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  • Schlaglicht: Bewältigung von Hochwasserschäden

    Im In­ter­view: Par­la­men­ta­ri­sche Staats­se­kre­tä­rin Bet­ti­na Ha­ge­dorn

    Parlamentarische Staatssekretärin Bettina Hagedorn BildVergroessern
    Parlamentarische Staatssekretärin Bettina Hagedorn; © Bundesministerium der Finanzen/photothek

    Unmittelbar nach der Flutkatastrophe haben Bund und Länder schnelle und unbürokratische Hilfe für die Betroffenen auf den Weg gebracht. Welche Rolle und Aufgaben hat hierbei das BMF?

    Bei einer Katastrophe von diesem Ausmaß, bei der viele Menschen ihr Leben verloren haben und gewaltige Schäden entstanden sind, ist es selbstverständlich, dass wir schnelle und unbürokratische Hilfe leisten. Es ist auch unsere moralische Verpflichtung, hier gemeinsam mit den Ländern Verantwortung zu übernehmen.

    Bund und Länder haben umgehend eine Soforthilfe beschlossen, damit unmittelbar nach der Hochwasserkatastrophe die wichtigsten Maßnahmen angepackt werden konnten. Der Bund hat – ebenso wie die Ländergemeinschaft – zunächst bis zu 400 Mio. € für Soforthilfeprogramme bereitgestellt – also insgesamt bis zu 800 Mio. € zur Beseitigung unmittelbarer Schäden an Gebäuden und kommunaler Infrastruktur vor Ort sowie für die Überbrückung von Notlagen. Beantragt und ausgezahlt wird das Geld über die Länder, weil vor Ort das Know-how über die tatsächlichen Schäden und die richtigen Prioritäten vorhanden ist.

    Der Wiederaufbauprozess wird sich aber noch über viele Jahre hinziehen. Dafür haben Bund und Länder sich darauf verständigt, dass für die Beseitigung der Hochwasserschäden ein nationales Sondervermögen errichtet wird, der Fonds „Aufbauhilfe 2021“ mit einem Gesamtvolumen von 30 Mrd. €. 28 Mrd. € davon dienen der Beseitigung von Schäden in den betroffenen Ländern, also beispielsweise an kommunaler Infrastruktur oder an Wohnhäusern. Dieses Geld kommt zur einen Hälfte vom Bund und zur anderen Hälfte aus der Ländergemeinschaft. Die Länder tragen ihren Anteil über eine Anpassung bei der Umsatzsteuerverteilung für die nächsten 30 Jahre. Darüber hinaus stellt der Bund 2 Mrd. € für die Beseitigung von Schäden an der Infrastruktur des Bundes bereit – also beispielsweise an Autobahnen oder Bahnstrecken.

    Auch die Länder, die nicht vom Hochwasser betroffen sind, beteiligen sich an der gemeinschaftlichen Finanzierung des Aufbaufonds. Das ist gelebte föderale Solidarität. Das große menschliche Leid, das vielen Betroffenen widerfahren ist, kann niemand wiedergutmachen. Daher gilt für materielle Schäden umso mehr, dass wir das, was wiederhergestellt werden kann, gemeinsam schultern.

    Wie wird sichergestellt, dass Hilfe zügig dort ankommt, wo sie benötigt wird?

    Damit schnell Geld bereitgestellt werden kann und klar geregelt ist, wer wofür Unterstützung in welcher Höhe bekommt, schaffen wir im parlamentarischen Verfahren die entsprechenden rechtlichen Bedingungen. Da in dieser Ausnahmesituation besondere Eile geboten ist, unterstützt das BMF die Regierungsfraktionen mit einer Formulierungshilfe für das Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfe 2021“. Darin wird grundlegend geregelt, wie das Geld für den Aufbauhilfefonds zur Verfügung gestellt wird. Darüber hinaus muss sichergestellt werden, dass das Geld aus dem Fonds zügig dorthin fließen kann, wo es benötigt wird. Das geschieht über eine Verordnung der Bundesregierung, die ebenfalls in der Länderkammer beraten wird. Weitergehende konkrete Entscheidungen zur Verteilung der notwendigen Hilfen müssen dann direkt vor Ort getroffen werden. Diese Möglichkeit geht aus konkreteren Verwaltungsvereinbarungen hervor.

    Wenn es ums Geld geht, hat grundsätzlich der Bundestag ein entscheidendes Wort mitzureden. Gilt das auch für Nothilfen in solchen Katastrophenfällen?

    Wie ich schon kurz beschrieben habe, tun wir alles, damit die notwendigen parlamentarischen Verfahren möglichst zügig abgeschlossen werden. Der Gesetzgebungsprozess wird – durch Zustimmung des Parlaments – im Rahmen von Sondersitzungen beschleunigt. Nachdem das Kabinett bereits am 18. August einen Entwurf beschlossen hat, wird es Sondersitzungen des Haushaltsauschusses und des Bundestags geben, um den Gesetzgebungsprozess bis Anfang September abzuschließen. Bundestag und Bundesrat arbeiten sowohl beim Beschluss des Gesetzes als auch in Bezug auf die notwendige Verordnung zur Verteilung der Mittel mit höchster Priorität daran, rechtssichere Lösungen zu schaffen. Alle Beteiligten ziehen an einem Strang und in eine Richtung und stimmen sich eng ab, und deshalb bin ich sicher, dass das Verfahren ohne Verzögerungen abgeschlossen wird.

    Wie wird den betroffenen Menschen und Unternehmen vor Ort über finanzielle Mittel hinaus geholfen?

    Schnelle und zielführende Hilfe hat viele unterschiedliche Facetten. Was seitens des BMF schnell klar war, ist, dass es unverzüglich steuerliche Erleichterungen für die Bereitstellung großer betrieblicher Geräte geben musste, also z. B. für Radlader oder Lkw, die für die Suche nach Vermissten sowie zur Beseitigung von Flutschäden eingesetzt wurden. Steuerliche Erleichterungen gelten selbstverständlich auch für Sachspenden wie Lebensmittel, Kleidung oder Hygieneartikel. Aber auch die Überlassung von Unterkünften ist ein wichtiges Thema, bei dem wir schnell und unbürokratisch Lösungen gefunden haben. Das bedeutet, dass z. B. Hotelzimmer oder Ferienwohnungen unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden konnten, ohne dass dies steuerliche Auswirkungen haben wird. Unternehmen, die durch das Hochwasser zahlungsunfähig geworden sind, sind darüber hinaus zunächst davon befreit, einen Insolvenzantrag stellen zu müssen.

    Die Kosten der Einsätze von Bundesinstitutionen vor Ort, also z. B. beim Bau von Behelfsbrücken durch Bundeswehr, THW oder die Katastrophenschutzorganisationen, müssen nicht erstattet werden. Außerdem werden wir uns dafür einsetzen, dass zur Bewältigung der Hochwasserschäden auch Mittel aus dem EU-Solidaritätsfonds bereitgestellt werden.

    Weitere Maßnahmen sind in Planung, z. B. eine Pfändungsschutz-Regelung hinsichtlich der Sofortmaßnahmen. Soforthilfen sollen also nicht gepfändet werden können. Wir müssen aus der Flutkatastrophe auch für die Zukunft Konsequenzen ziehen. Denn sie zeigt, dass die dramatischen Folgen des Klimawandels auch bei uns sehr real sind. Deshalb werden wir uns leider darauf einstellen müssen, dass so etwas wieder passieren kann. In Zukunft müssen wir die Bevölkerung in möglichen Katastrophenfällen schnell, zuverlässig und dezentral gesteuert warnen können. Das soll über lokal installierte Sirenen, aber ergänzend auch über Mobiltelefone funktionieren, ohne dass eine gesonderte App dafür notwendig ist. Durch Textnachrichten müssen Bürgerinnen und Bürger regional gezielt vor möglichen bevorstehenden Extremereignissen gewarnt werden können.

    Bettina Hagedorn an ihrem Schreibtisch BildVergroessern
    Parlamentarische Staatssekretärin Bettina Hagedorn; © Bundesministerium der Finanzen/photothek

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