RRF sei insgesamt auf einem guten Weg. Die Beschlüsse zur Slowakei sowie zu Litauen, Ungarn und Zypern sollten auf der informellen Videokonferenz der ECOFIN-Ministerinnen und -Minister am 26. Juli beraten werden. Zu den weiteren offiziell eingereichten Plänen laufe derzeit noch die Bewertung durch die Europäische Kommission. Die Auszahlung der Vorfinanzierung sollte nach Annahme der Durchführungsbeschlüsse und nachfolgender Unterzeichnung der Finanzierungs- und Kreditvereinbarungen zeitnah und je Mitgliedstaat möglichst in einer einzelnen Rate erfolgen. Zur Mittelbeschaffung sollten weitere Finanzierungsgeschäfte am Kapitalmarkt in den kommenden Wochen erfolgen. In der Gesamtschau erfüllten die Pläne alle Kriterien der Verordnung. Man erwarte durch die Umsetzung der Pläne sowohl eine Unterstützung für die konjunkturelle Erholung wie auch langfristig positive Effekte. Besonderes Augenmerk habe man außerdem auf die Kontrollsysteme gelegt, um den richtigen Mitteleinsatz und den Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten. Um die Krise zu überwinden, sei nun die Umsetzung der Maßnahmen entscheidend. Die weiteren Auszahlungen seien an die Erfüllung der Meilensteine und Ziele geknüpft; die Überprüfung der Umsetzung durch die Europäische Kommission werde nach dem Auszahlungsantrag des Mitgliedstaats jeweils mehrere Wochen dauern. Die EZB ergänzte, dass auch der Finanzsektor die wirtschaftliche Erholung in ausreichendem Maße unterstützen könne. Die Europäische Investitionsbank verwies auf die eigene Rolle in der Krisenbewältigung und erklärte, dass bislang 14 Mrd. € an Mitteln aus dem paneuropäischen Garantiefonds genehmigt worden seien.

    In der nachfolgenden Aussprache begrüßten die wortnehmenden Mitgliedstaaten die intensive und konstruktive Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission in den vergangenen Monaten und drückten ihre Zustimmung für eine Annahme der Durchführungsbeschlüsse aus. Eine Reihe von Mitgliedstaaten verwies auf die Wichtigkeit der Umsetzung der nationalen Maßnahmen und ihrer Nachverfolgung durch die Europäische Kommission. Einige Mitgliedstaaten regten an, dass der ECOFIN-Rat sich auch in Zukunft regelmäßig mit der Umsetzung der Pläne befassen sollte. Inhaltlich betonten zahlreiche Mitgliedstaaten die Bedeutung der Pläne für die wirtschaftliche Erholung, die Stärkung des Wachstumspotenzials und die wirtschaftliche Widerstandsfähigkeit sowie für die Bewältigung künftiger Herausforderungen, z. B. des grünen und digitalen Wandels. Einige Mitgliedstaaten begrüßten hierbei ausdrücklich auch das Zusammenspiel von Reformen und Investitionen. Kritisch angemerkt wurden die unterschiedlich stark ausgeprägten Reformambitionen der Mitgliedstaaten sowie der Umstand, dass in einigen Plänen manche länderspezifischen Empfehlungen etwa im Bereich der Rentenreformen nicht ausreichend adressiert worden seien. Einzelne Mitgliedstaaten hätten eine stärkere Betonung von Maßnahmen zur Stärkung der Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen begrüßt. Der deutsche Sitzungsvertreter betonte, dass bei Reformmaßnahmen in manchen Plänen bestimmte Elemente in Zukunft noch spezifiziert werden müssten und diese Aspekte im Zuge der Umsetzung genau im Blick behalten und ergänzt werden sollten. Mehrere Mitgliedstaaten mahnten mit Blick auf in Zukunft noch zu erwartende Durchführungsbeschlüsse die notwendige Berücksichtigung von länderspezifischen Empfehlungen in den Bereichen Rechtsstaatlichkeit und effektive Kontrollsysteme an.

    Die ECOFIN-Ministerinnen und -Minister nahmen im Anschluss die Ratsschlussfolgerungen zu den Ergebnissen der vertieften Überprüfung im Rahmen des makroökonomischen Ungleichgewichteverfahrens an. Die Europäische Kommission führte aus, die Pandemie habe die Art der Ungleichgewichte nicht verändert, aber die Risiken und die Unsicherheit insgesamt verstärkt. Die Aufbau- und Resilienzfazilität biete nun die Gelegenheit, Ungleichgewichte in den Mitgliedstaaten zu adressieren. Die EZB betonte, dass sich die Vulnerabilitäten in den Mitgliedstaaten durch die Pandemie verstärkt haben, insbesondere für Mitgliedstaaten mit bereits bestehenden hohen Ungleichgewichten. Ein effektives und vollwertiges makroökonomisches Ungleichgewichteverfahren sei notwendig.

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